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IGNORED

Einmalige Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses


Gomez

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Geschrieben

Hallo,

ich hab ende 2005 meine Gelbe WBK bekommen und habe grade das "Vergnügen" die Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses über mich ergehen zu lassen.

Bei uns wird eine Verbandsbescheinigung über die Schießtätigkeit der letzten drei Jahre von der Behörde gefordert.

Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen gesammel?

Gruß

Gomez

Geschrieben
Bei uns wird eine Verbandsbescheinigung über die Schießtätigkeit der letzten drei Jahre von der Behörde gefordert.

Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen gesammel?

Gruß

Gomez

Dito in BW.

Völlig normaler Vorgang, wie im Gesetz vorgesehen.

Geschrieben
Bei uns wird eine Verbandsbescheinigung über die Schießtätigkeit der letzten drei Jahre von der Behörde gefordert.

Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen gesammel?

Hallo Gomez,

wie Gottfried schon sagte, völlig normaler Vorgang der so auch vorgegeben ist.

Vielfach wird statt der Verbandsbescheinigung lediglich die Vorlage der Trainingsnachweise verlangt.

Kontaktier mal deinen SB, vielleicht gibt er sich ja damit zufrieden.

Gruss,

Pickett

Geschrieben
Hallo,

ich hab ende 2005 meine Gelbe WBK bekommen und habe grade das "Vergnügen" die Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses über mich ergehen zu lassen.

Bei uns wird eine Verbandsbescheinigung über die Schießtätigkeit der letzten drei Jahre von der Behörde gefordert.

Hat jemand ähnliche oder andere Erfahrungen gesammel?

Gruß

Gomez

Wann bekamst Du denn Deine erste WBK überhaupt?

Geschrieben

Ich hab meine erste WBK Dezember 2005 bekommen.

Und hab Januar diesen Jahres mit meiner SB Kontakt aufgenommen, eine Bestätigung des regelmässigen Trainings sowie eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Verband (VdRBw) haben der SB nicht gereicht.

Gruß Gomez

Geschrieben
...und hab Januar diesen Jahres mit meiner SB Kontakt aufgenommen, eine Bestätigung des regelmässigen Trainings sowie eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Verband (VdRBw) haben der SB nicht gereicht.

Gruß Gomez

Auszug aus der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift" zum Waffengesetz.

Zu §4/Punkt 4.4

"Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses gelten ansonsten dieselben

Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis."

Wenn deine SB also eine Verbandsbescheinigung sehen will (vom Verband bestätigte Trainingsnachweise)

ist das zwar für dich ein "Umweg", aber auch nicht mehr.

Frag deine SB doch mal wo du das Formular zur "Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses" herbekommen kannst. :confused:

Pickett

(einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars,

zur Bestätigung der Richtigkeit des Durchschriftexemplars.......)

Geschrieben

@ Gomez

bei uns im Verein hat es sich "eingebürgert" zur einmaligen Überprüfung nach 3 Jahren eine weitere Kurzwaffe oder halbautomatische Langwaffe zu beantragen.

Somit wird das Fortbestehen bzw. das Bedürfnis nicht nur bestätigt sondern ein weiteres Bedürfnis gleich mit geltend gemacht. :D

Alle geforderten Angaben sind in einem weiteren Bedürfnisnachweis ja enthalten.

Hat sich bewährt....

Gruß Inst200

Geschrieben
bei uns im Verein hat es sich "eingebürgert" zur einmaligen Überprüfung nach 3 Jahren eine weitere Kurzwaffe oder halbautomatische Langwaffe zu beantragen.

Gruß Inst200

:00000733:

Also wenn die wissen wollen ob das Bedürfnis noch besteht, dann kriegen sie gleich ne neue Knifte zur Eintragung

:gutidee:

Geschrieben

Hallo Picket,

ich hab kein Formular oder sonstiges Papier bekommen. Lassen wir uns Überraschen ob sie noch ein Formular aus dem Hut zieht, wenn ja dann wird eben auch noch ausgefüllt und sie hat noch ein Blatt Papier.

Inst200 genau das hab ich jetzt auch noch gemacht.

