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IGNORED

Munitionserwerbschein und Neueintrag


AdventureQ

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Servus !

Ich habe einen gelben "Munitionserwerbschein für Munition aller Art, soweit sie nicht dem KWKG unterliegt".

Brauche also bei Neuerwerb auf der grünen WBK keine Kohle mehr für einen zusätzlichen Munitionserwerb ausgeben, da eh alles beinhaltet ist.

Dieser MES ist für 6 Jahre gültig.

Wenn ich nun ne Waffe ohne Munitionserwerb auf der grünen WBK eintragen lasse und aus irgendwelchem Grund auch immer ( 6 Jahre sind ne lange Zeit, da kann viel pasieren ) der MES in 6 Jahren nicht mehr verlängert wird, was dann ?

Ist es dann immer noch möglich ohne großes Getue nur für die Waffe die auf der grünen WBK eingetragen ist, eine Munitionserlaubnis zu bekommen (Eingetragen in die grüne WBK) ?

Hintergrund ist der, dass demnächst 2 neue Waffen/Kaliber auf der grünen WBK eingetragen werden sollen und ich die 2 x 25 Euro die für die Munitionsgenehmigung fällig wären lieber in Munition anlege :lol: !

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Servus !

Sorry, aber was hat das denn damit zu tun ???

Wiederladerschein habe ich schon länger, hatte ich schon, bevor ich eine WBK hatte !

Die Frage ist doch kalr gestellt: Was ist, wenn ich in der grünen WBK Waffen eingetagen habe, und der Mubitionserwerb in der grünen WBK nicht ausgewiesen ist, da ich Munition normalerweise auf meinem separaten gelben MES kaufe...

Was meinst Du also mit "Wiederlader werden" ???

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Ist es dann immer noch möglich ohne großes Getue nur für die Waffe die auf der grünen WBK eingetragen ist, eine Munitionserlaubnis zu bekommen (Eingetragen in die grüne WBK) ?

Einfach beantragen, wenn das Bedürfnis weiterhin da ist, und dann halt zahlen.

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Die Frage ist doch kalr gestellt: Was ist, wenn ich in der grünen WBK Waffen eingetagen habe, und der Mubitionserwerb in der grünen WBK nicht ausgewiesen ist, da ich Munition normalerweise auf meinem separaten gelben MES kaufe...

Das ist alles andere als klar ...

Würde mich jetzt interessieren, was ein "gelber" MES ist, ich kenn nur "braune". Sollte es ein

MES zum Munitionsammeln sein, dann begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis.

Gruß Hägar

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Servus Hägar !

Naja, das mit der Farbe ist etwas schwierig. Ist nicht gelb, ist aber auch nicht braun ;) !

Ich kenne den "MES zum Munitionssammeln" nicht, da ich kein Munitionssammler bin.

Unten steht drauf: LgNr. 5253 Bundesdruckerei Bonn 330040 5.73

Da hoffe ich mal, das das Dingens nicht schon im Mai 73 gedruckt wurde. Das würde auch die verwaschene Farbe erklären. Denn es ist nicht klar braun und auch nicht klar gelb.

Ausgestellt wurde das Dingens 2009.

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Du darfst nur noch Munition in dem Kaliber wiederladen für das du eine Munitionserwerbserlaubnis hast !!!!

öhm... ich bin kein wiederlader, hab auch keinen 27er, aber meines wissens darfst du ALLES laden und nicht nur die kaliber für die du eine erwerbsberechtigung hast. es gibt viele behörden die das wohl gerne so hätten!..... es gibt dazu viele meinungen, die gesetze ( und hier sowohl das WaffG als auch das SprengG) sagen was anderes.

(wird hier im forum auch wöchentlich mind. einmal diskutiert)

gruß alzi

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Du darfst nur noch Munition in dem Kaliber wiederladen für das du eine Munitionserwerbserlaubnis hast !!!!

Gruß Ingo

Servus Ingo !

Wie kommst Du denn darauf ??? Das stimmt nicht !!!

Noch was:

Die Anfrage von mir hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Wiederladerschein zu tun.

Es ging/geht lediglich um den gelbbraunen :P MES (ist 6 Jahre gültig, der Wiederladerschein ist nur 5 Jahre gültig) und ob ein evtl. Munitionseintrag auf der grünen WBK Sinn macht. Nötig ist er, so lange der MES gültig ist, nicht !

