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IGNORED

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Hägar

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Mir hat die Behörde bei einer Eintragung auch einen Bescheid-artigen Wisch mitgegeben.

Auf dem war so ziemlich alles falsch. Angeblich hätte ich von mir aus nach der Gesetzesänderung die Aufbewahrung nachweisen müssen, mit Angabe eines Paragraphen (dem Falschen) und des Datums (das Falsche). Weil ich das bisher nicht getan habe setzte man mir also eine Frist.

Peinlich, aber ich habe denen trotzdem meine Rechnung geschickt.

Ob die wohl zwischenzeitlich die richtige Rechtsgrundlage angeben?

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Hab nun heute besagtes Schreiben per Post erhalten und darf nun zum 2.mal innerhalb eines Jahres die gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen.

Im Brief waren 3 Schreiben:

1. Fragebogen

2. Ein Infobrief mit einem Vermerk dass ich meine Waffen auch ersatzlos bei der Polizei abgeben kann wenn ich möchte!

3. Folgende Erklärung zur richtigen Aufbewahrung...

http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/r...ufbewahrung.pdf

Mein Fazit: Klar, es nervt und die 55ct für die Briefmarke wären bestimmt besser investiert gewesen, aber wenn es somit gut is, ist es angenehmer als wenn irgendein Vogel vor meiner Haustür steht und meine Sachen sehen will.

P.S.: Das letzte mal durfte ich die Aufbewahrung erneut nachweisen, weil mein davor zuständiges Amt meine komplette Akte verloren hat. :appl:

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In Frankreich muss ich bei jedem WBK Antrage eine Kaufbestätigung des Tresors mit einreichen und wenn die nicht vorhanden ist, ein Foto mit schriftlicher Bestätigung, dass der bei mir steht. Es reicht für alles ein A Tresor, aber wer das nicht macht, bekommt eben nichts. Ich halte das für korrekt.

Wer stellt diese Bestätigung aus?

Gruss

SWJ

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