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IGNORED

BKA-Feststellungsbescheid "MP Thompson 1928 A1" (von Fa. Schumacher)


Iggy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird. Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

Also ich sehen die Ausnahmegenehmigung als waffenrechtliche Erlaubnis; und die fällt durch den Umbau ja weg; also erleichterte und wegfallende Erlaubnisvoraussetzungen.

Grüße

Robert

sie hat aber keinen Bezug zu Unterabschnitt 3. Folglich könnte man es auch so lesen, dass der Passus dafür nicht zuständig wäre.

Geschrieben

Nur mal so ein Gedanke.....

Vielleicht spielen da noch ein paar Sachen „hinter der Kulisse“ eine Rolle dass es für Schumacher einen Negativen Bescheid gegeben hat u. vielleicht noch mal einen Negativen Bescheid geben wird u. wenn das Bundesland die „Nachprüfung“ für einen bestehenden Bescheid noch beantragt könnte der vielleicht dann auch Negativ sein.

Schumacher ist schon vielen auf die Füße getreten ...aber alles Vielleicht.

Im Ländle regnet es leider....an den Rest ein sonniges Wochenende noch.

Geschrieben
Nur mal so ein Gedanke.....

Vielleicht spielen da noch ein paar Sachen „hinter der Kulisse“ eine Rolle dass es für Schumacher einen Negativen Bescheid gegeben hat u. vielleicht noch mal einen Negativen Bescheid geben wird u. wenn das Bundesland die „Nachprüfung“ für einen bestehenden Bescheid noch beantragt könnte der vielleicht dann auch Negativ sein.

Schumacher ist schon vielen auf die Füße getreten ...aber alles Vielleicht.

Im Ländle regnet es leider....an den Rest ein sonniges Wochenende noch.

sehe ich ähnlich , man hört so einiges.

Geschrieben

Die Verwirrung durch BKA-Feststellungsbescheide greift auch in anderen Bereichen, siehe

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=377969

Hier wird festgestellt, daß die Definition der "Verbotenen Waffe" gemäß

Anlage 2 WaffG, Abschnitt 1,

1.2.1.2

Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist

oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder

die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;

sich auch auf solche Selbstladeflinten erstreckt, die über einen zusätzlichen Vorderschaft-Repetiermechanismus verfügen (SPAS 12, SAPS 15, Saxonia, Benelli Super 90 M3)!

Dies bedeutet: Der Bürger beantragt eine SL-Flinte, bekommt einen Voreintrag und erwirbt diese. Diese Flinte wird als SL-Flinte waffenrechtlich in seine Erlaubnis eingetragen.

Trotzdem stuft das BKA diese SL-Flinte als "Verbotene" Vorderschaft-Repetierflinte ein, sobald eines der o.g. Merkmale erfüllt ist!

Im derzeitigen WaffG sind viele solcher Fallen eingebaut. Die Frage, ob dies durch mangelnde Fachkompetenz oder gezielte Absicht der Kriminalisierung der Waffenbesitzer geschehen ist, ist eher akademischer Art. Das Problem besteht und bringt so manchen Waffenbesitzer in Schwierigkeiten.

glockero

Geschrieben
1.2.1.2

Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist

oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder

die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;[/i]

sich auch auf solche Selbstladeflinten erstreckt, die über einen zusätzlichen Vorderschaft-Repetiermechanismus verfügen (SPAS 12, SAPS 15, Saxonia, Benelli Super 90 M3)!

Dies bedeutet: Der Bürger beantragt eine SL-Flinte, bekommt einen Voreintrag und erwirbt diese. Diese Flinte wird als SL-Flinte waffenrechtlich in seine Erlaubnis eingetragen.

Trotzdem stuft das BKA diese SL-Flinte als "Verbotene" Vorderschaft-Repetierflinte ein, sobald eines der o.g. Merkmale erfüllt ist!

