sundance Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Hallo, während nach der 1.SprengV §34die Zuverlässigkeit quasi ein Jahr gilt, finde ich im Waffenrecht keine Regelung. Fallbeispiel nach WaffG: Überprüfung der Zuverlässigkeit für den Waffenerwerb - fünf Monate später wird ein neuer Erwerb beantragt - einige Behörden überprüfen die Zuverlässigkeit erneut, für andere gilt sie als gegeben. Nach Angaben verschiedener Behördenvertreter gibt es keine Regelung. Oder doch ? Viele Grüße - sundance Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 es gibt keine Regelung, außer der, die im Gesetz steht. Ich glaube, dass ist überall unterschiedlich. Es bietet sich allerdings an, die Dreijahresfrist als Anhalt zu nehmen. Beantragst Du eine Waffe 1 Jahr nach Regelüberprüfung, wird wahrscheinlich nichts gemacht. Beantragst Du aber eine Waffe nach zwei Jahren, ist die Frist zur erneuten Prüfung bereits zu 2/3 abgelaufen. Ich würde dann gleich eine Überprüfung anleiern, danach hast Du dann wieder 3 Jahre Ruhe Harlekin edit: warum vertippe ich mich immer? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Das liegt völlig im Ermessen des SB. Hier in und um Köln ist eine Abfrage etwa 3 Monate lang gültig. Kommt man mit dem nächsten Anliegen in derselben Zeit, wird nicht immer nochmal geprüft. Das kommt aber auf Deinen SB an. Manche prüfen eben sehr genau und gerne. Der für meinen Nachnamen zuständige Bearbeiter ist relativ locker. Link to comment Share on other sites More sharing options...
josefsp20 Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Mein SB macht´s halt immer mal wieder, ohne daß ich´s mitbekomme. Ne eindeutige Regelung gibt´s wohl wirklich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 26, 2009 Share Posted March 26, 2009 Mein SB macht´s halt immer mal wieder, ohne daß ich´s mitbekomme. Ne eindeutige Regelung gibt´s wohl wirklich nicht. Hängt wohl auch von dem Pappenheimer ab, ob er der Behörde persönlich bekannt ist und ob es früher schon mal Erkenntnisse gab oder er die letzten 20 Jahre immer eine weiße Weste hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Terrex Posted March 26, 2009 Share Posted March 26, 2009 Mein SB macht´s halt immer mal wieder, ohne daß ich´s mitbekomme Meiner bestimmt auch, ist ja noch recht Jung! Spass beiseite: Solange es mich nüscht`s Kostet kann er meinetwegen Wöchentlich Überprüfen! Gruß vom reinen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Loch Posted March 26, 2009 Share Posted March 26, 2009 Hier im Kreis Offenbach gäbe es die Anweisung nach einem halben Jahr erneut zu prüfen. In Ruhe gelassen wird man ja dabei, die Anträge dauern nur eben sehr lange ... Gruß vom Loch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 26, 2009 Share Posted March 26, 2009 Solange es mich nüscht`s Kostetkann er meinetwegen Wöchentlich Überprüfen! Gruß vom reinen Das BVerwG hat letztes Jahr übrigens entschieden, dass es nicht zulässig ist, bereits ein halbes Jahr nach einer Zuverlässigkeitsprüfung erneut Gebühren für eine neue Prüfung zu erheben. Wäre auch ein bissl heftig... Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted March 27, 2009 Share Posted March 27, 2009 War eben beim Kreis Jagdschein und Wiederladeschein verlängern, dort ist mir folgendes passiert: Hier haben Sie den verlängerten Jagdschein, den Wiederladeschein können wir nicht verlängern, da die Zuverlässigkeit aus dem Jahre 07 ist. Den Wiederladescheim schicken wir denn in 4-6 Wochen zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 27, 2009 Share Posted March 27, 2009 Das liegt völlig im Ermessen des SB. Hier in und um Köln ist eine Abfrage etwa 3 Monate lang gültig. So wie in meiner Stadt- ebenfalls in NRW. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Hier haben Sie den verlängerten Jagdschein, den Wiederladeschein können wir nicht verlängern, da die Zuverlässigkeit aus dem Jahre 07 ist. Hä ????? Ich will ja nix sagen, aber entweder kriegst Du beide Scheine oder erst mal keinen davon. Die Prüfmaßstäbe sind nämlich die selben ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Hä ????? Ich will ja nix sagen, aber entweder kriegst Du beide Scheine oder erst mal keinen davon. Die Prüfmaßstäbe sind nämlich die selben ! Ist aber war. Der Jagdschein liegt jetzt bei mir und der Wiederladeschein bei der Behörde. Aber ich muss es ja nicht verstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nortopol Posted March 31, 2009 Share Posted March 31, 2009 Hängt wohl auch von dem Pappenheimer ab, ob er der Behörde persönlich bekannt ist und ob es früher schon mal Erkenntnisse gab oder er die letzten 20 Jahre immer eine weiße Weste hatte. Hallo, wieso grad 20 Jahre, ich dachte es gibt eine 5-Jahres-Frist bzw. seit neuerem auch ein 10-Jahres-Frist? Von einer 20-Jahres-Frist habe ich noch nie gehört... Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.