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IGNORED

Waffe führen


Valdez

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Streitfrage:

Darf ich, wenn ich tanken muß mit geholsterter Waffe tanken und dann Zahlen ? (bin auf dem Weg ins Revier!)

Sb vom Ordnungsamt sagt ja. :00000733:

Polizei nein. :heuldoch:

Bitte kein halbwissen sondern fundierte Antworten . Am besten was zm nachlesen. :eclipsee_gold_cup:

Danke

Gruß Südwest

Geschrieben

Im Revier ja, ansonsten außerhalb des Reviers nein. Nachzulesen im "neuen" Waffengesetzt. Außerhalb des Reviers alles ungeladen, im Revier nur zur Jadausübung. Also nix mit geladener Waffe am Baum und ansonsten Holz hacken. Die Zeiten mit Selbstschutz waren mal.

Geschrieben

WaffVwV, BR-Drs. 81/06, S. 44, Punkt 13.6:

Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (s. Nr. 12.3.3.2) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungsund Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen.
Gast 173-becker@fvlw.de
Geschrieben

Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus.

Geschrieben
Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus.

Aber hier ist doch die Rede von "nicht schussbereit ", oder?

Jürgen

Geschrieben
Nicht zugriffsbereit ist auch hinreichend besprochen. Im Holster oder über der Schulter scheidet somit eher aus.

Falsch, denn hier dreht sichs um nen Jäger!

Der darf beim Tanken also ungeladen führen.

Gast 173-becker@fvlw.de
Geschrieben
:wub: Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ihr habt natürlich recht.
Geschrieben

Zum Thema:

WaffG § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen

und Schießen zu Jagdzwecken

...

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und

Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz

oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im

Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis

führen.

Noch eine Anmerkung von mir:

Wer an einer Tankstelle mit gehalfteter KW und noch einer geschulterten LW zum Zahlen in die Tankstelle geht, braucht sich nicht zu wundern, wenn auf dem Rückweg die Polizei schon an seinem Auto steht oder ihn gar das SEK in Empfang nimmt.

Solche unnötigen Provokationen führen nämlich über kurz oder lang dazu, dass obige Rechtsvorschrift dahingehen geändert wird, dass das Führen nur noch im Revier möglich sein wird.

Geschrieben
Im Revier ja, ansonsten außerhalb des Reviers nein. Nachzulesen im "neuen" Waffengesetzt. Außerhalb des Reviers alles ungeladen, im Revier nur zur Jadausübung. Also nix mit geladener Waffe am Baum und ansonsten Holz hacken. Die Zeiten mit Selbstschutz waren mal.

Na dann lies mal schön im "neuen" Waffengesetz und zwar unter:

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen

und Schießen zu Jagdzwecken

...

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und

Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz

oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im

Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis

führen.

und du wirst zur Erkenntnis gelangen, dass dein Posting eine falsche (Rechts)Meinung beinhaltet.

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