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IGNORED

Protokoll der Hausbesuche


TelliPirelli

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Gast Ken Smith
Geschrieben

Soweit ich weis, steht im GG weder das Grundrecht Waffen zu besitzen noch das Verbot.

Wenn doch, würde mich der §§ interessieren, in dem explizit Waffen erlaubt oder verboten werden.

Ich meine jetzt nicht das Recht sich zu verteidigen oder ähnliches, sondern wo explizit das Wort Waffen und dessen Besitz erwähnt wird.

Wir sind nicht in den USA, in der es jedem Bürger per Verfassung rechtlich erlabt ist Waffen zu besitzen und die tatsächliche Gewalt an ihnen auszuüben.

Geschrieben

Das GG enthält in seinem Art. 2 eine Allgemeine Handlungsfreiheit.

Will heißen, jeder darf zunächst mal tun und lassen, wonach ihm der Sinn steht.

Waffenbesitz ist nicht explizit erwähnt, fällt aber ebenfalls unter die Handlungsfreiheit.

Gleichzeitig gibt das GG auch vor, dass diese Freiheit gesetzlichen Einschränkungen unterworfen werden kann

(sonst wäre in der Praxis ein Zusammenleben in der Gesellschaft auch schwer möglich).

WICHTIG:

- Grundsatz unserer verfassungsrechtlichen Ordnung ist zunächst mal die Freiheit, nicht die Beschränkung.

- erlaubt ist, was nicht verboten ist.

- Verbote (Verbotsnormen) bedürfen der Begründung und müssen sich ggf. einer verfassungsrechtlichen Überprüfung

(u.a. auf ihre Erfordernis, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit) unterziehen.

Das gilt für den Waffenbesitz bzw. seine Beschränkungen natürlich auch.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
GG

Artikel 4

...

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. ...

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

...

Artikel 12a

...

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

...

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

...

Artikel 26

...

(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

...

12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht

...

28. das Jagdwesen

Xa. Verteidigungsfall

Artikel 115a

... Waffengewalt ...

Falls jemand sucht, hier sind alle Artikel des Grundgesetzes aufgeführt, die den Begriff Waffe beinhalten oder in Zusammenhang damit stehen.

Farblich hervorgehoben ist das was uns betrifft.

Geschrieben

Hi

Ich glaube hier wird wieder mal der Esel gemeint und der Sack geschlagen.

Ich will damit sagen, dass es nichts bringt wenn man die Arbeit des "Kontrollettis" behindert. Nur weil wir nicht an die Leute persönlich rankommen die diese Gesetze beschließen hauen wir auf die Leute drauf die sie vollziehen müssen. Kein Amtmann wird sich die Arbeit machen und einen in die Pfanne hauen. Viel leichter ist es für ihn, wenn er auf sein Protokoll schreiben kann das "Alles i.o." ist.

Also wie lautet das Gebot der Stunde?

- Kontrolletti reinlassen und nicht verärgern (ist auch nur ein Mensch)

- bei der Gelegenheit den Antrag für ne Eintragung in die WBK in die Hand drücken :00000733:

Nach einem Jahr kann man ja bei den Herren der Gesetzgebung nachfragen wieviel Verstöße festgestellt wurden sind. Wenn es wirklich wenig Verstöße sind dann stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Also durchatmen und weiterkämpfen!! Aber an der richtigen Front.

Wer einen Rechtschreibfehler findet kann ihn behalten.

Geschrieben
Kein Amtmann wird sich die Arbeit machen und einen in die Pfanne hauen. Viel leichter ist es für ihn, wenn er auf sein Protokoll schreiben kann das "Alles i.o." ist.

Über diese Brücke würde nicht mal ich bedenkenlos laufen!

Ein schwarzes Schaf findet sich fast immer und as auf beiden Seiten!

Gast Ken Smith
Geschrieben

Ich gehe davon aus, dass die Art und Weise, wie eine unangekündigte Nachschau (ich liebe dieses Wort) von statten gehen wird von zwei Faktoren abhängig sein wird:

1. Wer führt die Nachschau durch?

2. Wie verhällt sich der Kontrollierte?

Zu 1.

