Tala22Pistole Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 So, nachdem es jahrelang niemanden interessiert hat, habe ich heute urplötzlich Post vom Landkreis bekommen. Ich möchte doch einen Nachweis für den Fortbestand des Bedürfnisses für meine Waffen beibringen. Naja, das Recht dazu haben sie. Aber ... Es geht nur !!! um meine großkalibrigen Kurzwaffen, die ich als Sportschütze erworben habe. Meine Langwaffen, die ich als Sportschütze erworben haben, interessiert die Behörde nicht. Seltsam, seltsam ... Ich denke nicht, daß dies Zufall ist. Deshalb ist diese Mitteilung meiner Meinung nach auch nicht im Bereich "Waffenrecht" sondern "Aktuelles" bzw. "Politik" besser untergebracht. Wer hat kürzlich die gleichen Erfahrungen gesammelt ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Ich denke nicht, daß dies Zufall ist. Gegenfrage: wann hast Du Deine erste WBK bekommen? Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Ich möchte doch einen Nachweis für den Fortbestand des Bedürfnisses für meine Waffen beibringen.Naja, das Recht dazu haben sie. Wer hat kürzlich die gleichen Erfahrungen gesammelt ? Na ja....;.... §4 Abs. 3 und 4 WaffG (wie lange schießt du schon?) Schon geschrieben. Von meinem RK-Leiter wurde mir von einer ähnlichen Nachfrage berichtet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Naja, das Recht dazu haben sie. Sicher ? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage fragen die denn nach ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Gegenfrage: wann hast Du Deine erste WBK bekommen?Gruß Gromit Das ist mir spontan auch eingefallen. Es hat micht schon länger interessiert, ob ein erneuter Bedürfnisnachweis auch nach drei Jahren der Ersterteilung einer WBK erfolgen darf. Oder kann man diese Anfrage der Behörde mit Verweis auf § 4 WaffG ablehnen? § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis... (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 2, 2009 Author Share Posted April 2, 2009 1. WBK: 1993. Bisher gab es noch nie ! eine Nachfrage wegen Fortbestand des Bedürfnisses. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 1. WBK: 1993. Na dann wird das ja interessant. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scorpio2002 Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 So, nachdem es jahrelang niemanden interessiert hat, habe ich heute urplötzlich Post vom Landkreis bekommen.Ich möchte doch einen Nachweis für den Fortbestand des Bedürfnisses für meine Waffen beibringen. Naja, das Recht dazu haben sie. Aber ... Es geht nur !!! um meine großkalibrigen Kurzwaffen, die ich als Sportschütze erworben habe. Meine Langwaffen, die ich als Sportschütze erworben haben, interessiert die Behörde nicht. Seltsam, seltsam ... Ich denke nicht, daß dies Zufall ist. Deshalb ist diese Mitteilung meiner Meinung nach auch nicht im Bereich "Waffenrecht" sondern "Aktuelles" bzw. "Politik" besser untergebracht. Wer hat kürzlich die gleichen Erfahrungen gesammelt ? Irgendwie müssen sie dich aber ausgewählt haben. Bist du aus dem Verein ausgetreten ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Habe eine solche Anfrage auch schon mal bekommen (2000, LKA-Berlin). War allerdings im Zusammenhang mit einem Vereinsaustritt. I.d.R. wollen die dann, daß man sein Bedürfnis neu nachweist. Gruß (und hört nicht schon wieder das Gras wachsen...), André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Government71 Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Mein Tipp, Jagdschein machen, und zwar schnell ! Liebe Grüße, und..... nichts ist ein Zufall... ! Govt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 2, 2009 Author Share Posted April 2, 2009 Kein Vereinsaustritt. Jagdschein habe ich natürlich auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 2, 2009 Author Share Posted April 2, 2009 (und hört nicht schon wieder das Gras wachsen...), Naja, immerhin habe ich an relevante Personen und Institutionen Briefe und E-Mails mit meinem Namen und meiner Erreichbarkeit versandt, um diverse Mißstände bei der aktuellen waffenrechtlichen Politikdiskussion zu kritisieren. Und jetzt eine derartige Überprüfung ? Ich finde schon, daß man da hellhörig werden kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Meinste, die wollen stänkern oder Dich ein bißchen einschüchtern?? Das wäre natürlich ein starkes Stück. Die Zone läßt grüßen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 und hört nicht schon wieder das Gras wachsen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 2, 2009 Author Share Posted April 2, 2009 Das werde ich wohl nicht erfahren. Wenn diese Anfrage "gesteuert" sein sollte, dann wird das ja niemand im Behördenapparat zugeben. Wie wollte man es sonst beweisen ? Unter diesen Umständen finde ich es jedoch "seltsam", deshalb ja auch meine Anfrage, ob anderen Personen zur Zeit gleiche "Anfragen" ins Haus flattern. Bei einer Mehrzahl derartiger Vorfälle bräuchte man wohl nicht mehr lange "raten" ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Bei einer Mehrzahl derartiger Vorfälle bräuchte man wohl nicht mehr lange "raten" ... Bundesland? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spopi Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Na dann wird das ja interessant. Altbesitz. § 58 WaffG. Das Bedürfnis besteht des weiteren durch Vereins(Verbands)mitgliedschaft fort. Gruß Spopi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Altbesitz. § 58 WaffG. Das Bedürfnis besteht des weiteren durch Vereins(Verbands)mitgliedschaft fort.Gruß Spopi Das schon aber, passieren kann nichts, solange Du noch in 1nem Verband bist. Aber wenn er weder ausgetreten ist. (Meldung vom Verein) Und das schon so lange her ist, ist das schon fragwürdig. Kein Beamter bewegt seinen Hintern ohne Auftrag. Daher wäre Bundesland oder besser noch der Bezirk schon interessant. Link to comment Share on other sites More sharing options...
