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IGNORED

Streitthema: Gitarrenkoffer als Langwaffenkoffer?


ccoorreecctt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

War doch korrekte Antwort. Hätte er schon mal seine WBK vorkramen sollen und sagen das er Sportschütze ist?

Aber sag mal: Auf der Rücksitzbank?

Ist mir erst garnicht aufgefallen. SCHWEIN gehabt hat er.

Geschrieben
War doch korrekte Antwort. Hätte er schon mal seine WBK vorkramen sollen und sagen das er Sportschütze ist?

Aber sag mal: Auf der Rücksitzbank?

Ist mir erst garnicht aufgefallen. SCHWEIN gehabt hat er.

:confused:

Edit: OK, dann in Worten: schließe ich aus Deinem Beitrag richtig, dass Du der - irrigen- Auffassung bist, man dürfe seine Waffe nicht in einem Behältnis auf der Rücksitzbank transportieren ??

Geschrieben
:confused:

Edit: OK, dann in Worten: schließe ich aus Deinem Beitrag richtig, dass Du der - irrigen- Auffassung bist, man dürfe seine Waffe nicht in einem Behältnis auf der Rücksitzbank transportieren ??

Ja genau. Bei meiner Sachkunde wurde gelehrt: In einem verschlossenen Behältnis, im Kofferraum oder nicht unmittelbar erreichbar. Beim Koffer auf Rücksitz hast du schnellen Zugriff. VERBOTEN!!!

Ich persönlich habe die Waffen IMMER im Kofferraum und die Mun in einer Tasche auf der Rücksitzbank.

Geschrieben
Ja genau. Bei meiner Sachkunde wurde gelehrt: In einem verschlossenen Behältnis, im Kofferraum oder nicht unmittelbar erreichbar. Beim Koffer auf Rücksitz hast du schnellen Zugriff. VERBOTEN!!!

Ich persönlich habe die Waffen IMMER im Kofferraum und die Mun in einer Tasche auf der Rücksitzbank.

Es steht nicht ausdrücklich im Waffengesetz. Insofern ist es zwar empfehlenswert, die Waffe im Kofferraum zu transportieren (Wegnahme erschwerend), vorgeschrieben ist es aber nicht.

Greez+DZ

Geschrieben
Ja genau. Bei meiner Sachkunde wurde gelehrt: In einem verschlossenen Behältnis, im Kofferraum oder nicht unmittelbar erreichbar. Beim Koffer auf Rücksitz hast du schnellen Zugriff. VERBOTEN!!!

:rotfl2:

PS: Bei DER Sachkunde wäre ich gern dabei gewesen...

Geschrieben
Ja genau. Bei meiner Sachkunde wurde gelehrt: In einem verschlossenen Behältnis, im Kofferraum oder nicht unmittelbar erreichbar. Beim Koffer auf Rücksitz hast du schnellen Zugriff. VERBOTEN!!!

Und was machst Du bei einem Auto, das gar keinen Kofferraum hat, bzw. wie siehts mit dem Zweirad aus?

Geschrieben

Wichtig ist doch nur das dass Behältnis ver(abge)schlossen ist. Auf'm 2Rad musst Du dann eben deine Waffentasche irgendwie abschließen, was nicht immer geht. Das Abschließen kann ich mir im Kofferraum sparen. Der ist ja eh zu und gilt als Behältnis.

Hast du deinen nicht abgeschlossenen Geigenkasten aufm Rücksitz, sehen die Herren in grün schnell ROT.

Viele Reisverschlüsse bei Taschen lassen sich garnicht durch ein Schloss sichern. Deshalb bei mir alles in den Kofferraum.

Und Geigenkästen sind meines Unwissens nacht meist nicht mit Schlössern versehen.

Geschrieben
Auf'm 2Rad musst Du dann eben deine Waffentasche irgendwie abschließen, was nicht immer geht.

Da ich im Sommer fast nur mit dem Mopped zum Stand cruise, bin ich in der Pflicht, mir ein entsprechendes Transportbehältnis zuzulegen.

Das Abschließen kann ich mir im Kofferraum sparen. Der ist ja eh zu und gilt als Behältnis.

Was ist mit Kombi oder Schrägheck? Nicht jeder fährt nen Jetta.....

Ich schlage vor, entweder Du wiederholst deine Sachkunde oder legst endlich die karten auf den Tisch und erklärst uns, das dies alles nur ein Test ist, um zu sehen, obs bei WO mit rechten Dingen zugeht.....

