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IGNORED

Grüne Wbk trotz Jugendstrafe?


Mario_84

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo zusammen, ich habe da mal eine frage bezüglich der zuverläsigkeit für eine grüne Wbk. Ich bin 25 jahre alt und von Beruf Sicherheitsfachmann. Einen Waffensachkunde Lehrgang habe ich erfolgreich abgeschlossen, und mein Führungszeugnis ist auch sauber. Bin aber in meiner jugend zwei oder drei mal wegen Körperverletzung polizeilich in erscheinung getreten. Ich bin aber nie rechtskräftig verurteilt worden, die Verfahren wurden alle eingestellt. Habe einmal 50 Sozialstunden machen müssen, aber auch das Verfahren wurde danach eingestellt. Und einmal habe ich auch gegen das WaffG verstoßen. (Wurde mit einer Luftpistole (ungeladen) angehalten.) Aber auch hier wurde ich nicht verurteilt! Wie sieht es nun aus, wenn ich eine grüne Wbk beantragen möchte?? Vielen Dank schon mal im vorraus!!! Mit freundlichen Grüßen, Mario_84

Überlegs Dir genau....

2 oder 3 x wegen Köperverletzung aufgefallen und nun eine WBK in grün beantragen.

Soll das jetzt ein Troll sein oder meinst Du die Anfrage wirklich ernst?

Wenn ich SB wäre und würde sehen 3x Auffällig wegen Körperverletzung.

Bums, Deckel zu, Antrag abgelehnt und zurück mit den Papieren.

Sorry dafür, aber genau wegen derartiger Fälle gibt es die Überprüfung.

Zu einem Fest zwei Bier zu viel, Krach mit irgendjemandem und und schon fliegen nicht nur die Fäuste.

M

Geschrieben
Wo steht DAS denn ? :00000733:

Nö, keine Frage. Schlichtweg eine Prüfung im Einzelfall. Art und Häufigkeit der Delikte sind letztendlich relevant.

Mir war es so in Erinnerung..beim Führungszeugnis..

Für private Zwecke..

Was länger zurückliegt, darf einem nicht mehr

vorgehalten werden..

Aber: ich kann mich auch täuschen!

Dann bitte, wie bei Geschworenen: aus dem Gedächtnis streichen!!

:bb1:

Geschrieben

Ok ich danke euch allen erstmal für eure zahlreichen Antworten!! Echt spitze!!! Muss dann mal gucken wie ich das mache. Werde dann warscheinlich mal demnächst zu unserer örtlichen Polizeidienststelle gehen, und da mal mit dem Beauftragten für Waffenangelegenheiten persöhnlich sprechen. Dann können die sich ihr eigenes Bild machen..;-)!!! Und ich denke mal, das fast jeder schon mal als Jugendlicher in eine kleine Rauferei verwickelt war!!! Klar das die Meinungen hier auseinander gehen,aber das ist doch noch lange kein Grund sich hier zu streiten!!! War ja auch erstmal nur eine Frage. Denn wenn es mal soweit kommen sollte, das ich im Geld- und Werttranspot oder Personenschutz tätig sein sollte, was ich ja auch anstrebe, dann sollte ich auch ne Wbk beatragen!! Den Waffenschein würde ich dann nämlich über meine Firma erhalten! Also vielen Dank nochmal an alle die meine Frage beantwortet haben!!! Gruß Mario

Geschrieben
Überlegs Dir genau....

2 oder 3 x wegen Köperverletzung aufgefallen und nun eine WBK in grün beantragen.

Soll das jetzt ein Troll sein oder meinst Du die Anfrage wirklich ernst?

Wenn ich SB wäre und würde sehen 3x Auffällig wegen Körperverletzung.

Bums, Deckel zu, Antrag abgelehnt und zurück mit den Papieren.

Sorry dafür, aber genau wegen derartiger Fälle gibt es die Überprüfung.

Zu einem Fest zwei Bier zu viel, Krach mit irgendjemandem und und schon fliegen nicht nur die Fäuste.

