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IGNORED

Waffe mit Munition in einem Behältnis transportieren?


zustra

Empfohlene Beiträge

Naja, in einem Rechtsforum sollten schon die schlimmsten Auswüchse persönlicher Gesetzesauslegung gelöscht werden. Speziell das Transportthema ist so ein Lieblingsgebiet der Foristi. Immer wieder werden hier scheinbar unausrottbare Falschauslegungen gepostet.

Ich halte es für angemessen, die schlimmsten Auswüchse zu löschen. Diese Fehlinterpretationen halten sich leider mit einer unglaublichen Hartnäckigkeit, werden von manchen Umgesetzt und plötzlich ist es "State of the Art" für alle.

Es gibt, trotz aller Diskussionen hier, nur ein Waffengesetz.

Gruß Tauschi

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Sehe ich ähnlich wie Tauschi! :icon14:

Dass einfach alles Falsche gelöscht wird ist schon ne herbe Z.ensur, aber gerade im Rechtsforum der Sache doch recht dienlich!

Wenn laufend die falschen Auslegungen EINES Gesetzes wiederholt werden, dann lassen sie sich auch nicht ausrotten.

Wir sollten vielleicht überlegen, eine Liste mit den gängigsten Fehlern aber auch wichtigsten Notwendigkeiten für den Transport zu erstellen.

Gruß

IMI

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Wenn ich Waffe und Munition in einem Behältniss transportieren darf, darf ich dann auch Waffe und geladene Magazine im gleichen verschlossenen Behältniss transportieren?

Würde sich ja bei IPSC anbieten. Vor jedem Training auf dem Stand erstmal 5 Magazine volldrücken, ist für mich vergeudete Zeit. Schließlich ist man ja auf dem Stand zum schießen nicht zum nachladen.

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Hallo zusammen...

Um immer wiederkehrende Fragen, Falschinformationen, Unwissenheiten etc. ein für alle Mal aus dem Weg zugehen und vorzubeugen, wäre es doch sehr hilfreich, wenn jemand fachkundiges in diesem Forum unter einer geschützten Rubrik mal tabellarisch und damit sehr übersichtlich alle fraglichen Punkte wie z.B. gerade aktuell "Transport von Waffe und Munition" etc. aufführt und stichhaltig erläutert. Also eine Art Nachschlagewerk, daß immer weiter ergänzt und vervollständigt werden kann...

Kommt ein ähnliches Thema dann irgend wann noch einmal hoch, reicht ein kurzer Verweis auf diese Rubrik...

Was haltet Ihr alle davon??

Oder gibt es das schon und ich hab es übersehen?? ;)

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@AxelCGN:

Der Ansatzpunkt ist nicht schlecht, aber schwer realisierbar.

Wie Du sicher schon bemerkt hast, gibt es im Waffenrecht verschiedene Auffassungen und Meinungen, sei es von den verschiedenen Waffenbehörden, den Polizeibeamten und auch hier im Forum.

Steht aber alles imWaffengesetz, man muß es nur richtig lesen und verstehen können:

1. § 12 Abs. 3 Ziff 2 WaffG nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit

Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 12 schussbereit: wenn sie geladen ist..........

Ziffer 13 zugriffsbereit: wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann, sie

ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenem

Behältnis mitgeführt wird

Heißt also nicht geladen und nicht zugriffsbereit, also verschlossenes Behältnis.

Da kursieren erfundene Begriffe wie, dass man mindestens 3 Handgriffe benötigen muß, um eine Waffe in Anschlag zu bringen usw., steht aber alles nicht im Gesetz.

Magazine sind keine wesentlichen Waffenteile.

Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen!

Anders sieht es bei der Lagerung nach dem erlaubnisfreien Führen zum Zwecke des Transportes aus, da ist eine getrennte Aufbewahrung (Ausnahme entsprechende Behältnis) wieder vorgeschrieben.

Wer nun unsicher ist, packt eben die Munition in einen kleinen verschließbaren Alu-Koffer und die Waffe in einen anderen verschließbaren, dann bist Du auf der ganz sicheren Seite und mußt Dir keine Gedanken bei einer möglichen Verkehrskontrolle machen.

Wenn Dir nun einer sagt alles Quatsch mach es so ......, dann kannst Du Dich nicht darauf berufen: "Der ... hat doch gesagt!"

Ich persönlich transportiere meine Walther mit der Mun. und den Magazinen ungeladen in einem verschlossenen Metallkoffer.

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Der Ansatzpunkt ist nicht schlecht, aber schwer realisierbar.

Wie Du sicher schon bemerkt hast, gibt es im Waffenrecht verschiedene Auffassungen und Meinungen, sei es von den verschiedenen Waffenbehörden, den Polizeibeamten und auch hier im Forum.

