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IGNORED

SureFire M951


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus !

Ist diese Lampe in Deutschland erlaubt ?

http://www4.datacomm.ch/per-tec-trade/artikel/art_03775.htm

Dass die Lampe nicht an einer Waffe angebracht werden darf ist klar, aber ob alleine der Besitz strafbar ist, würde mich interessieren.

Wurde neulich bei eGun sogar eine verkauft, allerdings in einer etwas anderen Version:

http://www.egun.de/market/item.php?id=2422...;PHPSESSID=138c

Gruß AdventureQ

Geschrieben

" Dass die Lampe nicht an einer Waffe angebracht werden darf ist klar "

na, dann ist doch alles klar ! nen laser (zum Beispiel für die Tafel / Präsentationen o.ä.) darf man ja auch besitzen !

gruß

phil

Geschrieben

ich würd da die finger von lassen! die montage ist teil des lampengehäuse, somit könnte unterstellt werden das sie zum anbringen an waffen hergestellt wurde und somit in d verbotener gegenstand ist!

und das ding bei egun, wenn du genau schaust hat der selber auf seine auktion geboten und sie auch selber "gewonnen"!

Gast solideogloria
Geschrieben

und die bei egun wurde in Belgien vertickt.

Geschrieben

Die Widmung als Weapon Light Mount ist durch die Firma Surefire eindeutig.

Damit ist das Verbot eindeutig. Einer Montage an eine Schußwaffe bedarf es nicht. Bei Vorhandensein einer solchen, ist bereits der Besitz strafbar.

Schwarzwildjäger hat den entsprechenden BKA Feststellungsbescheid schon angehängt.

Die egun Versteigerung fand aus Belgien statt, beruhte also ev. auf anderer Rechtslage. Bei ebay liefen in letzter Zeit vermehrt Versteigerungen dieser u. ähnlicher Modelle.

Ich würde die Finger davon lassen. Ich kenne auch keine Disziplin, für die das benötigt wird ;)

Gruß

Geschrieben

Erstens wundere ich mich über die selbstsichere Aussage, dass der Anbieter den Preis selbst in die Höhe getrieben hat.

Ich sehe zwar ein seltsames Bietverhalten, kann aber dies nicht wirklich so schlüssig lesen, dass sich daraus ein Vorwurf der Preistreiberei ableiten liesse.

Silhouette schreibt:

Dieser Feststellungsbescheid ist durch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2009 aufgehoben (6 C 21.08).

Und nun? Dann wäre es doch erlaubt.

Wer kann also den Feststellungsbescheid in Kopie hier einstellen?

Mich interessiert zwar persönlich der Besitz nicht, die Rechtslage darum aber schon.

Denn nach dem Bescheid des BKA bräuchte ich ja noch nicht mal mehr eine Waffe um micht durch den Besitz einer Taschenlampe mit Fernauslöser, welche ja auch auf ein Nachtsichgerät passen könnte, strafbar zu machen.

Und da werde ich bei TASCHENLAMPEN doch etwas kribbelig.

LG

M

Geschrieben
Dieser Feststellungsbescheid ist durch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2009 aufgehoben (6 C 21.08).

Es gibt also noch Momente, in denen die Gewaltenteilung funktioniert.

Geschrieben

http://www.kostenlose-urteile.de/Jagdlampe...en.news8056.htm

findet man z.B. beim Googeln.

==========

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Der angefochtene Feststellungsbescheid konnte keinen Bestand haben, weil das Bundeskriminalamt seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt hat.

==========

Sehr schön, sonst wäre ja der blosse Besitz dieser Lampe schon strafbar gewesen...

LG

M

Geschrieben

Man sollte sich mal etwas genauer mit dem Urteil zum BKA Feststellungsbescheid beschäftigen. Darin ging es um Universalmontagen. Explizit als Waffenmontagen gewidmete Gegenstände (Herstellerangabe), und um diese handelt es sich hier, sind weiterhin verboten.

Man mag glauben und tun was man will.

Gruß

Geschrieben

in dem bescheid des bka's geht es aber nicht um eine taschenlampe die eine halterung zum anbringen an eine waffe direkt am gehäuse hat, sondern um ein taschenlampen-SET welches aus einer :

- taschenlampe

- einem kabelschalter, und aus einer

- universalhalterung

bestand!

die lampe in der auktion hat die halterung aber als bestandteil des gehäuses!!!

IMHO:

somit hat es nix mit dem bescheid und dem urteil zu tun und ist genauso wie ein laser/lampe die direkt zur montage an waffen hergestellt werden verbotener gegenstand!!!

