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IGNORED

Geigenkoffer für den Transport, Pistolen und Munition?


FloH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Thema Waffe und Munition:

Ich hab mir mal ein Merkblatt (ich glaub, die Sätze habe ich sogar aus dem WO) erstellt und immer dabei, falls einer mit Halbwahrheiten kommt.

§ 12 (3) Nr. 2 WaffG

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Nr. 12

Im Sinne dieses Gesetzes ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.

Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Nr. 13

Im Sinne dieses Gesetzes ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Daraus folgt, dass Munition sehr wohl im selben Behältnis transportiert werden darf.

Also: Ausdrucken, Halbwahrheiten entgegentreten, glücklich sein :gutidee:

Geschrieben

Hallo zusammen

ich wohne in einer recht belebten Straße in Berlin Charlottenburg, fahre ein auffälliges Automobil amerikanischer Herkunft aus dem Jahre 1965 ("Gangsterkarre") und habe die Angewohnheit, mein Rangebag und Langwaffe nicht 200 Meter zur Garage zu tragen, sondern diese vor der Tür in den Kofferaum zu laden. Ich halte es für unauffälliger das Bag (was mein Nachbar kürzlich mit "ach, gehste mal wieder zum Sport?" kommentierte) und einen Gitarrenkoffer dafür zu nutzen, als die LW in einer handelsüblichen Hülle oder gar in einem PeliCase zu präsentieren.

Zum rechtlichen habe ich eben im Zug die letzte Ausgabe des "Visier" gelesen, da steht der ganze Sermon zum Waffen- / Munitionstransport in deutschem Klartext :)

Any Comments?

Kid Antrim

Geschrieben

Für Langwaffen habe ich eine Zeit lang eine Gitarrentasche (mit obligatorischem Schlößchen) benutzt, für Kurzwaffen benutze ich immer noch eine ausgepolsterte Geldkassette. Nicht etwa aus "Scham", ich hatte (hab) nichts anderes, außerdem funktionierts und dem Gesetz genügts!

Geschrieben
Wie MilDot bereits erwähnt hat "müssen Waffen und Munition RÄUMLICH getrennt sein". Dazu gibt es Koffer mit zwei separaten Fächer mit unterschiedlichen Schlössern.

Wenn Du es allerdings schaffst den Geigenkoffer auf Sicherheitssufe B mit Stahlblechinnentresor oder insgesamt auf Widerstandgrad 0 aufzumöbeln, dann könnte das vielleicht gehen. Wobei Du das Mindestgewicht einhalten mußt, da Du ihn ja beim Transport schlecht irgendwo an einer Wand oder Fußboden befestigen kannst. B)

Ich habe so ein Teil schon gesehen, okay ohne B, 0 oder sonstiges, fands auch lustig und wollte mir auch so etwas bauen. Habe aber erst mal davon abgesehen...Man weiß nie vieviel Humor andere haben...

Jetzt greife ich mir einfach mal den größten Unfug aus dem ganzen Thread heraus.

Du wirfst hier Transport und Aufbewahrung so bunt durcheinander, das jault den Hund mitsamt der Hütte.

Es ging um den Transport:

- Waffen und Munition sind "räumlich getrennt", wenn sie nebeneinander im Koffer, Rangebag oder wo auch sonst liegen

- sie sind auch "räumlich getrennt", wenn die gefüllten Magazine neben der Waffe liegen,

- sie sind ebenso räumlich getrennt, wenn die Waffen im "verschlossenen Behältnis" liegen, vulgo also auch Kofferraum, und die Muni-Schachteln habe ich in der Jackentasche !!!

Es gibt Vorschriften für die Aufbewahrung und es gibt Vorschriften für den Transport von Waffen, genauso gibt es Vorschriften für die Aufbewahrung von Munition, für den Muni-Transport gibt es keine expliziten Vorschriften.

Und wenn ich an Letzteres denke, ich habe auch kürzlich meinem Büma Tausend Schuß GK-Muni abgenommen, da bin ich zum Transport nicht mit dem Security-Service irgendeiner Transportfirma aufgelaufen, ich habe das (zugegebenermaßen) kanonenschwere Päckchen in den Kofferraum gewuchtet und bin nach Hause gefahren, einfach mal so ...

mfg

Ralf

Geschrieben
Jetzt greife ich mir einfach mal den größten Unfug aus dem ganzen Thread heraus.