Steht aber alles imWaffengesetz, man muß es nur richtig lesen und verstehen können:

Genau das WaffG ist ja das Problem:

Es gibt dort bei fast allen §§ immer genügend Spielraum für Interpretationen, die dann die wildesten Stilblüten hervorbringen... ;(

Deshalb fänd ich eine Übersicht mit all den hier schon mal aufgekeimten Interpretationen und deren Richtigstellung in Übereinstimmung mit dem gültigen WaffG und evtl. einer kurzen, einfach zu lesenden Erläuterung, die dann keine Interpretation mehr zulässt für sehr hilfreich und notwendig...

Sooo schwer kann doch eine tabellarische Übersicht (kein weiterer Laberfred!!) und deren Aufbau bzw. Pflege nicht sein.

Oder??

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Ich erlaube mir mal eine Anregung zu machen (weil zum Beispiel dieses Thema schon zum 325. Male hochgekot...gekaut wird):

Wie wäre es mit einer Art Liste, Tabelle oder Verzeichnis von waffenrelevanten "Urban Myths" oder "Modernen Mythen", idealerweise gleich mit Rechtsquelle dazu, aus der hervorgeht, daß es nur ein Mythos ist (so ähnlich wie Aton das geschrieben hat) ?

(Hätte der liebe Gott mich mit einer besseren Office-Sowftware-Kenntnis ausgestattet würde ich das sogar selber anfangen; so langt's nur für das Nötigste)

So in der Art

Mythos: "Munition darf nur räumlich getrennt von der Waffe transportiert werden."

Tatsache: "Falsch, weil <blablabla>"

Quelle: §0815 Umweltschutzgesetz

Ist nur eine blöde Idee.

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Tach!

Die Waffe/Munition muß in einem verschlossenen Behältnis (Waffe und Mun dürfen aber in gleichem Behältnis voneinander getrennt zum Transport gelagert werden) Magazine außerhalb der Waffe und leer, somit nicht schußbereit, weil Waffe darf nicht mit "wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen sein" transportiert werden, somit ist allem Genüge getan.

Wenn man manche Beiträge liest, soll es wohl darauf rauslaufen, einmal Waffe und einmal Mun zum Stand karren, Reihenfolge beliebig, das wäre wohl etwas weit hergeholt und unrealistisch und würde wohl auch gegen die "unmittelbare Gewalt ausüben" verstoßen.

2 (verschlossene) Gefäße und B-Würfel fest mit Auto verschweißt sind nicht wirklich notwendig laut Definition des Affengesetzes.

MFG Andi!

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Die Waffe/Munition muß in einem verschlossenen Behältnis (Waffe und Mun dürfen aber in gleichem Behältnis voneinander getrennt zum Transport gelagert werden) Magazine außerhalb der Waffe und leer, somit nicht schußbereit, weil Waffe darf nicht mit "wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen sein" transportiert werden, somit ist allem Genüge getan.

Warum muss ich Munition in einem verschlossenen Behältnis transportieren?

Warum hindert mich ein ungefülltes Magazin daran die Waffe "mit wenigen Handgriffen" in Anschlag zu bringen, nicht aber ein gefülltes?

Das hier ist sowas, was ich vor ein paar Posts gemeint habe :rolleyes:

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Aton ?

Rename >aton< >cassandra<

Gibs auf. Die sind beratungsresistent. Das ist hier ja nicht mehr karikierbar.

  • Frage
  • Antworten aus Halbwissen und (ehemaligen) Richtigkeiten (das Waffengesetz hat sich übrigens geändert, das hat hier ja anscheinend auch jeder mitbekommen, aber befasst hat man sich offenbar nicht mit der Materie)
  • Moderative Hinweise und Richtigstellung unter Nennung der gesetzlichen Vorschriften. Das Gesetz -nur noch mal für alle- regelt diesen Sachverhalt unmittelbar. Wirklich ! Es gilt ! Manche sehen das wohl eher als Diskussionsgrundlage :peinlich:
  • Dann die gleiche Frage (übrigens jetzt zu Recht als dumme Frage zu bezeichnen) nochmal oder leicht abgeändert
  • Gehe zu Schritt 1 W
  • Wiederhole das dreimal

Kann das hier mal einer zumachen ? So müssen wir uns nicht darstellen !

Das Gleiche ist übrigens der Fall, wenn alle drei Wochen hier wieder einer mit der Verfassungsbeschwerde ankommt. Ich kanns echt nicht mehr hören. und ich werde dazu auch nichts mehr schreiben. Geht doch zu Wikipedia, das hier ist Zeitverschwendung,

Coltfan

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