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dauerhafte Aufbewahrung


AlexD

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Ein Vater möchte sich auf seine gelbe WBK eine LW kaufen. Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün.

Kann der Vater seine einzige LW beim Sohn dauerhaft zur sicheren Aufbewahrung geben?

Wenn ja, was ist dabei zu beachten?

Das eine Waffe für einen Monat geliehen werden kann, habe ich schon gelesen. Die Frage ist nach der dauerhaften Aufbewahrung.

Viele Grüße AlexD

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Hm, ohne das ganze wirklich auswendig zu wissen, würde ich

den Gesetzestext so interpretieren:

Es heißt ja "sicher verwahren und vor Zugriff unberechtigter zu schützen" (Nicht wörtlich, aber... ihr wisst schon,

was ich meine *g*).

In diesem Falle wäre die Waffe also nur dann wie beschrieben verwahrt, wenn der Sohn diese Waffe ebenfalls

benutzen darf. Dies schließt wohl mit ein, dass diese Waffe auf der WBK des Sohnes eingetragen ist.

(Vielleicht reicht auch die Eintragung des gleichen Waffentyps, wenn ihr also beide zwei identische

Gewehre besitzt)

Edit: Ansonsten kannst du die Waffe beim Sohn unterbringen, falls dieser keinen Zugriff auf die Waffe hat.

Dies erfordert dann aber natürlich einen eigenen Tresor... ich glaube, genau das möchtest du verhindern.

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Meine Meinung:

100% ige Sicherheit wirst du haben, wenn du eine schriftliche Bestätigung durch deinen SB bekommst, das ihr zusammen einen Tresor benutzen könnt.

Irgendwo hier im WO gab es schonmal eine gleiche Frage, vll. mal danach suchen.

Grüße Hunnnter

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Der Sohn ist Berechtigter.

Der Vater hat die Waffe auf seiner WBK eingetragen, ist also auch Beerchtigter.

Es wird vereinbart ( kann man ja schriftlich so festhalten und den zuständigen SB darüber INFORMIEREN) dass die Waffe des Vaters nicht in einem eigenen Waffenschrank in dessen haus, sondern im Waffenschrank des Sohnes GANZ NORMAL aufbewahrt wird!

Fall erledigt. Spricht doch nichts dagegen. Familienangehörige im selben Haushalt, sofern alle berechtigt, dürfen doch auch ihren Waffen GEMEINSAM aufbewahren!

gruß alzi

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Guest Nightingale
Ein Vater möchte sich auf seine gelbe WBK eine LW kaufen. Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün.

Kann der Vater seine einzige LW beim Sohn dauerhaft zur sicheren Aufbewahrung geben?

Wenn ja, was ist dabei zu beachten?

Dazu muss der Inhaber des Waffenschrankes auf der Rückseite der WBK als verfügungsberechtigt eingetragen werden.

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....aber der Sohn ist erwerbsberechtigt und Voreintrag auf Gelbe gibt's (mit Ausnahme

von ein paar kleinen gallischen Dörfern) nicht.

Nichtsdestotrotz: Mit dem zuständigen SB schriftlich klären !

Edith sagt: meine Antwort galt Reimemonster's Beitrag; die Nachtigall kam

datwischen.

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Der Sohn, im selben Ort Wohnhaft, ist Inhaber von WBK gelb (alt und neu) und grün.

reimemonster.....sohn nicht berechtigter mit WBK gelb, gelb und grün ?

musst schon ALLES lesen ;)

gruß alzi

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Danke für eure schnellen Antworten. Der Sohn hat auch eine LW selben Kalibers und Typ in seiner WBK eingetragen. Es geht tatsächlich darum das der Vater sich den Schrank spart. Der SB ist der Meinung das muss in die WBK des Vaters eingetragen werden. Da es mir aber nicht wiklich einleuchtend ist (SB können sich ja auch mal irren) habe ich nach euren Meinungen gefragt. Im Zweifelsfall muss dann eben doch ein Schrank her.

Grüße AlexD

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Ich hatte einen ähnlichen Fall.

Ich bin Jäger und wohne nicht bei meinen Eltern. Da ich aber eine Jagdgelegenheit bei meinen Eltern habe und sowieso öfters bei ihnen bin, habe ich bei meinem SB gefragt ob es möglich ist meine Waffen bei meinem Vater (Sportschütze) aufzubewahren. Antwort des SB war folgendermassen:

Eine Aufbewahrung von 2 oder mehreren Waffen von unterschiedlichen Eigentümern in einem Waffenschrank ist auf Dauer nur dann möglich, wenn beide

1.) für diese Waffe ein Bedürfnis nachweisen können und

2.) die Waffe(n) in beide WKBs (also in die vom Vater und vom Sohn) eingetragen werden

Da in meinem Fall mein Vater keinen Jagdschein hat und somit für meine Waffen kein Bedürfnis nachweisen kann, habe ich mir kurzerhand einen Waffenschrank gekauft.

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1.) für diese Waffe ein Bedürfnis nachweisen können und

2.) die Waffe(n) in beide WKBs (also in die vom Vater und vom Sohn) eingetragen werden

Na, das zweite schließt das erste ja mit ein. Ich hab grade eine ähnlich geartete Frage beim SB laufen. Meine Frau und ich, beide grüne WBK, wollen Waffen zusammen lagern. Mal schauen, was er so erfährt.

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