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IGNORED

Hilfe: Waffe zur Aufbewahrung übernommen


tomcat9664

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@tomcat 9664

Oh man oh man ich kann das gar nicht glauben! :confused: Selbst ich als Aussenstehender sehe da gröbere Probleme auf dich zukommen seitens Behörden. Nimm dir sofort einen entsprechenden Anwalt vom Fach! Ich wünsche dir viel Glück dabei, denn das wirst du wohl sehr bald dringend brauchen!

Geschrieben

Kann (darf) denn hier nicht mal ein Wissender (RA) ein Statement abgeben? Die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung ist, so weit ich weiß, zeitlich nicht begrenzt. Wie ist denn die rechtliche Lage wenn der 'Aufbewahrer' verstirbt und ein Erbe in seine Rechte und Pflichten eintritt? Da dies praktisch jeden legalen Waffenbesitzer treffen kann und keine, zumindest mir bekannte, Regelung im WaffG vorhanden ist, wäre dies doch eigentlich eine Auskunft von allgemeinem Interesse.

Geschrieben
Kann (darf) denn hier nicht mal ein Wissender (RA) ein Statement abgeben? Die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung ist, so weit ich weiß, zeitlich nicht begrenzt. Wie ist denn die rechtliche Lage wenn der 'Aufbewahrer' verstirbt und ein Erbe in seine Rechte und Pflichten eintritt? Da dies praktisch jeden legalen Waffenbesitzer treffen kann und keine, zumindest mir bekannte, Regelung im WaffG vorhanden ist, wäre dies doch eigentlich eine Auskunft von allgemeinem Interesse.

Danke, dass jemand mal verstanden hat, um was es wirklich geht.

Geschrieben
Kann (darf) denn hier nicht mal ein Wissender (RA) ein Statement abgeben? Die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung ist, so weit ich weiß, zeitlich nicht begrenzt. Wie ist denn die rechtliche Lage wenn der 'Aufbewahrer' verstirbt und ein Erbe in seine Rechte und Pflichten eintritt? Da dies praktisch jeden legalen Waffenbesitzer treffen kann und keine, zumindest mir bekannte, Regelung im WaffG vorhanden ist, wäre dies doch eigentlich eine Auskunft von allgemeinem Interesse.

das ist doch gerade das problem! das überlassen zur sicheren aufbewahrung ist eben NICHT ( nach z.Z. geltendem recht ) unbegrenzt d.h. unbefristet möglich! das ende der aufbewahrung muss zumindest absehbar oder im voraus festgelegt sein! ...... das sollte man wissen!

zudem wurde wohl von amtswegen diese aufbewahrung durch den inzwischen verstorbenen vater des TE auf 5 jahre ( waren doch 5 oder?) begrenzt!

das ist jetzt 25 jahre ( waren doch 25 jahre?) her! ob der TE von dieser frist wusste oder nicht ist schnuppe! er hat in der erbmasse seines vaters eine waffe nebst WBK gefunden die nicht seinem vater gehörte. also hat er das amt über den fund unverzüglich in kenntnis zu setzen. das hätte er vor 25 jahren ( der vater ist doch vor 25 jahren verstorben ?) tun müssen. hat er aber nicht! auch muss ihm bewusst gewesen sein ( das hat er ja eingeräumt, da ihn sein vater zu lebzeiten wohl davon in kenntnis gesetzt hatte) dass diese waffe nicht in die erbmasse fällt. folglich hätte er die waffe dem amt gegenüber angeben und melden müssen. hat er aber nicht! .... hätte er aber wissen müssen!

usw usw usw..... den rest spar ich mir. und da kannst du noch so viel nach einem statement durch einen RA hier rufen. es wird hier in diesem forum, in dieses thread KEIN vernünftiger RA eine rechtsberatung durchführen!

auf mögliche konsequenzen und seine handlungsmöglichkeiten wurde er seit der ERSTEN antwort ( also beitrag #2) hingewiesen.

wollte er aber nicht wahr haben! wenn er hier von einem fachanwalt eine kostenlose beratung haben will ist er fehl am platz, die wird er nämlich nicht bekommen!

