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IGNORED

Was wird bei Eintragung benötigt?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Ich wollte gerade meinen SB anrufen und nachfragen was ich denn mitbringen muss um meine neu erworbene KK eintragen zulassen, denn Sie sollte heute oder morgen bei mir ankommen. Doch habe ich die Nummer nicht mehr gefunden :(

Jetzt meine Frage an euch, reicht es wenn ich mir die Seriennummer und die Bezeichnung der Waffe aufschreibe und dies dann den SB sage oder muss ich die Rechnung oder dergleichen mitbringen? (Die WBK ist ja klar, die muss sowieso mit, Ausweis auch?)

Danke.

Geschrieben
Hi,

Ich wollte gerade meinen SB anrufen und nachfragen was ich denn mitbringen muss um meine neu erworbene KK eintragen zulassen, denn Sie sollte heute oder morgen bei mir ankommen. Doch habe ich die Nummer nicht mehr gefunden :(

Jetzt meine Frage an euch, reicht es wenn ich mir die Seriennummer und die Bezeichnung der Waffe aufschreibe und dies dann den SB sage oder muss ich die Rechnung oder dergleichen mitbringen? (Die WBK ist ja klar, die muss sowieso mit, Ausweis auch?)

Danke.

Ist das jetzt auch`n Witz?

har har...

*verblüfftguck*

Geschrieben

haha ihr seit mir lustig ^_^ ,

Ist meine erste Waffe, weiß es halt noch nicht, und da frag ich halt lieber bevor ich 2mal 14km zu meinen Landratsamt fahren muss!

aber trotzdem Danke

Geschrieben

Also ich würde mir dieses Fred ausdrucken und dem SB vorlegen.

Das genügt.

Im Ernst:

Der SB benötigt die Angaben des Überlassers (Name, Wohnort, zust. Waffenbehörde), die Daten der Waffe (Hersteller, Art, Seriennummer, Kaliber), das Überlassungsdatum.

Geschrieben

ja ist gut ich versteh schon :P

Was weiß ich ob auf der Rechnung alles oben steht oder ob das genügt oder ob ich da noch i-welche anderen Angaben brauche!

Geschrieben
ja ist gut ich versteh schon :P

Was weiß ich ob auf der Rechnung alles oben steht oder ob das genügt oder ob ich da noch i-welche anderen Angaben brauche!

Wir können auch Ernst..:-)))

Wenn Du eine Waffe kaufst, dann doch

unter Vorlage der WBK,oder!!?

Der verkäufer, soweit Händler, trägt dann selbst

ein, welche Waffe, wann erworben..

Damit bekommst Du sie zurück!

Wenn kein Eintrag vom Händler, dann wie bereits

beschrieben, vorgehn, Rechnung etc..

Kaufst Du von Privat, hast Du ja dessen WBK (beglaubigte Kopie..);

damit gehst Du dann zu Deinem Sachbearbeiter!

Dshalb die Frage, obs ein Witz sein soll...

Ohne WBK Deine/Verkäufer: keine Erwerb..

So kenne ich das jedenfalls..

Gruß, kriegerlein :icon14:

Geschrieben
Hi,

Ich wollte gerade meinen SB anrufen und nachfragen was ich denn mitbringen muss um meine neu erworbene KK eintragen zulassen,

Mitbringen musst du gar nix, bis auf ein paar Euronen. Dein SB wird dir auf dem Amt ein Formular überreichen, das nennt sich

"ANZEIGE über den NEUERWERB von SCHUSSWAFFEN gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 3 Satz 2 und § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG)"

Das füllst du aus und gut ist. Viele Ämter bieten das Formular auch im Internet zum Download an, dann kann man es sogar zuhause ausfüllen.

Deine eigenen Daten (Geb. Datum, Name ect.) wirst du ja wissen, ansonsten brauchst du noch Name und Anschrift des Überlassers, dessen zuständige Behörde

sowie Art, Kaliber, Hersteller, Modell und Nummer der erworbenen Waffe.

Rechnung, Kaufvertrag, WBK-Kopien ect. sind nicht nötig.

Gruß...

Geschrieben

@kriegerlein, ich würde mir von keinem Händler mehr in der WBK rumkritzeln lassen, gab das letzte mal ne endslange duskussion beim SB deswegen.

der hat ganz klar gesagt: der einzige der in der WBK was rein schreibt, ist die behörde und kein Händler!

Geschrieben
@kriegerlein, ich würde mir von keinem Händler mehr in der WBK rumkritzeln lassen, gab das letzte mal ne endslange duskussion beim SB deswegen.

der hat ganz klar gesagt: der einzige der in der WBK was rein schreibt, ist die behörde und kein Händler!

So oft kaufe ich keine Waffen; das Procedere war der Behörde bekannt,

deshalb gabs keine Probleme. Jetzt würde ichs auch nicht mehr

machen lassen; in Bremen kenne ich noch keinen SB...

Gruß,k...........

Geschrieben
Ist es jetzt gut?

.. glaub schon.

Das ist das faszinierende bei WO:

für vorgeschriebene Verwaltungsakte u.ä.

gibt es immer mehrere Meinungen..

Als obs noch nie jemand gemacht hat...

Die Mitleser müssen uns alle für b******t

halten...

