AlexD Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Ein Vater möchte sich auf seine gelbe WBK eine LW kaufen. Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün. Kann der Vater seine einzige LW beim Sohn dauerhaft zur sicheren Aufbewahrung geben? Wenn ja, was ist dabei zu beachten? Das eine Waffe für einen Monat geliehen werden kann, habe ich schon gelesen. Die Frage ist nach der dauerhaften Aufbewahrung. Viele Grüße AlexD Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Hm, ohne das ganze wirklich auswendig zu wissen, würde ich den Gesetzestext so interpretieren: Es heißt ja "sicher verwahren und vor Zugriff unberechtigter zu schützen" (Nicht wörtlich, aber... ihr wisst schon, was ich meine *g*). In diesem Falle wäre die Waffe also nur dann wie beschrieben verwahrt, wenn der Sohn diese Waffe ebenfalls benutzen darf. Dies schließt wohl mit ein, dass diese Waffe auf der WBK des Sohnes eingetragen ist. (Vielleicht reicht auch die Eintragung des gleichen Waffentyps, wenn ihr also beide zwei identische Gewehre besitzt) Edit: Ansonsten kannst du die Waffe beim Sohn unterbringen, falls dieser keinen Zugriff auf die Waffe hat. Dies erfordert dann aber natürlich einen eigenen Tresor... ich glaube, genau das möchtest du verhindern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Meine Meinung: 100% ige Sicherheit wirst du haben, wenn du eine schriftliche Bestätigung durch deinen SB bekommst, das ihr zusammen einen Tresor benutzen könnt. Irgendwo hier im WO gab es schonmal eine gleiche Frage, vll. mal danach suchen. Grüße Hunnnter Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Der Sohn ist Berechtigter. Der Vater hat die Waffe auf seiner WBK eingetragen, ist also auch Beerchtigter. Es wird vereinbart ( kann man ja schriftlich so festhalten und den zuständigen SB darüber INFORMIEREN) dass die Waffe des Vaters nicht in einem eigenen Waffenschrank in dessen haus, sondern im Waffenschrank des Sohnes GANZ NORMAL aufbewahrt wird! Fall erledigt. Spricht doch nichts dagegen. Familienangehörige im selben Haushalt, sofern alle berechtigt, dürfen doch auch ihren Waffen GEMEINSAM aufbewahren! gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 alzi, ist man denn auch ohne Eintrag in die WBK berechtigt? Denn der liegt beim Sohn ja nicht vor... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Ein Vater möchte sich auf seine gelbe WBK eine LW kaufen. Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün. Kann der Vater seine einzige LW beim Sohn dauerhaft zur sicheren Aufbewahrung geben? Wenn ja, was ist dabei zu beachten? Dazu muss der Inhaber des Waffenschrankes auf der Rückseite der WBK als verfügungsberechtigt eingetragen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 ....aber der Sohn ist erwerbsberechtigt und Voreintrag auf Gelbe gibt's (mit Ausnahme von ein paar kleinen gallischen Dörfern) nicht. Nichtsdestotrotz: Mit dem zuständigen SB schriftlich klären ! Edith sagt: meine Antwort galt Reimemonster's Beitrag; die Nachtigall kam datwischen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün. reimemonster.....sohn nicht berechtigter mit WBK gelb, gelb und grün ? musst schon ALLES lesen gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlexD Posted March 31, 2009 Author Share Posted March 31, 2009 Danke für eure schnellen Antworten. Der Sohn hat auch eine LW selben Kalibers und Typ in seiner WBK eingetragen. Es geht tatsächlich darum das der Vater sich den Schrank spart. Der SB ist der Meinung das muss in die WBK des Vaters eingetragen werden. Da es mir aber nicht wiklich einleuchtend ist (SB können sich ja auch mal irren) habe ich nach euren Meinungen gefragt. Im Zweifelsfall muss dann eben doch ein Schrank her. Grüße AlexD Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Ja, klar alzi, eine WBK hat er. Aber würde ihn die allein schon berechtigen, selbst wenn er keinerlei Einträge hätte? (Ich frag nur, ich weiß es wirklich nicht ^^) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Im Zweifelsfall muss dann eben doch ein Schrank her.Grüße AlexD Damit biste auf der sicheren Seite. Gibbets günstig bei Praktiker mit den 20% oder auch gebrauchte im www. Link to comment Share on other sites More sharing options...
blarch Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich bin Jäger und wohne nicht bei meinen Eltern. Da ich aber eine Jagdgelegenheit bei meinen Eltern habe und sowieso öfters bei ihnen bin, habe ich bei meinem SB gefragt ob es möglich ist meine Waffen bei meinem Vater (Sportschütze) aufzubewahren. Antwort des SB war folgendermassen: Eine Aufbewahrung von 2 oder mehreren Waffen von unterschiedlichen Eigentümern in einem Waffenschrank ist auf Dauer nur dann möglich, wenn beide 1.) für diese Waffe ein Bedürfnis nachweisen können und 2.) die Waffe(n) in beide WKBs (also in die vom Vater und vom Sohn) eingetragen werden Da in meinem Fall mein Vater keinen Jagdschein hat und somit für meine Waffen kein Bedürfnis nachweisen kann, habe ich mir kurzerhand einen Waffenschrank gekauft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colorful Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 1.) für diese Waffe ein Bedürfnis nachweisen können und2.) die Waffe(n) in beide WKBs (also in die vom Vater und vom Sohn) eingetragen werden Na, das zweite schließt das erste ja mit ein. Ich hab grade eine ähnlich geartete Frage beim SB laufen. Meine Frau und ich, beide grüne WBK, wollen Waffen zusammen lagern. Mal schauen, was er so erfährt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Meine Frau und ich, beide grüne WBK, wollen Waffen zusammen lagern. Mal schauen, was er so erfährt. Wenn ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt (was ich mal unterstelle), ist das laut §13 (10) AWaffV zulässig. lg Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.