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IGNORED

Drei Jahre Auslandsaufenthalt, Bundeswehr


Harris

Empfohlene Beiträge

Ich bin als Bundeswehrangehöriger für drei Jahre in die USA versetzt worden. Ich habe dies meiner Kreisverwaltung mitgeteilt, die meine Akte an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet hat. Meine zwei Kurzwaffen habe ich mitgenommen. Habe ein NATO2 Visum, dies mit der ATF in den USA abgeklärt und war auch problemlos möglich. Musste nur ein Formular ausfüllen, eine Kopie meines Jagdtscheins beifügen und schon habe ich die Genehmigung erhalten. Bin übrigens kein Jäger, sondern habe den Jagdtschein online in Alaska für ca. $80 kaufen können. Man benötigt auch nicht einen Schein des Staates in den man umzieht.

Inzwischen wurde mir aber vom BVA mitgeteilt, dass ich als Auslandsdeutscher meine WBK abgeben muss. Nach Rückkehr muss ich dann meine Waffen für ein Jahr einlagern, das notwendige Bedürfniss nachweisen und bekommen dann meine Waffen nach Ablauf des Jahres zurück.

Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Ich bin sicher nicht der erste Bundeswehrsoldat, der für drei Jahre ins nichteuropäische Ausland versetzt wird. Gibt es bereits Erfahrungen?

2. Verlang mein Dienstherr, dass ich regelmäßig mit meiner STAN Waffe schiesse. (Habe zufällig auch eine HK USP) Ausserdem bin ich weiterhin in Deutschland Mitglied in der Reservistenkameradschaft, Schießsport und ich bin hier in den USA Mitglied in einem Schießclub. Dies sollte doch als Nachweiss meines Bedürfnisses eigentlich ausreichen? Oder gibt es Bestimmungen, dass dies unbedingt in Deutschland sein muss?

Für Anregungen wäre ich dankbar.

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Ich bin als Bundeswehrangehöriger für drei Jahre in die USA versetzt worden. Ich habe dies meiner Kreisverwaltung mitgeteilt, die meine Akte an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet hat. Meine zwei Kurzwaffen habe ich mitgenommen. Habe ein NATO2 Visum, dies mit der ATF in den USA abgeklärt und war auch problemlos möglich. Musste nur ein Formular ausfüllen, eine Kopie meines Jagdtscheins beifügen und schon habe ich die Genehmigung erhalten. Bin übrigens kein Jäger, sondern habe den Jagdtschein online in Alaska für ca. $80 kaufen können. Man benötigt auch nicht einen Schein des Staates in den man umzieht.

Inzwischen wurde mir aber vom BVA mitgeteilt, dass ich als Auslandsdeutscher meine WBK abgeben muss. Nach Rückkehr muss ich dann meine Waffen für ein Jahr einlagern, das notwendige Bedürfniss nachweisen und bekommen dann meine Waffen nach Ablauf des Jahres zurück.

Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Ich bin sicher nicht der erste Bundeswehrsoldat, der für drei Jahre ins nichteuropäische Ausland versetzt wird. Gibt es bereits Erfahrungen?

2. Verlang mein Dienstherr, dass ich regelmäßig mit meiner STAN Waffe schiesse. (Habe zufällig auch eine HK USP) Ausserdem bin ich weiterhin in Deutschland Mitglied in der Reservistenkameradschaft, Schießsport und ich bin hier in den USA Mitglied in einem Schießclub. Dies sollte doch als Nachweiss meines Bedürfnisses eigentlich ausreichen? Oder gibt es Bestimmungen, dass dies unbedingt in Deutschland sein muss?

Für Anregungen wäre ich dankbar.

Hast ein PM!

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Hallo Harris!

Du bist im VdRBw? Egal ob in einer RK oder auch in einer RAG Schießsport, du bist damit Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband.

Und du nimmst sogar an regulären Wettkämpfen nach unserer Sportordnung (Punkt 502) teil, selbst wenn du das da drüben nur in einem US-Verein kannst. Schließlich veranstalten wir Fern- und Freundschaftswettkämpfe. :rolleyes:

Wenn möglich, schau dir die Sportordnung noch ein mal genau an und besorge dir ein paar Scheiben, passend zu den gewünschten Disziplinen. Melde dich hier im Forum oder per PN wenn du deine Adresse da drüben hast. Ich werde auf jeden Fall dich, und gegebenenfalls die Kameraden des dortigen Vereins, einfach in die geplanten Fern-(Freundschafts)wettkämpfe einbinden.

Vielleicht können wir das BVA damit überzeugen, das deren Einstellung daneben ist.

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Inzwischen wurde mir aber vom BVA mitgeteilt, dass ich als Auslandsdeutscher meine WBK abgeben muss.

Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Du bist nämlich gar kein Auslandsdeutscher.

Du bist nach wie vor deutscher Staatsbürger und im hoheitlichen Auftrag für die Bundesrepublik Deutschland in den USA tätig. Damit gehörst Du einer ganz anderen Fallgruppe an.

Das Theater hatte ich auch mal nach meiner Rückkehr aus USA, weil man mich als "Auslandsdeutschen" nicht wählen lassen wollte.

Wenn die Jungs das nicht begreifen wollen, umgehend Anwalt einschalten. Das wird sonst eine zu komplizierte Geschichte für Nicht-Juristen.

P.S.: Frage: Welche Dienststelle ?

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Marinero hat recht, ist eigentlich alles ganz einfach.

§ 9 Bürgerliches Gesetzbuch - Wohnsitz eines Soldaten

(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können.

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Du bist nämlich gar kein Auslandsdeutscher.

Du bist nach wie vor deutscher Staatsbürger und im hoheitlichen Auftrag für die Bundesrepublik Deutschland in den USA tätig.

Das habe ich mir beim Lesen des Threadstarts spontan gedacht.

Wie kommen die auf den Unsinn mit "Auslandsdeutscher"?

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Hallo an Alle,

vielen Dank fuer die schnellen Antworten. Besonders der Auszug aus dem BGB. Man lernt nie aus.

Nach dem ich jetzt auch weiss, was eine PM ist und ich noch keine habe, hier meine Emailadresse: kcbell@gmx.de.

Fuer weitere Informationen ueber die Freundschaftswettkaempfe waere ich dankbar.

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