Bumblebee Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Hallo an Alle, bin neu hier in diesem sehr interessanten Forum. Ich habe noch eine etwa 35 Jahre alte, grüne Waffenbesitzkarte mit 2 eingetragenen 4mm-"Waffen". Ist diese Karte noch verwendbar und können damit noch Waffen größeren Kalibers, eventuell sogar noch ohne einen Bedarfsnachweis, erworben werden? Ich schieße die 4mm-Dinger seit vielen Jahren nicht mehr, weil die Munition (sofern man das so bezeichnen will) nur noch zu exorbitanten Preisen erhältlich ist (vermutlich wurden die Bleikugeln durch Silberkugeln ersetzt). Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten könnte und ich bedanke mich dafür schon mal im Voraus. Gruß von Bumblebee!
ckad Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Die Karte ist zu verwenden für den Besitz deiner 4mm Waffen. Wenn du ein (neues) Bedürfnis (über Verband) hast, kannst du die letzten 6 Zeilen dafür nutzen. Sonst hat sie keinen "Vorteil".
IMI Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Zur damaligen Zeit wurde oftmals auf der Rückseite eine beschränkte Gültigkeitsdauer vermerkt - dreh mal die Karte um und sieh bitte nach.
Mausebaer Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Wenn Du entsprechende Voreinträge bekommst, ja.
Kirrmeister Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Hallo an Alle,bin neu hier in diesem sehr interessanten Forum. Ich habe noch eine etwa 35 Jahre alte, grüne Waffenbesitzkarte mit 2 eingetragenen 4mm-"Waffen". Ist diese Karte noch verwendbar und können damit noch Waffen größeren Kalibers, eventuell sogar noch ohne einen Bedarfsnachweis, erworben werden? Ich schieße die 4mm-Dinger seit vielen Jahren nicht mehr, weil die Munition (sofern man das so bezeichnen will) nur noch zu exorbitanten Preisen erhältlich ist (vermutlich wurden die Bleikugeln durch Silberkugeln ersetzt). Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten könnte und ich bedanke mich dafür schon mal im Voraus. Gruß von Bumblebee! Kannst damit gleich beim BDMP in der neuen disziplin für 4mm-Waffen einsteigen. Hast Du auch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb eingetragen? Gruss Kirrmeister
Guest Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Zur damaligen Zeit wurde oftmals auf der Rückseite eine beschränkte Gültigkeitsdauer vermerkt - dreh mal die Karte um und sieh bitte nach. Dieser Gültigkeitsvermerk alter WBK's ist doch ersatzlos gestrichen worden. Oder irre ich?
ill phil Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Interessefrage: WIE bekam man denn vor 35 jahren diese Grüne WBK ? (wenn nicht auf dem "Üblichen" Wege !)
Bumblebee Posted January 6, 2009 Author Posted January 6, 2009 Interessefrage: WIE bekam man denn vor 35 jahren diese Grüne WBK ? (wenn nicht auf dem "Üblichen" Wege !) Hallo Ill Phill, das war damals gar kein Problem. Mindestalter 18 Jahre, Karte beantragen, Waffe kaufen. Voila, das war's! Gruß Bumblebee!
Guest Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Um Deine Frage zu beantworten: Wenn man heute eine Waffe beantragen will, muss ein u.a. Bedürfnis nachgewiesen werden. Kann man das, ist es egal ob eine WBK vorhanden ist oder nicht. Im letzteren Fall wird halt eine neue ausgestellt. In den meisten Fällen ist das sogar von den Gebühren gleich. Ich bezweifele aber, dass Deine alte Sachkunde anerkannt wird, sofern Du überhaupt damals eine abgelegt hast. Selbst bei den bedürfnisfreien 4M20 Waffen (sofern kein GK-Umbau), brauchts immer noch die Sachkunde. Man bezahlt als Gebühr auch den nötigen Voreintrag und der kostet gleich, egal ob dieser auf vorhandener WBK eingetragen wird, oder eine neue WBK ausgestellt wird.
ill phil Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Hallo Ill Phill,das war damals gar kein Problem. Mindestalter 18 Jahre, Karte beantragen, Waffe kaufen. Voila, das war's! Gruß Bumblebee! "good old times" ... ;-)
AdventureQ Posted January 6, 2009 Posted January 6, 2009 Hallo Ill Phill,das war damals gar kein Problem. Mindestalter 18 Jahre, Karte beantragen, Waffe kaufen. Voila, das war's! Gruß Bumblebee! Servus ! Ich muss Dir widersprechen, denn es ging auch umgekehrt: Wafffe kaufen und danach Karte beantragen...1976 war das ! Was folgern wir daraus: Es war nicht alles schlecht, früher ! Gruß Klaus
Sachbearbeiter Posted January 8, 2009 Posted January 8, 2009 Sonst hat sie keinen "Vorteil". Doch, man denke an § 12 WaffG.
Kellerassel1604 Posted January 8, 2009 Posted January 8, 2009 Doch, man denke an § 12 WaffG. Das heist im Klartext, das er mit seiner WBK , Waffen zu seinem Bedürfnis umfassenden Zweck leihen darf. Ich nehme an, das war der Zaunspfahl, den uns SBine zeigen wollte. mfg Kellerassel
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