Wird die Nachschau vom SB durchgeführt, dürfte alles halb so wild sein. Sollten aber zusätzliche Mitarbeiter des OA`s damit beauftragt werden, die nicht so tief mit der Materie vertraut sind, könnte es etwas heftiger zur Sache gehen. Aber leider ist noch immer nicht deffiniert worden, welche Behörden alles die Berechtigung erhalten, diese Nachschau durchzuführen. Ob nun einzig und alleine die Waffenbehörde oder darf diese um Amtshilfe ersuchen und z.B. Hilfspolizisten des Ordnungsamtes mit diesen Kontrollen beauftragen? In diesem Fall ist die Frage was mit den Gemeinden ist, bei denen die Kontrollaufgaben von Sicherheitsdiensten durchgeführt werden. Bekommen diese dann auch die Erlaubnis im Auftrag der Behörde die waffenrechtliche Nachschau (ich liebe dieses Wort) durchzuführen?

Zu 2.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, wenn man den Kontrolleuren dumm kommt, oder zu sehr auf das eigene Recht pocht und vom Kontrolleur verlangt irgendein nicht offizielles Formular als Bestätigung der ordentlichen Aufbewahrung und durchgeführten Kontrolle zu unterschreiben oder ihm mit rechtsmitteln jeglicher art droht, dass dieser dann eher etwas angepisst reagieren könnte.

Klar wird jetzt wieder das Gegenarguement kommen: "das ist aber unser gutes Recht......" oder sonstige derartige Argumente, die ja alle wahrscheinlich auch richtig und rechtens sind, nur wird das die weitere Kommunikation mit den Behörden eher schwieriger machen.

Ich sehe es so, die Kontrollen werden das Geringste underer Probleme sein.

Die Behörde wird auch, in 99% der Fälle, bei Aufforderung jedem eine schriftlcihe Bestätigung der durchgefürten Nachschau zukommen lassen, aus der dann auch hervorgeht wer die Nachschau durchgeführt hat und was das Resultat war.

Auch gehe ich davon aus, je nach schwere des eventuelle waffenrechtlichen Vergehens, wird es eine art Mängelkarte geben, auf der die gefundenen Mängel aufgelistet werden und innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen sind.

Leute, wir haben ganz andere Probleme an der Backe, als nur die Nachschau.

Geschrieben
Hi

Ich glaube hier wird wieder mal der Esel gemeint und der Sack geschlagen.

Ich will damit sagen, dass es nichts bringt wenn man die Arbeit des "Kontrollettis" behindert.

Falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Erst, wenn jeder "Kontroletti" bei seiner "Arbeit" mehr juristischen Aerger als Spass hat, wird sich was an der Basis aendern, die die Schikanen durchuehren soll. Und nicht nur das. Wenn dank diesem juristischem Widerstand der Verwaltungsaufwand ins unermessliche steigt, wird man auch "oben" reagieren und auf den Boden der FDGO zurueckkiommen. Wenn nicht aus Einsicht, dann durch den Zwang des faktischen und der Gerichte.

Nur weil wir nicht an die Leute persönlich rankommen die diese Gesetze beschließen hauen wir auf die Leute drauf die sie vollziehen müssen. Kein Amtmann wird sich die Arbeit machen und einen in die Pfanne hauen. Viel leichter ist es für ihn, wenn er auf sein Protokoll schreiben kann das "Alles i.o." ist.

Weiss man das?

Er kann einen aber garantiert nicht in die Pfanne hauen, wenn er erst gar nicht reinkommt.

Also wie lautet das Gebot der Stunde?

- Kontrolletti reinlassen und nicht verärgern (ist auch nur ein Mensch)

Faaaalsch.

Richtig ist: Kontrolletti hoeflich abweisen und ihn nicht veraergern, mit Hinweis auf GG und Unverletzlichkeit der Wohnung bis er einen begruendeten Verdacht darlegen kann.

- bei der Gelegenheit den Antrag für ne Eintragung in die WBK in die Hand drücken :00000733:

Nach einem Jahr kann man ja bei den Herren der Gesetzgebung nachfragen wieviel Verstöße festgestellt wurden sind. Wenn es wirklich wenig Verstöße sind dann stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Also durchatmen und weiterkämpfen!! Aber an der richtigen Front.

Wer einen Rechtschreibfehler findet kann ihn behalten.

