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IGNORED

Fall von Sven G. wird neu aufgerollt


Sinu7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Woher weiß ich eigentlich, dass der Gnom ein Gnom ist? Ich habe einen nicht einmal 1,60m kleinen Gnom mit weniger als 60kg Körpergewicht sechs ausgewachsene Krankenpfleger verprügeln sehen

Alle Achtung den würde ich gleich von der Strasse weg als meinen Bodygard angagieren! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Das wird nicht funktionieren, er befindet sich seit mehr als 10 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie. Ich "durfte" aber mal zusehen, was passiert, wenn er schlecht drauf ist und eine Horde ausgewachsener Pfleger ihn unter Kontrolle bringen soll. Seitdem messe ich der Größe bzw. dem Gewicht einer Person keine besondere Bedeutung mehr zu.

Geschrieben
Seitdem messe ich der Größe bzw. dem Gewicht einer Person keine besondere Bedeutung mehr zu.

Das sollte man auch nie tun! Deshalb finde ich die Bewertung des Gewichts und der Statur zweier

Kontrahenten völlig daneben.

Ich hatte mir erst vor kurzem, bei einem Kurs, den kleinsten/schmächtigsten als Partner rausgesucht :rolleyes:

Ich dachte dann kann ich die Übungen entspannter angehen ...

Später dann wusste ich warum der "übrig" geblieben war <_<

.

Geschrieben
Ihr seid wirklich Helden.

Keine Ahnung von der Materie, aber auf die Justiz schimpfen.

Was hättest du an seiner Stelle getan, wovon du meinst, dass es dir "juristisch korrekte" Handlungsweise sei?

Es dürfte wohl jedem mit klarem Verstand bewusst sein, dass ein Angriff nicht jedwede Art von Verteidigung rechtfertigt.

Vor allem bei Waffengebrauch ist extreme Vorsicht geboten. Man muss nicht wegrennen, oder sich verprügeln lassen, man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Es war aber eben nicht bloß ein Schubser. Der Schubser hatte nämlich eine Vorgeschichte und für mich ist es plausibel anzunehmen, dass eben das was dem anderen nach dem Schubser blühte auch dem Sven G. geblüht hat (=> unmittelbar bevorstehnde Verletzung eines Rechtsguts).

bye knight

Geschrieben
Oder warum ging Sven G. nicht zur Polizei und zeigte den Angreifer an?

Man ist nicht verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.

Ich hätte verstanden, wenn die Gerichte ihm einen wegen unterlassener Hilfeleistung reingewürgt hätten. Aber so....

bye knight

Geschrieben
Es war aber eben nicht bloß ein Schubser. Der Schubser hatte nämlich eine Vorgeschichte und für mich ist es plausibel anzunehmen, dass eben das was dem anderen nach dem Schubser blühte auch dem Sven G. geblüht hat (=> unmittelbar bevorstehnde Verletzung eines Rechtsguts).

bye knight

Selbst ein Schubser genügt (zumindest für mein Rechtsempfinden):

Eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung einer anderen Person ist eine Körperverletzung.

Körperverletzung:

Eine körperliche Misshandlung ist jede Substanzbeeinträchtigung des Körpers und jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Geschrieben
Ihr seid wirklich Helden.

Keine Ahnung von der Materie, aber auf die Justiz schimpfen.

Es dürfte wohl jedem mit klarem Verstand bewusst sein, dass ein Angriff nicht jedwede Art von Verteidigung rechtfertigt.

Vor allem bei Waffengebrauch ist extreme Vorsicht geboten. Man muss nicht wegrennen, oder sich verprügeln lassen, man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Im übrigen waren beide sturzbesoffen. 1,8 Promille bei Sven G.!

Noch ein Grund wieso sich die nähere Beschäftigung mit diesem Fall als angebliches Paradebeispiel für den Softie-Staat nicht lohnt.

Wenn es um das Waffenthema geht schimpft man immer gerne über die ahnunglosen Journalisten, die über 44 mm Kaliber etc. schreiben. Man selbst hat aber natürlich Ahnung von allem!?

Ich bin über 2 Meter groß, wiege 150kg!

Heißt dass, da die meisten Menschen kleiner sind als ich das ich mich nicht wehren darf?

Ich lasse mich erst gar nicht schubsen bzw. den Angreifer so nah an mich ran.

Und sollte auch nur ein Angriff angetäuscht werden, werde ich vorgehen und es beenden. Punkt!

Wie kommt auf den Anreifer an.......

Geschrieben
Nur zu meinem Verständnis:" Worin unterscheiden die sich nochmal genau?"

Und zu meinem Verständnis ebenso: Ich sehe da keinen Unterschied.

Aber man muß in "D" vorsichtig sein, irgendwelche Wertungen abzugeben, sonst wird man gleich und bequem in die rechte Ecke verwiesen.

MfG!

Geschrieben
Ich bin über 2 Meter groß, wiege 150kg!

Heißt dass, da die meisten Menschen kleiner sind als ich das ich mich nicht wehren darf?

So ist es wohl in der Bananenrepublik- die Folgen sind hier wohl eindeutig dargelegt.

Geschrieben
Das wird nicht funktionieren, er befindet sich seit mehr als 10 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie. Ich "durfte" aber mal zusehen, was passiert, wenn er schlecht drauf ist und eine Horde ausgewachsener Pfleger ihn unter Kontrolle bringen soll. Seitdem messe ich der Größe bzw. dem Gewicht einer Person keine besondere Bedeutung mehr zu.

Obwohl auch bei solch "psychisch" Kranken gibts meist einen Grund wenn sie derart ausrasten.

Ich denke da an einem Beitrag als man einem Haftinsassen ein Buch weggenommen hat, der soll (ob wohl normal) fast 3 Tage lang getobt haben.

Oft werden da "Maßnahmen" angewendet ohne jeden vernüftigen Grund, leider oft auch mit der Erwartung das sich der "Delinquent" dann so

verhält. Um weitere Maßnahmen (fixieren ähnliches) zu rechtfertigen, aus reiner Willkür heraus.

Sowas gibts leider immer noch in Psychiatrien und Haftanstalten oft auch von Insassen beschrieben die tatsächlich zu Unrecht eingewiesen wurden

wie der Fall des angeblichen Bankräubers (der angeblich an den Ohren erkannt wurde) dieser beschrieb solche Zustände.

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