M

@ Ostwestfale LP, ich brauche nicht genau überlegen!! Ich habe genau überlegt!!! Und wie ich zuvor geschrieben habe, könnte es sein, das es schon alleine von Berufswegen her nötig ist, eine Waffe zu tragen!!! Und grade solche wie du, die sowas schreiben,sind warscheinlich noch häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten als ich!! Und nochwas..... Das mit den 2 Bier zuviel, und dann Krach mit anderen Personen kommt dann wohl öfter mal bei dir vor...;-) Denn ich trinke keinen Alkohol;-)!!!!! Zum Glück!!! Also.... Gruß Mario

Geschrieben
Dann können die sich ihr eigenes Bild machen..;-)!!! Und ich denke mal, das fast jeder schon mal als Jugendlicher in eine kleine Rauferei verwickelt war!!!

Ich les ja den Thread seit entstehen mit und wollt eigentlich nix schreiben...

Von *keinem* den ich kenn weiss ich das er bei der Polizei bekannt ist wegen irgendwelcher "rauferei", ebensowenig weiss ich von niehmandem das er in irgendwelche raufereien verwickelt war wo keine Polizei anwesend war. Soviel dazu erstmal...

Rauferei ist es wenn *KEINE* Polizei kommt, wenn die Polizei kommt nennt sich das Schlägerei.

Und wenn das mehrmals passiert sollt man sich Gedanken machen.

Bis heut hab erst ein einziges mal "handgreiflich" werden müssen und in dem Fall hab ich die betroffene Person einfach nur umgerannt. Zum großteil war die Tatsache daran schuld das ich nix mehr gesehen hab sonst hätt ich ihm wohl einfach nur die Pulle Sekt weggenommen die er in die Elektrik entleeren wollte.

Merke, Kiddies mit zu großen Hosen, Steckdosen und Sektflaschen sind eine schlechte Kombination...

Denn wenn es mal soweit kommen sollte, das ich im Geld- und Werttranspot oder Personenschutz tätig sein sollte, was ich ja auch anstrebe, dann sollte ich auch ne Wbk beatragen!! Den Waffenschein würde ich dann nämlich über meine Firma erhalten!

Wenn ich schon Waffenschein und WBK in zwei nebeneinander stehenden Sätzen lese, sträuben sich mir alle Nackenhaare... :peinlich:

Grüße,

Peter

Geschrieben
Wenn ich schon Waffenschein und WBK in zwei nebeneinander stehenden Sätzen lese, sträuben sich mir alle Nackenhaare... :peinlich:

Grüße,

Peter

Nicht nur bei Dir,

auch ich bekomme beim lesen mancher Antworten hier richtig Sorgen: Denn meinereiner ist fast doppelt so alt wie der TE, und bin auch in der Jugendzeit nicht wegen Schlägereien oder sonstigen Aufgefallen. Auch die ganzen anderen Schützen und Jäger welche ich persönlich kenne, haben mit solchen Dingen nie was ma Hute gehabt, aber hier kommt es mir schon fast vor, wenn man manche Beitreige liest, wir würden alle solche Jugendsünden mit uns herumtragen, und das stimmt definitiv nicht.

Zudem brauchen wir gottseidank nicht die Entscheidung treffen, ob die Zuverlässigkeit hier gegeben ist, das bleibt dem SB klar überlassen.

Allerdings gab uns auch der TE in keimen Wort an, weshalb er eine grüne WBK möchte (seltsam, sonst haben doch die meisten Fragenden gleich hier einen Grund).

Und der Satz des TE macht mich jetzt ein wenig Nachdenklich:

Den Waffenschein würde ich dann nämlich über meine Firma erhalten

Denn eine WS bekommt der TE nicht von seinem Arbeitgeber, der bleibt auf den Namen des Arbeitgebers, selbst bei einer Überlassung, und hier mal ein Auszug aus dem Bewachungsgewerberechts :

§34a Abs. 6

Die Überlassung von Schusswaffen gemäß § 35 Abs. 3 des Waffengesetzes an Wachpersonen, die die Schusswaffe führen sollen, darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat.

So steht es in der Neufassung ab 2002 drin, während der alte sogar schlimmer war, denn da hätte es passieren können, das die berufliche Zukunft gleich verbaut gewesen wär:

Sofern zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals nach Absatz 1 Satz 4 von der zuständigen Behörde Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, § 31 oder unbeschränkte Auskünfte nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz eingeholt werden, kann das Ergebnis der Überprüfung einschließlich der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderlichen Daten an den Gewerbetreibenden übermittelt werden.