:rolleyes:

Geschrieben
Wir können auch Ernst..:-)))

Wenn Du eine Waffe kaufst, dann doch

unter Vorlage der WBK,oder!!?

Der verkäufer, soweit Händler, trägt dann selbst

ein, welche Waffe, wann erworben..

Damit bekommst Du sie zurück!

Wenn kein Eintrag vom Händler, dann wie bereits

beschrieben, vorgehn, Rechnung etc..

Kaufst Du von Privat, hast Du ja dessen WBK (beglaubigte Kopie..);

damit gehst Du dann zu Deinem Sachbearbeiter!

Dshalb die Frage, obs ein Witz sein soll...

Ohne WBK Deine/Verkäufer: keine Erwerb..

So kenne ich das jedenfalls..

Gruß, kriegerlein :icon14:

Danke kriegerlein,

über den erwerb bin ich mir in klaren, ich wollte nur wissen was meine schlauen SB denn alles brauchen wenn ich die Waffe jetzt dan eintragen lasse, da bei mir ja der Händler es nicht eintragen konnte, da Online gekauft.

Geschrieben

Wo wir gerade beim Thema erste Waffe sind:

HABE GERADE MEINE NAGELNEUE GRÜNE WBK AUS DEM BRIEFKASTEN GEHOLT!!! :eclipsee_gold_cup:

Wird also in allernächster Zeit einen weiteren Legalwaffenbesitzer geben!! :00000733:

Geschrieben
Das ist das faszinierende bei WO:

für vorgeschriebene Verwaltungsakte u.ä.

gibt es immer mehrere Meinungen..

Als obs noch nie jemand gemacht hat...

Die Mitleser müssen uns alle für b******t

halten...

:rolleyes:

weils jede Behörde anders handhabt, das ist ja das Problem.

"ANZEIGE über den NEUERWERB von SCHUSSWAFFEN gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 3 Satz 2 und § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG)"

So mache ich das auch und noch nie Probleme gehabt.

Händler dürfen bei uns auch Ihre Daten von der Waffe schon eintragen.

Gruß

voyager

Gast Snaketwin
Geschrieben

Muss man nicht einen Voreintrag haben? Kann man sich den sparen? Frag mich dann, wozu er dient?

PS: Bin noch nicht so firm, Sachkunde folgt im Juli ;)

Geschrieben
@kriegerlein, ich würde mir von keinem Händler mehr in der WBK rumkritzeln lassen, gab das letzte mal ne endslange duskussion beim SB deswegen.

der hat ganz klar gesagt: der einzige der in der WBK was rein schreibt, ist die behörde und kein Händler!

Servus,

tja, da sagt das WaffG aber nun mal was ganz anderes:

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

...

2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

...

D.h., der Händler (= Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1) MUSS die Eintragung machen, er hat da gar keine Wahl!

Sollte Dein SB eigentlich wissen ...... :peinlich:

Und Du hast da auch kein Wahlrecht, egal, was für eine Sauklaue der Händler hat ....

Gruß

Sigges

Geschrieben
ich würde schon keinen Händler was rein amchen lassen, weil die meistens keinen drucker dafür haben und es dann handschriftlich reinkrakeln...

nun lach mal: alle! Händler bei denen ich bisher Waffen gekauft habe, hatten just zu diesem Zwecke eine (Reise-)Schreibmaschine unter dem Tresen im Büro oder sonstwie im Geschäft zu stehen - die vertrauen ihrer Klaue anscheinend ebenso wenig. ;)

es kann so einfach sein.

Gast Snaketwin
Geschrieben
...

D.h., der Händler (= Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1) MUSS die Eintragung machen, er hat da gar keine Wahl!

Auch unsere Behörde trägt selbst ein und auch die Vereinskollegen lassen sämtliche Eintragungen ausschließlich von der Behörde machen, da deren Ansicht nach der Händler da nicht drin rumzukritzeln hat.

Ist ja irgendwie witzig, dass es selbst da unterschiedliche Meinungen gibt.

Geschrieben
Auch unsere Behörde trägt selbst ein und auch die Vereinskollegen lassen sämtliche Eintragungen ausschließlich von der Behörde machen, da deren Ansicht nach der Händler da nicht drin rumzukritzeln hat.

Ist ja irgendwie witzig, dass es selbst da unterschiedliche Meinungen gibt.

Eher peinlich als witzig, daß die SB die Gesetze nicht kennen, die sie anwenden sollen ....

<_<

Geschrieben

Hab in meinem Amt kürzlich gefragt: entweder das Amt oder Händler - ist ihnen egal. :confused:

Heute morgen eine Waffe auf Grün eingekauft, und mein Händler hat die Eintragung

per Schreibmaschine gemacht. Lt. seiner Aussage muß er die Eintragung vornehmen!

Macht auch Sinn, sonst könnte ich ja mit dem gleichen Voreintrag (zumindest vorübergehend)

mehrmals auf Einkaufstour gehen... :ninja:

Geschrieben
Es gibt sogar ein Urteil, nachdem Eintragungen in der Urkunde (WBK) nur mit dokumentenechten Farbbändern auf genormten Olympia-Schreibmaschinen vorgenommen werden dürfen.

also meine sbine trägt von jeher die daten mit der hand in meine wbk's ein!

hat aber auch ne gute handschrift!

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