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IGNORED

Rechtliche Frage zu Wechselsystemen


Jochen.

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Geschrieben

Hi,

nachdem ich die nächste Hürde erfolgreich genommen habe (MPU bestanden) und es immer näher auch in Richtung eigener Teilchenbeschleuniger geht, ist ne Frage aufgekommen.

Voreintragsfrei ist ja immer nen kleineres Kaliber. Also z.B. .45 ACP -> 9mm Wechselsystem.

Aber was ist jetzt beispielsweise mit dem Fall 9mm Grundkaliber -> .357 Sig?

Oder .45 ACP -> .357 Sig Wechselsystem?

Da ist das Kaliber vom Durchmesser gleich oder kleiner, aber die Energie ist ja größer. Was gilt nun?

Anm.: Habe leider noch keine Sachkunde, auf diese warte ich noch.

Gruß Jochen

Geschrieben

Die Energie spielt keine Rolle. Nur Geschossdurchmesser, gleich oder kleiner!

Geschrieben

NUR der Durchmesser interessiert!

Energie ist VÖLLIG wurscht! (Du könntest, so technisch machbar, sogar ein .300-Win.-Mag.-Wechselsystem zu einer 9-mm-Grundwaffe erwerben.)

Zwei Ausnahmen:

1. Revolver (von wegen Gasdruck ...) - hier darf der Gasdruck des "Wechselsystems" (~trommel) nicht größer sein als bei der Grundwaffe.

2. Inkompetente Sachbearbeiter in den Waffenbehörden ;-)))

Geschrieben

Und hier noch die passende Stelle aus dem WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

...

"2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind."

...

Gruß

Geschrieben
Nach der Logik frag ich besser nicht die da dahinter steckt (oder auch nicht). ^_^

in welchem zusammenhang?

wegen unterscheidung zwischen W-Trommel und W-System?

Geschrieben
in welchem zusammenhang?

wegen unterscheidung zwischen W-Trommel und W-System?

Nein, weil wieso braucht man für nen größeren Durchmesser nen Voreintrag, auch wenn die Energie kleiner ist?

Oder andersrum, warum kein Voreintrag wenn die Energie größer ist und Durchmesser kleiner?

Dann könnte man die ganze Voreintragsgeschichte doch gleich lassen. :gutidee:

@IMI:

Nein, gleich. Aber das langt doch auch oder nicht?

Geschrieben
Nein, weil wieso braucht man für nen größeren Durchmesser nen Voreintrag, auch wenn die Energie kleiner ist?

Oder andersrum, warum kein Voreintrag wenn die Energie größer ist und Durchmesser kleiner?

Dann könnte man die ganze Voreintragsgeschichte doch gleich lassen. :gutidee:

@IMI:

Nein, gleich. Aber das langt doch auch oder nicht?

Weil die Energie keine Rolle spielt und weil es so im Gesetz steht ;) Pauschal lässt sich mit der Energie auch nicht argumentieren. Es kommt immer auch auf die Ladung an.

Gruß

Geschrieben
Nein, weil wieso braucht man für nen größeren Durchmesser nen Voreintrag, auch wenn die Energie kleiner ist?

Weil, wo kämen wir denn da hin ... (auf dieser Philosophie basiert unser gesamtes Waffenrecht).

Geschrieben

Hallo,

...da meine Frage auch Wechselsysteme betrifft, häng ich mich hier einfach mal dran:

1. Ich spiele auch mit dem Gedanken, ein WS zu erwerben, und zwar von 9Para auf .22lfB.

Zählt das dann als "ganze" Waffe?

Hintergrund: Ohne entsprechende Nachweise sind mir 2 KW erlaubt.

Dieses Kontigent ist aber schon ausgeschöpft.

Wenn jetzt ein Wechselsystem hinzukäme, was dann?

Zählts als 3. KW? Oder bleibt das bei 2.

2. Wenn ich das Wechselsystem habe, wie schauts mit der Munition aus?

Nur weil ich das WS drinstehen habe, hab ich doch noch keinen Mun.Erwerb.

Wie komme ich an den?

PS: Ich bin seit kurzem Sportschütze mit grüner u. gelber WBK...

Gruß

Geschrieben
Hallo,

...da meine Frage auch Wechselsysteme betrifft, häng ich mich hier einfach mal dran:

1. Ich spiele auch mit dem Gedanken, ein WS zu erwerben, und zwar von 9Para auf .22lfB.

Zählt das dann als "ganze" Waffe?

NEIN

Hintergrund: Ohne entsprechende Nachweise sind mir 2 KW erlaubt.

Dieses Kontigent ist aber schon ausgeschöpft.

Wenn jetzt ein Wechselsystem hinzukäme, was dann?

Zählts als 3. KW? Oder bleibt das bei 2.

Bleibt bei 2.

2. Wenn ich das Wechselsystem habe, wie schauts mit der Munition aus?

Nur weil ich das WS drinstehen habe, hab ich doch noch keinen Mun.Erwerb.

Wie komme ich an den?

Mit eintragen lassen ca. 18,50 Euro dafür bezahlen. Fertig

PS: Ich bin seit kurzem Sportschütze mit grüner u. gelber WBK...

Gruß

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