Die richtige Front an einem Vielfrontenkrieg zu finden, ist schwer. Also lieber UEBERALL legalen und juristischen Widerstand leisten.

Das faengt beim Kontrolletti , der hier nicht reinkummt, an und hoert in Karlsruhe auf.

Geschrieben
Ich gehe davon aus, dass die Art und Weise, wie eine unangekündigte Nachschau (ich liebe dieses Wort) von statten gehen wird von zwei Faktoren abhängig sein wird:

1. Wer führt die Nachschau durch?

2. Wie verhällt sich der Kontrollierte?

Faaaalsch, siehe unten

Zu 1.

Wird die Nachschau vom SB durchgeführt, dürfte alles halb so wild sein. Sollten aber zusätzliche Mitarbeiter des OA`s damit beauftragt werden, die nicht so tief mit der Materie vertraut sind, könnte es etwas heftiger zur Sache gehen. Aber leider ist noch immer nicht deffiniert worden, welche Behörden alles die Berechtigung erhalten, diese Nachschau durchzuführen. Ob nun einzig und alleine die Waffenbehörde oder darf diese um Amtshilfe ersuchen und z.B. Hilfspolizisten des Ordnungsamtes mit diesen Kontrollen beauftragen? In diesem Fall ist die Frage was mit den Gemeinden ist, bei denen die Kontrollaufgaben von Sicherheitsdiensten durchgeführt werden. Bekommen diese dann auch die Erlaubnis im Auftrag der Behörde die waffenrechtliche Nachschau (ich liebe dieses Wort) durchzuführen?

Es ist scheissegal, wer rein will. wenn er weder einen richterlichen Beschluss noch einen begruendeten Verdacht hat, bleibt er draussen. Fertig.

Zu 2.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, wenn man den Kontrolleuren dumm kommt, oder zu sehr auf das eigene Recht pocht und vom Kontrolleur verlangt irgendein nicht offizielles Formular als Bestätigung der ordentlichen Aufbewahrung und durchgeführten Kontrolle zu unterschreiben oder ihm mit rechtsmitteln jeglicher art droht, dass dieser dann eher etwas angepisst reagieren könnte.

Soll er doch. Ds letzte Wort hat (in einem Rechtsstaat, und das sind wir NOCH...) nicht der Buettel, sondern der Richter.

Klar wird jetzt wieder das Gegenarguement kommen: "das ist aber unser gutes Recht......" oder sonstige derartige Argumente, die ja alle wahrscheinlich auch richtig und rechtens sind, nur wird das die weitere Kommunikation mit den Behörden eher schwieriger machen.

Die Behoerde hat sich an Recht und Gesetz zu halten, fertig. Wenn sie das nicht tut,. muss man ihren Mitarbeitern juristisch auf den Hintern hauen.

Ich sehe es so, die Kontrollen werden das Geringste underer Probleme sein.

Die Kontrollen sind ein Grundgesetzbruch. Sie sind eines underer groessten Probleme, aber nicht das einzige.

Die Behörde wird auch, in 99% der Fälle, bei Aufforderung jedem eine schriftlcihe Bestätigung der durchgefürten Nachschau zukommen lassen, aus der dann auch hervorgeht wer die Nachschau durchgeführt hat und was das Resultat war.

Auch gehe ich davon aus, je nach schwere des eventuelle waffenrechtlichen Vergehens, wird es eine art Mängelkarte geben, auf der die gefundenen Mängel aufgelistet werden und innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen sind.

Traeumst Du?

Da wirds OWI-Verfahren hageln, beim zweiten ist dann Feierabend.

Leute, wir haben ganz andere Probleme an der Backe, als nur die Nachschau.

Ja, haben wir. Deswegen aber die Schnueffelei zu erdulden, ist der falsche Weg. Hier kann nur massiver zivilcouragierter-juristischer Widerstand diesen Stasiwahn im Keim ersticken.

"Du kummst hier net rein!" muss unser Wappenspruch sein.

Geschrieben
Falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Erst, wenn jeder "Kontroletti" bei seiner "Arbeit" mehr juristischen Aerger als Spass hat, wird sich was an der Basis aendern, die die Schikanen durchuehren soll. Und nicht nur das. Wenn dank diesem juristischem Widerstand der Verwaltungsaufwand ins unermessliche steigt, wird man auch "oben" reagieren und auf den Boden der FDGO zurueckkiommen. Wenn nicht aus Einsicht, dann durch den Zwang des faktischen und der Gerichte.