Und mit der Neufassung, dürfen auch Personen, welche nicht die Zuverlässigkeit besitzen, im Bewachungsgewerbe tätig sein. hier der link

Abschliessend:

@ Ostwestfale LP,..... Und nochwas..... Das mit den 2 Bier zuviel, und dann Krach mit anderen Personen kommt dann wohl öfter mal bei dir vor...;-) Denn ich trinke keinen Alkohol;-)!!!!! Zum Glück!!! Also.... Gruß Mario

Ich denke nicht, das Ostwestfale LP als Schläger amtsbekannt ist, denn seine Beiträge sind mir auch aus andern Foren bekannt (er ist eher das Gegenteil), deshalb ist der Kommentar vom TE, wohl ein wenig daneben!

Geschrieben
Denn wenn es mal soweit kommen sollte, das ich im Geld- und Werttranspot oder Personenschutz tätig sein sollte, was ich ja auch anstrebe, dann sollte ich auch ne Wbk beatragen!! Den Waffenschein würde ich dann nämlich über meine Firma erhalten! Also vielen Dank nochmal an alle die meine Frage beantwortet haben!!! Gruß Mario

Du wirst auch eine eventuelle Waffe von Deinem

Arbeitgeber erhalten..

Meine langjährigen Tätigkeiten im Geld- und Werttransport

sowie in einer kerntechnischen Anlage und in einem

Polizeipräsidium als Waffenträger lassen

mich zu diesem Thema erstmal

schweigen...

Viel Erfolg trotzdem..

kriegerlein

Geschrieben

wie war das noch "der werfe den ersten Stein"???

Jugendünden dürfte fast jeder haben, nur die meisten hatten halt Glück und wurden nicht angezeigt. Hat hier noch keiner eine Rauferei gehabt, mal mit 16 über die Stränge geschlagen? einen Maibaum entwendet, betrunken Fahrrad gefahren, beim Schülerausweis das Alter optimiert... Mein erstes Luftgewehr habe ich mit 12 bekommen, und damit auch fleißig im Garten geschossen. Denkt sich doch keiner was dabei, es sei denn der liebe Nachbar ruft die Polizei. Mir war bis zur WBK nicht bewußt, dass ich eine Luftpistole nicht offen im Auto transportieren darf, weil ich dadurch die öffentliche Sicherheit gefährde. Woher denn? Also lasst mal die Kirche im Dorf.

Geschrieben
wie war das noch "der werfe den ersten Stein"???

Wenns war harmloses währe würd OP nicht durch die Blume sprechen sondern sagen warum er die 40 Stunden bekommen hat.

Wer noch nicht in dem Gewerbe arbeitet und vorher schon von WBK und Waffenschein spricht... ich mag mich vielleicht irren in diesem fall aber sowas sind meist die Leut die... ich muss es ja jetzt ich ausführen.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Ich habe schon Leute, die das Arbeitsamt zur WSK geschickt hatte, wegen Äußerungen in Bezug auf WS usw. von der Beschulung ausgeschlossen.

Man sollte diese Ausnahmen aber nicht als Regel ansehen, auch im Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten 5 Jahren einiges getan - gerade in Bezug auf die dort arbeitenden Leute. Schwarze Schafe wird man überall finden.

Geschrieben
Ich habe schon Leute, die das Arbeitsamt zur WSK geschickt hatte, wegen Äußerungen in Bezug auf WS usw. von der Beschulung ausgeschlossen.

Man sollte diese Ausnahmen aber nicht als Regel ansehen, auch im Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten 5 Jahren einiges getan - gerade in Bezug auf die dort arbeitenden Leute. Schwarze Schafe wird man überall finden.

Vor einigen Wochen sagte eine Kollegin:

"mein Freund macht gerade seinen Waffenschein.."

Ein Kollege hingegen:"bei unserem praktischen Teil

war das SEK mit am Üben (im Schützenverein..),.

mit Süber Stühle springen etc..!"

*graus*

Naja, die Änderungen betreffen, hauptsächlich die Auszubildenden;

die haben , i.d.R., Realschule, oft sogar Abitur...nur keinerlei

Erfahrung, logischerweise..