Geschrieben
Erstens wundere ich mich über die selbstsichere Aussage, dass der Anbieter den Preis selbst in die Höhe getrieben hat.

Ich sehe zwar ein seltsames Bietverhalten, kann aber dies nicht wirklich so schlüssig lesen, dass sich daraus ein Vorwurf der Preistreiberei ableiten liesse.

na dann schau dir mal an wer hier auf was geboten hat, und wer wem und wie oft ne positive beurteilung gegeben hat!

der ersteigerer hat nur eine pos. beurteilung (denkt man zuerst jedenfalls, weil hinter seinem namen nur eine (1) steht), schaut man mal genau nach hat er 9 (neun!) positive bewertungen vom verkäufer!!! umgekehrt ähnliches verhalten!!!

is schon sehr merkwürdig/auffällig!

aber muss natürlich nix heissen, kann ja auch nur ein zufall sein, und der käufer eben auf die produkte des verkäufers steht!

und er hat sie da eben "billig" gefunden...

:huh:

Geschrieben

Morgen endet auch eine "SUREFIRE Taschenlampe mit Montageschiene" auf eGun. Deutscher Anbieter und zur Zeit auch Höchstbieter aus D. Der hat auch auf die Lampe aus Be mitgeboten. Solche Käufer/Verkäufer msolle man schonmal beobachten und aus eigenen Auktionen ausschließen. Daswerde ich jetzt machen weil er auch bei mir auf ein PMag bietet. Denn wen der mal richtig Ärger bekommt kann es gut sein, daß man auch Besuch bekommt nur weil eine Geldanweisung von dem auf dem eigenem Konto angekommen ist. Oder das Paket ohne Inhalt gefunden wurde und man mal schauen will wer der Absender ist.

Geschrieben
in dem bescheid des bka's geht es aber nicht um eine taschenlampe die eine halterung zum anbringen an eine waffe direkt am gehäuse hat, sondern um ein taschenlampen-SET welches aus einer :

- taschenlampe

- einem kabelschalter, und aus einer

- universalhalterung

bestand!

die lampe in der auktion hat die halterung aber als bestandteil des gehäuses!!!

IMHO:

somit hat es nix mit dem bescheid und dem urteil zu tun und ist genauso wie ein laser/lampe die direkt zur montage an waffen hergestellt werden verbotener gegenstand!!!

Ich habe auch nie etwas anders behauptet B) .

Geschrieben
na dann schau dir mal an wer hier auf was geboten hat, und wer wem und wie oft ne positive beurteilung gegeben hat!

der ersteigerer hat nur eine pos. beurteilung (denkt man zuerst jedenfalls, weil hinter seinem namen nur eine (1) steht), schaut man mal genau nach hat er 9 (neun!) positive bewertungen vom verkäufer!!! umgekehrt ähnliches verhalten!!!

is schon sehr merkwürdig/auffällig!

aber muss natürlich nix heissen, kann ja auch nur ein zufall sein, und der käufer eben auf die produkte des verkäufers steht!

und er hat sie da eben "billig" gefunden...

:huh:

OK, das hatte ich nicht gesehen.

Da gebe ich Dir völlig Recht.

Das riecht von Belgien bis hier hin :-))

Sorry!

M

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hi,

wo, in der Umgebung von Deutschland, sind denn solche Waffenlaser erlaubt?

Ich habe zwar keine Pistole, nur eine .308 RepBü (da braucht man soetaws nicht), aber mal damit schießen würde ich schon gerne.

Vielleicht ergibt sich ja beim nächsten Schießsporturlaub eine solche Gelegenheit :)

Nur wo?

Gruß

Pascal

Geschrieben

hallo

richtig

alles frei hier (nur schalldaempfer nicht)

UND

ebenfalls verboten sind leuchtmittel welche fuer langwaffen vorgesehen sind

auch der besitz derselben, wie beim SD

das fuehrt zu der kuriosen situation dass ein und das selbe waffenlicht einmal erlaubt sein kann, wenn als "tactical light" fuer kurzwaffen beworben und verkauft wird. das idente teil aber verboten ist wenn auf der verpackung "gewehrscheinwerfer" steht

klingt komisch

ist aber so

lg

g

PS:

laser/licht kombi detto

auf FFW ok

wenn fuer LW gedacht: besitz und verwendung verboten

Geschrieben
Österreich, Urlaub kann man dort auch machen.

Na super!

ist für mich die gleiche Richtung wie zur Schweiz.

Dort habe ich mal mit einer PE90 geschossen ...schwärm :wub: ...

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