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IGNORED

Übernahme von Waffen von Senior - vermutlich ohne WBK


november

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Es sollte m.E. vermieden werden, die Waffe in die Fänge einer Behörde zu geben...

Das ist nicht unwichtig.

- Ein Büchsenmacher oder ein anderer Berechtigter geht normalerweise pfleglicher mit anvertrauten Gegenständen um, als eine Asservatenkammer. Ist ja auch verständlich, Zeit und Aufwand, den die Behörde betreiben kann, ist halt kleiner.

- Das Mindset ist ein anderes. Der Büchsenmacher will Waffen (gewinnbringend) wieder in Umlauf bringen, Ein Sammler möchte Werte erhalten, der (Polizei-/Ordnungs-)beamte arbeitet unter dem politischen Druck der Innenminister-Direktive: "So wenig Waffen ins Volk wie möglich."

Geschrieben

Na so kann auch alles ein wenig,

den Bach runtergehen. Denn unter Umständen sucht man imer einen wo man in die Verantwortung ziehen kann. Habe das Beispiel wo mir bekannt ist mal schon hier Beitrag 6 gepostet hatte.

Am besten gelich mal die Behörde verständigen, und lieber auf die Waffen verzichten.

Geschrieben

Vielen Dank für die paar hilfreichen Posts.

also zusammenfassend:

Waffen "finden," bei Waffenhändler abliefern bzw besser abholen lassen, Meldung an Behörde. Das alles lasse ich die Angehörigen machen. Die Waffen könnte ich dann vom Waffenhändler übernehmen.

Korrekt?

Da die Waffen an der Wand hängen, oder hingen, gehe ich erst einmal davon aus, dass es sich um Deko-Waffen handelt, also unbrauchbar gemachte echte Schußwaffen.

falsch. dann wäre der thread ja witzlos.

Geschrieben
Konkrete Anleitungen für

Genau ! Wir sind schließlich keine Rechtsberatung. Sonst müssten wir ja 'ne Rechnung stellen. Ist alles nur unter Freunden ein Spiel: Was würdest Du machen wenn...

Viel hypothetischen Erfolg

Geschrieben
Ich kann dir deine und Uwes Postings nicht weiter erklären, nein.

Sie stehen hier als abschreckende Beispiele, möchte ich meinen, und erfüllen so einen Zweck in der Diskussion.

Carcano

Wir hatten hier doch einen hypothetischen Fall! :rolleyes:

Ich habe eh keinen Einfluß auf den Beginn des Ablaufs.

Wir beide betrachten die Sache eh aus verschiedenen Blickwinkeln, die ich ja auch nicht als falsch hinstellen will.

1. Ich bin doch erst in den Sachverhalt involviert, wenn der "Finder" die Polizei gerufen hat und der ganze Stapel auf meinem Tisch liegt.

Ich kann dann nur Schadensbegrenzung betreiben, wenn dann der Finder noch als Straftäter eingetragen wurde, daher wird auf den Verstorbenen umgeschrieben.

2. Dein beschriebener Weg ist nicht unbedingt falsch, richtet sich aber danach, wer die Waffen findet, bzw. unter welchen Umständen er sie findet.

3. Es ist auch zu berücksichtigen, dass plötzlich Erben auftauchen, die vorher keiner kannte und der Erbstreit die Fristen verstreichen läßt.

Das ruft dann die Waffenbehörde auf den Plan, da sie ja von der Meldebehörde Kenntnis bekam, dass der Waffenbesitzer verstorben ist.

4. Kurzer Schriftverkehr, keiner reagiert, weil keiner sich kümmert, sondern nur am Geld interessiert ist und Ruck Zuck erstattet die Behörde Strafanzeige, da ja die Waffen mittlerweile unberechtigt im Besitz sind.

ab diesem Moment unterliegen die Waffen der Einziehung.

Der Rechtsanwalt bekommt dann immer erst Kenntnis, wenn der "Stubendurchgang" vom SEK vollzogen wurde und die Waffen in der Asservatenkamer liegen.

Nach der dann vorliegenden Aktenlage kann man dann ja durchaus feststellen, dass hier auch ein anderer Weg möglich gewesen wäre.

