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IGNORED

Wechselsystem für eine KW unterliegt dem 2/6 Prinzip auch?


AdrianG

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Geschrieben

Hallo zusammen,

Z.z. darf man nur 2 Kurzwaffen je 6 Monate. Erstmal wäre für mich die Frage was diese 6 Monate bedeuten. Ab Punkt des Voreintrags, oder ab Punkte des Eintrags nach dem Kauf? Sind es 6 Monate ab dem Kauf der ersten Waffe innerhalb der 6 Monate oder wie rechnet man die 6 Monate?

Die 2te Frage wäre: Wenn ich ein .45 ACP habe und ein Wechsellauf im 9mm kaufe, brauche ich kein Voreintrag, und muss nur innerhalb 14 Tage melden zum Eintragen. Darf ich noch eine 2te Waffe kaufen oder ist mit dem Wechselsystem die 2te Waffe sozusagen und brauche erst 6 Monate warten bevor ich einen Voreintrag für eine andere Waffe holen kann?

Danke im Voraus!

Gruß,

Adrian

Geschrieben

mit einem voreintrag erwirbst du nur das recht eine waffe erwerben zu dürfen.

erwerben tust du die waffe durch erlangen der tatsächlichen gewalt und hast das binnen 2 wochen der behörde anzuzeigen, die die waffe dann einträgt.

die 6 monate gelten ..... 6 monate, d.h. also dass du innerhalb der letzten 6 monate keine 2 waffen erworben haben darfst ( in der regel)..... um eine weitere waffe erwerben zu können.

wechselsysteme sind zwar erlaubnispflichtig und eintragungspflichtig, aber du brauchst ( so die grundwaffe in gleichem oder größerem kaliber schon vorhanden ist) dafür keinen voreintrag und auf 2/6 wird das WS auch nicht angerechnet, es ist ein WS und keine waffe.

gruß alzi

Geschrieben
Z.z. darf man nur 2 Kurzwaffen je 6 Monate

Das ist nicht auf Kurzwaffen beschränkt, man darf 2 Waffen innerhalb 6 Monate kaufen. Also nix mit 2 Waffen auf grün und 2 Waffen auf gelb innerhalb von 6 Monaten...

Ein Wechselsystem in kleinerem Kaliber wird nicht auf das 2/6 Kontingent angerechnet, selbst schon so gehandhabt.

Sobald das WS aber ein größeres Kaliber hat braucht man einen Voreintrag. Wäre interessant zu wissen ob das dann auf 2/6 angerechnet wird?

Geschrieben

Blöde Frage: Unterliegen Jäger auch dem 2/6?

Habe in der Ausbildung nie davon gehört, bin deshalb etwas verwundert.

Viele Grüße

Mike

Geschrieben

Wenn "ihr Sportschützen" eine Waffe verkauft, wird die dann auf diese Regelung angerechnet ? Also jemand kauft 2 KW, dann geht innerhalb von 6 Monaten eine SLB kaputt, kann er wenn er diese dann verkauft/verschrottet gleich eine neue erwerben ? Nur so aus Neugierde.

Geschrieben

Steht nicht ausdrücklich im Gesetz. Von der Begründung her, wäre eine solche Netting-Regel m.M.n. problemlos vertretbar. Aber ich bin nicht Dein SB.

Geschrieben
Wenn "ihr Sportschützen" eine Waffe verkauft, wird die dann auf diese Regelung angerechnet ? Also jemand kauft 2 KW, dann geht innerhalb von 6 Monaten eine SLB kaputt, kann er wenn er diese dann verkauft/verschrottet gleich eine neue erwerben ? Nur so aus Neugierde.

"in der regel" nein, denn das waffengesetz kennt keine solche "tausch"-regelung. das versucht man dann "in der regel" mit seinem SB zu klären.

gruß alzi

Geschrieben
Wenn "ihr Sportschützen" eine Waffe verkauft, wird die dann auf diese Regelung angerechnet ?...

Nein, dies wird grundsätzlich nicht angerechnet. Denn der fragliche Passus sagt: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Für den Tatbestand des Erwerbs ist die nachträgliche Veräußerung aber absolut unerheblich.

Wenn der SB sich dennoch auf solche Dinge einlässt, handelt er innerhalb seines Ermessensspielraumes.

Dies wird allerdings auch nur dann eintreten, falls für Veräußerung/Überlassung und Neuerwerb ein triftiger Grund besteht (z.B. absolutes Montagsmodell, Nachbesserung etc. vergeblich).

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