Skydiver Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Moin! Irgendwo habe ich vor längerer Zeit gehört, es gebe in einigen Bundesstaaten der U.S.A. die Option, neue Gesetze zeitlich befristet zu erlassen. Nach einer evtl. Nichtbewährung tritt nach Ablauf der Frist die alte Regelung in Kraft. Wenn ich auch mit dem Rechtssystem der Amis nicht zwingend einverstanden bin, so ist mir doch aus Laiensicht diese Geschichte sehr sympatisch. Vorteil (wenn schon geändert werden muß): stellt sich heraus, das Änderungen nicht zum erklärten Ziel führen, wird die Regelungswut rückgängig gemacht und alles ist wie vorher. Der Bürger wird nicht mit sinnlosen Reglementierungen zugemüllt. Einen Nachteil kann ich dabei nicht finden, aber vielleicht helft Ihr mir ja dabei? Gruß Michel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stoner Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 HAt die FDP schon vor Jahren gefordert, wurde dafür aber ausgelacht.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Ist nichts Neues, gibst in Deutschland ebenso. Beispiel (google half !) : Klick Im Übrigen wäre es auch auf Bundesebene rechtlich kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putti Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 @skydiver: Du hast das natürlich nicht aus Jux und Dallerei reingestellt/angeschnitten. Die Frage ( @ Gloeckner ) ist sicher, ist das Waffengesetz befristet und was kann man tun, damit es nur befristet gilt ? Die juristisch exakte Antwort wird kommen, meine eigene: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fatty Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Der Bürger wird nicht mit sinnlosen Reglementierungen zugemüllt. Einen Nachteil kann ich dabei nicht finden, aber vielleicht helft Ihr mir ja dabei? Moin! Der Assault-Weapon-Ban war so ein Gesetz in den USA (beschränkte Magazinkapazität von Kurzwaffen, etc) das unter der Prämisse verabschiedet wurde, nach (10?) Jahren wieder auf den Prüfstand zu kommen und bestätigt oder ohne weitere Aktion abgeschaft zu werden. Der AWB ist (gut für die USA LWB) ohne Verlängerung ausgelaufen. Vorteil wie Nachteil hängen davon ab, wie man dem jeweiligen Gesetz gegenübersteht, es muß ja nicht immer ein Verbotsgesetz sein, sondern könnte auch ein Gesetz sein, das bestimmte Rechte oder Förderungen einräumt. Vorteil: Läuft das Gesetz zeitlich aus kommt es auf den Prüfstand und verschwindet wenn untauglich. Nachteil: Man kann schneller mal so ein Gesetz machen, es ist ja "nur für z.B. 10 Jahre". Wenn einem das Gesetz genehm ist, aber die Stimmung zur Zeit der Nachprüfung (z.B durch gravierende Einzelereignisse) eben anders, ist es futsch. Bei der schnellen Folge von Gesetzesverschärfungen in unserem Bereich wären hier in Deutschland 10 Jahre (im Nachhinein) sogar schon sehr langfristig gewesen..:-( Gruß Fatty Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 ist das Waffengesetz befristet Wohl kaum, schließlich ist Sicherheit auf Dauer erforderlich und nicht nur befristet . was kann man tun, damit es nur befristet gilt Die Bundestagsabgeordneten davon überzeugen. Das "Wie" überlassene ich lieber kreativeren Köpfen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Ist nichts Neues, gibst in Deutschland ebenso. Stimmt, in S.-H. gab es mal ein Gesetz, daß ein "Verfalldatum" hatte. Und kein Mensch hat gemerkt, daß es irgendwann längst abgelaufen war - es war nämlich nie angewendet worden und daher auch nicht erforderlich gewesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Geht auch anders herum. Jahrzehntelang war es Vorschrift, dass beim Motorrad der so genannte Spritzlappen, also das untere Ende des hinteren Schutzbleches, bis zur Höhe der Radachse reichen musste. Wie bescheuert das, insbesondere bei einer Enduro, aussieht, kann man sich denken, mal ganz abgesehen davon, dass es eine typisch deutsche (weil völlig sinnfreie) Vorschrift war. Wer den Spritzlappen kürzte, sorgte für das Erlöschen der Betriebserlaubnis und war beim MC Grün-Weiß mit einem Mängelbericht und einem Bußgeld dabei. Irgendwann hat man dann herausgefunden, dass die Vorschrift in einer Anlage zur StVZO (glaube ich) enthalten war, die nie in Kraft gesetzt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skydiver Posted June 18, 2009 Author Share Posted June 18, 2009 @skydiver: Du hast das natürlich nicht aus Jux und Dallerei reingestellt/angeschnitten. @Putti: gewiß nicht . Nur wäre es für uns alle ein kleineres Übel, wenn die wohl kommenden Änderungen des Waffg. nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt wären. Wenn sich anhand einer Statistik im Zeitraum von meinetwegen 3Jahren keine signifikanten Änderungen zum Besseren ablesen ließen, wäre es hinfällig. Gruß Michel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Duncan Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 die Sache mit der Befristung von Gesetzen ist auch in Dtl. durchaus üblich nur aufgrund der Vielzahl der Gesetze bekommt es kaum jemand mit. Wer ein aktuelles Bsp. haben möchte sehe sich den Entwurf zum neuen Z_ensur ähm Zugangserschwerungs-Gesetz (PDF) an. (ganz unten). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tom H. Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Ich würde eher ein dauerhaftes, in GG verankertes Gesetz begrüssen. Z.B. "Das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, darf niemals eingeschränkt werden." --- Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putti Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Die Bundestagsabgeordneten davon überzeugen. Das "Wie" überlassene ich lieber kreativeren Köpfen Danke Gloeckner, auf Dich ist Verlaß. Nun müssen wir nur noch losen ( oder würfeln ): Wer spricht mit Frau Fograscher und wer mit Frau Stokar ? ( Gemäß meiner schon mehrfach geschriebenen Theorie (( jeder LWB spricht jeden Tag mit eine Nicht-LWB )) sind wir ja schon rum, also bleiben doch nur noch diese Damen übrig ? ) Ach ja, die Eine lohnt ja nicht mehr, die ist ja demnächst weg vom Fenster ( nicht von den Futtertrögen, das geht munter weiter. ) Also, wer ist kreativ ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Danke Gloeckner, auf Dich ist Verlaß. Ja, ich bin mir meines Fähigkeitsprofils durchaus bewusst. Incl. meiner Schwächen. Eine eher mäßig ausgeprägte Kreativität (die für unsere Problemstellung leider nicht ansatzweise ausreicht) gehört dazu. Allerdings würde ich mir dasselbe Problembewusstsein von anderen hinsichtlich ihrer Schwächen ebenfalls wünschen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putti Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Ja, ich bin mir meines Fähigkeitsprofils durchaus bewusst. Na na, Abheben solltest Du nun nicht gleich, so war das nicht gemeint. Irgendwie riecht das hier ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted June 18, 2009 Share Posted June 18, 2009 Na na, Abheben solltest Du nun nicht gleich, so war das nicht gemeint. Irgendwie riecht das hier ... Puttiiiii, so wie du es jetzt verstanden hast, war es evtl. auch nicht gemeint Link to comment Share on other sites More sharing options...
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