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IGNORED

Beschwerde Presserat vs. taz-Artikel


Gerlinde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In WO habe ich den Hinweis auf den taz-Artikel gefunden: "Kriminalisten enttarnen Schluderschützen"

taz

Inzwischen haben wir eine Beschwerde an den Presserat gerichtet (8.12.), Auszug aus der Begründung: "Ich sehe in dem Beitrag bzw. seiner Illustration einen Verstoß gegen Ziffer 2. Begründung: Der Artikel behandelt eine Kontrolle bei privaten Waffenbesitzern, bei der Mängel festgestellt wurden. ... Dem Artikel beigefügt ist ein Bild, auf dem mehrere Waffen zu sehen sind: Eine Vorderschaft-Repetierflinte (vulgo "Pumpgun") mit Pistolenschaft, ein teilweise zerlegtes militärisches Sturmgewehr G3 und eine von mir nicht identifizierbare Kurzwaffe. Zusätzlich findet sich ein Handtuch auf dem Bild. Die Flinte ist ein verbotener Gegenstand, das Sturmgewehr ist eine Kriegswaffe - beide sind somit bei privaten Waffenbesitzern nicht erlaubt, sondern wären höchst illegal. Natürlich wurden solche Waffen auch nicht bei der genannten Kontrolle gefunden. Insbesondere im Kontext des Handtuchs oder Küchentuchs (= häusliche Umgebung) suggeriert das Foto, dass es sich hierbei um Waffen in privatem Besitz handelt. Untertitelt ist das Bild mit "Gehören in den Schrank: Waffen. Foto:ap". ... Im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass es sich um ein Symbolfoto handelt. Selbst wenn das aber so beschrieben wäre, wäre es m.E. unzulässig, da die Abbildung verbotener Waffen/ Kriegswaffen nicht symbolisch für privaten Waffenbesitz stehen kann, weil damit zu Unrecht schwere Rechtsverstöße visualisiert werden, die insbesondere angesichts der derzeit sehr kontroversen Diskussion zu einer Stigmatisierung von Legalwaffenbesitzern führen."

Volltext Beschwerde

Beschwerden an den Presserat lassen sich ausgezeichnet online per Formular machen:

Presseratformular

Werde über Ergebnis berichten.

Grüße

Gerlinde

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Geschrieben

Sehr gut. :icon14:

So muß das laufen. Sollen sie ruhig beim Presserat genervt sein, vielleicht tut sich dann mal auch mehr als nur eine Abmahnung.

Geschrieben

Ich möchte zu dem Foto folgendes anmerken:

1. Bei der "Pumpgun" scheint es sich um einen Umbau einer Salutwaffe zu handeln. (Neuer Lauf, Loch für den Sperrbolzen im Magazienrohr vor dem Systemkastren)

2. Bei der Pistole könnte es sich um eine Leuchtpistole handeln, der man einen Einschublauf verpasst hat.

3. Bei den G3 ist die Stellung "Feuerstoß" (F) sichtbar. Das ist bei den "Zivielen" Versionen meines Wissens nicht der Fall. (Sollte ich mich Irren, bitte ich um eine Berichtigung)

Sollten meine Erkenntnisse aus diesem Foto richtig sein, sind alle 3 Waffen Illegal!

Im Übrigen finde ich die Beschwerde an den Presserat in ALLEN Punkten Unterstützenswehrt und würde auch gern mehr über das Ergebniss erfahren.

DANKE Gerlinde!

Geschrieben

So wie es aussieht, steckt in der Signalpistole eine Patrone.

Kenne mindestens drei aus der Vergangenheit, die so weit aus dem Lauf ragen:

1.) rot weiß rot mit Signalton

2.) Schallmeßpatrone

3.) Leutchkugel gelb bzw. weiß mit Fallschirm.

Geschrieben
3. Bei den G3 ist die Stellung "Feuerstoß" (F) sichtbar. Das ist bei den "Zivielen" Versionen meines Wissens nicht der Fall. (Sollte ich mich Irren, bitte ich um eine Berichtigung)

Ob der Hebel in die Stellung "F" bewegt werden kann, oder ob die Markierung sichtbar ist, bedeutet nicht viel. Wenn es keinen Dauerfeuerhebel im Abzug gibt, oder der Verschluß diesen nicht ansteuert (durchgefräste Nut), funktioniert das Gewehr auch in Stellung "F" als Halbautomat.

Aber: Der Verschluß hat zwei "normale" Nuten, das heißt die Feuerstoß-Nut ist nicht wie bei den Zivilversionen durchgefräst, sondern funktionsfähig. Auch der Verschlußkopf ist nicht abgeschliffen. Es ist also vermutlich ein Vollautomat.

Geschrieben

Vielen, vielen Dank für die Hinweise und die Ermutigung. Ich bin immer wieder erstaunt über das Know-how hier.

Ich habe an anderer Stelle hier im Forum über eine neue Aktivität berichtet (siehe Brief an Münchener Oberbürgermeister).

Vom Presserat habe ich noch keine Antwort (außer einem Bestätigungsmail), aber keine Bange, ich verliere das nicht aus den Augen...

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Heute kam ein Brief vom Presserat (Datum 6.1.2010). Sie bestätigen postalisch den Eingang meiner Beschwerde und erklären, dass jetzt die Vorprüfung kommt (das macht deren Geschäftsstelle und der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses). Wenn diese Vorprüfung positiv verläuft, geben sie die Beschwerde erst an den Beschwerdeausschuß, der 4 Mal im Jahr tagt.

Meine Bewertung: Bloß nicht durch die administrativen Akte abschrecken lassen. Ich dachte zwar auch, dass es schneller gehen würde, aber wenn man eines auf der Jagd lernt, dann ist das ja Geduld....

Grüße und besucht Mal wieder den Stein des Anstoßes

Gerlinde

  • 1 Monat später...

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