Wie schon gesagt, an diesem Weg sind mehrere beteiligt und die Umstände sind jedesmal andere. :angry2:

Geschrieben
Ich habe eh keinen Einfluß auf den Beginn des Ablaufs.

Wir beide betrachten die Sache eh aus verschiedenen Blickwinkeln, die ich ja auch nicht als falsch hinstellen will.

Nach der dann vorliegenden Aktenlage kann man dann ja durchaus feststellen, dass hier auch ein anderer Weg möglich gewesen wäre.

Wie schon gesagt, an diesem Weg sind mehrere beteiligt und die Umstände sind jedesmal andere. :angry2:

@Uwe, jetzt ist es aber auch nicht klarer geworden, sondern imho noch verzwickter.

Eines ist jedoch sicher, einen guten Kontakt zum SB in der Ordnungsbehörde erspart sowohl den Anwalt, wie auch das SEK. Und es gibt auch noch Ordnungsbehörden und Polizeidienstellen, in denen der gesunde Menschenverstand praktiziert wird - auch wenn das für viele schon wieder gegen geltendes Recht verstößt.

In den meisten Fällen, in denen hier im Forum über "unsinnige Aktionen und ausufernden Amtschimmel" diskutiert wird (SEK bei der Taubenjagd, sonderbare SB und "ausufernde Polizeieinsätze u.ä.), ist die Ursache doch die gleiche. Verstand ausgeschaltet und gefährliches Halbwissen aus Gesetzen, VwV und Dienst-Vorschriften eingesetzt. Was dabei herauskommt, sorgt im Forum dann wieder für Gelächter...

Gruss und schönes WO

SWJ

Geschrieben
@Uwe, jetzt ist es aber auch nicht klarer geworden, sondern imho noch verzwickter.

Eines ist jedoch sicher, einen guten Kontakt zum SB in der Ordnungsbehörde erspart sowohl den Anwalt, wie auch das SEK. Und es gibt auch noch Ordnungsbehörden und Polizeidienstellen, in denen der gesunde Menschenverstand praktiziert wird - auch wenn das für viele schon wieder gegen geltendes Recht verstößt.

Das ist das allerwichtigste, vor allen zeitnah!

In den meisten Fällen, in denen hier im Forum über "unsinnige Aktionen und ausufernden Amtschimmel" diskutiert wird (SEK bei der Taubenjagd, sonderbare SB und "ausufernde Polizeieinsätze u.ä.), ist die Ursache doch die gleiche. Verstand ausgeschaltet und gefährliches Halbwissen aus Gesetzen, VwV und Dienst-Vorschriften eingesetzt. Was dabei herauskommt, sorgt im Forum dann wieder für Gelächter...

Genau das ist das Hauptproblem, nur den Betroffenen vergeht dann das Lachen!

Kommt ja auch noch Besserwisserei, Uneinsichtigkeit, Bequemlichkeit u.v.m. , habe dazu noch eine Reihe von Negativbeispielen auf "Tasche"!

Aber gute Gründe hindern mich an der Veröffentlichung.

Schon alleine eine Nachfrage im Waffenregister beim Auffinden von Waffen, würde manches verhindern.

Warum das nicht getan wird? :confused:

Gruss und schönes WO

SWJ

Ebenfalls schönes WE!

Geschrieben

hmmm ... sobald irgendwo das auftauchen von Waffen gemeldet wird, wollen Behörden ermitteln - meistens gegen gerade verfügbare Personen, die mehr oder weniger zufällig in der Landschaft rumstehen (gerne auch "Finder" genannt), wenn ja, wenn man ihnen nicht bequemer Weise jemanden präsentieren kann, der das alles klaglos ( :wacko: ) über sich ergehen lässt - optimal haben sich da Opas Leich und Abwandlungen davon erwiesen - nur Oma hälts mit Heinz Erhard: der liebe Gott hat doch das Gras nicht wachsen lassen, um in selbiges zu beißen. ;)

Also Aufgabenstellung genauer beachten! :rtfm:

Geschrieben
hmmm ... sobald irgendwo das auftauchen von Waffen gemeldet wird, wollen Behörden ermitteln - meistens gegen gerade verfügbare Personen, die mehr oder weniger zufällig in der Landschaft rumstehen (gerne auch "Finder" genannt), wenn ja, wenn man ihnen nicht bequemer Weise jemanden präsentieren kann, der das alles klaglos ( :wacko: ) über sich ergehen lässt - optimal haben sich da Opas Leich und Abwandlungen davon erwiesen - nur Oma hälts mit Heinz Erhard: der liebe Gott hat doch das Gras nicht wachsen lassen, um in selbiges zu beißen. ;)

Also Aufgabenstellung genauer beachten! :rtfm:

Falsch!

