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IGNORED

Alte grüne Waffenbesitzkarte


Bumblebee

Empfohlene Beiträge

Hallo an Alle,

bin neu hier in diesem sehr interessanten Forum. Ich habe noch eine etwa 35 Jahre alte, grüne Waffenbesitzkarte mit 2 eingetragenen 4mm-"Waffen". Ist diese Karte noch verwendbar und können damit noch Waffen größeren Kalibers, eventuell sogar noch ohne einen Bedarfsnachweis, erworben werden? Ich schieße die 4mm-Dinger seit vielen Jahren nicht mehr, weil die Munition (sofern man das so bezeichnen will) nur noch zu exorbitanten Preisen erhältlich ist (vermutlich wurden die Bleikugeln durch Silberkugeln ersetzt). Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten könnte und ich bedanke mich dafür schon mal im Voraus.

Gruß von Bumblebee!

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Hallo an Alle,

bin neu hier in diesem sehr interessanten Forum. Ich habe noch eine etwa 35 Jahre alte, grüne Waffenbesitzkarte mit 2 eingetragenen 4mm-"Waffen". Ist diese Karte noch verwendbar und können damit noch Waffen größeren Kalibers, eventuell sogar noch ohne einen Bedarfsnachweis, erworben werden? Ich schieße die 4mm-Dinger seit vielen Jahren nicht mehr, weil die Munition (sofern man das so bezeichnen will) nur noch zu exorbitanten Preisen erhältlich ist (vermutlich wurden die Bleikugeln durch Silberkugeln ersetzt). Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten könnte und ich bedanke mich dafür schon mal im Voraus.

Gruß von Bumblebee!

Kannst damit gleich beim BDMP in der neuen disziplin für 4mm-Waffen einsteigen. Hast Du auch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb eingetragen?

Gruss

Kirrmeister

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Interessefrage: WIE bekam man denn vor 35 jahren diese Grüne WBK ? (wenn nicht auf dem "Üblichen" Wege !)

Hallo Ill Phill,

das war damals gar kein Problem. Mindestalter 18 Jahre, Karte beantragen, Waffe kaufen. Voila, das war's!

Gruß Bumblebee!

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Um Deine Frage zu beantworten:

Wenn man heute eine Waffe beantragen will, muss ein u.a. Bedürfnis nachgewiesen werden. Kann man das, ist es egal ob eine WBK vorhanden ist oder nicht. Im letzteren Fall wird halt eine neue ausgestellt. In den meisten Fällen ist das sogar von den Gebühren gleich.

Ich bezweifele aber, dass Deine alte Sachkunde anerkannt wird, sofern Du überhaupt damals eine abgelegt hast.

Selbst bei den bedürfnisfreien 4M20 Waffen (sofern kein GK-Umbau), brauchts immer noch die Sachkunde. Man bezahlt als Gebühr auch den nötigen Voreintrag und der kostet gleich, egal ob dieser auf vorhandener WBK eingetragen wird, oder eine neue WBK ausgestellt wird.

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Hallo Ill Phill,

das war damals gar kein Problem. Mindestalter 18 Jahre, Karte beantragen, Waffe kaufen. Voila, das war's!

Gruß Bumblebee!

Servus !

Ich muss Dir widersprechen, denn es ging auch umgekehrt:

Wafffe kaufen und danach Karte beantragen...1976 war das !

Was folgern wir daraus: Es war nicht alles schlecht, früher :00000733: !

Gruß Klaus

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