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IGNORED

Schlüssellagerung vom Munitionsspint


Schloti

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe einen unklassifizierten Munitionsspint und einen Waffentresor in Stufe B.

Den Schlüssel für den Munispint darf ich doch im Tresor der Stufe B (beinhaltet meine Waffen) lagern, oder?

Oder wird hier argumentiert das wenn einer den B-Schrank aufbricht dieser dadurch auch Zugriff auf den MuniSpint Schlüssel bekommt?

Mit leicht verwirrtem Gruß

Andre :rolleyes:

Geschrieben

..........Oder wird hier argumentiert das wenn einer den B-Schrank aufbricht dieser dadurch auch Zugriff auf den MuniSpint Schlüssel bekommt?..............

ich denke wenn jemand einen B-Schrank aufbekommt, dann ist der unklassifizierte

Blechschrank nur das "warm-up" dazu. Macht den Braten auch nicht dick.

Geschrieben

@derfalk

Hallo und danke für Deine Antwort. Hoffentlich sehen das die Kontrolleure genauso. Bin mir mittlerweile da gar nicht mehr so sicher.

Gruß Andre

Geschrieben

was habt ihr alle für eine angst vor meiner kontrolle ...

der SB prüft doch nur ob du die möglichkeit hast deine waffe und munition gemäß der geltenden bestimmungen zu lagern!

wenn es an der tür klingelt und du öffnest und hast grade deinen schrank auf ... dann ist es halt so !

du kannst dir ja auch gern deine waffen an die wand hängen wenn du da bist!

auf meiner akte steht 5KW und 10LW ... wenn ich also mehr als 5KW o. 10LW habe dann will mein SB einen weiteren o. größeren tresor sehen!

den nachweis für einen tresor forderte er schon für meine 1. WBK 1998.

ich haben einen tresor mit ekeltronischem schloss und da hängen dann die schlüssel von den anderen drin!

Geschrieben

Alles schön und gut Andreas, aber was ist mit folgendem Gedankengang:

Munition soll ja von Waffen getrennt aufbewahrt werden (Tresor Stufe B). Wenn ich aber den Schlüssel zum Munischrank im Tresor aufbewahre, könnte ich auch gleich die Muni zusammen mit den Waffen im Tresor lagern was aber bei Stufe B nicht erlaubt ist.

Ein Jurist könnte also die Folgerung ziehen das Schlüssel des Munitionsschrankes nichts im B-Tresor mit den Waffen zu suchen haben da man sonst gleich die Muni zusammen mit den Waffen lagern könnte.

Und es soll mir keiner sagen die Gesetze werden schon nicht so ausgelegt werden,- ich glaub die sind für jeden der seine WBK abgibt dankbar,- vieleicht gibts ja auch eine Prämie dafür.

Mit nachdenklichem Gruß (über unser Land in dem wir Leben)

Andre :closedeyes:

Geschrieben

Drauf ankommen lassen tue ich Dinge nur wenn ich weiss das ich gewinne, dann ziehe ich die Sache aber auch durch.

In allen anderen Fällen versuche ich die Sachlager zuuerst zu eruieren,- wie jetzt gerade hier im Forum

Gruß aus der Bananenrepublik

:rolleyes: Andre

Geschrieben

Kauf dir doch einfach einen ausreichend großen B-Schrank mit Zahlenschloss. Dann sollte für dich persönlich alles passen und du musst hier nicht in aller Öffentlichkeit Probleme erfinden.

Nichts für ungut :rolleyes:

Tauschi

Geschrieben

Hallo Tauschi,- mein B-Schrank ist sehr groß und mit elektronischem Zahlenschloss.

Da ich aber einen großen Muni-Schrank (Schrot) brauche nutze ich einen seperaten Spint zum abschliessen als Munischrank mit dem Schlüssel.

Findest Du wirklich das ich ein Problem erfinde?

