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IGNORED

Ausbilder in der Verteidigung mit Schusswaffen!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Ich habe da mal eine banale Frage, da ich nirgends den passenden Paragraphen dazu finden kann!

Also: Wo steht, welche Voraussetzungen jemand braucht, um Ausbilder in der Verteidigung mit Schusswaffen zu werden?

In §22, §23 und §24 AWaffV stehen zwar die Voraussetzungen zur Teilnahme an solchen Lehrgängen, nicht aber die Voraussetzungen zur Unterrichtung! Das die Aufsichten einfach nur §7 WaffG brauchen und 14 Tage vorher gemeldet werden müssen ist klar! Was aber braucht der Ausbilder? Habt Ihr einen Gesetzestext dazu gefunden?

Falls das Thema schon mal behandelt wurde, ich habe es nicht gefunden, sorry!

LG

Einzelgänger

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Ich hatte vor 10 J ? mal in Oberschwaben angefragt ( die mochten das gar nicht ). Letztendlich kam raus: jemand der Lehrgänge anbietet und glaubt, dass du es drauf hast, stellt dich auf. Das reicht aus.

Ich wusste nun, warum alle Waffenträger im Umkreis von vielen Km nix draufhaben, hab meinen Stapel Ausbilderunterlagen enttäuscht geschnappt und davon getrabt.

Das AmtsPersonal selber hat meist keine Ahnung von Ausbilderqualifikation, leider.

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Mal unabhängig von der Rechtslage: Wer wirklich eine entsprechende Ausbildung benötigt, wird meiner Meinung nach auch Wert darauf legen, von Praktikern unterichtet zu werden, die ihre Materie nicht nur aus den Büchern kennen. Wer also (und das gilt imho für alle Bereiche) ein guter Trainer / Coach werden will, sollte die Praxis aus eigener Erfahrung kennen und aus der Praxis in die Lehre wechseln. Alles andere ist wie mit dem Blinden über die Farbe zu diskutieren.

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Ich hatte vor 10 J ? mal in Oberschwaben angefragt ( die mochten das gar nicht ). Letztendlich kam raus: jemand der Lehrgänge anbietet und glaubt, dass du es drauf hast, stellt dich auf. Das reicht aus.

Ich wusste nun, warum alle Waffenträger im Umkreis von vielen Km nix draufhaben, hab meinen Stapel Ausbilderunterlagen enttäuscht geschnappt und davon getrabt.

Das AmtsPersonal selber hat meist keine Ahnung von Ausbilderqualifikation, leider.

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei meiner Behörde wird genau nachgefragt und geprüft, welche Voraussetzungen man mitbringt, der SB hat selbst auch einige Ahnung und legt insbesondere Wert auf die praktischen Erfahrungen. Da die nicht jeder im Sinne des WaffG haben kann, Bundeswehr oder Trainerschein des DSB sind da nicht unbedingt das, was (auch vom Kunden!!) gewünscht wird.

Gerade bei solchen Angeboten ist es sehr sehr wichtig, nicht nur schießen und dies auch methodisch/didaktisch vermitteln zu können, sondern insbesondere die sehr engen Grenzen immer wieder herauszustellen. Ich kann mich an Leute erinnern, die nach mehreren Trainings festgestellt haben, dass es für sie keinen Sinn macht, selbst bewaffnet sein zu wollen.

Und man muss auch einfach eines festhalten: die gewünschte und erforderliche Praxiserfahrung erwirbt man nicht auf ein oder zwei Lehrgängen irgendwo bei einem "Superspezialausbilder". Das ist so, als wenn jemand an der VHS einen Brotbackkurs macht und dann eine Bäckerei eröffnen will.

Interessant wäre auch, welche Ausbilderunterlagen da vorgelegt wurden.

Das sollte man aber per PN abklären.

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Aber braucht man denn eine Erlaubnis der Behörde zum Unterrichten oder braucht man keine?

