watchen Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Ich habe eine Frage zu meinem Bedürfnis Antrag. Ich bin im Mai soweit eine Waffe ( Großkaliber ) zu beantragen. Ich habe soweit alle Voraussetzungen erfüllt...denke ich!!! Nun meine Frage : Es heißt ja immer man kann 2 Waffen beantragen???Kann ich denn gleich 2 Halbautomaten beantragen??? wenn ich z.b. an 2 Waffen unterschiedlicher Hersteller Interesse habe??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hennzo Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Jup, kannst du... Aber nur 2 im halben Jahr Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Wenn die Waffen für verschiedene Disziplinen sind dann ists kein Problem. Beantragen kannst du soviel du willst, obs vom Verband genehmigt wird ist die andere Frage. Der BSSB beispielsweise macht normalerweise nur 2 Bedürfnisse auf einmal, weil viele Sachbearbeiter auf dem Amt auch nur 2 Voreinträge auf einmal ausstellen. Und nach einem halben Jahr nimmt nicht jeder SB das "alte" Bedürfnis noch an. Mein SB hat kein Problem mir drei Voreinträge auszustellen. Der BSSB hat mir dann auch drei Bedürfnisse ausgestellt, und ich habe mir zwei Waffen jetzt gekauft. Die dritte kaufe ich erst 6 Monate später. Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 also könnte ich z.b. 1 mal Oberland Arms .223 und 1 mal Sabre Defence .223 beantragen??? Mitglied bin ich im BDS. ich muß mir dann für jede eine Disziplin aussuchen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olaf_T Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 also könnte ich z.b.1 mal Oberland Arms .223 und 1 mal Sabre Defence .223 beantragen??? Mitglied bin ich im BDS. ich muß mir dann für jede eine Disziplin aussuchen??? Da es ja Deine ersten Sportwaffen sind ist alles nach WaffG § 14 Abs. 2. Du könntest auch 2 x OA .223 oder 2 x SD .223 nehmen. Beste Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 Da es ja Deine ersten Sportwaffen sind ist alles nach WaffG § 14 Abs. 2.Du könntest auch 2 x OA .223 oder 2 x SD .223 nehmen. Beste Grüße ok. bei mir im Verein wurde mir erzählt ich könne beim ersten mal mur einen HA und einen Repitierer bekommen. Und wenn ich 2 im gl. Kliber will das würde schon gar nicht gehen...??? man sagte mir es wäre nicht möglich gl. 2 HA Als Anfänger zu bekommen...??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Du stellst kein Bedürfnis für ein Gewehr Oberland Arms .223, sondern für eine Waffe für die Disziplin z.B. 3210 Dienstsportgewehr. Und wenn du eine zweite Waffe willst, dann muss dafür eine Disziplin angegeben werden, die mit deinen bisherigen Waffen nicht schießen kannst. Andere Waffenart, Visierung, Kaliber, ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 ...??? ja wenn ich z.b eine OA & eine SD möchte...wird es doch schwer zu erklären warum ich das eine NICHT mit der anderen Schiessen kann...??? Ich habe eine Bezirksmeisterschaft mitgeschossen...in 2 Dizipl. 100 offene Visierung und mit Zieloptik...aber man könnte doch sagen 1 Waffe reicht mach halt die Zieloptik ab...??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olaf_T Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Du stellst kein Bedürfnis für ein Gewehr Oberland Arms .223, sondern für eine Waffe für die Disziplin z.B. 3210 Dienstsportgewehr. richtig! Waffenart, Kaliber, Disziplin Und wenn du eine zweite Waffe willst, dann muss dafür eine Disziplin angegeben werden, die mit deinen bisherigen Waffen nicht schießen kannst. Andere Waffenart, Visierung, Kaliber, ... ...ausgenommen § 14 Abs. 2 Beste Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden... die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olaf_T Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden...die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße 2 HA sollte klappen! In welchem Bundesland wohnst Du? Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 Bayern!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olaf_T Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Bayern!!! Sprich mit Deinem vereinsvorsitzenden oder ruf einfach mal die Verbandsgeschäftsstelle an und frag da nach. Die werden Dir dann die entsprechende Auskunft geben! Beste Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 ok.ich werde euch mal auf dem Laufenden halten...Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 ??? yaalso ist es ja doch nicht möglich 2 HA gleich zu bekommen...???oder habe ich es nur nicht verstanden...die Waffen die mir ins Auge stechen und mit denen ich auch z.Z. Regelm. schiesse haben ja das gl. Kaliber...und ich kann mit denen ja MEHRERE Disziplinen schiessen... ich glaube ich stehe auf der Leitung...??? Grüße Deine Beiträge sind auch relativ schwer verständlich, vernünftige Rechtschreibung und Zeichensetzung würde da einiges erleichtern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
watchen Posted April 7, 2009 Author Share Posted April 7, 2009 ...schuldigung...habe die schule immer nur von außen gesehen... Herr OBERLEHRER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Ein Kontingent von 2 mehrschüssigen Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen gilt als Grundbedürfnis laut § 14 Abs. 2. Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen. Ist es auch nicht. Dies hier klingt nach Gängelei des Vereinsfürsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 ...schuldigung...habe die schule immer nur von außen gesehen...Herr OBERLEHRER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Du möchtest was von "uns". Das ist absolut kein Problem. Jedoch wäre es sehr nett, wenn du im Gegenzug die Beiträge lesbar machen würdest. Das hat nichts mit Oberlehrer zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olaf_T Posted April 8, 2009 Share Posted April 8, 2009 Ein Kontingent von 2 mehrschüssigen Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen gilt als Grundbedürfnis laut § 14 Abs. 2.Innerhalb dieser Menge sollte es kein Problem geben, z.B. 2 Halbautomaten gleichen Kalibers zu beantragen, und befürwortet zu bekommen. und damit sollte die Frage beantwortet sein Beste Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
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