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IGNORED

Frage zum Stockdegen


koenigx

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Hallo WO-Gemeinde,

zur Zeit werden wieder Stockdegen auf den Messen angeboten (Kassel,Reichertshofen).

Auf meine Nachfrage bei den Händlern können diese getrennt von der Scheide verkauft werden.

Meines Wissens war schon der Besitz verboten. (verbotene Gegenstände)

Danke für die Antworten

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Stockdegen sind Hieb- und Stoßwaffen (Degen), die aufgrund ihres Äußeren einen anderen Gegenstand als den einer Waffe (z.B. Spazierstock, Regenschirm) vortäuschen.

§ 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 zum WaffG

Also verbotene Waffe.

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Eben; ich finde die rechtliche Bewertung (siehe oben, UweW.) nicht so einfach.

Der Threadstarter wollte ja darauf hinaus, wie die rechtliche Bewertung ist, wenn der Stockdegen nur mit dem Griff- und Klingenteil - also mit offen sichtbarer Klinge - und ohne das Scheiden-Teil erworben und besessen wird.

Das Merkmal "die aufgrund ihres Äußeren einen anderen Gegenstand als eine Waffe vortäuschen" könnte dann unter Umständen für das Griff-/Klingenteil entfallen. Denn ohne die Scheide wird ja eben nicht ein Spazierstock vorgetäuscht, sondern die Klinge ist dann klar erkennbar und die Eigenschaft als Stichwaffe für jedermann offensichtlich.

Schöner Stoff für Juristen...

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Wenn man die Eigenschaften von Gegenständen in rechtlicher Hinsicht verändern will, dann werden daran meistens bestimmte Anforderungen gestellt.

Es reicht bei einem Messer, das als Waffe klassifiziert werden würde, afaik nicht aus, die Schneide abzustumpfen, damit es keine "Waffe" mehr ist. Und der Stockdegen ist aufgrund seiner Konstruktion ja eben besonders geeignet, verdeckt zu sein. Erfüllt eben seit seiner Herstellung die "Aufgabe" der verbotenen versteckten Waffe.

Ob man jetzt einfach durch die "Trennung" von Stockscheide und Waffe die Verbotswürdige Eigenschaft entfernt, wage ich zu bezweifeln. Wenn man auf halber Höhe der Klinge ein Metallklötzchen aufschweißt, so daß der Stocher nicht mehr versteckt werden kann, vielleicht. Insgesamt sind die Folgen so gravierend, daß ich es einfach lassen würde.

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Es ist ja genau wie mit der Präzisionsschleuder!

Fehlt die Armstütze, sind die Verbotsmerkmale nicht vorhanden.

Ist jedoch die Vorrichtung zum Anbringen einer Armstütze vorhanden, ist es wieder eine verbotene Waffe.

Besitze ich nur den Degen vom Stockdegen, würde ich das als unproblematisch betrachten.

Aber beim Vorhandensein der Scheide käme es auf ein waffenrechtliches Gutachten an.

Ich würde eher davon die Finger lassen, auch wenn es noch so interessant erscheint.

Findet ein Beamter bei einer Durchuchung die Scheide, wird er sicherlich intensiv nach dem Degen suchen!

Wie ich die Kollegen kenne, nehmen die lieber etwas mehr mit, als zu wenig.

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Aber beim Vorhandensein der Scheide käme es auf ein waffenrechtliches Gutachten an.

Es ist einem Interessenten auf jeden Fall zu raten, auf den Erwerb auch der Scheide zu verzichten!

Wenn er die ebenfalls besitzt, wird's wohl kitzelig... (da Grenzbereich zum verbotenen Gegenstand; vgl. auch Beurteilung von Waffenleuchten..)

Tyr13s Anregung mit dem Metallklötzchen/Sperrstück, das es endgültig verhindert, die Scheide anzubringen und damit den Stockdegen als solchen zu komplettieren, dürfte praktikabel sein.

Ich würde die Sache aber auch bleiben lassen, und zwar wegen (m.E.) Sinnlosigkeit...

Gruß,

karlyman

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