Mir sagte mal einer: "wenn wir bestanden haben, bekommen

wir jeder eine Waffe, mit Gravur..!"...er war 19...

Die wenigsten werden im Sicherheitsgewerbe bleiben..(hoffe ich!!!)..

Ja, Alles wird gut....aber, wann????????

Gruß, kriegerlein :rolleyes:

Geschrieben
Naja, die Änderungen betreffen, hauptsächlich die Auszubildenden;

die haben , i.d.R., Realschule, oft sogar Abitur...nur keinerlei

Erfahrung, logischerweise..

Mhm. die die bei uns hier rumlaufen (vom Ort bezahlter Sicherheitsdienst der Nachts die Straßen abläuft) sehen aus als wenn die nichtmal den Klötzchentest bestehen würden...

Generell hab ich oft den eindruck, wieder meines besseren Wissens, das solche Jobs häufig mit solchen Leuten besetzt werden oder sie selber "ne Firma" gründen.

Und ich beurteile Leut eigentlich nicht nach dem aussehen, bis vor kurzen sah ich selber noch aus wie einer von den Hells Angels, und zwar einer von den ganz schlimmen. Dabei hab ich nix damit am Hut und kann keiner Fliege war.

Heut schau ich immernoch aus wie einer von denen aber "Handzahm" ;-)

Grüße,

Peter

Geschrieben
einen Maibaum entwendet, betrunken Fahrrad gefahren, beim Schülerausweis das Alter optimiert...

Für einen Maibaum gibt es keine Strafe für den Entwender, sondern Freibier. Schülerausweis hatte ich keinen, und dafür bekommt keiner so einfach 50 Sozialstunden, so was ist schon ein wenig heftiger. Die Jungs wo bei unseren Roten Kreuz Sozialstunden machen durften, da war 16 Stunden kein Kavaliersdelikt, nein das waren schon so Dinger wie Vorsätzlich Autos zerkratzen, Autoaufbrüche usw., also Taten die aus Vorsatz begangen wurden und sonst denen Jugendarrest eingebracht hätten.

Wenn ich das so lese, dann ist bei mir in der Welt irgendwas schiefgelaufen, denn mit Mitte 40 noch in keine Schlägerei verwickelt zu sein, da sind wir wohl ein wenig zu Altmodisch gewesen (ach nein, beim TE waren es ja mehrere).

Genauso erwähnte der TE nicht, wie lange die Taten her sind, für manche ist ein Jahr ohne Polzei schon eine Ewigkeit. Und dies wissen wir nicht, selbst der TE schreibt 2-3 mal Schlägerei, und wofür die 50 Stunden kommen, schreibt er auch nicht.

So gesehen dürften wohl viele den ersten Stein werfen, aber ich maße es mir deshalb nicht an, da es Auslegungssache des zuständigen SB ist, und nur der weis auch alles Hintergründe.

Ich werde jeden fördern, welcher sich für den Sport oder die Jagd interresiert, aber wenn einer im ersten Wort schon von Waffenschein und wie komme ich am schnellsten an Knarren mißtrauisch.

Und es macht auch für mich keinen Unterschied, ob dies hier in einem Forum ist, oder ob bei uns im Verein einer Anfrägt, in beiden Fällen leuten bei mir alle Alarmglocken, wenn einer WS und WBK zusammenbringt.

Geschrieben

Oh, der deutsche Legalwaffenbesitzer, häufig ein zu kurz gekommener Pfarranwärter, springt sofort darauf an, wenn er mal jemanden richtig abkanzeln kann.....

Geht mir auf den keks und zwar gewaltig.

Das Gesicht von den Leuten, die sich über jemand aufregen, der sich in seiner Sturm&Drangzeit mal gebeult hat möchte ich zu gerne sehen, wenn man ihnen nach einem Bierchen respektive 4telchen Wein zuviel nicht nur den Pappendeckel, sondern gleich noch die WBK/Jagdschein einkassiert.

Dann ist auf einmal Zeter und Mordio und alles völlig übertrieben was die da machen. Die Spezies kenn ich zu genau, Hauptsache das Maul gegen andere verreissen.