themroc0812 Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Kein Beamter bewegt seinen Hintern ohne Auftrag. Das ist eine ente Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Das ist eine ente OK, es sollen welche auch mal beim Beamtenmikado verlieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spopi Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Das schon aber, passieren kann nichts, solange Du noch in 1nem Verband bist. Aber wenn er weder ausgetreten ist. (Meldung vom Verein) Und das schon so lange her ist, ist das schon fragwürdig. Kein Beamter bewegt seinen Hintern ohne Auftrag. Daher wäre Bundesland oder besser noch der Bezirk schon interessant. Nö. der Politische Druck kommt in den Amtsstuben an. Aktensichtung: wen haben wir lange nicht "geprüft"....... und siehe da, schon gehen die Briefe raus. Rechtlich wird Kraft kompetenter Willkür begründet, Hauptsache man tut was.... Gruß Spopi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 3, 2009 Author Share Posted April 3, 2009 Ich bin in mehreren Verbänden und Vereinen. In den Vereinen- und Verbänden über die ich die Waffen bestätigt bekommen habe, bin ich weiter Mitglied. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: 1. Die Behörden fangen jetzt konsequent an, "Altbesitzer" auf deren weiterhin geltendes Bedürfnis zu prüfen. Das hätte dann wohl direkten Bezug zu dem "politischen Druck" nach dem Amoklauf. 2. Vielleicht fragt man auch nur mal bei aktiven "Briefeschreibern" nach, getreu dem Motto: Wer schon bei der Politik nachfragt, bei dem fragen wir auch mal nach ... Das wäre natürlich ein Armutszeugnis aber ohne Insiderauskunft nicht beweisbar. Jeder mag sich jetzt seinen Teil denken und überlegen, welche Erklärung zutreffen könnte (vielleicht auch beide in Kombination ?). Auf jeden Fall sind beides mögliche Erklärungen, die zur Hellhörigkeit führen sollten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2009 Share Posted April 3, 2009 Ich habe noch nix vom SB gehört, von wegen Bedürfnisnachweis etc.! kann aber daran liegen, das ich gerade erst beantragt und gekauft habe. Sollten sich aber Fälle von Bedürfnisüberprüfung häufen, wäre es sinnvoll, die hier gleich unter Nennung der evtl. Zusammenhänge mit Anfragen an Abgeordnete etc. hier reinzustellen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted April 3, 2009 Author Share Posted April 3, 2009 Da hast Du Recht. Bei mir ist das leider nicht an einem bestimmten Abgeordneten oder eine bestimmte Partei festzumachen, da ich in "alle Richtungen" meine Meinung kundgetan habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sgtmalarkey Posted April 3, 2009 Share Posted April 3, 2009 Da hast Du Recht.Bei mir ist das leider nicht an einem bestimmten Abgeordneten oder eine bestimmte Partei festzumachen, da ich in "alle Richtungen" meine Meinung kundgetan habe. Siehste, daher habe ich meine Schreiben postalisch und vorab (per Scanner) auch per Email geschickt. Meinen SB habe ich dann die gesammelten Werke weitergeleitet mit dem Hinweis, er solle sich nicht wundern, warum ggf. "Nachfragen" zu meiner Person kommen könnten. Bisher kam noch nix aber eine Rückmeldung kam von ihm auch nicht und das ist eigentlich nicht seine Art. Ich tippe daher darauf, daß erstens die Drähte zwischen Politik und Amt glühen und zweitens gehe ich davon aus, daß wir sehr wohl selektiv etwas zu spüren bekommen werden. Die einen mehr als die anderen. Im übrigen wäre das nicht verwunderlich. In der Wirtschaft (und nicht nur in der Waffen-Branche), wo einige von uns ja sicherlich arbeiten, werden allzu laute Befürworter oder Gegener von politischen Maßnahmen, auch schon mal anonym zur Zurückhaltung "aufgerufen". Das ist gängige Praxis. Warum sollte das bei Privatpersonen nicht getan werden ? DIe einzige Möglichkeit sich dagegen zu wehren ist, wenn man sich mit anderen solidarisiert. Ihr wollt mein Bedürfnis ? Wir liefern Euch den Nachweis für mich und 999 andere aus dem Landkreis. Viel Spaß beim Bearbeiten. So oder so ähnlich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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