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IGNORED

Waffenhandelslizenz


Slotsipxes

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es bestimmte Grundsätze? Wir wollen keine Millionen Umsatz machen und ganz groß einsteigen sondern nur Munition anbieten die wir aus Komponenten LADEN LASSEN, bzw Waffen die wir zum Testschießen dieser Komponenten benötigen, erwerben und anschließend wenn die Testreihe beendet ist wieder verkaufen. Welche Waffenhandelslizenz ist da möglich / nötig? Und wer hat erfahrung wo am besten vorbereitungsprüfungen absolviert werden können.Für jeden REALEN Hinweis bin ich dankbar.

Danke

Geschrieben

Der deer dir die Muni lädt, braucht die Herstellungserlaubnis/Erlaubnis zum Gewerblichen Wiederladen.

Für den Handel brauchst du die entsprechende "Stufe" der Erlaubnis für die Dinge mit denen du Handel möchtest, also Munition für Kurz UND Muni für Langwaffen....bei den Waffen das gleiche Spiel.

Am besten erhälst du Info bei deiner zuständigen IHK, die nehmen auch die Prüfung ab.

Dein SB muss dich anmelden.

Nach bestandener Prüfung beantragst du die entsprechende WHE, in der Regel bekommst Auflagen zur "gewerrblichen Aufbewahrung".....daher ggf. vorher schonmal den SB fragen was er da verlangt.....

Dann gibts nen Gebührenbescheid zwischen 102,26€ und 2556,45€ ( je nach Lust und Laune des SB und der Geldnot deiner Behörde).......

und dann:

Viel Spass! :00000733:

Geschrieben
Welche Waffenhandelslizenz ist da möglich / nötig? Und wer hat erfahrung wo am besten vorbereitungsprüfungen absolviert werden können.Für jeden REALEN Hinweis bin ich dankbar.

Danke

"Auf Grund der intensiv vorbereiteten Prüflinge können wir eine Erfolgsquote von unter 5% vorweisen"

Ihre IHK

Schnuffi

Geschrieben

Habs mal erweitert.......................aber das Problem hat er in Hessen ja nicht

Geschrieben
wie ist das gemeint mit ?

Haben die sich nicht vorbereitet???

dir ist klar WER da prüft? Im Auftrag der IHK??

Zukünftige"Kollegen", in der Regel ältere Büma-Meister und Händler......die sind sehr froh wenn neue Konkurenten kommen..............................

und im Ernst......die können solange und so genau Fragen wie sie wollen........wenn dich da einer über z.b. Kombinierte Jagdwaffen "ausquetscht"....irgendwann findet er was, was du nicht kannst.......und falls nicht, mein Respekt!

Geschrieben

ja das ist mir klar - deswegen mache ich die prüfung auch woanders. Aber wie errechnet sich die Gebühr für die WHL? Willkürlich festgelegt oder errechnet anhand des zu erwartenden Volumens? Was wenn der Verkauf nur über das Internet stattfindet? Gilt dann der Wohnsitz oder der Sitz des Betriebes oder Platz andemdie waffen Munition lagern?

Geschrieben
dir ist klar WER da prüft? Im Auftrag der IHK??

ältere Büma-Meister und Händler........wenn dich da einer über z.b. Kombinierte Jagdwaffen "ausquetscht"

Mmmh ich mag diese Waffen. :wub: Da fallen mir sofort ein paar Schlagworte,

wie Zirkelfläche, Studel, Scheibe, Bande, Reifen und und und ein.

Schnuffi

Geschrieben
.......wenn dich da einer über z.b. Kombinierte Jagdwaffen "ausquetscht"....irgendwann findet er was, was du nicht kannst.......und falls nicht, mein Respekt!

Ja eben, das Wissen ist halt erforderlich. Wenn der Prüfling es nicht hat, fällt er durch. Das geringe Wissen der Prüfling ist aber ein bundesweites Problem und nicht auf BaWü oder Hessen begrenzt.

Zur "Abhilfe" gab's früher einen intensiven "Tourismus" zu bestimmten IHK's. Unterdessen sind aber Hürden zu überwinden, z.B. zwingende Anmeldung durch die örtliche Waffenbehörde.

Ganz klar: Die hohe Durchfallquote ist nicht gewollt. Es gibt durchaus Überlegungen über Vorbereitungskurse und es gibt diese bereits, z.B. durch meinen Fachkollegen Reiner Herrmann oder auch in Suhl und in Hannover.

Schönen Restmittwoch!

