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IGNORED

Protokoll der Hausbesuche


TelliPirelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Manch habens immer noch nicht kapiert. Sein Recht zu nutzen und den Rechtsweg zu gehen hat NICHTS mit Rechtsbruch zu tun. Der Gesetzgeber und seine "Organe" versuchen hier Recht zu brechen, indem sie in einem gesetzgeberischen Amoklauf unsere Grundrechte abschaffen. Hier gibts kein herumlavieren mehr, kein "sich arrangieren", hier ist Schicht im Schacht und wenn das bis nach Karlsruhe geht.

Dann wirst Du aber auch mit einem Urteil rechnen müssen, womit wir dann alle le´ben müssen, ob es uns p´ßt oder nicht!

das Ganze kann dann auch nach "hinten" losgehen".

Welcher Artikel im GG sichert Dir das Recht auf Waffenbesitz?

Die Einschränkungen der Unverletzlichkeit der Wohnung im Artikel 13 GG sind bereits benannt und ich glaube kaum, dass hier auf Verfassungswidrigkeit durch den § 36 WaffG erkannt wird!

Aber Du kannst es gerne versuchen, muß jeder für sich entscheiden!

Geschrieben
Nun, ich habe halt immer noch den Traum von einer "freien Gesellschaft" in der der mündige Bürger ob seiner Entscheidungen gänzlich frei ist !

Govt

Das Erwachen aus einem Traum ist eigentlich immer das Schlimmste!

Geschrieben

Uwe: Was hat man noch zu verlieren?

Aus Angst, dass es VIELLEICHT nicht klappt, sein Recht vorher schon aufgeben? Nochmal, was hat man zu verlieren?

Geschrieben

@uwe

"Welcher Artikel im GG sichert Dir das Recht auf Waffenbesitz?"

Natürlich keiner, Uwe... das ist zwar aus meiner Sicht ein Fehler, läßt sich aber entsprechend ändern !

Bis dahin gehe ich davon aus, das in diesem Lande JEDER, der einwandfreien Leumundes ist, das Recht hat, einen Antrag auf Waffenbesitz zu stellen, welchem nach Überprüfung und Feststellung des Fehlens von Versagungsgründen auch entsprochen wird !

D. h. für mich, es gibt ein Recht auf Waffenbesitz, wenn nach gültigem Recht, nichts dagegen spricht !

Stimmst Du mir in dieser Behauptung zu ?

Govt

Geschrieben
Natürlich keiner, Uwe... das ist zwar aus meiner Sicht ein Fehler, läßt sich aber entsprechend ändern !

Wie ich meine, wird sich das auch nicht ändern! Leider!

Bis dahin gehe ich davon aus, das in diesem Lande JEDER, der einwandfreien Leumundes ist, das Recht hat, einen Antrag auf Waffenbesitz zu stellen, welchem nach Überprüfung und Feststellung des Fehlens von Versagungsgründen auch entsprochen wird !

Genaus so isses!

D. h. für mich, es gibt ein Recht auf Waffenbesitz, wenn nach gültigem Recht, nichts dagegen spricht !

Stimmst Du mir in dieser Behauptung zu ?

Ich würde es so definieren:

Das noch geltende Recht gibt Dir die Möglichkeit legal Waffen zu besitzen!

Govt

Geschrieben
Uwe: Was hat man noch zu verlieren?

Den legalen Besitz von Waffen und Munition in den eigenen 4 Wänden!

Dagegen sollte man sich natürlich wehren!

Aus Angst, dass es VIELLEICHT nicht klappt, sein Recht vorher schon aufgeben?

Ich habe keine Angst, lediglich Bedenken!

Das sollte man einem findigen Juristen überlassen, der die Aussichten auf Erforlg auf mehr als 50 % prognostizieren kann!

Nochmal, was hat man zu verlieren?

Gerichtskosten?

Geschrieben

Heißt es in Deutschland nun "Waffengesetz" oder "Waffenrecht" ????

Mit letzterem würde ich mich auch besser fühlen !