Mal schauen wie lange es dauert bis ich von der Behörde bescheid bekomme.

Gruß Gomez

Geschrieben
Hier: Deine neue Waffe! Dein Bedürfnis besteht weiterhin, also nimm sie! Schließlich bist Du nicht zum Spaß hier im Verein, sondern zum Schießen!

Der Deutsche Bürger darf hier keinen Spaß haben - das Schießen ist Pflicht - und zwar nun auch mit der neuen Waffe.

Geschrieben
Hallo Picket,

ich hab kein Formular oder sonstiges Papier bekommen. Lassen wir uns Überraschen ob sie noch ein Formular aus dem Hut zieht, ...

Das Formular sollte schon von dir kommen.

Schau mal auf der Homepage Deines Landesverbandes, download, ausfüllen, vom Landesverband bestätigen lassen, abschicken, fertig

@ Gomez

bei uns im Verein hat es sich "eingebürgert" zur einmaligen Überprüfung nach 3 Jahren eine weitere Kurzwaffe oder halbautomatische Langwaffe zu beantragen.

:icon14:

Das ist natürlich die beste Lösung!

Geschrieben

Interessant :angry2:

Ohne die näheren Umstände dieses Zitats zu kennen, vermute ich mal:

Bei 15 Eus Gebühr(oder künftig mehr) pro Antrag werden sich die Verbände natürlich nicht verzweifelt wehren gegen eine Wiedereinführung

des Einzelbedürfnisprinzips für JEDE EINZELNE Waffe.

Um es mal klar zu sagen : Bereits die letzten Gesetzesänderungen haben die Macht (und Kasse) der Verbände gestärkt.

Betrachten bzw. kommentieren kann man das unter verschiedenen Gesichtspunkten,

aber es ist Fakt

Geschrieben
Hallo Picket,

ich hab kein Formular oder sonstiges Papier bekommen. Lassen wir uns Überraschen ob sie noch ein Formular aus dem Hut zieht, wenn ja dann wird eben auch noch ausgefüllt und sie hat noch ein Blatt Papier.

Inst200 genau das hab ich jetzt auch noch gemacht.

Mal schauen wie lange es dauert bis ich von der Behörde bescheid bekomme.

Gruß Gomez

vielleicht hilft das Formular, es wir in Berlin genutzt

Geschrieben
Auszug aus der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift" zum Waffengesetz.

Zu §4/Punkt 4.4

...

Nur mal als Randnotiz und bitte nicht hauen.

Die Verwaltungsvorschrift ist eine Handlungsanleitung für die Sachbearbeiter.

Sie hat keine rechtlich-bindende Außenwirkung und ist nicht "belastbar" (wie der Jurist sagt).

Die einzige Rechtsgrundlage für das hoheitliche Handeln sind Verordnung und Gesetz.

Diese sind natürlich einzuhalten.

Der Rest ist "Wunschdenken" der Behörde.

Geschrieben
Und hab Januar diesen Jahres mit meiner SB Kontakt aufgenommen, eine Bestätigung des regelmässigen Trainings sowie eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Verband (VdRBw) haben der SB nicht gereicht.

Gomez, wir beide wissen doch, dass gerade diese SB gerne ihre eigene Behördenwillkür ausübt. Ich kenne selbst alle Einträge in Deinem Schießbuch. Ist doch alles drin nachgewiesen.

Zerrt sie doch endlich einmal vor den Kadi.

Geschrieben

Hallo El Marinero,

ja sie ist halt etwas ganz Besonderes, ich wollt ja auch nur wissen ob es wo anders genauso geht wie hier und diesen Anschein hat es ja.

Nächste Woche wollt ich da wieder Aufschlagen mal schauen ob ich dann etwas neues Melden kann. Eventuell gibts Di schon mehr.

Der Gang zum Kadi bleibt die letzte Alternative.

Gruß

Geschrieben

Sie hat Dir doch gerade erst eine 9 Para bewilligt und dafür den ganzen Papierwust bekommen. Wenn Sie Dein Schießbuch nicht anerkennen will, fordere von Ihr etwas Schriftliches und bring das am Dienstag mal mit.

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