Falsch! Wenn ich Kontroletti bin und Ärger habe, ändert sich NICHTS an meinr Aufgabe, nur daran, wie ich sie durchführe. Dann geht es eben bei jedem "Verweigerer" beim zweiten Termin unangekündigt und mit Polizei. Die Ordnungsrechtliche Gefährdung begründe ich dann mit wenigen Zeilen. Warum sollten "0ben" die reagieren? Sie wollen es so - und die gesteigerten Kosten für mehrfachen und mit Polizeibegleitung erfolgende Besuche wirst du zahlen. Garantiert. Gesetze lesen hilft. Faktische Zwänge - die bekommst DU dann demonstriert.

Weiss man das?

Er kann einen aber garantiert nicht in die Pfanne hauen, wenn er erst gar nicht reinkommt. Falsch! Dann ist das Omelette schon vorbereitet. DU bekommst gezeigt, wie es funktioniert. SO funktioniert erfolgreicher "Widerstand" NICHT!

Faaaalsch.

Richtig ist: Kontrolletti hoeflich abweisen und ihn nicht veraergern, mit Hinweis auf GG und Unverletzlichkeit der Wohnung bis er einen begruendeten Verdacht darlegen kann. Das tut er im nächsten Schreiben, welches er dir BEIM Besuch vorlegt/aushändigt oder aushändigen lässt weil er keinen Bock mehr hat sich mit jedem D****n rumzuärgern.

Die richtige Front an einem Vielfrontenkrieg zu finden, ist schwer. Also lieber UEBERALL legalen und juristischen Widerstand leisten.

NEIN! Da , wo es sinnvoll ist und einen gewissen Erfolg verspricht. Dies ist im Bereich der Gefahrenabwehr bei den Möglichkeiten der Ordnungsbehörden nur sehr eingeschränkt der Fall. Und genau DORT muss unser Ansatzpunkt sein.

Das faengt beim Kontrolletti , der hier nicht reinkummt, an und hoert in Karlsruhe auf.

Ersteres wird über einen langen, nervigen, teuren und arbeitsintensiven, von persönlichen Verlusten gepflasterten Weg zum zweiten führen. Nichts anderes. Aber: Auch in Karlsruhe ist kein Erfalg am Ende der langen und entbehrungsreichen Reise gewährleistet.

P.S. Ich bin KEIN Befürworter der ganzen Geschichte, auch nicht des bestehenden WaffG. Es ist einfach zu (handwerklich) unsauber, teils total hirnlos und eine Zumutung für alle damit in Berührung kommende Seiten. Aber man muss Realitäten auch wahrnehmen und einschätzen können.

Geschrieben

Will es keiner verstehen oder kann es

keiner verstehen..??

Wer am längeren Hebel sitzt, wurde

bereits durch Bundestag/-rat geklärt...

Hier unnötig aufplustern bringt uns

nicht weiter!

Selbst, wenns einige nur schreiben, aber

dann, vor Ort, nicht machen (SB abweisen.),

nervts langsam!

"achte nicht nur darauf, was die Menschen

sagen...sondern auch darauf, was sie tun..."

Schönes WE, kriegerlein..

Geschrieben

Ist es nicht so, dass für Wiederlader die neue Regelung (unangekündigte Besuche) nicht schon länger gilt?

Wenn ich mich hier richtig erinnere, dann gab es hier

- weder überzogene Handlungen von Seiten der Behörde

- noch massenhafte Verweigerung der Wiederlader,

- noch eine Klage in Karlsruhe.

Es steht natürlich jedem frei sich als Don Quijote in den Kampf gegen Windmühlen zu werfen.

Geschrieben
Ist es nicht so, dass für Wiederlader die neue Regelung (unangekündigte Besuche) nicht schon länger gilt?

Wenn ich mich hier richtig erinnere, dann gab es hier

- weder überzogene Handlungen von Seiten der Behörde

- noch massenhafte Verweigerung der Wiederlader,

- noch eine Klage in Karlsruhe.