Lies noch mal mein Eingangsposting bzgl. der Fragestellung durch. Wenn der Schlüssel zum Muni-Schrank ebenfalls in meinem B-Tresor mit meinen Waffen gelagert wird kann ich ergo auch gleich die Munition in den Schrank reinstellen, was aber zusammen mit den Waffen nicht erlaubt wäre.

Klingt für mich eigentlich nicht absurd, die gängige juristische Praxis kenne ich aber nicht,- lasse mich dann aber doch gerne durch Argumente überzeugen.

Viele Grüße

Andre

Geschrieben

Bist du schon auf die Idee gekommen, dass der Blechschrank mit Schwenkriegelschloss nicht vor Diebstahl sondern "nur" vor dem schnellen Zugriff durch unbefugte Familienmitglieder schützen soll. Auch die, die sich das mit dem Blechschrank ausgedacht haben sind nicht so bescheuert und naiv gewesen diesen als Diebstahlsschutz zu sehen.

Wenn Du jetzt einen Diebstahlsschutz draus machen möchtest, wirst Du zwangsläufig auf ein geeignetes Behältnis, z.B. B-Schrank, zurückgreifen müssen.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Seh ich genauso.

Nach der Vorgabe des Gesetzes ist ein ordinäres Stahlblechbehältniss mit Schwenkriegelschloss erforderlich.

Ist ne andere Nummer als bei den "Waffenschränken".

Ich bewahre den Schlüssel für meinen Munschrank versteckt in dessen Nähe auf.

Ich trage diesen keinesfalls ständig bei mir oder bewahre den im Tresor auf.

Ist meiner Auffassung nach übers Ziel hinausgeschossen.

Geschrieben

Wieso steckst du den Spintschlüssel nicht einfach ein, hängst ihn an den Schlüsselbund oder hängst ihn dir um den Hals?

So ein Spintschlüssel ist ja nun nicht eine sooo grosse Belastung, oder? Zumal im Gegensatz zu einem Doppelbartschlüssel für einen Tresor ja auch nicht von weitem erkennbar ist das es sich um den Schlüssel zu etwas "wertvollem" (wie der Tresorschlüssel meist vermuten lässt) nämlich zu deinem Mun Lager handelt.

Könnte ja genausogut dein Spindschlüssel auf der Arbeit sein wo nur der dreckige Blaumann drinhängt und ein 3 Wochen altes angeknabbertes Pausenbrot liegt dass schon Eigenleben entwickelt... :huh:

Ich würd ihn jedenfalls nicht in den Tresor legen wenns nicht zweifelsfrei in Ordnung ist.

grüsse

Geschrieben
... Wenn der Schlüssel zum Muni-Schrank ebenfalls in meinem B-Tresor mit meinen Waffen gelagert wird kann ich ergo auch gleich die Munition in den Schrank reinstellen, was aber zusammen mit den Waffen nicht erlaubt wäre.

Klingt für mich eigentlich nicht absurd...

Stell dir vor du kaufst dir einen extra Tresor höchster Sicherheitsstufe und du lagerst (hypotetisch) die Schlüssel von Munschrank und Waffentresor darin.

Würdest du nun sagen: "Wenn jemand den Schlüsseltresor knackt, könnte ich ja gleich meine Mun in den Waffenschrank legen?"

Siehst du! ;)

Geschrieben

Mach

vor allem keinen Anhänger 'Mun-Schrank, 2m rechts von hier' dran, eher 'Klotür, Reserve' oder so. Es bedarf dann ja schon guter Ortskenntnis, um Mun und Waffen zu finden.

Greetz, Tom

Geschrieben

Hallo Schloti,

ich mache das ähnlich. Ich habe einen A-Langwaffenschrank und einen B- Kurzwaffenschrank.

In den Schränken sind jeweils die Munition der anderen Waffe (gesetzeskonforme Über-Kreuz-Lagerung) untergebracht. Ausserdem ist im B-Schrank der Schlüssel für den A-Schrank.

