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IGNORED

Sachkunde für Kinder und Jugendliche


El Marinero

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Nach meiner Ansicht sollte man bei neuen Vereinsmitgliedern zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Sachkundeausbildung durchführen. Dazu gehört natürlich auch die praktische Ausbildung inklusive des Schießens.

Jetzt kommt aber die Altersbeschränkung. Nehmen wir mal als Beispiel einen 14-Jährigen Jungschützen. Der dürfte ja praktisch an KK-Waffen und Flinten ausgebildet werden. Aber im Rahmen eines Lehrgangs wäre ihm der Umgang mit GK doch untersagt.

Muss dieser Knabe dann später, wenn er mal groß ist, nochmal eine Sachkunde absolvieren, die den Bereich GK abdeckt ?

Und wie ist das mit 12-Jährigen, die noch keinen Umgang mit KK haben dürfen ?

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Wird in den Vorgaben explizit darauf eingegangen, daß die Schießfertigkeit mit GK Waffen geprüft werden muss?

Wenn nicht, dann sollte KK reichen und die erlangte Sachkunde ihre Gültigkeit haben.

Das wäre die rechtliche Seite:

AwAffV

§ 1 Umfang der Sachkunde

(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

...

3.über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.

Das könnte sich natürlich bei boshaft eingestellten SB beißen. Zum einen das Verbot zum Umgang mit bestimmten Waffen für Kinder und Jugendliche, zum anderen das Verneinen der Sachkunde durch den SB bei GK, wenn die Kids mal älter werden.

Ich frage deshalb, weil wir nach langer Zeit der Ruhe in unserem kleinen Verein jetzt nämlich junge Neumitglieder bekommen haben. Die sind zwar schon recht aktiv mit der Luftpumpe, aber am liebsten schauen sie mir beim Vorderlader zu.

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Die Sachkunde wird nicht auf die Kaliberart bezogen. Nur auf Lang- und Kurzwaffen eine Eingrenzung z.B. KK, Sportwaffen Repetierter, Revolver, Pistolen etc. ist nicht statthaft. Auch muss das Prüfungszeugnis nach §2 Abs. 4 AWaffV nur diese Aussagen (Waffenart) beinhalten nicht das Kaliber. (Natürlich muss auch der Bereich der Sachkunde genannt werden, es gibt ja Unterschiede beachte hier: §19, §26 oder §28 WaffG)

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Glockpilot ujnd Zm@n haben Recht.

Allerdings sind mir sehr kleinliche SB`s bzw. ganze Behörden bekannt, die genau hieraus einen Strick drehen. Gibt dann eben immer Probleme.

Rechtlich haltbar ist dies nicht.

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Wir setzen da kein Mindesalter von 16 Jahren an. Gesetzlich ist es jedenfalls nicht vorgesehen.

Abgesehen mal vom §2 Abs. 1 i.v.m. §3 WaffG ist hier §27 Abs. 3 WaffG und dessen Forderungen an Ausbilder bzw Aufsichten zu beachten!

Lobo-s@Allerdings sind mir sehr kleinliche SB`s bzw. ganze Behörden bekannt, die genau hieraus einen Strick drehen.?

Was meinst du damit? Wegen der Sachkunde? Mein LRA war so freundlich mir genau zu sagen was ich in das Lehrgangszeugnis zu schreiben habe.

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Damit meine ich, dass auch sich diese Dinge bereits vor Jahren mit meiner zuständigen Waffenbehörde abgeklärt habe. Bis auf den einzelnen Buchstaben genau.

Das hindert jedoch eine Mittelbehörde nicht daran, generell anderer Auffassung zu sein.

Eine Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ist hier nur auf dem Weg über das Verwaltungsgericht möglich.

Weiteres werde ich dazu hier nicht ausführen. Ist einfach der falsche Ort. Für so etwas gibt`s PN.

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Kennt jemand die Voraussetzungen beim DSB und seinen Landesverbänden ? Ich finde da nix.

Hallo El Marino,

Du musst da einmal in den Qualifizierungsplan des DSB sehen.

Als Bildungsträger obliegt dem DSB Richtlinienkompetenz; die Durchführung hat er den Landesverbänden übertragen.

Unter Ziffer 3. steht bei den Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang u. a.

- Vollendung des 18. Lebensjahres

Bitte, erschrecke jetzt nicht, denn

der Qualifizierungsplan soll zeitnah überarbeitet werden.

