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IGNORED

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kriegerlein

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"Auch er zeigte sich allerdings überzeugt, dass es am Ende zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen werde. Selbst der Deutsche Schützenbund lehne eine solche Regelung nicht prinzipiell ab."

Nee ist klar. Wir DSB-Schützen sind ja gastfreundliche Gesellen.

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Entscheidend wird am Ende allerdings sein, welche Änderungen die Innenminister der Länder mitzutragen bereit sind. Denn das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wie der Widerstand des hessischen Innenministers Bouffier gegen verdachtsunabhängigen Kontrollen zeigt, scheinen nicht alle Ressortchefs in den Ländern bereit, den Vereinbarungen der Koalition zu folgen. Dass am Ende alle Punkte, auf die sich die Innenpolitiker im Bund jetzt geeinigt haben, auch umgesetzt werden, steht deswegen noch keineswegs fest.

Also, an wen sollte man dann seine sachlich formulierten Hinweise und Warnungen senden? Eben...

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Gast We are Borg
Denn das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Ja wie? :confused:

Ich dachte, seit der Föderalismusreform hat der Bund das alleinige Gesetzgebungsrecht beim Affengesetz?!

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Da können sich die Waffennarren ja freuen

Noch nichtmal das bekommen CDU, SPD und CSU hin. Also keine Sportwaffen sondern Mordwaffen für Sportschützen. Da wird das Problem doch wieder nur abgeschoben auf die welche kontrollieren sollen. Die Waffenlobby scheint ja auch hier im Lande eine große Macht zu haben.

Ich freu mich auch 'n bischen ... :heuldoch:

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Zitat: "unangemeldete verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern"

Also das ist ja wohl die Kriminalisierung aller legalen Waffenbesitzer schlechthin.

Bei einem Drogendealer ist es wahrscheinlich wesentlich aufwendiger um rechtlich einwandfrei in die Wohnung zu kommen.

Es ist unglaublich wie hier die Grundrechte von Waffenbesitzern ausgehebelt werden. Vor allem mit welcher Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit hierüber gesprochen wird.

Armes Deutschland. Die Entwicklung gefällt mir überhaupt nicht. :confused:

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Sollten die Worte "unangemeldete" und "verdachtsunabhängige" in einem § gemeinsam

Auftauchen, wird sich das Verfassungsgericht damit befassen müssen.

Gruß

Oliver

So isses - und deshalb wirds auch nicht durchgehn!

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