Es steht natürlich jedem frei sich als Don Quijote in den Kampf gegen Windmühlen zu werfen.

Korrekt!

Für die Schwarzpulver-Innung gilt so etwas schon länger!

Von Problemen habe ich auch nie was gehört!

Eher schon die "Kaffetrinker-Nummer"...

Wenn beide Seiten erwachsen genug sind,

klappts auch...i.d.R. will einer dem anderen nix..

kriegerlein

Geschrieben

Nicht nur für Wiederlader, bei Genehmigungsinhabern nach dem KWKG dürfen die schon seit Jahren kommen und gehen, wie sie wollen.

Geschrieben
Korrekt!

Für die Schwarzpulver-Innung gilt so etwas schon länger!

Von Problemen habe ich auch nie was gehört!

Eher schon die "Kaffetrinker-Nummer"...

Wenn beide Seiten erwachsen genug sind,

klappts auch...i.d.R. will einer dem anderen nix..

kriegerlein

:icon14:

Geschrieben

Ungalublich, was hier fuer eine osztzonenreife Einschuechterung betrieben wird. :00000733:

Dennoch: Du kummst hier net rein. BASTA!

Alles andere entscheiden weder der Kontrolletti noch ich, sondern der Richter. Dann wird man sehen, was vorgeht, WaffG oder GG.

Geschrieben
Ungalublich, was hier fuer eine osztzonenreife Einschuechterung betrieben wird. :00000733:

Dennoch: Du kummst hier net rein. BASTA!

Alles andere entscheiden weder der Kontrolletti noch ich, sondern der Richter. Dann wird man sehen, was vorgeht, WaffG oder GG.

Eigentlich könnte man sagen "mach einfach" und denken "wirst schon sehen was du davon hast". Aber dann versucht man es trotzdem.

Haben Sie eigentlich eine Vorstellung wie das läuft, mit dem Richter? Das ist nicht wie bei Frau Salesch im Fernsehen. In Ihrem Fall wird die zuständige Waffenbehörde dem Richter beim Amtsgericht seine Sicht der Dinge darlegen

  • Wir waren da.
  • Er hat uns nicht reingelassen.
  • Laut Gesetz muss er.
  • => damit endet die Aufklärung des Sachverhalt

und der Richter wird nach Aktenlage entscheiden und zwar für die Durchsuchung.

Für den Richter ist das nämlich Alltagsgeschäft eine Durchsuchung anzuordnen und zwar nicht wegen der täglichen Razzien gegen die Mafia, sondern weil regelmässig ein Schlauberger den Gerichtsvollzieher trotz mehrfachem Hinweis nicht in die Wohnung lässt. Den einzigen Nachweis, den man für den Durchsuchungsbeschluss braucht, dass ist das Protokoll des Gerichtsvollziehers, in dem dieser bestätigt das der Schuldner ihn nicht in die Wohnung gelassen hat.

Ich empfehle Ihnen sich ganz einfach mal mit dem Thema zu beschäftigen.Dann werden Sie ziemlich schnell feststellen, dass Ihre Vorstellung, was der Artikel 13 GG bewirken soll und dem was seine tatsächliche Aufgabe ist, nicht ganz zusammen passt.

Aber gut, vielleicht haben Sie ja DAS Argument auf der Pfanne. Nehmen wir also an, der Richter würde Sie anhören, bevor er den Durchsuchungsbeschluss erlässt. Was würden Sie dem sagen?

Geschrieben

Hallo!

Ich möchte mal einen anderen (neuen?) Gedanken in die Diskussion einbringen.

Wie wäre es, wenn die Waffenschränke auf Rollen gestellt würden?

Bei einer Kontrolle würde der Schrank einfach zur Haustür geschoben und dort geöffnet.

Vorteile:

- Die staatlichen Sicherheitsorgane können ihren Auftrag erfüllen und bleiben draußen.

- Sie sind vor der Last einer möglichen GG-Verletzung befreit.

Nachteile:

- Standortwahl des Waffenschrankes eingeschränkt.

- Lagermöglichkeit im Schrank evtl. geringer.

Spricht rechtlich etwas gegen das Aufstellen eines Waffenschrankes auf Rollen?