Wie das halt so ist, zeigt man mit dem Zeigefinger auf andere Leute weisen halt 3 Finger auf einen selber.....

Geschrieben
............aber wenn einer im ersten Wort schon von Waffenschein und wie komme ich am schnellsten an Knarren mißtrauisch.

Und es macht auch für mich keinen Unterschied, ob dies hier in einem Forum ist, oder ob bei uns im Verein einer Anfrägt, in beiden Fällen leuten bei mir alle Alarmglocken, wenn einer WS und WBK zusammenbringt.

Ganz einfach deswegen , weil DU keinen WS bekommst.

Es gibt aber welche, die brauchen ihn tatsächlich beruflich....

Wo liegt dein Problem? Ich hätte auch gerne einen Waffenschein, einfach so.... weil ich ein so netter Kerl bin....und die Gangster das ganz ohne Papierkram machen dürfen.

oder ich werd einfach Biathlet....

Geschrieben

Also ich frage mich, warum es im WaffG explizit Fristen und Strafhöhen gibt, wenn der SB einfach so aus dem Bauch heraus entscheiden könnte. (Auch wenn das manche gerne möchten.) Im WaffG steht nun mal 10 Jahre und 60 Tagessätze. Will der SB trotz Verjährung abschlägig bescheiden muß er das in einem rechtsfähigen Bescheid begründen.

Um nicht gleich ein Fass aufzumachen würde ich einfach erstmal einen kleinen Waffenschein beantragen.

Geschrieben
Ganz einfach deswegen , weil DU keinen WS bekommst.

Es gibt aber welche, die brauchen ihn tatsächlich beruflich....

Nun ich bin froh das ich keinen WS brauche, weder beruflich (ich komme auch ohne Waffe überall hin) noch privat (ich bin weder so Wichtig, noch habe ich Feinde, und ich kann aus der Garage ins Haus gehen ohne Angst, unsere Wohngegend ist sicher). Zudem wüsste ich nicht welche meiner Waffen zum tragen am Holster geeignet wären, denn weder der 6 noch der 8 Zöller ist richtig handlich und stört beim Tragen und die CZ wäre mir auch zu schade.

Mir reicht es aus, meine Waffen aus dem Tressor zu nehmen und damit auf den Stand zu fahren, damit zu trainieren oder an einem Wettbewerb teilzunehmen, und die Schätzchen zuhause wieder zu reinigen (ich habe kein Bedürfniss allen meine Waffen zu zeigen).

Doch mache ich mir Gedanken, wenn heute mehrfache Schlägereien und sonstige Vorbelastungen einfach als Jugendsünde darstellt wird, wo keiner weis, wie lange die Taten her waren. Zudem dann mit den alten Bräuchen wie Maibaumklau das ganze zu vergleichen.

Denn Gedanklich könnten wir ja auch die U-Bahnschäger dann in ein paar Jahren, mit Waffe am Mann durch die Fußgängerzone maschieren sehen, wie sie gerade Geld beim örtlichen Aldi abholen (nur was ist wenn es denen wieder mal langweilig wird?).

Aber da hier keiner weis, was der TE alles für Sünden hat, kam auch von mir, wie auch von anderen der Vorschlag kleiner WS oder Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

Geschrieben
wo auch eine Sperrfrist von 10 Jahren gilt.

Ach wie oft denn noch ? :huh:

Diese Sperrfrist gibt es bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nicht !

Alternative dazu, oder sogar besser, die Unbedenlichleitsbescheinigung für einen Wiederladekrurs beantragen (ist günstiger 30,-, und falls doch Ok, eine gute Vorraussetzung für später).

Das stimmt nicht und ist sogar ein gefährlicher Tipp !!!

Im nach Abschnitt I Nr. 29 des Gebührenverzeichnisses zur SprengKostV vorgegebenen Rahmen beträgt die Mindestgebühr 35,79 Euro (bis theoretisch maximal 204,52 Euro !). Da im vorliegenden Fall Akteneinsicht in die Strafakten erfolgen muss, steigt der Aufwand auf jeden Fall und es wäre unter Umständen bis hin zur mittleren Gebühr wenn nicht gar höher zu rechnen !!!

Geschrieben
Im WaffG steht nun mal 10 Jahre und 60 Tagessätze. Will der SB trotz Verjährung abschlägig bescheiden muß er das in einem rechtsfähigen Bescheid begründen.

