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DSB - Standaufsicht auch bei BDS ?


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

bei uns erfolgt die Genehmigung der Standaufsicht durch die Kreispolizeibehörde für den jeweiligen Schiessstand und nicht für einen Verband oder eine Disziplin

Gruß

Stefan

Vor wieviel Jahren war das? Diese Regelung ist, glaub ich, 2003 gefallen.

Danach Meldung nur noch an Verband und vereinsinterne Registrierung.

Gruß

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Ich hab meinen Schießleiterlehrgang beim DSB gemacht.

Der ist ohne Fragen beim BDS anerkannt worden.

ebenso bei mir.

nach zusendung der "dsb-bescheinigung" über die standaufsichtenschulung erhielt ich den einkleber für den bds-ausweis. hab´s grad ned hier, da im tresor, müsste aber so um 2006/2007 rum gewesen sein.

ps: aber ned verwechseln mit der schießleitergeschichte - das lief separat.

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ebenso bei mir.

nach zusendung der "dsb-bescheinigung" über die standaufsichtenschulung erhielt ich den einkleber für den bds-ausweis. hab´s grad ned hier, da im tresor, müsste aber so um 2006/2007 rum gewesen sein.

ps: aber ned verwechseln mit der schießleitergeschichte - das lief separat.

Aber auch der Schießleiter ist reine Verbandsangelegenheit.

Gruß

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Servus !

Unser DSB-Verein hat seit ein paar Tagen eine BDS-Gruppe.

Heute gab´s dann ne kurze Diskussion, ob DSB-Standaufsicht auch bei BDS-Schiessen o.k. ist oder ob man da einen eingenen Standaufsicht-Lehrgang machen muss.

Musstet ihr denn beim DSB einen Standaufsichtlehrgang machen?

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Keine Ahnung warum hier ein Problem konstruiert wird!

Standaufsicht kann machen wer nach dem WaffG dazu befähigt ist. In der Regel ist das ein volljähriger WBK-Inhaber (Spitzfindigkeiten wie Inhaber von Erben-WBK oder Aufsicht bei Jugendlichen mal außen vorgelssen...)

Alle darüber hinausgehende Forderungen sind erfundene Regeln des Standbetreibers.

Da es hier nicht um Meisterschaften irgendwelcher Verbände geht, sondern um das Schießen in einem Verein, kann AdventureQ hier aus dem Forum niemand Antwort geben, sondern alleine der verantwortliche Betreiber seines Schießstandes. Dies ist in der Regel seine Vorstandschaft!

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Tja, und genau der Vorstand war an der Diskussion beteiligt.

Er meinte, dass jeder Standaufsicht machen kann, der die Prüfung abgelegt hat.

Er war sich aber nicht sicher und wollte sich in den nächsten Tagen mal "schlau machen".

Wenn Dein Vorstand das Gesetz nicht weiter verschärfen will genügt:

- Sachkunde

- Zuverlässigkeit

- Volljährigkeit

(Wie ich geschrieben habe: In der Regel wird dies von Inhaber einer WBK erfüllt. Irgendwelche Kurse von den verschiedenen Verbänden können zwar bei manchen Problemen oder Vorfällen sehr hilfreich sein - sind aber nach dem Gesetz nicht notwendig.)

Dazu kommen noch ein paar Besonderheiten bei der Aufsicht von Jugendlichen (und - da kenne ich mich aber nicht so gut aus - es könnte sein, dass beim Vorderladerschießen auch jemand mit entsprechender Erlaubnis Aufsicht machen muss... Vielleicht weiß das jemand besser.)

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Im DSB reicht die Waffensachkunde für die Standaufsicht nicht aus.

Wie ich geschrieben habe: Jeder Standbetreiber kann seine eigene Gesetzesverschärfungen verlangen.

Wenn der DSB dies für seine Stände macht (z.B. der Stand in Wiesbaden) oder wenn er einen Stand mietet und Ausrichter einer Meisterschaft ist (z.B. bei den DM in München), dann ist das seine Sache.

Er kann dies meinetwegen auch allen anderen Standbetreibern (Landesverbände, Bezirke, Kreise, Vereine, private oder gewerbliche Stände) empfehlen (und persönlich finde ich einen entsprechenden weiterführenden Lehrgang gut!), mehr aber nicht.

Wenn der Vorstand von AdventureQ das nicht will, reicht es wenn er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

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