und dass er sich einen guten anwalt suchen soll, anstatt hier rumzuheulen ( auch über die art der reaktionen der WO-nutzer zu klagen) und sich resistent gegen alle unterbreiteten und gut gemeinten vorschläge zu zeigen, muss man ihm wohl auch schriftlich mit 3 durchschlägen auf dem postweg zukommen lassen oder ?

und ganz nebenbei, die sache mit der alkoholfahrt ist nicht wirklich hiermit vergleichbar!

er hat seinen fehler vor 25 jahren ( waren doch 25 jahre ?) gemacht und diesen bei jeder gesetzesänderung wiederholt! .... er hätte es wissen müssen! er hätte es wissen MÜSSEN!

da hilft jetzt auch das rumgeheule nix. unwissenheit... aus faulheit oder ignoranz spielt keine rolle...... und schützt auch vor strafe nicht ( ...deja vu?)! als legalwaffenbesitzer MUSS man das wissen! andernfalls beweist das die unzuverlässigkeit mangels sachkunde und das in verbindung mit dem unerlaubten waffenbesitz als straftat kann das nur eine konsequenz haben!.... ups....deja vu....... ne das hat doch auch noch keiner vor mir erwähnt oder ? ( das war jetzt ironie !)

gruß alzi

PS: und je früher die diskussion über dieses thema hier ein ende findet, desto besser für uns und "unseren Stand"... um hier mal meine vorposter und den TE zu zitieren!

Geschrieben
@Gottfried and all others

100px-DoNotFeedTroll.jpg

Ich bin zwischenzeitlich überzeugt davon , daß Du Recht hast !

Leuten , denen nicht mehr zu helfen ist ,

hilft man am besten dadurch ,

daß man gar nicht versucht , ihnen zu helfen B)

Ach so , ja , noch was für Dich :

happy Dings usw. :s75:

Geschrieben
Leuten , denen nicht mehr zu helfen ist ,

hilft man am besten dadurch ,

daß man gar nicht versucht , ihnen zu helfen .

Gottfried hat es auf den punkt gebracht! ... den muss ich mir merken ;)

gruß alzi

Geschrieben

Wahrscheinlich habt Ihr Recht. Immerhin ist er seit dem 30.09.08 hier im Forum angemeldet und muss ja einiges gelesen haben.

Geschrieben

@tomcat9664:

Was da kaputt ist, läßt sich so einfach eh' nicht mehr reparieren. Kontakt mit dem Amt besteht schon, also geh' hin und versuche das Ding dort loszuwerden incl. der fremden WBK. Vielleicht passiert auch garnix und die schließen einfach bloß den Vorgang *malmithoff*. Nicht bei allen Waffenbehörden sind sie bösartig! - Eine Bitte, lasse uns wissen, wie's ausgegangen ist!. Und nochwas, der geschilderte Fall ist ziemlich ungewöhnlich, weshalb auch kaum jemand hier aus Erfahrung berichten könnte. Außerdem halte ich die Spielräume der konkreten Behörde von außen kaum für abschätzbar.

Gruß+*daumendrück* vom

Loch

Geschrieben
@tomcat9664:

Was da kaputt ist, läßt sich so einfach eh' nicht mehr reparieren. Kontakt mit dem Amt besteht schon, also geh' hin und versuche das Ding dort loszuwerden incl. der fremden WBK. Vielleicht passiert auch garnix und die schließen einfach bloß den Vorgang *malmithoff*. Nicht bei allen Waffenbehörden sind sie bösartig! - Eine Bitte, lasse uns wissen, wie's ausgegangen ist!. Und nochwas, der geschilderte Fall ist ziemlich ungewöhnlich, weshalb auch kaum jemand hier aus Erfahrung berichten könnte. Außerdem halte ich die Spielräume der konkreten Behörde von außen kaum für abschätzbar.

Gruß+*daumendrück* vom

Loch

Hallo, danke für Deine Wünsche, ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

Geschrieben

Der Fredstarter hat die Waffe vor 25 Jahren übernommen.

Dann ist für den Zeitpunkt der Übernahme auch das damals geltende Waffenrecht anzuwenden gewesen.

Nicht das heutige.