Von "wollen" ist hier überhaupt nicht die Rede.

Wird die Polizei zu einem Waffenfund gerufen, ist sie zum Handeln verpflichtet, wenn sich der Anfangsverdacht einer Straftat ergibt. Das ist dann nun auch schon gegeben wenn nur eine SRS Waffe ohne PTB dabei ist.

Gegen wen sich dnan die Anzeige richtet, habe ich schon beschrieben, auch wenn es mancher für merkwürdig hält.

Der Polizeibeamte kann sich nicht aussuchen, was er macht, oder was nicht. Dafür bestehen Gesetze und auch Dienstvorschriften, die sein Handeln vorschreiben.

Leider ist es in der Ralität so, dass "wenige" Polizeibeamte bei Auffinden von vielen Waffen manchmal tatsächlich überfordert sind, was auch nachvollziehbar ist.

Denkt mal einfach daran, wieviele Waffen mancher von Euch im Besitz hat!

Die Beamten haben dann ja auch nicht die Zeit hunderte von Waffen vor Ort zu überprüfen, das ist weder ihre Pflicht noch Aufgabe, zumal diese Sachkenntnis nicht von ihnen verlangt werden kann, das ist einzig und allein die Aufgabe von KT.

Also werden die Waffen erst einmal "eingesackt" und zur Dienststelle geschleppt. Dass man den Panzerschrank, oder die Waffenkammer erst einmal versiegelt und nur den Schlüssel beschlagnahmt, wäre eine hilfreiche Variante, aber leider oft anders praktiziert.

Sie entscheiden ja auch nicht allein, denn es gibt ja noch den Meldeweg, bzw. die Konsultation mit dem Wachleiter, Schichtführer, oder wie sie alle heißen, dann wird auch schon mal eine Verfahrensweise angeordnet, woran sich der Bamte dann zu halten hat.

Geschrieben

@uwewittenburg: doch, doch die Behörde "will" schon, ihr Wille ist ihr per Gesetz vorgeschrieben, was der einzelne Beamte will oder nicht ist (fast) egal, der muss sich dem Willen seiner Dienststelle mehr oder weniger beugen - Ergebnis ist: es wird munter vor sich hin ermittelt - mir war wichtig, alle obigen Lösungsvorschläge profitieren ungemein davon das jemand da ist, dem eine Strafverfolgung (auch OWi usw.) sehr egal sein kann, da liegt der Hase im Heu. ;)

Geschrieben
@uwewittenburg: doch, doch die Behörde "will" schon, ihr Wille ist ihr per Gesetz vorgeschrieben, was der einzelne Beamte will oder nicht ist (fast) egal, der muss sich dem Willen seiner Dienststelle mehr oder weniger beugen

Ich beuge mich nicht dem Willen irgendeiner Dienststelle, oder eines Vorgesetzten.

Ich halte mich an die Gesetze und hier sind nun auch mal einige Spielräume vorhanden.

Ich treffe vor Ort eine Entscheidung und begründe sie und frage nicht meinen Chef um Rat.

Es sei denn ich habe in einer Wohnung kiloweise Sprengstoff gefunden und eine andere Dienststelle ist zuständig.

Bisher waren meinen Entscheidungen richtig und alle Beteiligten waren zufrieden.

Bis auf einen Fall, da hat sich ein Rechtsanwalt eingeschaltet und den Klageweg beschritten (Besitz SRS Waffe ohne PTB Zeichen).

Der Staatsanwalt hätte das Verfahren sicherlichen gegen einen Bußgeldbescheid von ca. 300,- € eigestellt.

Im Gerichtsverfahren wurden es dann allerdings 2.000,- €, zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten.

Dem Anwalt hat es übrigens nichts gekostet!

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