Zum Inhalt springen
IGNORED

Beschreibung der Waffenlagerung.


challi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es darf mittlerweile nicht nur kein Problem mehr sein - es ist, soweit nicht bereits geschehen, ab sofort eine gesetzliche Verpflichtung, deren Nicht-Beachtung Ahndungen nach sich zieht. Scheinbar wollen einige dies (du bist NICHT gemeint) nicht verstehen.

Geschrieben
"... Ist es sinnvoll, diese Unterlagen vorsorglich ohne Aufforderung an die Behörde zu liefern. Ich meine, dann hätte man Ruhe vor einer evtl. unangemeldeten Kontrolle. ..."

Wie lautete der alte Spruch: "Geh nicht zu deinen Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!"

Gruß

rennstädter

Geschrieben

>Wie lautete der alte Spruch: "Geh nicht zu deinen Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!"

Bei einem Neuantrag wird man sinnvollerweise Nachweise wie Fotos mit der Sicherheitsplakette oder Rechnungskopie mit einreichen, um die bisher schriftlich gemachten Angaben zur sicheren Aufbewahrung zu verifizieren.

Geschrieben

Bei einem Vereinskollegen ist es gerade so. Er hat seine erste WBK beantragt. Sachkunde, Bedürfnis und so nachgewiesen und nun ruht der Antrag. Laut Aussage vom Amt erfolgt eine weitere Bearbeitung des Antrages erst bei nachgewiesener sicherer Unterbringung der Waffen. Fotos und Quittungen reichen.

Geschrieben
Bei einem Vereinskollegen ist es gerade so. Er hat seine erste WBK beantragt. Sachkunde, Bedürfnis und so nachgewiesen und nun ruht der Antrag. Laut Aussage vom Amt erfolgt eine weitere Bearbeitung des Antrages erst bei nachgewiesener sicherer Unterbringung der Waffen. Fotos und Quittungen reichen.

Das ist doch bürgernah. Schließlich hätte - nach Anhörung, weshalb der Nachweis nicht beigebracht wurde - der Antrag ja schon abgelehnt werden können.

Teddy

Geschrieben
Das ist eine Sache - ich kenne aber verschiedene Behörden in Bayern...

Die einen agieren gesetzeskonform und die anderen drohen und glänzen durch Unwissen, erfinden §§ die nicht existent sind!

hallo IMI,

kannst du für die letzgenannten Behörden Beispiele nennen (gerne auch per PM). Ich glaube ich bin in auch einem Landkreis, der es mit dem Gesetzestext nicht so genau nimmt.

der zuständige SGL dort, handelt nach ....landrecht.. :traurig_16:

cu madmax

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.