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IGNORED

Drucksache 173/09 u.a. bzgl Planung Änderung WaffG


AlexG

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Geschrieben

173/09 Drucksache

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Datum der Herausgabe: 20.02.09

dort Downloaden und in der sich öffnenden Drucksache nach "Waffengesetz" suchen lassen.

Es wird dadurch verwiesen auf die durchzuführenden Änderungen des Sprengstoffgesetzes und eben auch Waffengesetzes und der entsprechenden Allgemeinen Verordnung wg. EU Vorgaben und notwendigen Verbesserungen, mit Erläuterungen, z. Bsp. auch in der Stellungnahme des Normenkontrollrates u.v.a.;

Transport / Drittstaaten, hülsenlose Munition / Schwarzpulverpresslinge, Waffenkategorien, u.v.a.

--> http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs....pdf/173-09.pdf

oder bei www.bundesrat.de zu Parlamentsmaterialien dann zu Beratungsvorgänge / Drucksachen und dort anhand der Nummer suchen lassen.

Nun, gerade jetzt, wenn man ohnehin schon zu ändern plant, kann man ja auch wenn man schon dabei ist und alle Gremien zur Verfügung stehen.....

Falls schon gepostet bitte entfernen danke

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Stellungnahme des Bundesrates vom 03.04.2009 z. o. g. Drucksache:

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8336/Sh...ile.pdf/173-09( B ).pdf

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8336/Sh...3-09(%42%29.pdf

Zur Sicherheit ...in die Klammer vor dem ".pdf" am Ende des links gehört der Großbuchstabe "B",

ohne Leerstellen, bitte beim Einfügen beachten wg. smileys....

Hinweis z. Bsp. auch auf der letzten Seite, die SprengVwV schnell zu überarbeiten ....wegen der Sicherheit usw. Rest s. dort.

Bezgl. Waffengesetz einfach nach dem Wort "Waffe" o. ä. , z. Bsp. "Register" im PDF suchen lassen

EDIT: auch das Wort " Winnenden " ist zu finden...

Geschrieben

===>

...20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - (§ 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG)

In Artikel 3 Absatz 5 sind dem Buchstaben a folgende Buchstaben voranzustellen:

‚a01) In § 14 Absatz 4 Satz 1 sind die Wörter „des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3“ durch die Wörter „des Absatzes 2 Satz 2 und 3“ zu ersetzen...

Na "prima", also kommt jetzt, geht es nach der Stellungnahme des Bundesrates, die generelle Befürwortungspflicht für jeden Waffenerwerb zurück?

Somit ist dann wohl auch Schluss mit verbandsübergreifenden offenen Wettbewerben, wenn der "fremde" Heimatverband des potentiellen Teilnehmers nicht gerade selbst eine Disziplin anbietet, in der die passende Waffe geschossen wird.

Aber eben genau das war, wenn ich mich recht entsinne, eines der Ansinnen der neuen Regelung: nämlich den Schießsport in gewissem Rahmen auf eine breitere Basis zu stellen, indem man den Sportschützen über den bedürfnisfreien, vereinfachten Erwerb bestimmter Waffen ein breiteres Betätigungsspektrum eröffnete.

Zudem galt ja nach der neuen Regelung allein schon die Zugehörigkeit zu EINEM Verband und die aktive Teilnahme an schießspoortlichen Veranstaltungen als Erfüllung des Bedürfnisses, was nunmehr wieder wegfallen soll.

Ist das vielleicht eines der waffenrechtlichen Opfer, von welchen man denkt, dass wir sie bereitwillig erbringen, wenn man uns dafür nicht in die Großkalibersuppe spuckt?

Übrigens:

man lasse sich auch mal den letzten Satz der Begründung des Bundesrates zur angeratenen Änderung des §14 WaffG auf der Zunge zergehen

===>

Begründung

Zu Buchstabe a01:

Mit der gegenwärtig geltenden Fassung des Waffengesetzes ist der Waffenerwerb von den in § 14 Absatz 4 genannten Waffenarten für Sportschützen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip - lediglich eingeschränkt durch das Erwerbsstreckungsgebot- freigegeben.

Die Änderung soll sicherstellen, dass der Erwerb von Waffen der in § 14 Absatz 4 genannten Arten für organisierte Sportschützen nur dann möglich ist, wenn sie diese Waffen zur Ausübung ihres organisierten Schießsports benötigen.

Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08 (Beschluss)- gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.

Da ist er wieder, der Generalverdacht Insbesondere gegenüber den Sportschützen, sie wären allesamt fehlgeleitete Waffennarren, die ihre Sportgeräte aus reinem Fetischismus horten, sowie der pauschale Verdacht: "wer viele Waffen hat, ist unzuverlässig und geht zwangsläufig nachlässig damit um".

Geschrieben
Na "prima", also kommt jetzt, geht es nach der Stellungnahme des Bundesrates, die generelle Befürwortungspflicht für jeden Waffenerwerb zurück?

Das fordert der Bundesrat mit exakt dieser Begründung schon seit Jahr und Tag...

Geschrieben
Das fordert der Bundesrat mit exakt dieser Begründung schon seit Jahr und Tag...

Nur war er bis zur jetzigen Diskussion nicht wirklich in einer Position, in der er seine "Argumente" mit "Fakten" unterlegen konnte. Nach Winnenden scheint sich das, hört man auf die Zwischentöne aus Medien und Politik, aber leider geändert zu haben.

Geschrieben
Nur war er bis zur jetzigen Diskussion nicht wirklich in einer Position, in der er seine "Argumente" mit "Fakten" unterlegen konnte. Nach Winnenden scheint sich das, hört man auf die Zwischentöne aus Medien und Politik, aber leider geändert zu haben.

Wann war denn zuletzt ein Amoklauf mit Langwaffen?!

Geschrieben
Welche Folgen hat so ein Entwurf, oder wie geht es damit weiter?

Was so auf die Schnelle allgemein zu finden ist erstmal mit den bekannten Anträgen,

wobei diese Drucksache hier ja auch angesprochen werden kann....

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612477.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612395.pdf

Tagesordnung der 217. Sitzung, Donnerstag, 23.04.2009, 09.00 - ca. 21.35 Uhr Bundestag

http://www.bundestag.de/parlament/plenarge...hen/to/217.html

Geschrieben
Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.

Da vermutet wohl jemand, dass das Rotationsprinzip der Grünen dann auf die Waffen angewendet wird.

Immer nur 10 Waffen gleichzeitig im Schrank und Sonntags wird gewechselt...

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