Im derzeitigen WaffG sind viele solcher Fallen eingebaut. Die Frage, ob dies durch mangelnde Fachkompetenz oder gezielte Absicht der Kriminalisierung der Waffenbesitzer geschehen ist, ist eher akademischer Art. Das Problem besteht und bringt so manchen Waffenbesitzer in Schwierigkeiten.

glockero

Besonders wenn man bedenkt, das diese Flinten (SPAS 12 & 15) vor 2003 immer als Selbstladeflinten eingestuft wurden ("dominantes System"), damit man sie schön, aufgrund ihre optischen Besonderheiten, nach §37 als Anscheinswaffe verbieten konnte!

Geschrieben
was hört man den so?

ein Beispiel........

Wie würdest du reagieren, wenn ein Brief kommt dass Ihr zu langsam arbeitet u. noch so ein paar freundliche Worte.......... schon zwei Jahre vorbei sind.........dann noch drinsteht dass man sich eine Untätigkeitsklage vorbehält...........

Geschrieben

Als mitdenkender, gutausgebildeter Verwaltungsmitarbeiter würde ich vielleicht mal in mich gehen

und mich fragen, ob diese Vorhaltungen eventuell gerechtfertigt sein könnten!

Die im Moment zur Debatte stehenden Wartezeiten bei diesen Bescheiden

sind doch wohl eine ausgemachte Frechheit,

es sollen doch wohl keine Doktorarbeiten werden!

Geschrieben
Als mitdenkender, gutausgebildeter Verwaltungsmitarbeiter würde ich vielleicht mal in mich gehen

und mich fragen, ob diese Vorhaltungen eventuell gerechtfertigt sein könnten!

Die im Moment zur Debatte stehenden Wartezeiten bei diesen Bescheiden

sind doch wohl eine ausgemachte Frechheit,

es sollen doch wohl keine Doktorarbeiten werden!

du gehst als bitt steller zu dehnen....du willst ja was positives von dehne zum Geld verdinen, nicht eine Ablehnung..........

Geschrieben

:angry2:

Wirklich unerfreulich, dieser Feststellungsbescheid - insbesondere z.B. vergleichend vor dem Hintergrund des SLK41 (PPSh41).

Aber bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie's gekocht wird und daher erstmal mit offenen Augen und Ohren abwarten, was in der Sache weiter passiert. Ich könnte mir denken, dass sich für die überschaubare Gruppe der LDT-Altbesitzer eine gangbare Regelung finden wird. Zumindest hoffe ich das.

Geschrieben
du gehst als bitt steller zu dehnen....

Nein. Ich nehme als Person oder Unternehmen mit berechtigtem Interesse die kostenpflichtige Dienstleistung einer Behörde (zu der diese gesetzlich verpflichtet ist) in Anspruch.

Von Willkür abhängige Bittsteller gibt es nur in Diktaturen.

Geschrieben

Über Andreas Schuhmacher ist eine für mich schlüssige Stellungnahme zu bekommen , wer an dieser Interesse hat sollte ihn mal anmailen . Denke mal es macht bei all den Oberschlauen hier im Forum keinen Sinn diese einzustellen .

Geschrieben
Über Andreas Schuhmacher ist eine für mich schlüssige Stellungnahme zu bekommen , wer an dieser Interesse hat sollte ihn mal anmailen . Denke mal es macht bei all den Oberschlauen hier im Forum keinen Sinn diese einzustellen .

steht im HA-Forum! :00000733::gutidee:

Geschrieben
steht im HA-Forum! :00000733::gutidee:

Na , nun bin ich mal auf all die schlauen Kommentare gespannt ............

Wundert mich das bestimmte user sich noch nicht geäussert haben....

:bud:

Geschrieben
Na , nun bin ich mal auf all die schlauen Kommentare gespannt ............

Wundert mich das bestimmte user sich noch nicht geäussert haben....

Wozu sollten die sich äußern?

Ich denke die Sache ist bisher sachlich und richtig hier duskutiert worden!

Geschrieben
Wozu sollten die sich äußern?

Ich denke die Sache ist bisher sachlich und richtig hier duskutiert worden!

sehe ich anders , finde es merkwürdig das nun grade alles verstummt . Mindestens einer könnte diese Stellungnahme für vollkommenen Unsinn erklären da er studiert hat.

Geschrieben
bist du dieser erleuchtete? :rolleyes:

neee, fang zwar auch mit c an , aber nicht erleuchtet.......

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