In einer erbetenen Stellungnahme unseres Landesverbandes (RSB) wurde gerade dieser Punkt sehr kritisch hinterfragt

und ausführlich begründet, warum das Zulassungsalter zu korrigieren und so niedrig wie möglich anzusetzen ist.

Ich gehe auch davon aus, dass man sich dieser Argumentation nicht verschließen wird.

MfG

Pirol 2

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Blöde Frage dazu:

Sachkunde = Sachkunde, oder?

Ich habe z.B. meine Sachkundeprüfung nicht über einen Verband gemacht, sondern damals auf dem Frankfurter Ordnungsamt, da ich sie für einen Sicherheitsdienst gemacht hatte.

Somit steht z.B. in meinem Prüfungszeugnis auch drin, dass ich die Prüfung für Revolver im Kaliber .38 Spezial und .357 Magnung sowie Pistolen im Kaliber 9mm x 19 gemacht habe.

Der BDMP und men SB akzeptieren diese Sachkundeprüfung voll und ganz.

Aussage des BDMP damals war: Sachkunde ist Sachkunde und fertig.

Oder verlangtd er DSB, wenn man z.B. von einem anderen Verband zu denen wechselt, dass man eine neue Sachkundeprüfung ablegt?

Somit sollte es doch kein Problem sein, einen unabhängigen Lehrgang mit anschließender Prüfung zu machen, ohne dass es direkt vom Verband aus stammt, oder?

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Ich finde, die Sachkunde sollte man Zeitnahe mit der Beantragung der WBK machen. Sonst hat man schnell alles vergessen bzw. man wurde durch die Gesetzeslage überholt.

Was interessiert es einen 14 Jährigen, wie er eine scharfe Waffe aufbewahre muss, wenn er noch mindestens 4 Jahre Zeit hat, bis er das mal selbst anwendet.

Es ist sicherlich sinnvoll im Rahmen der Vereinsarbeit zu dem Thema objektbezogene Ausbildung zu betreiben, aber ansonsten würde ich einfach die Kirche im Dorf lassen. Weiß ja auch keiner, ob er in 2 bis 4 Jahren überhaupt eine scharfe Waffe will und so interessant ist das Thema für 90% der Jungschützen auch nicht.

Gruß

Makalu

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Ich finde, die Sachkunde sollte man Zeitnahe mit der Beantragung der WBK machen. Sonst hat man schnell alles vergessen bzw. man wurde durch die Gesetzeslage überholt.

Umgang mit Waffen ist auch Erziehung. Wenn du Argumentierst das ja vieles vergessen werden kann kommt bald die Forderung das wir regelmäßig unser Sachkenntnis nachweisen müssen. Hier gab es schon genug Diskusionen das ältere Schützen nicht immer auf dem aktuellsten Stand sind. Wer früh die Sachkunde ablegt bzw. sich damit beschäftigt nimmt auf dem Stand weniger „Müll“ auf der ihm eingeredet werden soll. Er ist einfach Sicherer im Umgang mit Waffen weil er ja darüber Bescheid weiß. Das gibt ihm Sicherheit, Selbstbewusstsein und das Gefühl dazuzugehören weil er mitreden kann.

Meine Meinung!

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Die frühe Sachkunde könnte m. E. Vorteile mit sich bringen.

Man kann den Teilnehmern frühzeitig beibringen, daß sie sich laufend um irgendwelche Veränderungen kümmern müssen - und jungen Leuten ist dies wahrscheinlich eher beizubringen als "langjährigen erfahrenen Sportschützen".

Und ein weiterer Aspekt sollte beachtet werden. Es könnte dazu führen, daß (alle) Vereine vielleicht einmal dazu übergehen, regelmäßig Auffrischungskurse anzubieten, um dem "Vergessen" entgegenzuwirken.

Auch, wenn es vielleicht nur ein Wunschdenken ist.

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Blöde Frage dazu:

Sachkunde = Sachkunde, oder?

Ich habe z.B. meine Sachkundeprüfung nicht über einen Verband gemacht, sondern damals auf dem Frankfurter Ordnungsamt, da ich sie für einen Sicherheitsdienst gemacht hatte.

Somit steht z.B. in meinem Prüfungszeugnis auch drin, dass ich die Prüfung für Revolver im Kaliber .38 Spezial und .357 Magnung sowie Pistolen im Kaliber 9mm x 19 gemacht habe.

