Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenverbote sind gut. Für Kriminelle


Katja Triebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

die Menschen sind soweit liberal, als das es sie nichts angeht...sobald das thema WAFFE aber etwas näher an sie heranrückt, machen die meisten zu...da komen dann die vorurteile zu sehr durch. oft genug erlebt... auf der arbeit kur bei WO was anchgeschaut(über den angemeldeten server eines kollegen) "ey, ich meld dich da mal ab...nicht da es heißt ICH guck mir solche seiten an" (wenns ebay oder amazon gewesen wäre...null problem !

anderes erlebnis: anderer kollege ist echt heiß drauf, mal mit schiessen zu kommen...aber wenn es darum geht, eine stimme für die unterschriften liste GEGEN das Waffenverbot zu geben, NEIN ! das geht nicht !

(viele) menschen sind einfach sehr, sehr dumm. aber was will man erwarten... solang es nur schön im abendprogramm im fernsehen knallt und leute gekillt werden !

Geschrieben

Ich fand auch, daß die Kommentare in der Olinezeitung interessanter sind als der

eigentliche Beitrag:

Es ist erstaunlich, wieviele Menschen sich selber für potentiell kriminell halten,

und nach gesetzlicher Reglementierung lechzen, um sich selber im Zaum zu halten (Weia)

Man wird doch nicht gezwungen, Waffen zu erwerben..

Oder das Argument, daß die Kriminellen erst dann richtig böse werden,

(aufrüsten) wenn sie mit bewaffneter Gegenwehr rechnen müssen:

Das halte ich bei gewohnheitsmäßigen Gewaltverbrechern wie Räubern für Quatsch.

und wenn jemand in eine Wohnung einbricht, obwohl die Bewohner zuhause sind, wird er wohl

die Absicht haben, den eventuellen, berechtigten Widerstand gegen diese Tat mit Gewalt

zu brechen.

Oder was Du mit dem Beispiel Deines Bekannten, der mal "mit war" angesprochen hast:

I´m holier than thou: Was für mich ok ist, ist für "das gemeine Volk" noch lange nicht ok. (auch Weia)

Moralische Integrität und Verantwortungsbewußtsein korrellieren nicht immer

mit dem, was gemeinhin als Anzeiger von Sozialstatus (wie Bildung, Bekanntheit, materieller

Wohlstand, zur Schau getragene politisch korrekte Gesinnung) angesehen wird.

Aber mit Sport, Jagd oder Sammeln in Deutschland hat das eh nichts zu tun..

.. denn der Einsatz dieser Waffen gegen Personen ist *zum Glück* selten.

Wir sind die Netten!

Gruß Fatty

Geschrieben

Interessanter Bericht und interessante Komentare!

In den Komentaren finde ich, kann man noch was ganz anderes rauszulesen und zwar Neid!

Hab das auch schon öfter im Bekannntenkreis feststellen müssen, dass viele gerne eine Waffe hätten und desshalb einfach nur neidisch auf Legalwaffenbesitzer sind und daher grundsätzlich gegen den legalen Waffenbesitz sind!

Geschrieben

Hallo zusammen

Naja, im Grunde ist das alles ja argumentativ richtig. Aber ich persönlich habe meine Waffen nicht erworben, um Haus und Hof zu verteidigen, sondern um auf dem Schießstand damit Spaß zu haben. Da ich noch nie zu Hause überfallen wurde, kann ich das nicht mit letzter Sicherheit sagen, aber vermutlich würde ich mich im Schlafzimmer einschließen und warten bis jemand kommt, der sich im Häusserkampf auskennt und Geld dafür bekommt, den taktischen Vorteil des Einbrechers in der Wohnung mit noch mehr Taktik oder Personal auszugleichen. Häusserkampf soll eine verlustreiche Angelegenheit sein, habe ich mir von Profis sagen lassen. Und für einen Fernsehapparat möchte ich weder plötzlich in den Lauf meiner eigenen Waffe schauen weil sie mir der Einbrecher weggenommen hat, noch möchte ich einen Einbrecher erschießen (das gibt so blöde Flecken die kaum noch raus gehen).

Ich habe das auch nochmal nachgeprüft, in meinen Bedürnisbefürwortungen steht nirgendwo etwas von "Verteidigungsschießen im bewohnten Viertel", oder "Wohnungsverteidigung für Anfänger". Die eine oder andere Waffe in meinem Schrank würde sich zwar prima zur Verteidigung eignen, aber bis ich die aus dem Schrank geholt und geladen habe ist der Markt verlaufen. Also lass ich's gleich. Aber am liebsten ist's mir immer noch, wenn das alles Theorie bleibt...

Viele Grüße

Markus

Geschrieben
Da ich noch nie zu Hause überfallen wurde, kann ich das nicht mit letzter Sicherheit sagen, aber vermutlich würde ich mich im Schlafzimmer einschließen und warten bis jemand kommt, der sich im Häusserkampf auskennt....

Für den Fall des Falles: Viel Erfolg mit dieser Taktik... vor allem beim Warten.

Ich habe das auch nochmal nachgeprüft, in meinen Bedürnisbefürwortungen steht nirgendwo etwas von "Verteidigungsschießen im bewohnten Viertel", oder "Wohnungsverteidigung für Anfänger".

Steht in der Tat nicht drin, wird dadurch aber für den äußersten Notfall auch nicht ausgeschlossen.

Ist rechtlich eine ganz andere "Baustelle".

Aber am liebsten ist's mir immer noch, wenn das alles Theorie bleibt...

Da bist du nicht allein.

