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IGNORED

A/B Schrank


guessi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an Alle.

Wo steht ,dass man in einem A/B Schrank im B-Fach Waffe und Munition zusammen lagern kann?

Darf man auch eine Waffe mit geladenem und eingeführten Magazin im B-Fach lagern, oder geht das nur ungeladen im gleichen Fach?

Vielen Dank für Eure Hilfe

M.

Geschrieben

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
Geschrieben

sorry, aber manchmal frage ich mich schon welche Fragen hier auftauchen :confused:

kann mir mal einer einen vernünftigen Grund nennen warum ich eine Waffe geladen im Schrank haben soll?

Ach ja, ich muss vieleicht jeden Augenblick mit einem pösen Einbrecher rechnen. :ph34r:

Geschrieben
...

du bist ja nun schon lange genug hier in diesem forum angemeldet. du hast ja auch schon diverse beiträge geschrieben.

deine beiden fragen lassen sich aber EXAKT und GANZ EINDEUTIG beantworten und zwar mittels der: Suchfunktion

warum? na das wird dir auch die suchfunktion beantworten können, nämlich: das ist nicht das erste mal dass das hier gefragt bzw. diskutiert wird!

dann gäbe es da noch, weitere informationsquellen:

-WaffG

-AWaffV

-WaffVwV

-Frankoniakatalog zum Beispiel ( zur beantwortung deiner ersten frage....)

-Sachkundeausbildunug

-Jägerausbildung

-..... usw.

nimms mir nicht übel, aber BISSL selbständigkeit kann auch nicht schaden, auch wenns manchmal schwerfällt

Anmerkung zum schluß: deine ZWEITE frage ist gerade jetzt im moment der allgemeinen situation auf diesem gebiet wenig förderlich!

gruß alzi

Geschrieben
du bist ja nun schon lange genug hier in diesem forum angemeldet. du hast ja auch schon diverse beiträge geschrieben.

deine beiden fragen lassen sich aber EXAKT und GANZ EINDEUTIG beantworten und zwar mittels der: Suchfunktion

warum? na das wird dir auch die suchfunktion beantworten können, nämlich: das ist nicht das erste mal dass das hier gefragt bzw. diskutiert wird!

dann gäbe es da noch, weitere informationsquellen:

-WaffG

-AWaffV

-WaffVwV

-Frankoniakatalog zum Beispiel ( zur beantwortung deiner ersten frage....)

-Sachkundeausbildunug

-Jägerausbildung

-..... usw.

nimms mir nicht übel, aber BISSL selbständigkeit kann auch nicht schaden, auch wenns manchmal schwerfällt

Anmerkung zum schluß: deine ZWEITE frage ist gerade jetzt im moment der allgemeinen situation auf diesem gebiet wenig förderlich!

gruß alzi

du hast mir mit deinen Aufzählungen eigentlich nicht sehr weitergeholfen. Mir ginge es nicht um das rechtliche, sondern um die Frage warum er eine geladene Waffe im Schrank braucht.

Das meine zweite Frage wenig förderlich ist, sehe ich nicht so. Viele werden sich gefragt haben und ich hab halt fraglich geschrieben warum er so was braucht.

Eigentlich ist mein Beitrag so gedacht gewesen das ich dem Ersteller keine Antwort geben wollte, sondern wissen wollte wie man auf so eine Frage nur kommt.

Sportschütze, Jäger, Sammler, geladene Waffe im Schrank?

Hab irgendwie das Gefühl das mein Beitrag nicht richtig verstanden wurde.

Wäre das selbe wie wenn ich fragen würde "soll ich besser die Pistole unter dem Kopfkissen mit 5 oder 8 Patronen laden? " :gaga:

naja, werde wohl nie eine passende Antwort bekommen

Geschrieben
Weil Inhaber einer blauen Pappe? Ok, Du bist das mit Sicherheit nicht.

Na das iss ja mal ne Antwort :gutidee:

Bei der blauen gibts mit Sicherheit genug Gründe die Waffe teilgeladen im Schrank zu haben.

Geschrieben
... die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf ...

Wie sieht es eigentlich aus mit 4mm-Waffen (unter 7,5 J)? Zählen die bei der Gesamtzahl genauso mit wie eine .44 Magnum? :huh:

Geschrieben

@Alzi und Heliklaus

Lasst doch bitte die Polemik.

Erstens beabsichtige ich sicher nicht eine geladene Waffe zu Hause aufzubewahren (wer das braucht ist entweder ein armer Tropf oder aber höchst gefährdet).

Zweitens ist das eine legitime Frage (möchte wissen, wo das im Gesetz geschrieben steht).

Die Antwort zu Punkt 1 habe ich bereits gefunden §13 AWaffV.

Bezüglich Punkt 2 meiner Frage hätte ich gerne gewusst wo ich im Gesetz etwas finden kann (Suchfunktion hat nicht geholfen).

Fangt doch bitte nicht an alle unter Generalverdacht zu stellen, wie unsere lieben Politiker, nur weil man eine Frage äußert.

Mit freundlichen Grüßen

M.

Geschrieben
Bezüglich Punkt 2 meiner Frage hätte ich gerne gewusst wo ich im Gesetz etwas finden kann (Suchfunktion hat nicht geholfen).

dann such doch nochmal, es wurde hier schon unzählige male angesprochen und diskutiert!

gruß alzi

Geschrieben

Nochmal kurz eine Variation des Themas: 200 kg Tresor, Sicherheitsstufe B, unten ein Boden voll mit Munition. Oben befindet sich ein separates Fach, Äquivalent der Sicherheitsstufe A. Darf ich im Fach eine Kurzwaffe aufbewahren, deren Munition unten im Tresor lagert?

Im Grunde befindet sich die Waffe in einem B-Tresor, und die Munition ist getrennt von der Waffe - also alles ok?

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