Vorsicht, es handelt sich hier um einen Neuantrag, nicht um einen Widerruf. Also keine "Verjährung" !!!

Neben den 60TS gibts noch ganz andere Versagungsgründe. Die Begründung ist für die Behörde dann natürlich schwieriger, aber nicht unmöglich.

Geschrieben
Vorsicht, es handelt sich hier um einen Neuantrag, nicht um einen Widerruf. Also keine "Verjährung" !!!

Neben den 60TS gibts noch ganz andere Versagungsgründe. Die Begründung ist für die Behörde dann natürlich schwieriger, aber nicht unmöglich.

Beim Widerruf dürften die 10 Jahre eigentlich keine Rolle spielen, denn der sollte spätestens nach 3 Jahren erfolgt sein.

Deshalb kann es nur um den Neuantrag gehen.

Einen Unterschied zwischen bisherigen Waffenbesitzer und Nichtwaffenbesitzer + Neuantrag darf es nicht geben, zumindest wenn man vom allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ausgeht. Vorstrafe ist Vorstrafe und verjährt ist verjährt.

(Eher problematischer würde ich persönlich den Widerruf sehen. Wenn ein Waffenbesitzer straffällig wird, dann weiß er was auf dem Spiel steht. Ein Jugendlicher weiß das in der Regel nicht. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.)

§5 WaffG

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

a.) wegen eines Verbrechens oder

b.) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a.) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b.) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c.) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a.) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b.) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c.) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von

Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. Mitglied

a.) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

b.) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des

Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat, waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a.) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b.) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben

der Völker, gerichtet sind, oder

c.) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange

der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

4. innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit

richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1

Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die

Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer

Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des

Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die

Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum

rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

Bei allem was über die gesetzlichen Fristen hinaus geht muß der SB nachvollziehbar darlegen, worauf sich seine Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründet. Und selbstversändlich ist im §5 Abs. 4 ausdrücklich von der Erteilung, und nicht vom Widerruf die Rede. Darauf weist auch § 4. Abs. 3 Voraussetzungen für eine Erlaubnis: Zuverlässigkeit hin.

Geschrieben
Im nach Abschnitt I Nr. 29 des Gebührenverzeichnisses zur SprengKostV vorgegebenen Rahmen beträgt die Mindestgebühr 35,79 Euro (bis theoretisch maximal 204,52 Euro !). Da im vorliegenden Fall Akteneinsicht in die Strafakten erfolgen muss, steigt der Aufwand auf jeden Fall und es wäre unter Umständen bis hin zur mittleren Gebühr wenn nicht gar höher zu rechnen !!!

Na ich gehe von dem Gebührenverzeichnis aus, und das sind es 36 Dübel, ohne wetere Bedinungen. Aber ich sehe gerade die sind auch schon wieder in den Tarifen hochgegangen.

Geschrieben
Beim Widerruf dürften die 10 Jahre eigentlich keine Rolle spielen, denn der sollte spätestens nach 3 Jahren erfolgt sein.

Es gibt nicht wenige Akten, in denen die Waffenbehörde erst nach 20 Jahren eine Verurteilung festgestellt hat. :rolleyes: Klar darf das eigentlich nicht passieren, aber es geschieht trotzdem.

Einen Unterschied zwischen bisherigen Waffenbesitzer und Nichtwaffenbesitzer + Neuantrag darf es nicht geben, zumindest wenn man vom allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ausgeht. Vorstrafe ist Vorstrafe und verjährt ist verjährt.

Doch, das ist aber so. Siehe § 52 Abs. 1 Ziff. 4 BZRG (Ausnahme vom Verwertungsverbot). Zu dieser Thematik gibts sogar ein BVerwG-Urteil von 1992, aber das hab ich hier schon x mal zitiert. Anscheinend immer noch nicht oft genug... <_<

Na ich gehe von dem Gebührenverzeichnis aus, und das sind es 36 Dübel, ohne wetere Bedinungen.

Erstaunlich, dass dort eine Festgebühr veranschlagt wurde. Die Ausstellung einer UB macht nämlich höchst unterschiedlichen Aufwand. Deshalb wird dort in der Regel durch Rahmengebühr bzw. Zeitgebühr differenziert.