Jedoch gab es ja diese Amnes(t)iegeschichte, in deren Zuge alle illegalen Waffen legalisiert bzw. straffrei abgegeben werden konnten.

Weiß einer der etwas "erfahreneren" User hier noch wann genau das war ?

Hat die Übernahme nach dieser Generalamnestie stattgefunden, so hat der Fredstarter nun 25 Jahre lang illegal eine Waffe besessen.

(Besitzer ist wer die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausübt.)

Dies dürfte unzweifelhaft einen Straftatbestand im Waffenrecht erfüllen.

Damit ist die Zuverlässigkeit und somit die WBK´en flöten.

Von der Strafe reden wir dabei noch gar nicht.

tomcat9664,

Du brauchst definitiv einen Anwalt, bevor Du Dich an die Behörde wendest.

Unser User "carcano" soll nach meinem Wissensstand (Hörensagen aus mehreren Quellen) einer der versiertesten Anwälte im Straf- und Waffenrecht in unserem Land sein.

Schreib ihm doch mal ne PM.

Die kostet dann noch nichts.

Mal sehen was er meint.

Bitte informiere uns über den Ausgang der Geschichte.

Geschrieben
Jedoch gab es ja diese Amnes(t)iegeschichte, in deren Zuge alle illegalen Waffen legalisiert bzw. straffrei abgegeben werden konnten.

Weiß einer der etwas "erfahreneren" User hier noch wann genau das war ?

Es gab mehrere Amnestien:

"die Große Amnestie" 1972

"die kleine Amnestie" 1976

"die Amnestie der Wiedervereinigung und der dadurch entstandenen Problemen" 1990

und "eine Mini-Amnestie" 2003

(die in "..." gestellten Begriffe sind meine Interpretation)

... hier liegt allerdings eher keine "Waffen-Amnestie", sondern eine "Waffen-Amnesie" vor...

Geschrieben

@lusumi ......... :rotfl2:

ja und mit jeder amnes(t)ie die er hat verstreichen lassen und mit jeder gesetzesänderung die mißachtet .... öhm wohlwollend übersehen......wurde, hat er sich erneut strafbar gemacht.

bin ja juristischer laie, aber im verkehrsrecht is ja auch so..... fahr ich zu schnell auf einer straße und werde ich auf der gleichen straße kurz nacheinander mehrfach geblitzdingst, dann gilt das als nur eine geschwindigkeitsüberschreitung. fahre ich aber zu schnell, biege ab, fahre wieder zu schnell, halte an einer ampel, fahre wieder zu schnell und werde bei jeder geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, sind das 3 separate vergehen, weil ich ja 3 mal bewusst (3 separate entscheidungen) die höchstgeschwindigkeit überschritten habe.

kann mir nicht vorstellen, dass das in diesem zusammenhang nicht ebenfalls so gesehen werden könnte. mehrfach gesetzesänderungen/amnes(t)ien "verbummelt", mehrfach....

und da der betroffene, sowohl als verkehrsteilnehmer, als auch als legal-waffenbesitzer, die geltenden vorschriften zu kennen hat, ......

.. im verkehrsrecht is auch so, dass du trotzdem dran bist, auch wenn du angibst es nicht besser gewußt zu haben, warum sollte das im waffenrecht anders sein?

"unwissenheit schützt vor strafe nicht"

und wenn man waffenrechtlich bewusst, trotz besseren wissens ( das man vorausetzen muss!), also vorsätzlich bestimmte handlungen unterlässt... da ist man dann halt im ar......

das einzige was hier noch etwas retten könnte, wäre wenn der/die SB die angelegenheit so schnell wie möglich (und in aller stille) vom tisch haben will!

nur so als kleiner beitrag zu den gedankenspielen in dieser sache, interessiert zwar keinen, aber ich hab grade nix anderes zu tun!

gruß alzi

Geschrieben

Nur noch mal zur Konkretisierung.

Ihr alle habt mich überzeugt, ich werde am Montag schnellstens einen Fachanwalt kontaktieren, bevor ich mit der Behörde Kontakt aufnehme.