Ich nehme für meine Person als rechtens an, daß wenn ich mich in meinem Leben keines Vergehens schuldig gemacht habe, nach welchem mir der Besitz von Schusswaffen untersagt werden müßte, ich ein Recht auf den Besitz von Schusswaffen habe !

Ist doch eigentlich ganz einfach !

So könnte ein wirklich einfaches Gesetz aussehen !

Govt

Geschrieben
Heißt es in Deutschland nun "Waffengesetz" oder "Waffenrecht" ????

Mit letzterem würde ich mich auch besser fühlen !

Tja, ist ja leider kein "Wunschkonzert"!

Ich nehme für meine Person als rechtens an, daß wenn ich mich in meinem Leben keines Vergehens schuldig gemacht habe, nach welchem mir der Besitz von Schusswaffen untersagt werden müßte, ich ein Recht auf den Besitz von Schusswaffen habe !

Ist doch eigentlich ganz einfach !

Klar spreche ich Dir, mir und manch anderen auch nicht ab!

So könnte ein wirklich einfaches Gesetz aussehen !

Ja, hier ist das Handeln gefragt, aber wenn Du alle Aktivitäten in dieser Richtung verfolgst, sind momentan die Waffengegner in der Überzahl und auch noch am etwas längeren Hebel!

Und die LWB's verfolgen auch keine gemeinsame Linie und das ist der Haken!

Govt

Geschrieben
Wer betrunken mit dem Auto fährt, ist i.S.d WaffG. "unzuverlässig".....!

Warum ? Wieso ? Wenn ich betrunken mit dem Wagen führe, bin ich in dieser Sekunde eine Gefahr für mich und andere ! A jours !

Aber was hat das mit meinen Waffen zu tun und mit einer gesteigerten Gefahr, damit auch unzuverlässig zu handeln ?

Einer Person die bereit ist aus eigener Machtvollkommenheit und Faulheit (ich kann das, ich traue mir das zu) das Leben anderer zu gefährden oder gar auszulöschen würde ich keine Waffen in die Hand geben. Diese mangelnde Reflexionsfähigkeit kostet jährlich 800 Menschen das Leben, ausgelöst durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer.

Analog:

Wer dem Staate (also uns allen...) Steuern hinterzieht, ist i.S.d WaffG. "unzuverlässig".....!

Warum ? Wieso ? Wenn jemand Steuern hinterzieht und entdeckt wird, wird er bestraft !

Wo, so frage ich, ist der Zusammenhang mit dem verantwortungsbewußten Umgang mit Schusswaffen ???

Siehe oben, du bist bereit aus eigener Machtvollkommenheit andere zu bescheißen, welcher vernünftige Mensch sollte dir eine Waffe anvertrauen wollen?

Freidenker sein macht halt häufig zum Außenseiter, wenn man von sich selbst als dem Maß der Dinge in Sachen "persönliche Zuverlässigkeit" ausgeht.

Nun, ich habe halt immer noch den Traum von einer "freien Gesellschaft" in der der mündige Bürger ob seiner Entscheidungen gänzlich frei ist !

Ich muss mich halt immer und überall, "zum Wohle" der Gesellschaft unterordnen !

Mein "Wohl", und was ich darunter zu verstehen gewillt bin, bleibt dabei nur leider fast immer auf der Strecke.

Meinst du Freidenker oder Rechtsbrecher? Geh doch auf eine Insel wo du alleine bist. Ich bin mir nicht sicher das dich die Gesellschaft braucht.

Ich will der Gesellschaft nichts Böses, sicher nicht, ich bin ein Teil davon, aber mich zum "Wohle aller" beschränken lassen.... da hört bei mir der Spaß auf !

Doch du willst der Gesellschaft böses. Du willst besoffen Auto fahren und lustig Steuer hinterziehen. Tut mir leid ich verstehe dich nicht.

Geschrieben
Doch du willst der Gesellschaft böses. Du willst besoffen Auto fahren und lustig Steuer hinterziehen. Tut mir leid ich verstehe dich nicht.

Doch nicht gleich so böse, so extrem habe ich ihn nicht verstanden!