Zusätzlich wäre auch eine lange Kette am Schrank mit entsprechender Verdübelung möglich, usw...

Grüße

GS

Geschrieben

Äh, bau den Schrank doch auf ein Miniaturbaggerfahrgestell. Dann kannst du mit der selbstfahrenden Waffenschranklafette (SdKfz. 2009) direkt beim Amt vorbeifahren.

Geschrieben

Das Problem ist die Kraft pro Fläche auf die relativ kleinen Rollen, dürfte auf Teppich schwierig werden.

Bei glatten Boden genügt die bekannte olle Decke, ist aber alleine bei stehendem Schrank ebenso kibbelig.

Wäre es vielleicht mit schweren Sackkarren einfacher ?

Geschrieben

Hey Leute,

jetzt muss ich mich doch mal wieder zur Wort melden...

Wenn ich ganz ehrlich bin juckt es mich nicht großartig ob jemand zum kontrollieren kommt.

Wenn ich gerade zu hause bin weil ich frei habe oder im Büro arbeite können die Jungs und Mädels gerne vorbei kommen. Wie schon geschrieben ist es in anderen Bereichen schon seit Jahren gang und gebe, dass Kontrollen vorbei kommen.

Sollte ich zu hause sein werde ich die Jungs und Mädels natürlich herein bitte, bereitwillich meinen Waffenschrank vorzeigen und öffnen wenn sie das denn haben wollen und den Munitionsschrank, der auch Sicherheitsstufe B hat weil es ihn damals recht günstig gab und von der Farbe prima in mein Büro passt, können sie auch gleich sehen...

Wenn ich gut gelaunt bin und mir die Leute sympatisch sind, dann werde ich sogar noch einen Kaffee an bieten.

Bei einer Tasse Kaffee kann man da auch schön die Eindrücke durchsprechen die die Kotrolleure haben und bei der Gelegenheit werde ich dann höflich fragen, ob sie mir das selbst erstellte Protokoll für meine Unterlagen unterschreiben würden.

Wenn ja ist doch alles bestens und wenn nicht, dann bitte ich eben höflich um eine Zweitschrift. Ist doch alles kein Problem, oder?

Vielleicht hat ja einer von denen auch noch das ein oder andere Haustier und ich kann gleich noch ein bisschen Futter verkaufen :gutidee:

Jetzt ist es nunmal durch und es werden Kontrollen kommen also werde ich mich erstmal damit abfinden und das Beste daraus machen!

Ich werde mich auf jeden Fall getreu an den Leitsatz halten: "Wie es in den Wald schreit hallt es zurück!"

Greetings,

Johannes

Geschrieben
...bla...

Aber gut, vielleicht haben Sie ja DAS Argument auf der Pfanne. Nehmen wir also an, der Richter würde Sie anhören, bevor er den Durchsuchungsbeschluss erlässt. Was würden Sie dem sagen?

Dass ich meine Aufbewahrung laengst per Erklaerung zur WBK-Erteilung nachgewiesen habe und er deswegen keine Grundlage fuer eine verdachtsunabhangige Schnueffelei hat. Aber wie gesagt, das wird sowieso demnaechst in Karlsruhe entschieden, nicht in der Provinz.

Und nebenbei, es ist ja schonmal ein Erfolg, wenn ein Richter einen Beschluss fassen muss. Vorher kommt eben keiner rein. Fertig. Wenn das alle paar Millionen Legalwaffenbesitzer machen, bricht der ganze Betrieb zusammen. Das muss er. Dann haben wir Erfolg, dann wird Karlsruhe nicht mal ranmuessen. Aber bei dem hiesigen Kriechertum bleibts wohl doch wieder an unseren obersten Richtern, um diese Frechheit abzubiegen.

Wenn das nicht klappt, werden unsere Enkel fuer unsere Suenden BLUTEN muessen.

Nicht nur metaphorisch, sondern wirklich.

Geschrieben
Hey Leute,

jetzt muss ich mich doch mal wieder zur Wort melden...

Das war zu befuerchten...

Wenn ich ganz ehrlich bin juckt es mich nicht großartig ob jemand zum kontrollieren kommt.

Siehste, das unterscheidet Untertanen wie Dich von Buergern.

