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IGNORED

Transport LG (ohne F) ins Ausland


Der SID

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen!

Ein Arbeitskollege (Jäger) will sein Luftgewehr HW35 (ohne F) ins Ausland mitnehmen (Flug)

Braucht er hierfür irgendwelche Genehmigungen o.Ä.?

Habe per SuFu nichts ähnliches gefunden.

Grüße aus Franken

SID

Geschrieben

Eine Unterscheidung wird es wahrscheinlich geben, warum das Gewehr kein "F" hat. Ist es ausreichend alt (vor 1970 gebaut) und deshalb frei ab 18, oder ist es eine erlaubnispflichtige Waffe (nach 1970, starke Feder, also über 7,5 Joule) und steht auf einer WBK?

Geschrieben
...

Aus dem was er mir erzählt hat schließe ich, das das Teil älter ist.

In seine WBK ist es nicht eingetragen.

Gruß

SID

Edith sagt:

ich hab gerade nachgefragt: Ja, älter - vermutlich vor 1970 und nein, steht nicht in der WBK

Geschrieben

Hat keiner einen Tip?

Nötige Formalitäten?

Ich kann mir vorstellen, dass wenn er das Teil einfach in einen Koffer packt wird er spätestens bei der Gepäckkontrolle Ärger bekommen....

Grüße von der Frankenhöhe

SID

Geschrieben
Ein Arbeitskollege (Jäger) will sein Luftgewehr HW35 (ohne F) ins Ausland mitnehmen (Flug)

Da gibt es im wesentlichen drei Dinge zu beachten: smiley_emoticons_klugscheisser.gif

1. Wie sind die Vorschriften in "Ausland"? Sind dort LGs frei?

2. Wie sieht das die Fluggesellschaft? Haben die vielleicht den Transport von Schusswaffen (nicht im Handgepäck, schon klar) in ihen AGB ausgeschlossen?

3. Wenn das LG auf keiner WBK steht und es zum Beispiel auch keine Rechnung dafür gibt, kann es bei der Wiedereinreise Probleme geben. Dann sieht es nämlich erst einmal so aus, als habe der Kollege versucht, eine in D erlaubnispflichtige Schusswaffe einzuschmuggeln (dass er sie zuvor ausgeführt hat, kann er ja nicht beweisen). Dass er als Jäger jederzeit berechtigt gewesen wäre, so eine Waffe zu erwerben, ist nur die halbe Miete. Denn dazu hätte er noch eine Einfuhrerlaubnis gebraucht, die er vor der Einfuhr hätte beantragen müssen.

Geschrieben

Moin,

in solchen Fällen muss halt die Ausführ dokumentiert werden, dazu gibt es Vordrucke.

Und auch Luftgewehre dürfen auf einen EU-Feuerwaffenpass, egal ob mit oder ohne F.

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