Geschrieben
Doch mache ich mir Gedanken, wenn heute mehrfache Schlägereien und sonstige Vorbelastungen einfach als Jugendsünde darstellt wird, wo keiner weis, wie lange die Taten her waren. Zudem dann mit den alten Bräuchen wie Maibaumklau das ganze zu vergleichen.

Komisch, aber du glaubst zu wissen das daß natürlich ein Grund ist, das er keine WBK bekommen darf?..... darf ich mir deine Kristallkugel mal ausleihen? :rolleyes:

Denn Gedanklich könnten wir ja auch die U-Bahnschäger dann in ein paar Jahren, mit Waffe am Mann durch die Fußgängerzone maschieren sehen, wie sie gerade Geld beim örtlichen Aldi abholen (nur was ist wenn es denen wieder mal langweilig wird?).

Sehr geehrter Herr oetzi,

sicher ist es ihrer Aufmerksamkeit entgangen, das solche kriminellen Subjekte vor dem finalen Mord ein Vorstrafenregister hatten, das in puncto Dicke den Vergleich mit dem Quelle-Katalog nicht zu scheuen braucht.... leider hatte die Kuscheljustiz gerade nur Samthandschuhe zur Verfügung und auch die Armeen von Soizalarbeitern hatten nur ihren eigenen Lohn im Sinn...

Ferner handelte es sich um klare Hassverbrechen, die aufgrund religiös-politisch motvierter Agression gegen sog. "ungläubige Scheißdeutsche" erfolgten :17:

Mit anderen Worten, dieser Vergleich hinkt nicht...nein.... ihm fehlen einfach die Beine.....

Wenn solche Leute legal Knarren bekommen, da geb ich dir völlig Recht, ist es Zeit zum Auswandern.....

Aber da hier keiner weis, was der TE alles für Sünden hat, kam auch von mir, wie auch von anderen der Vorschlag kleiner WS oder Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

Exakt. kostet am wenigsten, falls es doch schief geht. Wichtig aber ist nach wie vor, dem im vorfeld SB NICHTs zu erzählen, das währe dumm und würde ihn u.U. voreingenommen machen.

Das mit dem WS versteh ich nicht, wenn du ihn doch einfach haben dürftest?

Bist du dir sicher, das du ihn dir nicht holen würdest?

Ich glaube, die meisten würden ihn ich holen, genau so wie wieder viele Leute sich ein Gewehr kaufen würden, wenn die Bedingungen vor 1972(West-D versteht sich.... :lol:) zurückkehren würden. Da haben nur viele keine Lust auf Vereinsmeierei/WBK-Wichtigtuer/Behördenkram etc.

Geschrieben
@ Ostwestfale LP, ich brauche nicht genau überlegen!! Ich habe genau überlegt!!! Und wie ich zuvor geschrieben habe, könnte es sein, das es schon alleine von Berufswegen her nötig ist, eine Waffe zu tragen!!! Und grade solche wie du, die sowas schreiben,sind warscheinlich noch häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten als ich!! Und nochwas..... Das mit den 2 Bier zuviel, und dann Krach mit anderen Personen kommt dann wohl öfter mal bei dir vor...;-) Denn ich trinke keinen Alkohol;-)!!!!! Zum Glück!!! Also.... Gruß Mario

Sag mal, noch alle Sträußchen zusammen?

Du kennst mich nicht und wirfst mir ich sei häufiger mit dem Gesetzt in Konflikt geraten als Du?

Denk mal nach unter was das fällt.

Sicherlich hast Du dich nicht verbal unter Kontrolle. Also ein weiteres Zeichen Dir keine Waffe zu geben.

Insgesamt: Das Bild das Du hier ablieferst bestätigt dies exakt. So Menschen wie Du dürfen keine Waffe in die Hand bekommen,

da ist der Ärger schon vorprogrammiert.

Du soltest ja noch nicht mal ins Sicherheitsgewerbe kommen- was suchen Leute mit einer solchen Vergangenheit dort?

Den Bock zum Gärtner machen oder was?

M

Geschrieben
Exakt. kostet am wenigsten, falls es doch schief geht. Wichtig aber ist nach wie vor, dem im vorfeld SB NICHTs zu erzählen, das währe dumm und würde ihn u.U. voreingenommen machen.