Zur weiteren Erklärung:

Die Waffe die ich dortmals zur Aufbewahrung übernommen hatte, war eine legale Waffe von einem legalen Waffenbesitzer, eingetragen in eine grüne WBK (trotz fehlendem Beschußzeichen).

Die Waffen, die ich von meinem Vater geerbt hatte, habe ich alle in eine grüne WBK eintragen lassen. Kurz danach wurde ich selbst ein Sportschütze und hatte mehrere Lang- und Kurzwaffen rechtmäßig erworben. Dadurch ging die legale Waffe in Obhut von einem Berechtigten Waffenbesitzer über, wie das behörlich auch vorgesehen war. Was vorher war müsste verjähtrt sein.

Wir reden hier also nicht von einer illegalen Waffe im Besitz eines Unberechtigten. Hier geht es um eine legale Waffe in Obhut von einem berechtigten Waffeninhaber. Von der Waffe war ich niemals Eigentümer, und konnte sie somit auch nie eintragen lasen.

In meiner Erinnerung war es so, dass ich mit dem Verfahren der Eintragung dortmals den Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe, auch diese besagte Waffe zur weiteren Aufbewahrung an mich genommen zu haben. Dieser wollte dies vermerken und sich mit seinen Vorgesetzten dazu noch mal beraten. Von einer Frist von 5 Jahren hatte auch er nie gesprochen und sich dazu auch nie wieder geäußert. Leider habe ich das nicht schriftlich.

Da die Behörden von dortmals und heute zwei verschiedene sind, werde ich erst einmal auf diese Sache hinweisen und bin guter Hoffnung, dass dazu eine Aktennotiz festgehalten wurde.

Somit denke ich, höchstens mit § 37 des Waffenrechts in Konflikt gekommen zu sein, was ein Bußgeld bedeuten würde.

Wie seht ihr das?

Geschrieben
Von der Waffe war ich niemals Eigentümer, und konnte sie somit auch nie eintragen lasen.

Du hast scheinbar eines immer noch nicht begriffen:

Waffenrechtlich "erwirbst" Du eine Waffe, sobald Du die tatsächlcihe Gewalt darüber ausübst.

Und daß dieses meldepflichtig ist, solltest Du in der Sachkunde gelernt haben.

Es wäre angebracht gewesen, nach der Übernahme von Deinem Vater die zuständige Behörde auf

rechtliche Unbedenklichkeit zu fragen. So viel Eigeninitiative kann man von einem Waffenbesitzer erwarten. Drücke Dir die daumen.

Svenni

Geschrieben
Was hast Du, tomcat9664, ab dem Tod Deines Vaters unternommen um dem Besitzer der Waffe anzuzeigen, dass Dein Vater verstorben ist? Hast Du Dich um die Rückgabe der Waffe in den letzten 25 Jahren nicht bemüht?

Wenn Dein Vater die Waffe mit Wissen seiner Waffenbehörde zur Aufbewahrung übernommen hat, warum hat sich seine Waffenbehörde nicht nach seinem Tod bereits bei seinen Erben gemeldet?

Gruß

Kodjak

Der eigentliche Waffenbesitzer wanderte aus nach Amerika und kam nie mehr zurück. Er wollte ja gerade deswegen die Waffe in Aufbewahrung wissen, da ihm die Ausfuhr zur aufwendig war. Bei einer eventuellen Rückkehr wollte er diese wieder übernehmen oder im anderen Fall nach seinem Tod an seine Erben weitergeben. Vielleicht ist das jetzt auch der Grund, warum die Behörde aufgewacht ist.

Die Behörde meines Vaters und meine dortmalige war die selbe. Ich bin nach dem mündlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter davon ausgegangen, dass die sich bei mir gemeldet hätten, wenn was nicht o.k. gewesen wäre. Daher hoffe ich ja, dass dazu eine Aktennotiz besteht. Zumindest der Sachbearbeiter kannte ja die Situation und das so akzeptiert.

Geschrieben
Der eigentliche Waffenbesitzer wanderte aus nach Amerika und kam nie mehr zurück. Er wollte ja gerade deswegen die Waffe in Aufbewahrung wissen, da ihm die Ausfuhr zur aufwendig war. ...