Wenn ich gerade zu hause bin weil ich frei habe oder im Büro arbeite können die Jungs und Mädels gerne vorbei kommen. Wie schon geschrieben ist es in anderen Bereichen schon seit Jahren gang und gebe, dass Kontrollen vorbei kommen.

Um so schlimmer. Man sieht ja, wohin da fuehrt. deswegen ist JETZT Schluss. "Hier kummst Du nit rein!"

Sollte ich zu hause sein werde ich die Jungs und Mädels natürlich herein bitte, bereitwillich meinen Waffenschrank vorzeigen und öffnen wenn sie das denn haben wollen und den Munitionsschrank, der auch Sicherheitsstufe B hat weil es ihn damals recht günstig gab und von der Farbe prima in mein Büro passt, können sie auch gleich sehen...

Und bei BUERGERN sehen sie die Haustuere von aussen und gehen wieder.

Wenn ich gut gelaunt bin und mir die Leute sympatisch sind, dann werde ich sogar noch einen Kaffee an bieten.

Wenn ich gut gelaunt bin, wird die DAB unterbleiben.

Bei einer Tasse Kaffee kann man da auch schön die Eindrücke durchsprechen die die Kotrolleure haben und bei der Gelegenheit werde ich dann höflich fragen, ob sie mir das selbst erstellte Protokoll für meine Unterlagen unterschreiben würden.

Wenn ja ist doch alles bestens und wenn nicht, dann bitte ich eben höflich um eine Zweitschrift. Ist doch alles kein Problem, oder?

Doch. Es ist ein Problem, wenn staatliche Schnueffler verdachtsunabhaengig, ohne richterlichen Beschluss, nach Lust und Laune in meiner Wohnung herumspionieren.

Es ist der Unterschied zwischen Rechtstat und Diktatur, der hier aufkommt.

Vielleicht hat ja einer von denen auch noch das ein oder andere Haustier und ich kann gleich noch ein bisschen Futter verkaufen :gutidee:

Jetzt ist es nunmal durch und es werden Kontrollen kommen also werde ich mich erstmal damit abfinden und das Beste daraus machen!

Ich werde mich auf jeden Fall getreu an den Leitsatz halten: "Wie es in den Wald schreit hallt es zurück!"

Greetings,

Johannes

Nein, die Kontrollen werden nur kommen, wenn die kriecherischen Untertanen sie zulassen. Sonst wird dieser Hohngesang auf das Gg an der normativen Kraft des faktischen und an Karlsruhe zerschellen. Es liegt an UNS:

IHR KUMMT HIER NIT REIN!

Zeigen wir unseren Gehaltsempfaengern, dass wir mindestens so gut sind, wie Kinderschaender und Drogendealer.

Gast Ken Smith
Geschrieben
Dass ich meine Aufbewahrung laengst per Erklaerung zur WBK-Erteilung nachgewiesen habe und er deswegen keine Grundlage fuer eine verdachtsunabhangige Schnueffelei hat. Aber wie gesagt, das wird sowieso demnaechst in Karlsruhe entschieden, nicht in der Provinz.

.....

Tja Schaffer, das hat der Vater von Tim evtl. auch bei der Beantrgung seiner WBK gemacht und trotzdem lag eine Waffe im Nachttisch....

Es mag ja durchaus sein, dass Du deine Waffen alle samt ordnungsgemäß aufbewahrst, nur meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen.....

Und genau darum geht es bei den Kontrollen doch.

In 99,99999999% der Fälle wird die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachgewiesen werden und alles it gut. Aber bei 0,0000001% ist es eben nicht korrekt, wie bei Tim`s Vater und das ist genau der springende Punkt.

Frag doch mal in deinem Schützenevrein nach, wieviel die Zahlenkombination zum Waffenschrank an ihren Lebenspartner weitergegeben haben,w eil sich Familiendokumente im Waffenschrank befinden.

Ich glaube da würden sich Dir die Fußnägel senkrecht stellen.....

Es spielt keinerlei Rolle, ob wir bereits die Anschaffung eines entsürechenden Schrankes nachgewiesen haben. Die Kaufrechnung ist kein Nachweis darüber, dass sich die Waffen auch darin befinden.

Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich für diese Gesetzesänderung bin, das bin ich keineswegs, nur werden wir uns damit leider abfinden müssen.

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