Kann denn jeder einfach unterrichten? Das würde doch keinen Sinn machen!!! Es darf nicht jeder an einem Verteidigungsschießen teilnehmen, aber jeder kann selber eins veranstalten? Wie unlogisch ist das denn!!!!!

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lieber EINZELGÄNGER.... omg.....

lies doch einfach mal das waffengesetz und seine verordnungen durch, DA steht das drin!..... lehren und unterrichten wollen, aber nicht mal selbständig an die grundlegenden informationen rankommen? .... :peinlich:

Edith meinte ich soll mich schämen, dafür dass ich ihm jetzt gesagt hab wo er die antworten findet und damit siene faulheit auch noch unterstützt habe!

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@Lobo-s

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei meiner Behörde wird genau nachgefragt und geprüft, welche Voraussetzungen man mitbringt, der SB hat selbst auch einige Ahnung und legt insbesondere Wert auf die praktischen Erfahrungen. Da die nicht jeder im Sinne des WaffG haben kann, Bundeswehr oder Trainerschein des DSB sind da nicht unbedingt das, was (auch vom Kunden!!) gewünscht wird.

--

is zu wünschen und bei mir ja auch ne Weile her

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Gerade bei solchen Angeboten ist es sehr sehr wichtig, nicht nur schießen und dies auch methodisch/didaktisch vermitteln zu können, sondern insbesondere die sehr engen Grenzen immer wieder herauszustellen.

Und man muss auch einfach eines festhalten: die gewünschte und erforderliche Praxiserfahrung erwirbt man nicht auf ein oder zwei Lehrgängen irgendwo bei einem "Superspezialausbilder".

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-ganz meine Meinung

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Interessant wäre auch, welche Ausbilderunterlagen da vorgelegt wurden.

Das sollte man aber per PN abklären.

-sicher, da mich Oberschwaben ausgewiesen hat, hab ich jetzt auch nicht weit nach Hessen, wollte eh mal bei nem Treffen reinschneien, Heusenstamm?

Waffenjobs machen mich aber nicht mehr heiß, Training wäre nicht übel

dann können wir auch ausknobeln wer den längsten hat, ich jedenfalls nicht mehr

bye

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@Lobo-s

-sicher, da mich Oberschwaben ausgewiesen hat, hab ich jetzt auch nicht weit nach Hessen, wollte eh mal bei nem Treffen reinschneien, Heusenstamm?

Waffenjobs machen mich aber nicht mehr heiß, Training wäre nicht übel

dann können wir auch ausknobeln wer den längsten hat, ich jedenfalls nicht mehr

bye

Heusenstamm nicht, aber direkt um die Ecke. Heiß gemacht haben mich "Waffenjobs" (welche ein Wort!) noch NIE! Aber ich kann`s.

Knobeln müssen wir auch nicht, bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt einen hab. Zumindest keinen, den ich für solche Spielchen brauche. ;)

Rest wie gesagt- da gibt`s andere Verständigungsmöglichkeiten.

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lieber EINZELGÄNGER.... omg.....

lies doch einfach mal das waffengesetz und seine verordnungen durch, DA steht das drin!..... lehren und unterrichten wollen, aber nicht mal selbständig an die grundlegenden informationen rankommen? .... :peinlich:

Edith meinte ich soll mich schämen, dafür dass ich ihm jetzt gesagt hab wo er die antworten findet und damit siene faulheit auch noch unterstützt habe!

Ja, schämen solltest Du Dich! Schwingst hier große Sprüche und die Lösung kannste nicht nennen! Das nenne ich mal peinlich!!!!!!!

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Ja, schämen solltest Du Dich! Schwingst hier große Sprüche und die Lösung kannste nicht nennen! Das nenne ich mal peinlich!!!!!!!

schon nachlesen? also ich hab..... gestern schon... und zwar genau zu deinem thema.... soviel dazu!

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