Valdez Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Streitfrage: Darf ich, wenn ich tanken muß mit geholsterter Waffe tanken und dann Zahlen ? (bin auf dem Weg ins Revier!) Sb vom Ordnungsamt sagt ja. Polizei nein. Bitte kein halbwissen sondern fundierte Antworten . Am besten was zm nachlesen. Danke Gruß Südwest
Heinen99 Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Im Revier ja, ansonsten außerhalb des Reviers nein. Nachzulesen im "neuen" Waffengesetzt. Außerhalb des Reviers alles ungeladen, im Revier nur zur Jadausübung. Also nix mit geladener Waffe am Baum und ansonsten Holz hacken. Die Zeiten mit Selbstschutz waren mal.
Valdez Posted September 28, 2009 Author Posted September 28, 2009 Ok das ungeladen ist klar ! Aber darf man ungeladen tanken. Gruß Südwest
IMI Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html Ich würde sogar lieber das Gewehr auch noch über die Schulter hängen, anstatt es beim Bezahlen unbeobachtet im Auto zu lassen.
2nd_Amendment Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 WaffVwV, BR-Drs. 81/06, S. 44, Punkt 13.6: Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (s. Nr. 12.3.3.2) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungsund Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen.
Guest 173-becker@fvlw.de Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus.
JürgenS Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus. Aber hier ist doch die Rede von "nicht schussbereit ", oder? Jürgen
IMI Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus. Falsch, denn hier dreht sichs um nen Jäger! Der darf beim Tanken also ungeladen führen.
Guest 173-becker@fvlw.de Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ihr habt natürlich recht.
Schwarzwildjäger Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Zum Thema: WaffG § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führenund Schießen zu Jagdzwecken ... (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Noch eine Anmerkung von mir: Wer an einer Tankstelle mit gehalfteter KW und noch einer geschulterten LW zum Zahlen in die Tankstelle geht, braucht sich nicht zu wundern, wenn auf dem Rückweg die Polizei schon an seinem Auto steht oder ihn gar das SEK in Empfang nimmt. Solche unnötigen Provokationen führen nämlich über kurz oder lang dazu, dass obige Rechtsvorschrift dahingehen geändert wird, dass das Führen nur noch im Revier möglich sein wird.
Schwarzwildjäger Posted September 28, 2009 Posted September 28, 2009 Im Revier ja, ansonsten außerhalb des Reviers nein. Nachzulesen im "neuen" Waffengesetzt. Außerhalb des Reviers alles ungeladen, im Revier nur zur Jadausübung. Also nix mit geladener Waffe am Baum und ansonsten Holz hacken. Die Zeiten mit Selbstschutz waren mal. Na dann lies mal schön im "neuen" Waffengesetz und zwar unter: § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führenund Schießen zu Jagdzwecken ... (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. und du wirst zur Erkenntnis gelangen, dass dein Posting eine falsche (Rechts)Meinung beinhaltet.
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