Nun, ich kenne nicht jeden SB (nö das wäre wohl zuviel), jedoch kenne ich nach all den Jahren, meinen sehr gut. Und wenn er Zeit hat, so plaudert man neben den Eintragen einer neuen Waffe mit ihm. Und da kam auch mal ein Spruch, von ihm: "den ersten Eindruck von einem unbekannten mache ich mir nach Aktenlage und nicht wenn mich einer Volllabert", das war als ich zuvor einige Zeit warten musste, bis er frei war. Und da fällt mir noch ein Spruch von ihm ein, "die meisten geben bei der Erstbeantragung die Formulare ab, wenn sich einer persönlich ins gut Licht stellen will, dann ist meistens was faul".

Deshalb denke ich, ist weder ein großes Gespräch, noch muss man mit Anzug und Slips erscheinen, einfach Unterlagen abgeben oder zusenden, da gibt es nicht schönzureden, das Ergebnis bekommt man eh in Schriftform

Das mit dem WS versteh ich nicht, wenn du ihn doch einfach haben dürftest?

Bist du dir sicher, das du ihn dir nicht holen würdest?

Ich glaube, die meisten würden ihn ich holen, genau so wie wieder viele Leute sich ein Gewehr kaufen würden, wenn die Bedingungen vor 1972(West-D versteht sich.... :lol:) zurückkehren würden. Da haben nur viele keine Lust auf Vereinsmeierei/WBK-Wichtigtuer/Behördenkram etc.

Was nützt eine einzelne Waffe, wenn ich alleine in eine Objekt arbeite, wo während dessen jeglicher Draht zu Leitstellen oder sonst was Unterbrochen ist (ich schalte die ja selber ab), und mal angenommen 5 freundliche Jungs mit VA´s vor der Tür stehen?

Meinst Du ich spiele dann den großen Helden?

nö ich habe Familie, und da denkt man anders: Mein Leben ist wichtiger, als ein Tressorinhlat einer z.B Bank.

Und ich bin mir sicher, das ich mir keinen WS holen würde, selbst wenn ich ihne privat auch noch nützen dürfte, denn dieser stellt doch keine Erwerbserleichterung da, bestenfalls ein Bedürfnis für eine Verteidigungswaffe welche in eine WBK kommt.

Also der WS ist keine Erleichterung zum Erwerb von Waffen, ich brauche dies nicht, habe 3 KWs ganz normal auf WBK und wenn ich noch mal unbedingt welche bräuchte, da gibt es eine Begründung (teilnahme an Wettbewerben usw. wo ich so wie so schon erfülle).

Zudem ist eine Waffe für SV, nicht unbedingt Sportlich geeignet, unseren Stand hatten wir regelmässig an einen Sicherheitsdienst vermietet, doch die Schäden wurden auf Dauer zu groß.

Nun und wenn Du gerade vor 1972 ansprichst, es gibt vielleicht viele solche Altbestandwaffen, viele davon auch Ilegal, aber nicht jeder hatte sich damals Waffen geauft, es gab auch welche, wo sich vor der Änderung, und nur wegen der Änderung noch was gekauft hatte, ohne zu Wissen,weshalb sie die geekauft hatten. Zudem gab es damals auch keine GK KW für Sportschützen so einfach, da war viel von dem jeweiligen SB abhänig, passte dem SB die Nase nicht, gab es keine.

Und so viele gibt es heute nicht die sich nur mal ein Gewehr kaufen, denn es gibt ja noch frei ab 18 Waffen wo manche auch nicht gerade übel sind, glaube ich nicht, und wenn man eine Waffe hat, dann will man damit auch trainieren, also kann jeder interesierte ganauso gut in einen Verein gehen.

Und wenn Du hier die Vereinsmeierei ansprichst, es gibt Vereine wo Frau / Mann ungezwungen trainieren können, und sich dem Sport erfreuen, und man findet leicht die passenden Vereine, egal welches Art man seinen Sport ausüben will. Ich bin selbst in meheren Vereinen, und da gibt es keine Vereinsmeierei (bestenfall Schützenkollegen mit dem Nachnahmen).

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