Der BDMP und men SB akzeptieren diese Sachkundeprüfung voll und ganz.

Aussage des BDMP damals war: Sachkunde ist Sachkunde und fertig.

Oder verlangtd er DSB, wenn man z.B. von einem anderen Verband zu denen wechselt, dass man eine neue Sachkundeprüfung ablegt?

Somit sollte es doch kein Problem sein, einen unabhängigen Lehrgang mit anschließender Prüfung zu machen, ohne dass es direkt vom Verband aus stammt, oder?

Das genau ist das Problem, vor dem momentan viele Waffenbesitzer/zukünftige Besitzer stehen. Sie haben nur eine sehr eingeschränkte WSk erworben.

Die Waffen-/Munitionsarten, für die die WSk nachgewiesen wurde, sind in der Bescheinigung expliziet aufgeführt.

Schießt man jetzt im Verein .357/.38 oder 9mmx19, ist alles ok und auch das OA wrd mitspielen.

Sobald der Betreffende aber (auch diejenigen, die eine "alte" DSB-WSK haben, werden das Problem kennen) aber jetzt einen HA erwerben möchte, wird er ein Veto zu hören bekommen. Dann ist das Erstaunen und der Frust immer groß.

Nochmal: Eine umfassnde, staatliche anerkannte und Verbandsneutrale WSK umfasst alle Waffentypen/Munitionen, benötigt eine bestimmte Mindestzeit, eine gute Unterrichtsunterlage, einen, besser mehrere sehr kundige Referenten, Lernwillen, einen geeigneten Unterrichtsraum samt Ausrüstung, einen angemieteten Stand und intensive Vor- und Nachbereitung durch den Lehrgangsleiter.

Das alles kann man natürlich für 100,- ode auch für 30,- bekommen.

Genauso sind SB bekannt, die genau prüfen, ob der neue Sachkundige die WSK auch von SEINEM Verein bestätigt bekommen hat, nicht von einem anderen, bei dem er an der Prüfung teilgenommen hat, aber kein Mitglied ist.

Wer das bezweifelt, dem hilft auch hier ein Blick ins Gesetz.

Auf dem Gebiet der WSK wird es noch erhebliche Probleme geben, wenn weiterhin jede Behörde/Verband/Verein macht, was er für richtig hält.

Diese Ansicht muss man natürlich nicht teilen, aber dei Zeit wird mir (leider) Recht geben.

Die Versuche einiger unentwegter Idealisten sind löblich, aber sie werden durch die Aktionen sehr vieler anderer ad adsurdum geführt.

"Wie kann ein Verantwortlicher die Sachkunde bescheingen, wenn er dabei nicht mal die lesbaren Vorgaben des Gesetzes einhält?" Diese Frage hat mir letztes Jahr ein SB gestellt, als ihm in meinem Beisein die WSK eines Antragstellers für die erste WBK auf den Tich flatterte und dieer die WSK-Becheinigung eines 50 km entfernten Vereines beigefügt hatte. Auf telefonische Nachfrage teilte er auch wahrheitsgemäß mit, dass er in dem Verein kein Mitglied sein, sondern dort nur die WSK abgelegt habe.

Nach Ansicht des SB (ist ein guter) müsste man dem bescheingenden Vereinsvorstand und dem Verantwortlichen für die WSK-Ausbildung sofort die eigene Sachkunde absprechen.

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Nach Ansicht des SB (ist ein guter) müsste man dem bescheingenden Vereinsvorstand und dem Verantwortlichen für die WSK-Ausbildung sofort die eigene Sachkunde absprechen.

Bevor ich wieder was falsch verstehe …

Warum hat der SB so reagiert und warum gibst du ihm recht?

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Es könnte dazu führen, daß (alle) Vereine vielleicht einmal dazu übergehen, regelmäßig Auffrischungskurse anzubieten, um dem "Vergessen" entgegenzuwirken.

Auch, wenn es vielleicht nur ein Wunschdenken ist.

Ist es zum Glück nicht!! Ich kenne mittlerweile mindestens drei Vereine, die mindestens einmal jährlich einen "Auffrischungsabend" durch einen externen WSK-Ausblder in Zusammenarbeit mit einem Veriensmitglied anbieten. KOSTENLOS! Die Rechnung bezahlt der Verein. Die Annahme dieser eigentlich von jedem zu begrüßenden Maßnahme ist allerdings durchwachsen. Is ja klar - "was will der mir denn erzählen....."

Eben.

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