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IGNORED

Zuverlässigkeit - wie lange gültig


sundance

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

während nach der 1.SprengV §34die Zuverlässigkeit quasi ein Jahr gilt, finde ich im Waffenrecht keine Regelung. Fallbeispiel nach WaffG: Überprüfung der Zuverlässigkeit für den Waffenerwerb - fünf Monate später wird ein neuer Erwerb beantragt - einige Behörden überprüfen die Zuverlässigkeit erneut, für andere gilt sie als gegeben. Nach Angaben verschiedener Behördenvertreter gibt es keine Regelung. Oder doch ?

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

es gibt keine Regelung, außer der, die im Gesetz steht.

Ich glaube, dass ist überall unterschiedlich. Es bietet sich allerdings an, die Dreijahresfrist als Anhalt zu nehmen.

Beantragst Du eine Waffe 1 Jahr nach Regelüberprüfung, wird wahrscheinlich nichts gemacht. Beantragst Du aber eine Waffe nach zwei Jahren, ist die Frist zur erneuten Prüfung bereits zu 2/3 abgelaufen. Ich würde dann gleich eine Überprüfung anleiern, danach hast Du dann wieder 3 Jahre Ruhe

Harlekin

edit: warum vertippe ich mich immer?

Geschrieben

Das liegt völlig im Ermessen des SB. Hier in und um Köln ist eine Abfrage etwa 3 Monate lang gültig. Kommt man mit dem nächsten Anliegen in derselben Zeit, wird nicht immer nochmal geprüft. Das kommt aber auf Deinen SB an. Manche prüfen eben sehr genau und gerne.

Der für meinen Nachnamen zuständige Bearbeiter ist relativ locker.

Geschrieben
Mein SB macht´s halt immer mal wieder, ohne daß ich´s mitbekomme. Ne eindeutige Regelung gibt´s wohl wirklich nicht.

Hängt wohl auch von dem Pappenheimer ab, ob er der Behörde persönlich bekannt ist und ob es früher schon mal Erkenntnisse gab oder er die letzten 20 Jahre immer eine weiße Weste hatte.

Geschrieben
Mein SB macht´s halt immer mal wieder, ohne daß ich´s mitbekomme

Meiner bestimmt auch, ist ja noch recht Jung!

Spass beiseite:

Solange es mich nüscht`s Kostet

kann er meinetwegen Wöchentlich Überprüfen!

Gruß vom reinen

Geschrieben

Hier im Kreis Offenbach gäbe es die Anweisung nach einem halben Jahr erneut zu prüfen. In Ruhe gelassen wird man ja dabei, die Anträge dauern nur eben sehr lange ...

Gruß vom Loch

Geschrieben
Solange es mich nüscht`s Kostet

kann er meinetwegen Wöchentlich Überprüfen!

Gruß vom reinen

Das BVerwG hat letztes Jahr übrigens entschieden, dass es nicht zulässig ist, bereits ein halbes Jahr nach einer Zuverlässigkeitsprüfung erneut Gebühren für eine neue Prüfung zu erheben. Wäre auch ein bissl heftig...

Geschrieben

War eben beim Kreis Jagdschein und Wiederladeschein verlängern, dort ist mir folgendes passiert:

Hier haben Sie den verlängerten Jagdschein, den Wiederladeschein können wir nicht verlängern, da die Zuverlässigkeit aus dem Jahre 07 ist. Den Wiederladescheim schicken wir denn in 4-6 Wochen zu.

Geschrieben
Das liegt völlig im Ermessen des SB. Hier in und um Köln ist eine Abfrage etwa 3 Monate lang gültig.

So wie in meiner Stadt- ebenfalls in NRW.

Geschrieben
Hier haben Sie den verlängerten Jagdschein, den Wiederladeschein können wir nicht verlängern, da die Zuverlässigkeit aus dem Jahre 07 ist.

Hä ????? :confused:

Ich will ja nix sagen, aber entweder kriegst Du beide Scheine oder erst mal keinen davon. Die Prüfmaßstäbe sind nämlich die selben ! :gaga:

Geschrieben
Hä ????? :confused:

Ich will ja nix sagen, aber entweder kriegst Du beide Scheine oder erst mal keinen davon. Die Prüfmaßstäbe sind nämlich die selben ! :gaga:

Ist aber war. Der Jagdschein liegt jetzt bei mir und der Wiederladeschein bei der Behörde. Aber ich muss es ja nicht verstehen.

Geschrieben
Hängt wohl auch von dem Pappenheimer ab, ob er der Behörde persönlich bekannt ist und ob es früher schon mal Erkenntnisse gab oder er die letzten 20 Jahre immer eine weiße Weste hatte.

Hallo,

wieso grad 20 Jahre, ich dachte es gibt eine 5-Jahres-Frist bzw. seit neuerem auch ein 10-Jahres-Frist?

Von einer 20-Jahres-Frist habe ich noch nie gehört... :confused:

Gruß

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