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IGNORED

Tontaubenschießen ohne Waffenschein?


oOwL

Empfohlene Beiträge

Moin,

Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit

zum Tontaubenschießen dürfte.

Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht,

er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde

ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln

eintrichtern.

Bin mir allerdings nicht

sicher wie da die rechtliche Lage ist :confused:

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Moin,

Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit

zum Tontaubenschießen dürfte.

Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht,

er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde

ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln

eintrichtern.

Bin mir allerdings nicht

sicher wie da die rechtliche Lage ist :confused:

darf er !

er zahlt seine standgebühr und darf dann unter aufsicht und deiner anleitung schießen!

versicherung beachten ... einige standbetreiber weisen darauf hin, dass die eigene haftpflicht für schäden haftet!

so läuft es doch jede woche auf dem stand ... gäste willkommen und zu 50% auch bald im verein!

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Hallo und für den Fall, dass Ihr in Deutschland lebt, was hast Du dazu in der Sachkundeschulung gelernt?

:confused: du hast recht, ich kenne sein alter nicht!

Ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich. Jeder kann schießen! Minderjährige ab 14 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder eine schriftliche Genehmigung vorlegen.

hier ein angebot!

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Ja.

  1. Soviel Unwissen oder Anpassung an die Medien ist erstaunlich :huh: und
  2. waffenrechtliche Sachkunde ist kein neumodischer Unfug, für den man vielleicht irgendwann mal eine Prüfung abgelegt hat. Oder ginget Ihr zu einem Arzt, der sich seit 4 Jahrzehnten nicht mehr weitergebildet hat? :AZZANGEL:

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Ja.

  1. Soviel Unwissen ... ist erstaunlich :huh: und

Finde ich nicht... ich kenne ein paar Jäger, die kennen sich mit exakt dem bißchen aus, was sie meinen, dass sie es für die Jagd brauchen. Und vom Rest haben sie keinen blassen Schimmer. Großkaliberschießsport? Waffenrecht? WBK?

Für die ist der Jagdschein kein Grund, sich damit genauer auseinanderzusetzen. Bis zu einem gewissen Punkt ist das auch von deren Standpunkt aus nachvollziehbar. Man muss mal überlegen, wieviel der durchschnittliche Führerscheininhaber über die Feinheiten der StVO oder über die Funktionsweise seines Motors weiss.

Genau diese Leute wird es übrigens richtig kalt erwischen, wenn es zwangsweise auch irgendwann gegen jagdlichen Waffenbesitz geht.

Da ist Aufklärung nötig.

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GENAU SO isses! NICHT nur bei den Jägern!!

Der Rest: :icon14:

Naja da muss ich leider sagen, da man als Jäger ja auch seine Sachkunde macht.... sprich beibekommt was der Unterschied zwischen WBK und Waff. Schein ist.

Das Argument "kennt man nicht weil für die Jagd nicht wichtig" ist deshalb auch nicht recht zutreffend.

Zumal ja auch der WBK des Threadstarters -als Jäger- auch WAFFENBESITZKARTE draufsteht..... braucht man ja nur lesen.....

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Naja, auf dem aktuellen Stand der Dinge kann ich Euch sagen, daß der Unterschied zwischen WBK und Waffenschein weder zum schriftlichen Fragenkatalog der Jägerprüfung (in Bayern) noch zum detaillierten Unterrichtsstoff der einjährigen Vorbereitungskurse gehört.

Dafür lernt man, daß der Seehund dem Jagdrecht unterliegt, und die jungen Murmeltiere "Affen" heißen.

(Mußte mal angemerkt sein....der Bayerische Gebirgsseehund ist zwar sehr selten, aber wer weiß...., außerdem gebietet es die Höflichkeit und die Waidgerechtigkeit, die jungen Mankai richtig "anzusprechen". Und was wäre da geeigneter als "he, Du Aff!" ?)

Daß man als Jäger je mit waffenrechtlichen Problematiken konfrontiert wird, ist doch ehr unwahrscheinlich. Schließlich heißt es ja immer "gottseidank bin ich Jäger". Und mit Verbündeten an höchster Stelle und Sankt Hubertus im Rücken kann -zumindest hier in Bayern- doch gewiss nichts schief gehn.....oder? Also was sollte man sich in die kleinlichen und rosinenverkackten Niederungen deutscher Bürokratie begeben? Das kann man sich doch schenken und dieses Feld ganz einfach den Sportschützen überlassen.

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Ok, danke Andreas.

Dachte übrigens auch das es so ist (habe ich bestimmt im Kurs gehört ;) )aber war mir nichtmehr

ganz sicher und wollte deshalb nochmal nachfragen.

Was den Sportschützenkram mit Waffenschein/WBK betrifft hatte ich wirklich

keine Ahnung weil ich nie damit in Kontakt gekommen bin -> kein Troll

In anderen Waffenrechtsfragen bin ich dafür Sattelfest und auch bemüht mich weiterzubilden

(auch ein Grund warum ich mich hier angemeldet habe).

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Was den Sportschützenkram mit Waffenschein/WBK betrifft hatte ich wirklich

keine Ahnung weil ich nie damit in Kontakt gekommen bin -> kein Troll

ähm will ja nicht mäkeln aber die WBK ist kein Sportschützenkram. Die WBK betrifft dich als Jäger genau so.... oder hast keine Jagdwaffe?? :confused:

Sportschützenkram ist alles was mit Verbänden, Disziplinen, Bedürfnissen usw zu tun hat ;)

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Moin,

Mein Bruder hat mich letztens gefragt ob er mal mit

zum Tontaubenschießen dürfte.

Wäre natürlich auf einem Schießstand mit Aufsicht,

er ist volljährig, ich habe einen Jagdschein und würde

ihn natürlich vorher genau anleiten und ihm alle Regeln

eintrichtern.

Bin mir allerdings nicht

sicher wie da die rechtliche Lage ist :confused:

Klaa, kanner.

Ihr solltet aber darauf achten, daß er auf dem Stand haftpflichtversichert ist. Wenn´s ein Bezahlstand ist, nachfragen. Kostet meist um ein / zwei Oi.

Gruß,

André

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