Ich halte das für völlig gesetzeskonform, weil jemand, der unberechtigt Zugriff mit diesem Schlüssel nehmen will, ja erst den B-Schrank öffnen muss. Damit muss er jedenfalls einen höheren Widerstand überwinden, als der Gesetzgeber für die Langwaffenlagerung im A-Schrank, bzw. der im A-Schrank befindlichen Kurzwaffenmunition vorgesehen hat.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Hallo,

nachfolgend folgendes "völlig unwahrscheinliches B) " Szenario...

Stell Dir vor, Du hast vor einem halben Jahr 1000 Schuß Schrot zum Trap-Schießen,oder Muni für was auch immer gekauft.....

und nun: Kontrolle-!?

Wer weiß, wieviel Schuß Du bisher verbraucht hast?

Was ist, wenn ich meine restliche Munition im Kleiderschrank, unter meinen Socken aufbewahre, und dies niemanden verrate????

Was ist, wenn ich sage, ich habe keine Munition mehr, ich kaufe sie ab jetzt immer nur noch zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand?

Wo steht, daß ich den Schlüssel für meinen Muni-Spint in irgendeinem zertifiziertem Schrank aufbewahren muß?

Leute, übertreibt`s nicht!!!

Wenn ne Kontrolle kommen sollte, werde ich weder verraten wo sich der Schlüssel für meine Waffenschränke befindet, noch wo meine Munition ist!!!!(muß ich ja auch nicht)

!!!!!Das darf ja auch nur "ich" wissen!!!!!

MfG

Micha

Geschrieben
Na, ich werd nen Teufel tun und den Kontrolleuren sagen, wo mein Waffenschrank- oder Munischrankschlüssel ist, was!!!

Soweit kommts noch!!! :gaga::gaga:

Gruß

Michael

Tach!

Also was mich betrifft, nicht mal meine Frau weiß, wo ich meine Tresorschlüssel habe, geschweige denn das ich das einem Fremden zeigen/sagen würde...bin ich dann im Falle einer Kontrolle unzuverlässig, weil ich "nicht weiß" wo meine Schlüssel sind??? :confused::gaga:

@newyorker,

im Übrigen hast Du recht, wer will wann, wo und wie nachprüfen, wieviel man von was verbraucht hat, schlicht...es geht nicht, weil ich nehme 50 Schuß mit für Waffe X, dann habe ich eine Waffe Y dabei, wo ich nur 20 Schuß mitnehme, dann gehts auf einmal mit Waffe Y besser und ich lasse von Waffe X 20 Schuß übrig aber kaufe für Waffe Y 30 Schuß nach am Stand, also was solls, man kanns auch übertreiben, das heißt doch schon aus "Geiz" nicht, das ich von Waffe X die verbleibenden 30 Schuß automatisch an Moscheegänger verscheuer, sondern mit heim nehme und wegsperre.

Schlicht, es ist nicht überprüfbar, nicht mal von de Gutmenschen.

MFG Andi!

Geschrieben
Tach!

Also was mich betrifft, nicht mal meine Frau weiß, wo ich meine Tresorschlüssel habe, geschweige denn das ich das einem Fremden zeigen/sagen würde...bin ich dann im Falle einer Kontrolle unzuverlässig, weil ich "nicht weiß" wo meine Schlüssel sind??? :confused::gaga:

@newyorker,

im Übrigen hast Du recht, wer will wann, wo und wie nachprüfen, wieviel man von was verbraucht hat, schlicht...es geht nicht, weil ich nehme 50 Schuß mit für Waffe X, dann habe ich eine Waffe Y dabei, wo ich nur 20 Schuß mitnehme, dann gehts auf einmal mit Waffe Y besser und ich lasse von Waffe X 20 Schuß übrig aber kaufe für Waffe Y 30 Schuß nach am Stand, also was solls, man kanns auch übertreiben, das heißt doch schon aus "Geiz" nicht, das ich von Waffe X die verbleibenden 30 Schuß automatisch an Moscheegänger verscheuer, sondern mit heim nehme und wegsperre.

Schlicht, es ist nicht überprüfbar, nicht mal von de Gutmenschen.

MFG Andi!

Wenn manche Männer wüßten, was ihre Frauen alles wissen! :P

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