W. Seel

Geschrieben

Mit dem Thema hatte ich mich auch mal befasst. Der erste, bzw. wichtigste Tip den ich bekommen habe: Die Prüfung nicht am Wohn.- bzw künftigen Geschäftsort abzulegen. Und je lausiger die Zeiten werden, d.h. je mehr die alteingesessenen Händler selbst zu kämpfen haben, umso schwerer werden sie es den Neulingen machen.

Letztendlich habe ich es einfach gelassen!

Geschrieben
Die Prüfung nicht am Wohn.- bzw künftigen Geschäftsort abzulegen.

Den gleichen Tip habe ich auch bekommen - werde ich auch tunlichst befolgen. In meinem Fall habe ich jedoch sehr gute Kontakte zu den Büchsern Vor Ort und den noch vorhandenen Waffengeschäften, konnte dort 6 Monate arbeiten bis mir bewußt wurde das ich lieber mein eigenes Ding machen möchte. Da wir International Tätig sind und auch Kontakte zu xxxxxxx pflegen ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die WHL auf den Tisch liegt. Im Moment müssen wir aber erst einmal den Aufbewahrungsort vorbereiten damit der betreffende Sachbearbeiter zufrieden abnicken kann. Und das kann noch dauern.

Gruß

Slot

Geschrieben
.....ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die WHL auf den Tisch liegt.

Aber bedenke, als Händler hat man auch nicht die Freiheit die man gerne hätte, wenn der SB einem schikanöse Auflagen in die WHL

schreibt.

Achja, ich habe keine Fachkundeprüfung bei der IHK abgelegt und werde dies auch nicht tun.

Schnuffi

Geschrieben

Wenn Du dann die WH Lizens hast ist ja noch nicht alles vorbei. Das Ordnungsamt/Gewerbeaufsichtsamt haben dann noch ihre Vorstellungen die sie verwirklicht haben wollen. Gottes Mühlen arbeiten langsam, Behördenmühlen noch viel langsamer. Im Steine in den Weg werfen sind sie auch richtig gut. Wünsche dir da gutes durchhaltevermögen und ein gut gefülltes Bankkonto.

Geschrieben
was ich meinte, du hast eine WHL OHNE Fachkundeprüfung????

ja......machst ne büxerausbildung......................................dann gehts.......

Geschrieben
Ist die Prüfung bei der Ausbildung denn einfacher?

wohl kaum................................hab aber auch nur seine Frage beantwórtet

Geschrieben
... Im Moment müssen wir aber erst einmal den Aufbewahrungsort vorbereiten damit der betreffende Sachbearbeiter zufrieden abnicken kann. Und das kann noch dauern.

Gruß

Slot

Gestatte mir eine Bemerkung dazu: Der von dir genannte "Aufbewahrungsort" ist wohl die notwendige Einbruchssicherung. Das nickt doch nicht der SB ab, sondern dafür bittest Du das LKA zu Dir + Deinem Aufbewahrungsort.

Die Behördenschelte scheint hier ja zum üblichen Feindbild zu gehören aber die Vermutung, die gestandenen BüMa würden ihr Geschäft kartellartig absichern, indem sie die Hürde für die Sachkundeprüfung hoch legten, ist doch recht gewagt. Warum? in jedem Bundesland gibt es ca. nur eine IHK, die einen Prüfungsausschuss für die Waffen-Fachkundeprüfung eingerichtet hat. Diese besteht aus dem Vorsitzenden + zwei Beisitzern, davon ist einer aus dem Waffengewerbe. Und der soll den hier vermuteten weitreichenden Einfluss haben?

Geschrieben
was ich meinte, du hast eine WHL OHNE Fachkundeprüfung????

Das glaube ich kaum.

Bis 2003 konnte man die Waffenhandelsgenehmigung bekommen, wenn der Nachweis (Bestätigung) erbracht wurde,

daß man (ich glaube es waren drei Jahre) im Waffenhandel gearbeitet bzw. angestellt war.

Oder wie ******* schon schrieb als Büchsenmacher, der in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eingetragen ist.

Aber wie errechnet sich die Gebühr für die WHL? Willkürlich festgelegt oder errechnet anhand des zu erwartenden Volumens? Was wenn der Verkauf nur über das Internet stattfindet? Gilt dann der Wohnsitz oder der Sitz des Betriebes oder Platz andemdie waffen Munition lagern?

Slotsipxes,

dann mal jetzt ausführlich.

Du zahlst zuerst mal die Gebühren für die Fachkundeprüfung.

