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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung nur durch Verein?


Matt45

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Geschrieben

So, als erstes wünsche ich allen im Wo-Forum ein frohes neues Jahr. :allesgute:

Nun zu meiner Frage:

Ich habe vor längerer Zeit meinen Bedürfnisantrag über den Verein eingereicht.

Gestern Morgen habe ich ihn von meinem Vorstand einen Zettelbekommen, das der Verein mir das Bedürfnis bestätigen.

Man kann sich vorstellen das ich etwas überrascht war.

Denn soweit ich das bei meinem Sachkundlehrgang verstanden habe, muss das Bedürfnis über den Verband ( in diesem Fall Hessischer Schützenbund) bestätigt werden.

Auf Nachfrage meinte unser Vorsitzender, das sei früher so gewesen, jetzt aber nicht mehr zwingend notwendig. :confused:

Kann das jemand bestätigen oder wiederlegen, bevor ich meinen SB frage und mich zum Affen mache. :peinlich:

Geschrieben

Ein Verein ist im schlimmsten Fall ein juristischer Briefkasten mit Zugang zu einer Schiessstätte. Der Verein wird Dir nur bestätigen, dass Du für eine bestimmte Disziplin ( Bezeichnung ) für die der Verein eine Sportstätte hat ( Schiessplatzzulassung ) trainierst sowie an sportlichen Veranstaltungen für den Verein teilnehmen sollst. Diese Formblätter mit dem Schiessbuch werden aber nicht beim Ordnungsamt abgegeben.

Das Ordnungsamt hat dann selber noch ein Formular, das Du ausfüllen musst. Da kann es zu Verwechslungen kommen. Die haben selber selber SKP, Bedürfnisse usw. usw. Diese haben aber nichts mit dem Sportschützenbedürfnis zu tun. Selbst die SKP beim OA ist für Sportschützen viel zu umfangreich.

Geschrieben
Danke für die Antworten.

Also muss ich nochmal mit meinem Vorstand reden.

Grüß ihn schön von mir , wünsche ihm Alles Gute zum Neuen Jahr und er sollte als rechtlich Verantwortlicher eines Schützenvereins ggf.

mal etwas Nachhilfe i.S. gültiges Recht nehmen :gutidee: ,

könnte sonst ,

bei ähnlichem Kenntnisstand in anderen Bereichen ,

mal richtig ärgerlich für

ihn werden .

Gruß

G.

Geschrieben

Das Bedürfnisantragsformular besteht aus vier Seiten. Die ersten beiden Seiten werden vom Antragsteller und dem Schützenverein ausgefüllt. Sie enthalten lediglich die Bestätigung, dass eine bestimmte Disziplin seit mindestens 12 Monaten regelmäßig geschossen worden ist.

Manchmal wird das dann bereits an die Waffenbehörde zurückgereicht, die sich dann wundert, warum auf Seite 3 und 4 nix steht. Das muss also zusammen mit Schießbuch und WBK (bzw. Kopien davon) erst zum Verband. Dort wird dann vom Zeichnungsberechtigten das Bedürfnis bescheinigt.

Vom Verein wird nur noch bei SprengG-Anträgen nach § 27 bescheinigt (Vorderlader, Böller, Wiederlader).

Geschrieben
Das Bedürfnisantragsformular besteht aus vier Seiten. Die ersten beiden Seiten werden vom Antragsteller und dem Schützenverein ausgefüllt. Sie enthalten lediglich die Bestätigung, dass eine bestimmte Disziplin seit mindestens 12 Monaten regelmäßig geschossen worden ist.

Aber nur ungefähr so ähnlich :rolleyes:

Der Verein bestätigt regelmäßiges Schießen und Zugehörigkeit von mindestens einem Jahr sowie das Vorhandensein einer Anlage , auf der mit der beantragten Waffe geschossen werden darf .

Der Antragsteller beantragt Waffenart unter Angabe des Kalibers und Nennung der Disziplin .

Muß man so etwas als SB nicht wissen ?

Geschrieben

Also bei mir ist das so:

1. Bedürfnisbeantragungsschein ausfüllen und Verein überreichen

2. Verein bestätigt in 2. Schreiben, das ich mind. xx-oft regelmäßiges Training/ Kopien Teilnahmen usw... die schicken das dann zum LV

3. Ich bekomme vom LV den Zettel wodrauf steht das ich Bedürftig bin

4. Aufüllen des ANtrages auf Genehmigung usw..... und ab zum SB

5. der macht dann Regelüberprüfung und mir nen Voreintrag wenn alles beisammen ist

Die 18mal Trainingsnachweis/ mind. 1 Jahr sind doch nur bei Erstaustelluing einer WBK erforderlich, oder?

Danach reicht doch ein Trainingsnachweis, oder die Teilnahme an Wettkämpfen.. oder verstehe ich das falsch? Also quasi die Bestätigung das der Schütze nicht "inaktiv" ist und trotzdem ne Waffe haben will, sondern ein aktiver Sportschütze.

Es wird ja immer von diesen 18x gesprochen...

Benny

Geschrieben
Die 18mal Trainingsnachweis/ mind. 1 Jahr sind doch nur bei Erstaustelluing einer WBK erforderlich, oder?

Es werden hinsichtlich Trainingszahl sowohl für die Bedürfniswiederholungsprüfung nach 3 Jahren (einmalig) als auch für jedes Einzelbedürfnis

dieselben Voraussetzungen verlangt .

Danach reicht doch ein Trainingsnachweis, oder die Teilnahme an Wettkämpfen.. oder verstehe ich das falsch?

Der Nachweis muß aber die mindestens 1x pro Monat bzw. 18x pro Jahr belegen .

Könnte aber regional unterschiedlich sein .

Rapp

Geschrieben
Aber nur ungefähr so ähnlich :rolleyes:

Der Verein bestätigt regelmäßiges Schießen und Zugehörigkeit von mindestens einem Jahr sowie das Vorhandensein einer Anlage , auf der mit der beantragten Waffe geschossen werden darf .

Der Antragsteller beantragt Waffenart unter Angabe des Kalibers und Nennung der Disziplin .

Muß man so etwas als SB nicht wissen ?

... muß er nicht, es geht ja um das Formular des jeweiligen Verbandes, welches je nach Verband (evt. bundeslandspezifisch) unterschiedliche Anforderungen stellen kann. HSV-Formular und BSSB-Formular zum Beispiel dürften unterschiedliche Anforderungen stellen. Der kennt natürlich mit Sicherheit die Formulare der eigenen Behörden und die der Verbände in der eigenen Region.

Gruß vom

Loch

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