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IGNORED

Anschreiben zur Waffenaufbewahrung mit Hinweis zu den Jägerschränken


Spede

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Hallo,

in dem Anschreiben der Behörde war ein Merkblatt beigefügt, nachdem die so genannten Jägerschränke, also A-Schrank mit B-Innenfach, nur bis Bausjahr 2003 akzeptiert würden. Diese Bestimmung habe ich nirgendwo gefunden. Kann das hier jemand bestätigen oder widerlegen?

Viele Grüße

Spede

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Hinweise zur Klassifizierung der Behältnisse:

Die Beweislast dafür, dass ein konkretes Behältnis den Anforderungen genügt, trägt der Besitzer.

Die VDMA-Normen wurden mit Ablauf des 31.12.2003 zurück genommen werden. Mit dem Rückzug des Einheitsblattes VDMA 24992 (Mai 1995), welches eine Bauvorschrift war, wurde auch die stichprobenartige Marktüberwachung eingestellt. Schränke/Türen die ab 2004 hergestellt wurden/werden und ausschließlich auf die zuvor genannte Bauvorschrift verweisen, unterliegen keiner Typprüfung, Zertifizierung und Qualitäts-Fremdkontrolle mehr. Die Klassifizierung beruht also lediglich auf einer bloßen Herstellererklärung.

Wenn die Behörde Kenntnis bekommt oder feststellt, dass ein Behältnis objektiv nicht der Klassifizierung entspricht, gibt sie dem Besitzer auf, ein geeignetes normkonformes Behältnis zu beschaffen.

Der Besitzer kann sich der Behörde gegenüber nicht auf die Etikettierung berufen, sondern hat allenfalls zivilrechtliche Ansprüche dem Verkäufer gegenüber.

Quelle: Ordnungsamt Holzminden, MERKBLATT - AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION (Seite 2)

Die Quelle ist exemplarisch, das steht so bei vielen Merkblättern von Waffenbehörden.

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Quelle: Ordnungsamt Holzminden, MERKBLATT - AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION (Seite 2)

Wenn die Behörde Kenntnis bekommt oder feststellt, dass ein Behältnis objektiv nicht der Klassifizierung entspricht, gibt sie dem Besitzer auf, ein geeignetes normkonformes Behältnis zu beschaffen.

Und daran wird es dann scheitern. Weil sie müssen erst feststellen, das das Behältnis nicht der Klassifizierung entspricht.

Du hast einen schriftlichen Beleg, das es das tut. Vom Hersteller.

Und selbst im aktuellsten Waffengesetzt (ab morgen gültig) sind weiterhin A und B Schränke zulässig.

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die versuchen grad ganz viel.

nen guter freund, auch jäger, wurde geblitzt und hatte im briefkasten nen merkblatt mit den aufbewahrungsvorschriften, daran geheftet ein ausriss, woher auch immer, mit den zeilen über die zuverlässigkeit und daran getakert die visitenkarte eines polizisten mit der bitte um rückruf. (ereignete sich in der oberpfalz)

er kam gleich ganz verunsichert an ob ihm wegen nem blitzbescheid wohl der jagdschein bzw die waffen entzogen werden können.

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Und daran wird es dann scheitern. Weil sie müssen erst feststellen, das das Behältnis nicht der Klassifizierung entspricht.

Du hast einen schriftlichen Beleg, das es das tut. Vom Hersteller.

Und selbst im aktuellsten Waffengesetzt (ab morgen gültig) sind weiterhin A und B Schränke zulässig.

Welchen schirftlichen Beleg meinst Du?

Das Etikett im Schrank?

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Das Etikett im Schrank?

Genau das ist vollkommen ausreichend - sollte aber vorhanden und lesbar sein :boese040:

Bei meinem einen, älteren B Schrank von Burgwächter ist es nicht im Schrank, sondern außen auf der Türe.

Gute Idee eigentlich - wissen die bösen Buben gleich, was sie bei einem Versuch zu erwarten hätten :chrisgrinst:

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