Du willst mir doch nicht erklären, dass in Bayern keiner nach dem Genuß einer Maß kein Auto mehr bewegt.

Hat doch vor kurzem noch einer lauthals verkündet! :confused:

Geschrieben
Einer Person die bereit ist aus eigener Machtvollkommenheit und Faulheit (ich kann das, ich traue mir das zu) das Leben anderer zu gefährden oder gar auszulöschen würde ich keine Waffen in die Hand geben. Diese mangelnde Reflexionsfähigkeit kostet jährlich 800 Menschen das Leben, ausgelöst durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer.

Siehe oben, du bist bereit aus eigener Machtvollkommenheit andere zu bescheißen, welcher vernünftige Mensch sollte dir eine Waffe anvertrauen wollen?

Meinst du Freidenker oder Rechtsbrecher? Geh doch auf eine Insel wo du alleine bist. Ich bin mir nicht sicher das dich die Gesellschaft braucht.

Doch du willst der Gesellschaft böses. Du willst besoffen Auto fahren und lustig Steuer hinterziehen. Tut mir leid ich verstehe dich nicht.

Sag mal, Muck...

Du kannst aber schon lesen, oder bist Du als Anfänger hier im Board noch nicht mit dem System hier vertraut ?

Schön das Du das auf mich beziehst !

Nett,

dank !

Okay, ich erkläre es Dir....

Ich fahre nicht alkoholisiert mit meinem Pkw !

Das ist verboten und gefährdet meinen Führerschein, meinen Jagdschein, meine § 27-Erlaubnis, meine Sammler-WBK und meinen Ehefrieden... und was weiss ich sonst noch !

Ich hinterziehe keine Steuern,

weil das meine kleine Firma gefährdet, meine persönliche Freiheit, das Gehalt meiner Angestellten, den Lebensstandard meiner Familie..... meinen eigenen Standard....

(Es sind zwar zu viel Steuern, die ich bezahle....aber sei´s drum, es ist nur Geld !)

Ich treffe Dich dann auf der Insel der Freidenker...

wo ich frei bin und Du warscheinlich in der Verbannung Dein Dasein fristest ???

Geschrieben
Doch nicht gleich so böse, so extrem habe ich ihn nicht verstanden!

Du willst mir doch nicht erklären, dass in Bayern keiner nach dem Genuß einer Maß kein Auto mehr bewegt.

Hat doch vor kurzem noch einer lauthals verkündet! :confused:

Er wurde von mir weder extrem, noch anders verstanden, da ich kein "user"-Versteher bin.

Der Biertrinker hat das auch so gemeint, wie er es gesagt hat.

Geschrieben
Sag mal, Muck...

Du kannst aber schon lesen, oder bist Du als Anfänger hier im Board noch nicht mit dem System hier vertraut ?

Schön das Du das auf mich beziehst !

Nett,

dank !

Okay, ich erkläre es Dir....

Ah, ja, Anfänger. Das könnte zumindestens schon einmal ein Erklärungsversuch sein.

Ich fahre nicht alkoholisiert mit meinem Pkw !

Das ist verboten und gefährdet meinen Führerschein, meinen Jagdschein, meine § 27-Erlaubnis, meine Sammler-WBK und meinen Ehefrieden... und was weiss ich sonst noch !

Ich hinterziehe keine Steuern,

weil das meine kleine Firma gefährdet, meine persönliche Freiheit, das Gehalt meiner Angestellten, den Lebensstandard meiner Familie..... meinen eigenen Standard....

(Es sind zwar zu viel Steuern, die ich bezahle....aber sei´s drum, es ist nur Geld !)

Schön für dich. Du hast dich aber ganz klar dazu geäußert, dass es dir unverständlich erscheint warum diese Dinge mit der Zuverlässigkeit verknüpft sind und ich habe dir erklärt warum ich diese Verknüpfung für richtig halte. Über das Thema Alkohol brauchen wir uns glaube ich nicht mehr weiter auszutauschen. Die Steuer ist sicherlich ein schweres Feld, da man Dinge unterschreiben muss die einem oftmals nicht mehr erklärbar sind. Trotzdem ist es auch durch die Wahl des Steuerberaters, bzw. durch die Vorgaben diesem gegenüber, möglich eine Steuererklärung abzugeben die relativ wasserdicht ist. Das unser Steuerrecht korrigiert werden muss ist allerdings auch wahr.

