watchen Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Ich habe eine Frage zu meinem Bedürfnis Antrag. Ich bin im Mai soweit eine Waffe ( Großkaliber ) zu beantragen. Ich habe soweit alle Voraussetzungen erfüllt...denke ich!!! Nun meine Frage : Es heißt ja immer man kann 2 Waffen beantragen???Kann ich denn gleich 2 Halbautomaten beantragen??? wenn ich z.b. an 2 Waffen unterschiedlicher Hersteller Interesse habe???
hexoplast75 Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Wenn die Waffen für verschiedene Disziplinen sind dann ists kein Problem. Beantragen kannst du soviel du willst, obs vom Verband genehmigt wird ist die andere Frage. Der BSSB beispielsweise macht normalerweise nur 2 Bedürfnisse auf einmal, weil viele Sachbearbeiter auf dem Amt auch nur 2 Voreinträge auf einmal ausstellen. Und nach einem halben Jahr nimmt nicht jeder SB das "alte" Bedürfnis noch an. Mein SB hat kein Problem mir drei Voreinträge auszustellen. Der BSSB hat mir dann auch drei Bedürfnisse ausgestellt, und ich habe mir zwei Waffen jetzt gekauft. Die dritte kaufe ich erst 6 Monate später.
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 also könnte ich z.b. 1 mal Oberland Arms .223 und 1 mal Sabre Defence .223 beantragen??? Mitglied bin ich im BDS. ich muß mir dann für jede eine Disziplin aussuchen???
Olaf_T Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 also könnte ich z.b.1 mal Oberland Arms .223 und 1 mal Sabre Defence .223 beantragen??? Mitglied bin ich im BDS. ich muß mir dann für jede eine Disziplin aussuchen??? Da es ja Deine ersten Sportwaffen sind ist alles nach WaffG § 14 Abs. 2. Du könntest auch 2 x OA .223 oder 2 x SD .223 nehmen. Beste Grüße
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 Da es ja Deine ersten Sportwaffen sind ist alles nach WaffG § 14 Abs. 2.Du könntest auch 2 x OA .223 oder 2 x SD .223 nehmen. Beste Grüße ok. bei mir im Verein wurde mir erzählt ich könne beim ersten mal mur einen HA und einen Repitierer bekommen. Und wenn ich 2 im gl. Kliber will das würde schon gar nicht gehen...??? man sagte mir es wäre nicht möglich gl. 2 HA Als Anfänger zu bekommen...???
hexoplast75 Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Du stellst kein Bedürfnis für ein Gewehr Oberland Arms .223, sondern für eine Waffe für die Disziplin z.B. 3210 Dienstsportgewehr. Und wenn du eine zweite Waffe willst, dann muss dafür eine Disziplin angegeben werden, die mit deinen bisherigen Waffen nicht schießen kannst. Andere Waffenart, Visierung, Kaliber, ...
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 ...??? ja wenn ich z.b eine OA & eine SD möchte...wird es doch schwer zu erklären warum ich das eine NICHT mit der anderen Schiessen kann...??? Ich habe eine Bezirksmeisterschaft mitgeschossen...in 2 Dizipl. 100 offene Visierung und mit Zieloptik...aber man könnte doch sagen 1 Waffe reicht mach halt die Zieloptik ab...???
Olaf_T Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Du stellst kein Bedürfnis für ein Gewehr Oberland Arms .223, sondern für eine Waffe für die Disziplin z.B. 3210 Dienstsportgewehr. richtig! Waffenart, Kaliber, Disziplin Und wenn du eine zweite Waffe willst, dann muss dafür eine Disziplin angegeben werden, die mit deinen bisherigen Waffen nicht schießen kannst. Andere Waffenart, Visierung, Kaliber, ... ...ausgenommen § 14 Abs. 2 Beste Grüße
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden... die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße
Olaf_T Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden...die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße 2 HA sollte klappen! In welchem Bundesland wohnst Du?
Olaf_T Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Bayern!!! Sprich mit Deinem vereinsvorsitzenden oder ruf einfach mal die Verbandsgeschäftsstelle an und frag da nach. Die werden Dir dann die entsprechende Auskunft geben! Beste Grüße
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 ok.ich werde euch mal auf dem Laufenden halten...Grüße
MarlboroMan Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden...die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße Deine Beiträge sind auch relativ schwer verständlich, vernünftige Rechtschreibung und Zeichensetzung würde da einiges erleichtern.
watchen Posted April 7, 2009 Author Posted April 7, 2009 ...schuldigung...habe die schule immer nur von außen gesehen... Herr OBERLEHRER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Thomas St. Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Ein Kontingent von 2 mehrschüssigen Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen gilt als Grundbedürfnis laut § 14 Abs. 2. Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen.
Tauschi Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen. Ist es auch nicht. Dies hier klingt nach Gängelei des Vereinsfürsten
MarlboroMan Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 ...schuldigung...habe die schule immer nur von außen gesehen...Herr OBERLEHRER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Du möchtest was von "uns". Das ist absolut kein Problem. Jedoch wäre es sehr nett, wenn du im Gegenzug die Beiträge lesbar machen würdest. Das hat nichts mit Oberlehrer zu tun.
Olaf_T Posted April 8, 2009 Posted April 8, 2009 Ein Kontingent von 2 mehrschüssigen Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen gilt als Grundbedürfnis laut § 14 Abs. 2.Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen. und damit sollte die Frage beantwortet sein Beste Grüße
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