zielvier Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Leider ohne Foto, ich hätte dieses Eigenkonstrukt ja gern mal gesehen. http://nachrichten.rp-online.de/article/pa...Flughafen/57965 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 ... Er musste 250 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen, die Bundespolizei erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. ... Da bin ich aber baff. Nur 250,- Euro für einen Verstoß gegen das WaffG und das Luftsicherheitsgesetz. Für die Laien verkürzt dargestellt: Das sogenannte "Institut der Sicherheitsleistung" ist ein Konstrukt im Strafrecht das es ermöglichen soll Ausländern, die bei geringwertigen Straftaten erwischt werden, zu verfolgen ohne das sie festgenommen und selbst einem Richter vorgeführt werden. Die Sicherheitsleistung soll die zu erwartende Strafe und die Verfahrenskosten abdecken. In der Regel wird den Tätern dann ein Strafbefehl nachgesandt. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird entweder auf Grund von Erfahrungswerten in Katalogen festgelegt, oder von einem Ermittlungsrichter kurzfristig festgelegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Messerjockll Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Oha...ein Trommelrevolver. Warum keine Magazinpistole? Link to comment Share on other sites More sharing options...
zielvier Posted November 11, 2009 Author Share Posted November 11, 2009 Oha...ein Trommelrevolver. Warum keine Magazinpistole? Na, Du bist aber dumm, ein Revolver ist doch alles wo man mit Schießen tut, ein Trommelrevolver dagegen hat keine Magazine, sondern in der Mitte einen Kreis wo die Kugeln sind. Magazinrevolver dagegen sind glaube ich verboten. Alles klar? Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Binnisch grande Patrone von Sitschila, nix müsse nehme Geld von misch, sollisch schicke Familia?.......... Man sollte diesen Artikel sichern, um bei einem ähnlich gelagerten Fall mit einem z.B. deutschen Staatsbürger die Höhe der Strafe vergleichen zu können. Evtl. kann man dann auch unangenehme Fragen stellen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Auch ein Bündelrevolver ist ein Revolver (Drehpistole), besitzt jedoch keine Trommel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest 007-sucker@fvlw.de Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Ich finde den letzten Satz des Artikels interessant: Zudem wurden 1143 verbotene Gegenstände wie Elektroschocker oder Wurf-sterne beschlagnahmt, ebenso 948 Spraydosen mit Reiz- oder Betäubungsgas. Letzte sind zur Selbstverteidigung frei erhältlich, im Flugzeug jedoch streng verboten. Spraydosen mit Betäubungsgas sind sind frei erhältlich? Haben wollen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
osaft Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 wo ist da die relation? wenn ich auf die frage "was ist in ihrem koffer" bei der sicherheitskontrolle "eine bombe" antworte komm ich nicht so einfach davon. da ist nur wegen dem "witz" schon ne gefängnisstrafe mit bewährung drin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun_Buff Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Man sollte diesen Artikel sichern, um bei einem ähnlich gelagerten Fall mit einem z.B. deutschen Staatsbürger die Höhe der Strafe vergleichen zu können. Ihr seid aber wieder böse! Wegen dann vielleicht lächerlicher paar Nullen mehr so ein Aufstand...1 Null für den Holländer, eine für den Italiener, eine für den Sizilianer... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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