Wenn das vorstehend genannte den Tatsachen entspricht (etwas anderes habe ich nie ernsthaft erwogen), dann halte ich dich selbstverständlich nicht für einen Säufer und Steuerhinterzieher.

Mein eigentliches Anliegen war aber nicht dich in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen, sondern deutlich zu machen, dass manche Regel durchaus berechtigt.

Ich treffe Dich dann auf der Insel der Freidenker...

wo ich frei bin und Du warscheinlich in der Verbannung Dein Dasein fristest ???

Nur du und ich, dass wäre durchaus eine Verbannung. :contra:

Freidenken - "frei" und "denken"

Geschrieben

Maedels, kommen wir doch lieber wieder zurueck zum Thema.

Geschrieben
Okay,

mag mich nicht streiten....ist ein viel zu wichtiges Thema um untereinander darüber in Stress zu geraten !

Freunde, Muck ?!?!?!?

Govt

Ich fürchte nie etwas anderes gewesen.

Gast Harlekin
Geschrieben
WIESO?

weil es so im (neuen) Gesetz steht. Es kann ohne Anlass kontrolliert werden. Es steht nirgendwo, dass sie nicht z.B. an drei aufeinanderfolgenden Tagen oder Wochen oder Jahren komen dürfen.

Harlekin

Geschrieben

Es steht auch nirgendwo im GG, dass man sie NICHT jedes Mal wieder in die Wueste schicken kann. :-P

Egal, ob jeden Tag oder nur einmal im Leben: "Du kummst hier net rein!"

Ausnahmen (Richterl. Beschluss, Gefahr im Verzug, BEGRUENDETE Zweifel...) wurden genannt und werden auch im Nachhinein Gegenstand gerichtlicher Klaerung sein.

Geschrieben
Ausnahmen (Richterl. Beschluss, Gefahr im Verzug, BEGRUENDETE Zweifel...) wurden genannt und werden auch im Nachhinein Gegenstand gerichtlicher Klaerung sein.

Darauf würde ich es eben nicht ankommen lassen!

Ich hatte es schon mehrfach geschrieben, dass bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses zur Auffindung "scharfer" Schußwaffen (der folgt nun einmal beim Verdacht einer Straftat, z.B. wenn der Verdacht der unsachgemäßen Aufbewahrung begründet wurde) in der Regel sehr selten geklingelt wird.

Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob es dem Inhaber gerade paßt oder nicht, oder ob er zu Hause ist oder nicht!

Wie so ein Anfangsverdacht entstehen kann, habe ich auch schon geschrieben!

Bei einer Durchsuchung erstreckt sich diese nun mal auf sämtliche Räume auch Nebenräume, wobei dann auch ein verschlossener Tresor kein echtes Hindernis darstellt!

Anders eben die Kontrolle/Nachschau, die sich nun mal nur auf das Behältnis und die Waffen/Munition beschränkt!

da schaut keiner ins Schlafzimmer, bei der Durchsuchung schon!

An diesem Ausgang hat dann die Polizei keine Schuld! (es sei denn, sie hat sich in der Tür geirrt)

In der Regel ging ein intensiver Schriftverkehr zwischen der Waffenbehörde und dem LWB voraus.

Dokumentierte ev. Sturheit eines LWB und dann noch Hinweise von den "lieben" Nachbarn (auch die Aktenlage) führen dann zu einem derart unerfreulichen Ausgang!

Natürlich hast Du dann das Recht gegen diese Maßnahme zu klagen, aber überdenke mal Deine Erfolgsaussichten!

Ich könnte sie Dir in Prozent benennen, aber da dieser Fall fiktiv ist und es verschiedene Einzelfallumstände gibt, wäre es jetzt vermessen, dies darzulegen.

Sicher mag der eine oder andere mal Recht bekommen haben, weil ev. Maßnahmen überzogen wurden, oder andere Umstände eine Rolle spielten, aber das ist höchst selten!