Keine Ahnung was das mit Wiederladerschein zu tun haben soll...

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öhm... ich bin kein wiederlader, hab auch keinen 27er, aber meines wissens darfst du ALLES laden und nicht nur die kaliber für die du eine erwerbsberechtigung hast. es gibt viele behörden die das wohl gerne so hätten!..... es gibt dazu viele meinungen, die gesetze ( und hier sowohl das WaffG als auch das SprengG) sagen was anderes.

(wird hier im forum auch wöchentlich mind. einmal diskutiert)

gruß alzi

Ich bin seit Dezember Wiederlader und habe einen entsprechenden Eintrag in meiner §27.

Wenn ich für andere mitladen will, müssen die Personen und Waffen namentlich im §27 Papier aufgenommen werden. Ich komme aus dem Kreis Mettmann.

Gruß Ingo

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Ich bin seit Dezember Wiederlader und habe einen entsprechenden Eintrag in meiner §27.

Wenn ich für andere mitladen will, müssen die Personen und Waffen namentlich im §27 Papier aufgenommen werden. Ich komme aus dem Kreis Mettmann.

Gruß Ingo

Servus !

Ich glaube nicht, dass das so RECHTENS ist !!!

Aber hier gibt´s sicherlich Spezialisten, die das wissen.

Falls das nicht i. O. ist, würde ich das wieder herausnehmen lassen aus dem Schein.

Hab´ ich noch nie gehört sowas...zss.....

Ich hab auch drinnen stehen, dass ich der örtl. Feuerwehr nen Lageplan des Pulvers geben muss...hat auch Kopfschütteln bei uns im Verein hervorgerufen.

Da bekommt dann langsam wirklich jeder mit, dass man Pulver (und Waffen ) zuhause hat.

Kann ja mal ein Schild anbringen am Haus: Suchen Sie Waffen oder Pulver ? Hier sind Sie richtig !!!

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Ich bin seit Dezember Wiederlader und habe einen entsprechenden Eintrag in meiner §27.

Wenn ich für andere mitladen will, müssen die Personen und Waffen namentlich im §27 Papier aufgenommen werden. Ich komme aus dem Kreis Mettmann.

Gruß Ingo

Gesetzeskonform ist das meiner Meinung nicht.

Aber eine Auflage auf einer Genehmigung ist verbindlich.

Bleibt nur das Gespräch mit dem SB, der aber wohl auch nur auf Anweisung handelt.

Also Klagen!?

Da sollte man sich gründlich überlegen, ob es das wert ist.

Adventure,

eine MES jeder Art bekommt normalerweise nur ein Waffensammler, Munitionssammler, Waffensachverständiger etc.

Wenn Du sicher bist, dass Deine MES immer wieder verlängert bzw. neu ausgestellt wird, erübrigt sich der Mun.-Erwerb auf der Grünen,

sofern es nicht Beschränkungen hinsichtlich der Menge (z.B. bei Munitionssammler) gibt.

Wenn der MES mal, aus welchem Grund auch immer, nicht neu erteilt wird........................??

Was Du hast, hast Du. Und der Mun.-Erwerb auf grüne ist noch zeitlich unbegrenzt solange das Bedürfnis besteht.

Gruß

Rainer

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Ich hab auch drinnen stehen, dass ich der örtl. Feuerwehr nen Lageplan des Pulvers geben muss...hat auch Kopfschütteln bei uns im Verein hervorgerufen.

:021: hat mich jetzt auch die örtliche Feuerwehr drauf angesprochen.

Die machen auch so irgendeinen Plan für eventuelle Löscheinsätze.

(Der Feuerwehr Kommandant ist selbst Jäger.)

Die kleinen Mengen für nicht gewerbliches Wiederladen sind aber für die völlig unerheblich.

Rainer

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Rechtzeitig Wiederlader werden.......wäre mein Rat.

Ein Wiederlader nach § 27 des Sprengstoffgesetzes darf Munition zwar wiederladen

(egal welches Kaliber - wenn es nicht unter das KWKG fällt) aber damit keine Fabrikmunition erwerben...

Ein Munitionserwerbsberechtigter aber schon - da ist ein Unterschied.

Und das glaube ich, war die Kernfrage in diesem Fred...

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