checkinthedark Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 wen es interessiert oder betrifft: Durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2009 - zu finden in GVBl. LSA Nr. 21/2009 - ist unter der neu eingefügten Tarifstelle 182 eine Liste von 102 Gebührentatbeständen für Amtshandlungen nach WaffG oder AWaffV neu eingefügt. Teddy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 102 ! Donnerkiesel !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 102 ! Tja, so viel zum Thema "schlanke Gesetzgebung" und "Verwaltungsökonomie". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 Die neue Art der Sanierung von Staatsfinanzen. Jedes behördliche Handeln führt zu Gebühren, sind ja Dienstleistungsbetriebe. Nehmen wir sie als Dienstleister ernst, stimmt die Dienstleistung nicht, wird die Rechnung solange nicht bezahlt, bis die Dienstleistung stimmt. Aber für die Nachbesserung gibt es gesetzliche Grenzen. Und immer schön freundlich und zuvorkommend sein als Dienstleister, sonst gehen die Kunden zur Konkurrenz. Ach ja, damit entfällt selbstverständlich jauch egliche Begründung für die Erhebung von Lohnsteuern. Denn wenn behördliches Handeln als Dienstleistung bezahlt werden muß, wofür sollen dann noch Steuern bezahlt werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 um die Straßen zu bauen, auf denen die Dienstleiter zu ihren Dienstleistzungszentren gelangen und auf denen sie ihren Dienstleistungen nachkommen können oder über die sie für ihre Kunden erreichbar sind.....??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 Jedes behördliche Handeln führt zu Gebühren.... ....sofern der Bürger, gemäß geltendem Gebührenrecht, dieses Handeln individuell zurechenbar veranlasst hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest sammler Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 ... Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2009 - zu finden in GVBl. LSA Nr. 21/2009 - ... Kannst Du mal einen Link auf diese Verordnung setzen; per google habe ich sie nicht gefunden. Danke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
checkinthedark Posted December 17, 2009 Author Share Posted December 17, 2009 Kannst Du mal einen Link auf diese Verordnung setzen; per google habe ich sie nicht gefunden.Danke! Ich hab das aus der Papierversion des Gesetz- und Verordnungsblattes. Kann sein, dass es das auch abrufbar gibt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verlag das nur gegen Geld macht. Versuchs mal bei http://www.fb-druck-und-verlag.de Genauso dürfte der Abruf bei Juris was kosten. Teddy Link to comment Share on other sites More sharing options...
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