Sicher wird bei jemandem, der nur keine Kontrolleure in sein Haus läßt nicht gleich das SEK "auf der Matte stehen", aber dafür gibt es auch keinen Durchsuchungsbeschluß, da müssen dann triftige Gründe herhalten, dass der Verdacht einer Straftat begründet wird!

Geschrieben
Ihr glaubt wirklich, dass, indem ihr euch verfassungswidriger Praktiken unterwerft, die Politik ein Einsehen haben wird und die verfassungswidrigen Praktiken/Befehle aufhebt?

Na dann glaubt ihr auch noch an den Weihnachtsmann.

Nochmal:

Kontrolle kommt unangemeldet:

Man ist nicht da.

Sollte man doch da sein, Frage nach richterleichem Beschluss: Keiner da? Auf wiedersehen.

Gefahr im Verzug? Nicht gegeben. Auf wiedersehen

Begruendeter Verdacht?? Welcher? Schriftlich begruenden, nach Abklaerung mit Anwalt kann gern ein Termin ausgemacht werden. Auf wiedersehen.

Den Rest muss Karlsruhe erledigen.

So und NUR SO kanns noch gehen, wenn einem GG und Rechtsstaat noch etwas wert sind.

Ich denke Du solltest nicht so auf Konfrontation bedacht sein. :contra:

Das hat in den seltensten Fällen Aussicht auf Erfolg. :)

Ein Schmusekurs mit den Behörden ist auch nicht angebracht. :wub:

Meiner Meinung nach ist ein professionell kooperatives Verhalten der beste Weg mit dieser ganzen Sache umzugehen. B)

Wir sollten uns mehrere Dinge bewußt machen: Wir wollen nicht pauschalverurteilt werden. Wir wollen nicht einfach so einen evtl. Fremden in unsere Wohnung lassen. Die wollen keine zusätzliche Arbeit und Kosten. Die wollen uns auch nicht einfach so auf den Sack gehen. Die suchen ganz bestimmt keine Konfrontation (wer will sich schon mit einem Waffenbesitzer anlegen :bud: ).

Geschrieben
 

weil rein theoretisch , ganz sicher doch aber auch personell bedingt ... :rotfl2:

        Theorie ist ein vereinfachtes Bild eines Ausschnitts der Realität

 

 

 

ein gutes Nächtle

Klaus

Tjaja, das gute alte Wikipedia....

hier mal vereinfacht, für uns Hauptschüler:

Theorie

(griech.) Allg.: T. bezeichnet das systematische, nach bestimmten Prinzipien geordnete Beobachten und Erklären der Realität. T. schafft Erkenntnisse, die als Instrument zur Ordnung und Bewältigung des Alltags (Praxis) eingesetzt werden können.

Spez.: Es wird unterschieden zwischen 1) reiner T., die auf keine Zwecke außerhalb des bloßen Erkennens gerichtet ist (ugs. auch abwertend gemeint), und 2) einem wissenschaftlichen Aussagensystem, das (z.B. aufgrund empirischer Befunde) in der Lage ist, das Eintreten von Ereignissen (mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit) vorauszusagen.

kriegerlein

Geschrieben
WIESO?

Nenn mir die Quelle, nach der die Behörde zeitlich oder Anzahlmäßig bei dieser Tätigkeit eingeschränkt würde. Bitte konkret, nicht "das wird nicht passieren".

Es geht hier nicht darum, was praktikabel erscheint, sondern um die theoretischen Möglichkeiten.

Mit solchen Theoretikern haben wir hier dauernd Zwistigkeiten, um es mal nett auszudrücken. Begründen lässt sich mit "Gefahrenabwehr" so ziemlich alles. Und die Verfahren werden hinausgezogen ohne Konsequenzen bis zum St Nimmerleinstag. Egal, was man anstellt.

Geschrieben
Welcher Artikel im GG sichert Dir das Recht auf Waffenbesitz?

Gegenfrage: Welcher Artikel im GG verbietet mir denn den Waffenbesitz?

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