Die richten sich nach der Anzahl der Waffenarten die Du vertreiben willst.

Möglich sind:

*Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

*Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer

*Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen

*Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser

*Luftdruck- Federdruck und CO2-Waffen

*Schusswaffen, die vor dem 1.1.1871 hergestellt worden sind

*Und Waffen, die nicht in den vorgenannten Rubriken enthalten sind

Dazu die Munitionsarten der jeweiligen Sparten sind auch separate Prüfungsfächer außer natürlich Luftdruckwaffen.

Die IHK hat dafür eine Gebührenordnung.

So in der Art:

1 - 2 Prüfungsfächer 200 €

3 - 4 Prüfungsfächer 400 € etc.

Die Preise sind jetzt vollkommen aus der Luft gegriffen.

Dazu rufst Du am besten bei der IHK an um die aktuelle Gebührenstaffel zu erfragen.

Die Prüfung selbst findet im Gebäude der für Dein Gebiet zuständigen IHK statt.

So war es bei mir zumindest.

Richte Dich besser darauf ein alle, oder zumindest einige Prüfungen mehrfach machen zu müssen.

Hast Du das erfolgreich hinter Dir, wird man Deine Lagerräume und Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.

Ein Ladengeschäft wird von der Behörde nicht gefordert, aber gesetzeskonforme Aufbewahrungsmöglichkeiten für eine größere Anzahl von Waffen und Munition.

Das ist nach meinen Erfahrungen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand durchaus zu bewerkstelligen.

Aber ohne Ladengeschäft werden Dich viele Hersteller und Großhändler nicht beliefern!

Tja, und wenn Du das alles geschafft hast, kommt, wenn bei Dir wirklich alles in Ordnung ist vielleicht Deine Handelsgenehmigung.

Die Kosten dafür sind total unterschiedlich.

Könnten so in dem Bereich liegen, den ******* Arms genannt hat, wobei ich aber die Untergrenze etwas höher, so bei 600 € einschätzen würde.

Wenn Du nur, oder auch wiedergeladene Munition anbieten willst, brauchst Du auch (neben der Handelsgenehmigung) eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.

Der Schein nach § 27 reicht dazu nicht aus!

Aber das ist jetzt nicht mein Gebiet.

Dazu erkundigst Du Dich am besten bei dem für Dich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

Die sind für die Wiederladerprüfungen zuständig.

Viel Glück

Rainer

Geschrieben
Diese besteht aus dem Vorsitzenden + zwei Beisitzern, davon ist einer aus dem Waffengewerbe. Und der soll den hier vermuteten weitreichenden Einfluss haben?

Na, in Stuttgart prüfen die "Beisitzer"....der Vorsitzende fragt nur Namen ab.........und ggf. etwas Theorie!

Dann prüfen die Beisitzer, und zwar BEIDE aus dem Handel....ein Angestellter und ein Selbstständiger

Geschrieben
Das glaube ich kaum.

Bis 2003 konnte man die Waffenhandelsgenehmigung bekommen, wenn der Nachweis (Bestätigung) erbracht wurde,

daß man (ich glaube es waren drei Jahre) im Waffenhandel gearbeitet bzw. angestellt war.

Oder wie ******* schon schrieb als Büchsenmacher, der in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eingetragen ist.

Könnten so in dem Bereich liegen, den ******* Arms genannt hat, wobei ich aber die Untergrenze etwas höher, so bei 600 € einschätzen würde.

W

Und warum glaubst es dann kaum....naja, egal.

Die Gebührenspanne steht so in meiner WHE......und auch in der Herstellungserrlaubnis.

Ist wohl die Spanne in BW.

Geschrieben

Im Grunde ist der ganze Thread nicht sehr hilfreich. Wie es beim Threadstarter aussieht, was gefordert ist, was es kostet, wie es abläuft etc.

kann ihm VERBINDLICH eh nur sein SB/seine IHK sagen....................

Ich für meinen Teil bin sehr froh NIEMEHR als Prüfling nach Stuttgart zu müssen.

Geschrieben
Na, in Stuttgart prüfen die "Beisitzer"....der Vorsitzende fragt nur Namen ab.........und ggf. etwas Theorie!

Dann prüfen die Beisitzer, und zwar BEIDE aus dem Handel....ein Angestellter und ein Selbstständiger

Bei mir hieß der Vorsitzende Karl-Hein Martini.

Und der, das darfst Du mir glauben, war wirklich der Vorsitzende und hatte das Heft in der Hand!

Rainer

Archiviert

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