Du wirfst hier Transport und Aufbewahrung so bunt durcheinander, das jault den Hund mitsamt der Hütte.

Es ging um den Transport:

- Waffen und Munition sind "räumlich getrennt", wenn sie nebeneinander im Koffer, Rangebag oder wo auch sonst liegen

- sie sind auch "räumlich getrennt", wenn die gefüllten Magazine neben der Waffe liegen,

- sie sind ebenso räumlich getrennt, wenn die Waffen im "verschlossenen Behältnis" liegen, vulgo also auch Kofferraum, und die Muni-Schachteln habe ich in der Jackentasche !!!

Es gibt Vorschriften für die Aufbewahrung und es gibt Vorschriften für den Transport von Waffen, genauso gibt es Vorschriften für die Aufbewahrung von Munition, für den Muni-Transport gibt es keine expliziten Vorschriften.

Und wenn ich an Letzteres denke, ich habe auch kürzlich meinem Büma Tausend Schuß GK-Muni abgenommen, da bin ich zum Transport nicht mit dem Security-Service irgendeiner Transportfirma aufgelaufen, ich habe das (zugegebenermaßen) kanonenschwere Päckchen in den Kofferraum gewuchtet und bin nach Hause gefahren, einfach mal so ...

mfg

Ralf

Okay Dynamite Harry, ich habe den Fehler wohl schon einmal gemacht und werde ihn bestimmt nie wieder machen.

Das heißt ich werde zukünftig wieder ausgiebig Gebrauch von der grünen Schriftfarbe machen!!!

Damit es jeder versteht wenn etwas nicht ernst gemeint ist wie z.B. das mit dem Tresor und den Sicherheitsstufen bzw. Widerstandsklasse.

Außerdem Leute habe ich nichts anderes gesagt als dass die Waffen von der Munition räumlich getrennt sein müssen und dass es dazu bspw. (okay, das bspw. habe ich weggelassen) entsprechende Behältnisse gibt, die eine höhere Sicherheit bieten. Ob sich die jemand anschafft ist jedem selbst überlassen, wir leben in einem freien Land!

Dann dreht mit doch daraus einen Strick!!!kuebelboeck.gif Macht ruhig weiter, ich bin Haarspaltereien und Aussageverdrehungen gewöhnt.

Geschrieben
Was meint Ihr bitte? Darf ich Munition, geladene Magazine UND die Pistolen in einem Koffer transportieren? Auch wenn das schon 100x durchgekaut wurde, vielen Dank für Antworten.

Ja.

Koffer abschließen und bitte kein volles Magazin in die Pistole stecken.

Und jetzt mach mal einer diesen Fred dicht.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Zu diesem Thema:

Bayerische Sportschützenzeitung,

Oktober 2009 Seite 15 und 16,

Artikel von Waffenrechtsspezialist Oberamtsrat Bernd Ranninger,

Bayerisches Staatsministerium des Innern,

Sachgebiet I D 5 - Waffenrecht,

"Transport von Schusswaffen durch Sportschützen"

Zitat:

" Die immer wieder geäußerte Auffassung, dass Waffen und Munition nur getrennt transportiert werden dürfen, findet keine Stütze im Waffengestz. Wenn also z.B. in einem Waffenkoffer, der mit einem Schloss versehen ist, Waffen und Munition zusammen transportiert werden, ist dies aus waffenrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden."

Zitat Ende

Geschrieben
[...]

Zitat:

" Die immer wieder geäußerte Auffassung, dass Waffen und Munition nur getrennt transportiert werden dürfen, findet keine Stütze im Waffengestz. Wenn also z.B. in einem Waffenkoffer, der mit einem Schloss versehen ist, Waffen und Munition zusammen transportiert werden, ist dies aus waffenrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden."

Zitat Ende

Punktgenau. So steht's auch in der (glaube ich) vorletzten Visier (10/2009) in dem Transportartikel und auch hier beim DSB (runterscrollen bis "Führen/Transport (§ 12)").

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