Geschrieben
Ich schlage vor, entweder Du wiederholst deine Sachkunde oder legst endlich die karten auf den Tisch und erklärst uns, das dies alles nur ein Test ist, um zu sehen, obs bei WO mit rechten Dingen zugeht.....

:rolleyes: .... :eclipsee_gold_cup:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Um das klar und kurz zu sagen:

- Eine Waffe darf in jedwedem Behältnis verstaut werden. Vom Socken bis zur Gießharz-Grube.

Aufbewahren:

Lest die AWaffV, findet sich im §13

Transport (ist Sonderform des Führens):

Darf jeder Waffenbesitzer. Ist geregelt in WaffG, § 12.3 (OK, für den Erben knirscht's, geht aber)

Voraussetzung: Waffe ist nicht Schussbereit (also getrennt von Mun) und nicht Zugriffsbereit.

Daher die Ausgangsfrage: Ja, Gitarrenkoffer geht, wenn die Vorrichtungen für das Kriterium "Nicht Zugriffsbereit" erfüllt werden können. Der Varianten sind da viele. Mehrere Vereinskameraden nutzen solche preiswerten Futterale. Andere nehmen lieber Angeltaschen. Völlig i.O.

Und auf dem Rücksitz, Rücken im Kofferraum oder in der Hand: Solange die Bedingungen vom $12.3 erfüllt sind, ist es Transport, ansonsten ist es erlaubnispflichtig.

Geschrieben
Da ich im Sommer fast nur mit dem Mopped zum Stand cruise, bin ich in der Pflicht, mir ein entsprechendes Transportbehältnis zuzulegen.

Was ist mit Kombi oder Schrägheck? Nicht jeder fährt nen Jetta.....

Ich schlage vor, entweder Du wiederholst deine Sachkunde oder legst endlich die karten auf den Tisch und erklärst uns, das dies alles nur ein Test ist, um zu sehen, obs bei WO mit rechten Dingen zugeht.....

Kombi/Schrägheck >>> hat doch auch n Kofferraum oder? Wenn die Waffen da hinten liegen, hast Du doch auch keinen direkten Zugriff.

Es ging hier in diesem Thema doch nur um Eure Meinungen zum Thema "Geigenkasten/Gitarrenkoffer als Waffenkoffer". Ich pers. dachte es wäre lächerlich oder ein Tabu. Hätte nicht gedacht das die Gemeinde dem so offen gegenübersteht. Freut mich.

Bei mir klingelten vorhin beim Geigenkasten auf der Rücksitzbank nur die Alarmglocken. Sollte für "Gunny Highway" nur ein Hinweis sein das es Probleme geben könnte mit der Polizei. Das will doch keiner.

Das Einzige was hier nicht mit rechten Dingen zugeht, ist das jeder geschriebene Satz zerpflückt, zerlegt und ins Lächerliche gezogen wird.

Wollte hier nur einen kleinen Meinugsausstausch starten.

Und Sachkunde wiederholen werde ich nicht müssen. Die Aussage allein ist unter aller K....e.

Geschrieben
Kombi/Schrägheck >>> hat doch auch n Kofferraum oder? Wenn die Waffen da hinten liegen, hast Du doch auch keinen direkten Zugriff.

Doch, die eventuell vorhandene Abdeckung ist kein Hindernis, wobei moderne Fahrzeuge eh meist nur diese Rollos haben.

Und Sachkunde wiederholen werde ich nicht müssen. Die Aussage allein ist unter aller K....e.

Das sehe ich anders, manchmal ist es besser, wenn man es wie Dieter Nuhr hält....

Geschrieben
Kombi/Schrägheck >>> hat doch auch n Kofferraum oder? Wenn die Waffen da hinten liegen, hast Du doch auch keinen direkten Zugriff.

:rolleyes: das kommt immer auf den Waffenkoffer drauf an........ bei 135 cm länge werden die meisten Kofferräume schlapp machen ...... ich kaufe meine Autos nach diesem Kriterium, und ich kann dir sagen.....

Wenn du zwei solche Koffer unterbringen willst wird es bei den Limos der oberen Mittelklasse schon eng .... mit einem Kleinwagen wie Golf, 3er BMW, Audi A4 usw. (und sowas fahren die meisten) brauchst da nicht anzufangen! Ohne Durchlade bleibt da so oder so nur die Rücksitzbank..

Die Ganze Diskusion ist also für die Katze.... zumindest solange bis der Gesetzgeber eine Mindestgröße für Sportschützen/Jäger-Autos vorschreibt!

Gruß

Hunter

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