Übrigens dürfte auch den Meisten am liebsten sein, wenn sie für alle Zeiten von häusliche Bränden verschont bleiben.

Einen Feuerlöscher haben sie trotzdem verfügbar.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Der Artikel in der Onlinezeitung war nur geeignet, eines der Argumente der

Waffengegener zu widerlegen:

Die Behauptung, daß der *Wegfall* des LWB durch verantwortungsvolle Bürger

die innere Sicherheit erhöhen würde.

Daß LWB etwas mit Kriminalität (positiv bei Prävention oder negativ bei Delikten)

zu tun haben könnte, kann aber nur in Ländern gelten, in denen SV als legitimes

Erwerbsbedürfnis für LW anerkannt wird oder LW bedürfnisfrei erworben werden

dürfen, hier in Deutschland also nicht, aber z.B. in den USA, Östereich

Also können wir uns die SV-Debatte, zumindest wenn es mal wieder darum geht weitere unsinnige

Verschärfungen des WaffG abzuwenden, sparen, um den Antis nicht noch weitere Argumente

(amerikanische Verhältnisse, Rächerphantasien etc.) zu liefern.

Das Notwehrrecht gilt nach wie vor, obwohl es scheinbar eine Tendenz gibt, es erstinstanzlich

auszuhebeln.

Unsere LW in Privatbesitz und -Unterbringung haben mit Gewalt gegen Menschen nichts zu tun.

Gruß Fatty

Geschrieben
Das Notwehrrecht gilt nach wie vor, obwohl es scheinbar eine Tendenz gibt, es erstinstanzlich auszuhebeln.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Da ich im Bereich Recht nur interessierter Laie bin, ist es gut möglich, dass ich mich da jetzt täusche. Aber so wie mir das in Erinnerung ist, liegt der Knackpunkt bei der Gegenwärtigkeit. Eine ordentlich aufbewahrte Schusswaffe kann niemals in der Zeit zum Einsatz gebracht werden, wie es ein gegenwärtiger Angriff erfordern würde. Das wäre eigentlich nur auf der Schießanlage möglich, wo sich die Waffe schussbereit im Zugriff befindet.

Ciao, Markus

Geschrieben
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

[...] Eine ordentlich aufbewahrte Schusswaffe kann niemals in der Zeit zum Einsatz gebracht werden, wie es ein gegenwärtiger Angriff erfordern würde. [...]

Das ist falsch. Ein Angriff kann ziemlich lange "gegenwärtig" sein. Zum Beispiel so lange, wie der Einbrecher im Haus rumturnt. Auch ein fliehender Räuber hat den Angriff noch nicht abgebrochen, da er ja die Beute dabei hat.

Geschrieben
Das ist falsch. Ein Angriff kann ziemlich lange "gegenwärtig" sein. Zum Beispiel so lange, wie der Einbrecher im Haus rumturnt. Auch ein fliehender Räuber hat den Angriff noch nicht abgebrochen, da er ja die Beute dabei hat.

Ja, aber so lange der Einbrecher im Haus rumturnt, turne ich nicht rum und mache den Waffenschrank auf, anschliessend mit lautem Gepiepse den Muntresor, lade die Waffe und verteidige mich dann.

Selbst ohne Schusswaffe werde ich bis dahin vom Täter ausser Gefecht gesetzt sein - mit dem Messer oder dem Baseball-Schläger.

Naja, und einem Dieb in den Rücken zu schiessen, der dabei ist mein Haus mit de Beute zu verlassen könnte bei der Begründung der Notwehr unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Mittel bei dem einen oder anderen Richter doch etwas erschwert sein.

LG

M

Geschrieben
Dem ist leider nicht so.

Natürlich ist dem so - ein fliehender Dieb/ Räuber hat noch nicht gesicherten Gewahrsam an der Beute erlangt, somit dauert der Angriff auf das geschützte Rechtsgut des Eigentums weiter fort.

Siehe z.B. der Ladendetektiv, der einem Dieb hinterhersprintet etc.

Gast 007-sucker@fvlw.de
Geschrieben
Naja, und einem Dieb in den Rücken zu schiessen, der dabei ist mein Haus mit de Beute zu verlassen könnte bei der Begründung der Notwehr unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Mittel bei dem einen oder anderen Richter doch etwas erschwert sein.

Das deutsche Recht keine keine Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr, nur geeignete Notwehr.

Das manche Richter das anders sehen muss oft erst in der nächsten Instanz geradegebogen werden.

Geschrieben
Ja, aber so lange der Einbrecher im Haus rumturnt, turne ich nicht rum und mache den Waffenschrank auf, anschliessend mit lautem Gepiepse den Muntresor, lade die Waffe und verteidige mich dann.

Nur so am Rande bemerkt: Das kann man (und zwar voll gesetzeskonform) auch anders, sprich besser, organisieren...

Wenn man will.

Aber ich gebe dir recht, auch bei mir wären (wenn's z.B. mal das berühmte "Rumpeln unten im Keller" geben sollte) andere zur

Verteidigung geeignete Gegenstände schneller bei der Hand. Etwas umständlicher als eine Schusswaffe; ob sie für einen

potenziellen Angreifer letztlich "verträglicher" wären, bezweifle ich allerdings...

Geschrieben
Nur so am Rande bemerkt: Das kann man (und zwar voll gesetzeskonform) auch anders, sprich besser, organisieren...

Wenn man will.

Aber ich gebe dir recht, auch bei mir wären (wenn's z.B. mal das berühmte "Rumpeln unten im Keller" geben sollte) ...

Meine erste Maßnahme:

Keller einbuddeln ;-)

Gelbe Grüße, Fatty

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.