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IGNORED

SLG-Leiter erhält keinen Waffenschein zum Transport


Schwarzwälder

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Geschrieben

Das Gerichtsurteil an sich ist weniger überraschend: Einem SLG-Leiter wurde der Waffenschein als Schutz beim Transport für Vereinswaffen versagt.

Interessanter ist die Begründung:

Es bestehe kein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe, denn der Kläger habe nicht glaubhaft machen können, bei den Transporten von Vereinssportwaffen mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein. Die Fahrten fänden nur zu unregelmäßigen Zeiten und zu unterschiedlichen Zielen statt. Der Kläger habe außerdem Maßnahmen zur Minderung einer Gefährdung zu ergreifen. Hierzu gehöre es, auf die allgemeine Veröffentlichung von Schießterminen zu verzichten. Mitteilungen an die Vereinsmitglieder und zur Werbung von Neumitgliedern könnten auch ohne öffentliche Hinweise auf Schießveranstaltungen auskommen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 15. September 2008, Aktenzeichen: 7 A 10475/08.OVG

Link

Heißt das: Wenn wir Schiesstermine veröffentlichen (im Internet) könnte uns bei Überfall/Diebstahl ein Strick daraus gedreht werden?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Nun ja, das kann man so oder so sehen :rolleyes:

Mit DIESER Begründung, wäre sie denn anerkannt worden,

hätte jedes Vereinsmitglied, also jeder Sportschütze der zu den öffentlich bekannten Trainingszeiten seine Waffen zum

Schießstand "transportiert", eigentlich schon

ein Bedürfnis für einen Waffenschein.

Wieviel Überfälle wurden denn in vergangener Zeit bekannt B) ?

Geschrieben
Naja, er hats halt mal probiert,............... Aussicht auf Erfolg sah ich da im Vorfeld aber auch nicht,.........

Klar, dass er keinen Waffenschein bekommen würde.

Aber die in der Urteilsbegründung stehende Forderung an uns Schützen, auf die Veröffentlichung von Schießterminen zu verzichten, die finde ich schon der Hammer!Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich selbst habe in Gesprächen mit anderen Schützen auch schon mal argumentiert, dass doch grundsätzlich der Transport von Vereinswaffen einen Bedürfnisgrund zum Erlangen eines Waffenscheins darstellt/ darstellen könnte.

Ich glaube die Problematik liegt darin dem Gericht glaubhaft nachzuweisen, dass der Waffenschein wirklich nur zu diesem Zweck dient und nicht der Grund dafür vorgeschoben ist, um an einen Waffenschein zu gelangen.

Außerdem nach Abwahl des Waffen- Verwalters, wäre auch der WS wieder weg. Ist die Frage wie man das alles regeln würde. Die Thematik als solche finde ich aber interessant.

Gruß Earl!

Geschrieben
Ist die Frage wie man das alles regeln würde. Die Thematik als solche finde ich aber interessant.

Gruß Earl!

mit einer entsprechenden Einschränkung auf dem WS.............kein Problem!

Geschrieben
mit einer entsprechenden Einschränkung auf dem WS.............kein Problem!

Yupp! Sehe ich auch so!

Ich denke das Gerichtsurteil ist klar aus ideologischen und politischen Gründen genauso ausgefallen. Andersrum muß aber auch überlegt werden, dass bei Bestätigung eines solchen Antrags auch die Gefährlichkeit der Waffen für die Öffentlichkeit unterstrichen wird.

Das uns daraus der eine oder andere Politiker gerne einen Strick drehen würde, kann man sich vorstellen. Mal eine andere Sichtweise!

Allerdings muß ich sagen würde ich mir auch sicherer vorkommen, wenn ich denn zu einem Lehrgang, etc. fahre.

Ein entsprechendes Abwehrmittel in der Tasche wäre schon hilfreich (muß ja keine Schußwaffe sein).

Gruß Earl!

Geschrieben

Wie ist die Aussicht auf einen WS zum Transport von Waffen und Pulver für WSK und FKS Termine? Diese müssen ja zwangsläufig veröffentlicht werden und der Lehrgangsort muss auch bekannt sein. Schließlich bewirbt man die Termine ja öffentlich.

Geschrieben
Diese müssen ja zwangsläufig veröffentlicht werden und der Lehrgangsort muss auch bekannt sein.

Müssen gemeinnützige Vereine ihre Trainingszeiten nicht ohnehin veröffentlichen?

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