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IGNORED

Gibt es hier Brauchtumsschützen?


Trenkinger

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@ Col Hahti Also wenn es von technischer oder rechtlicher Seite her gemeint war, dann nix für ungut. :s75: Hört sich für mich eben so an , als wäre es diese unsägliche Stänkerei nach dem Motto "Warum darf der das und ich nicht" , wie man es unter Legalwaffenbesitzern immer wieder mitbekommt.

Gruß EM

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  • 3 Jahre später...

Stimmt es, dass Brauchtumsschützen von der Regelung ausgenommen werden, ihren einzigen Repetierer (88 oder 98) nicht in einem Waffenschrank aufzubewahren, sondern dass es ausreichend ist, ihn nur verschlossen (z.B. Kleiderschrank) zu verschließen?

Zitat aus der Waffenverwaltungsvorschrift:

36.2.12 Härtefälle im Sinne des § 13 Absatz 8 AWaffV können

z. B. in folgenden Fällen gegeben sein:

– für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier- Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen,

reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;

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