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IGNORED

Zufall oder politisch begründet ?


Tala22Pistole

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Nochmal die Frage:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage fragen die denn nach ? Da muss doch irgendwas in dem Schreiben drin stehen. Wenn nicht, bitte die Behörde mal darum, bevor Du antwortest.

Die regelmäßigen Prüfungen, zu denen die Behörde verpflichtet ist, zielen auf die Zuverlässigkeit hin, aber keinesfalls auf das Bedürfnis. Das wird nur einmal drei Jahre nach Ersterstellung der WBK geprüft.

Weitere Rechte der Behörde im Bezug auf eine "Bedürfnisprüfung" kann ich im Waffengesetz nicht erkennen.

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Meiner Meinung nach könnte Bedürfniswegfall aber nur für Waffen welche NACH 2003 erworben wurden zum Problem werden.

Vor 2003 war die Erlaubnis zum Besitz nicht an ein Bedürfnis geknüpft, nur der Erwerb.

Und in §58 steht dass alte Erlaubnisse fortgelten. (Sonst gäbs auf die alte Gelbe ja auch nix mehr zu kaufen)

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Meiner Meinung nach könnte Bedürfniswegfall aber nur für Waffen welche NACH 2003 erworben wurden zum Problem werden.

Nein, auch nach "altem" Recht gab es schon eine Widerrufsmöglichkeit wegen Bedürfnisfortfalls (§ 47 WaffG "alt"). Ein Bedürfnis auf Lebenszeit hat es nie gegeben.

Und in §58 steht dass alte Erlaubnisse fortgelten. (Sonst gäbs auf die alte Gelbe ja auch nix mehr zu kaufen)

Die waffenrechtliche Erlaubnis an sich gilt fort, aber nicht pauschal die vorherigen Voraussetzungen für deren Erteilung oder Aufhebung . Sonst könnten z.B. die verschärften Regelungen zur Zuverlässigkeit oder zur persönlichen Eignung ebenfalls nicht auf Erlaubnisse angewendet werden, welche vor 2003 erteilt worden sind.

Die Vorschriften zur gelben WBK sind insoweit als (vieldiskutierte) Ausnahme zu sehen.

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Paßt beides nicht. <_<

Aber warum nicht dem SB eine Freude machen und den Mitgliedsausweis incl. Jahresbeitragsmarke scannen und ihm mailen?

Rechtsrundlage dafür ist: http://www.bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__8.html

:gutidee:

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Aber warum nicht dem SB eine Freude machen und den Mitgliedsausweis incl. Jahresbeitragsmarke scannen und ihm mailen?

Der Mitgliedsausweis incl. Beitragsmarke belegt lediglich die aktuelle Mitgliedschaft im Verein (ggf. als Karteileiche), nicht die regelmäßige Ausübung des Schießsports.

Ebensowenig wie dies zur Erteilung der erstmaligen Erlaubnis ausreichend ist, genügt es zum Nachweis des (fortbestehenden) Bedürfnisses.

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