oOwL Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Moin, Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit zum Tontaubenschießen dürfte. Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht, er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln eintrichtern. Bin mir allerdings nicht sicher wie da die rechtliche Lage ist
andreas2044 Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Moin,Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit zum Tontaubenschießen dürfte. Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht, er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln eintrichtern. Bin mir allerdings nicht sicher wie da die rechtliche Lage ist darf er ! er zahlt seine standgebühr und darf dann unter aufsicht und deiner anleitung schießen! versicherung beachten ... einige standbetreiber weisen darauf hin, dass die eigene haftpflicht für schäden haftet! so läuft es doch jede woche auf dem stand ... gäste willkommen und zu 50% auch bald im verein!
Mausebaer Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Hallo und für den Fall, dass Ihr in Deutschland lebt, was hast Du dazu in der Sachkundeschulung gelernt?
andreas2044 Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Hallo und für den Fall, dass Ihr in Deutschland lebt, was hast Du dazu in der Sachkundeschulung gelernt? du hast recht, ich kenne sein alter nicht! Ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich. Jeder kann schießen! Minderjährige ab 14 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder eine schriftliche Genehmigung vorlegen. hier ein angebot!
Tauschi Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Ich glaube, Mausebaer findet es eher seltsam, wenn ein Jagdscheininhaber im Zusammenhang mit sportlicher Nuzung von Waffen von einem Waffenschein schreibt. Der gute oOwl wird doch hier nicht `rumtrollen wollen, oder?
Mausebaer Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Ja. Soviel Unwissen oder Anpassung an die Medien ist erstaunlich und waffenrechtliche Sachkunde ist kein neumodischer Unfug, für den man vielleicht irgendwann mal eine Prüfung abgelegt hat. Oder ginget Ihr zu einem Arzt, der sich seit 4 Jahrzehnten nicht mehr weitergebildet hat?
wahrsager Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Ja. Soviel Unwissen ... ist erstaunlich und Finde ich nicht... ich kenne ein paar Jäger, die kennen sich mit exakt dem bißchen aus, was sie meinen, dass sie es für die Jagd brauchen. Und vom Rest haben sie keinen blassen Schimmer. Großkaliberschießsport? Waffenrecht? WBK? Für die ist der Jagdschein kein Grund, sich damit genauer auseinanderzusetzen. Bis zu einem gewissen Punkt ist das auch von deren Standpunkt aus nachvollziehbar. Man muss mal überlegen, wieviel der durchschnittliche Führerscheininhaber über die Feinheiten der StVO oder über die Funktionsweise seines Motors weiss. Genau diese Leute wird es übrigens richtig kalt erwischen, wenn es zwangsweise auch irgendwann gegen jagdlichen Waffenbesitz geht. Da ist Aufklärung nötig.
Guest Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 GENAU SO isses! NICHT nur bei den Jägern!! Der Rest:
bayo9805 Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 GENAU SO isses! NICHT nur bei den Jägern!!Der Rest: Naja da muss ich leider sagen, da man als Jäger ja auch seine Sachkunde macht.... sprich beibekommt was der Unterschied zwischen WBK und Waff. Schein ist. Das Argument "kennt man nicht weil für die Jagd nicht wichtig" ist deshalb auch nicht recht zutreffend. Zumal ja auch der WBK des Threadstarters -als Jäger- auch WAFFENBESITZKARTE draufsteht..... braucht man ja nur lesen.....
Rotti Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Naja, auf dem aktuellen Stand der Dinge kann ich Euch sagen, daß der Unterschied zwischen WBK und Waffenschein weder zum schriftlichen Fragenkatalog der Jägerprüfung (in Bayern) noch zum detaillierten Unterrichtsstoff der einjährigen Vorbereitungskurse gehört. Dafür lernt man, daß der Seehund dem Jagdrecht unterliegt, und die jungen Murmeltiere "Affen" heißen. (Mußte mal angemerkt sein....der Bayerische Gebirgsseehund ist zwar sehr selten, aber wer weiß...., außerdem gebietet es die Höflichkeit und die Waidgerechtigkeit, die jungen Mankai richtig "anzusprechen". Und was wäre da geeigneter als "he, Du Aff!" ?) Daß man als Jäger je mit waffenrechtlichen Problematiken konfrontiert wird, ist doch ehr unwahrscheinlich. Schließlich heißt es ja immer "gottseidank bin ich Jäger". Und mit Verbündeten an höchster Stelle und Sankt Hubertus im Rücken kann -zumindest hier in Bayern- doch gewiss nichts schief gehn.....oder? Also was sollte man sich in die kleinlichen und rosinenverkackten Niederungen deutscher Bürokratie begeben? Das kann man sich doch schenken und dieses Feld ganz einfach den Sportschützen überlassen.
oOwL Posted April 11, 2009 Author Posted April 11, 2009 Ok, danke Andreas. Dachte übrigens auch das es so ist (habe ich bestimmt im Kurs gehört )aber war mir nichtmehr ganz sicher und wollte deshalb nochmal nachfragen. Was den Sportschützenkram mit Waffenschein/WBK betrifft hatte ich wirklich keine Ahnung weil ich nie damit in Kontakt gekommen bin -> kein Troll In anderen Waffenrechtsfragen bin ich dafür Sattelfest und auch bemüht mich weiterzubilden (auch ein Grund warum ich mich hier angemeldet habe).
bayo9805 Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Was den Sportschützenkram mit Waffenschein/WBK betrifft hatte ich wirklich keine Ahnung weil ich nie damit in Kontakt gekommen bin -> kein Troll ähm will ja nicht mäkeln aber die WBK ist kein Sportschützenkram. Die WBK betrifft dich als Jäger genau so.... oder hast keine Jagdwaffe?? Sportschützenkram ist alles was mit Verbänden, Disziplinen, Bedürfnissen usw zu tun hat
andreb Posted April 11, 2009 Posted April 11, 2009 Moin,Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit zum Tontaubenschießen dürfte. Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht, er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln eintrichtern. Bin mir allerdings nicht sicher wie da die rechtliche Lage ist Klaa, kanner. Ihr solltet aber darauf achten, daß er auf dem Stand haftpflichtversichert ist. Wenn´s ein Bezahlstand ist, nachfragen. Kostet meist um ein / zwei Oi. Gruß, André
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