Bitte nicht falsch verstehen, ich wünsche Dir in dieser Angelegenheit alles Gute und bitte Dich nochmals zu berichten wie es ausging.

Aber Du musst schon akzeptieren was hier geschrieben wird.

Auch wenn Du es offensichtlich nicht wahrhaben willst, Du hast ein Problem.

Aufbewahrung bzw. Überlassung ist per schriftlichem Einverstöndniss des Besitzers nur maximal 4 Wochen möglich (aktuelles Waffenrecht).

Etwas Anderes kennt das Waffenrecht nicht.

Das die vier Wochen leicht überschritten sind ist wohl klar.

Einzige mir bekannte Ausnahme:

Übernahme von Waffen eines verstorbenen Waffenbesitzers durch einen Erwerbsberechtigten bis zu deren Veräußerung.

Hier aber mit der Massgabe diese so schnell wie möglich zu veräußern und dies nur unter Einbeziehung und mit Einverständniss des SB´s.

Du bewahrst diese Waffe nun seit 25 Jahren unberechtigt auf.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst.

Ich denke Du hast ein Problem, dass Dich imho Deine Zuverlässigkeit kosten wird.

Wenn Du dann dem Sachbearbeiter auch noch sagst, Du hättest es nicht gewusst, hat der guten Grund obendrein noch Deine Sachkunde infrage zu stellen.

Und hiermit steige ich aus.

Es wurde bereits alles geschrieben.

Nimm es oder lass es.

Geschrieben

Ich denke mal, es hängt viel von dem ab, was der nun zuständige Sachbearbeiter glauben mag.

Was er dann veranstalten wird, könnte von Eintrag in die vorhandene WBK oder Einzug und Vernichtung der Waffe,

bis zum Widerruf der jetzigen WBK's wegen Unzuverlässigkeit gehen.

Den Eintrag halte ich für äußerst unwahrscheinlich, jedoch hätte der SB dann das Problem vom Tisch.

Die Vernichtung auch kaum, da ja die Besitzverhältnisse wohl nicht so ganz klar, bzw. nun nicht mehr erreichbar sind.

Jedoch der Einzug der Waffe bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse ist wahrscheinlich. Bleibt dann die Frage, wie sauer der SB auf das Nichtstun des jetzigen Besitzers ist.

Ich gehe mal davon aus, dass die Mehrheit der Sachbearbeiter die Unzuverlässigkeit als gegeben sehen werden, was der Widerruf der jetzigen Erlaubnisse zur Folge hat. Wenn dann nur ein OWI Verfahren folgt, könnte man froh sein.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Ich denke mal, es hängt viel von dem ab, was der nun zuständige Sachbearbeiter glauben mag.

Den Eintrag halte ich für äußerst unwahrscheinlich, jedoch hätte der SB dann das Problem vom Tisch.

Die Vernichtung auch kaum, da ja die Besitzverhältnisse wohl nicht so ganz klar, bzw. nun nicht mehr erreichbar sind.

Bleibt dann die Frage, wie sauer der SB auf das Nichtstun des jetzigen Besitzers ist.

Ich gehe mal davon aus, dass die Mehrheit der Sachbearbeiter die Unzuverlässigkeit als gegeben sehen werden, was der Widerruf der jetzigen Erlaubnisse zur Folge hat. Wenn dann nur ein OWI Verfahren folgt, könnte man froh sein.

Dann will ich nochmal meinen Senf dazugeben:

Ich halte es für noch unwahrscheinlicher, daß der SB einträgt und das Problem so einfach vom Tisch schafft. Schon alleine zur "Eigensichrung" wird der SB sicherlich keinen unerlaubten Waffenerwerb und Besitz unter den Tisch fallen lassen. Eine mündliche Zusage und evtl. Aktennotiz des damaligen SB ist genausoviel wert, wie die Luft, die das Aussprechen verbraucht hat.

Der rechtmäßige Eigentümer sitzt seit 30 Jahren in den USA. Den muss es sicherlich nicht mehr interessieren, ob ein SB in Deutschland etwas sauer auf ihn ist. Zudem glaube ich auch nicht, daß die Behörde den Aufwand betreiben wird ihn zu ermitteln. Kostet Zeit und Geld, außerdem hat man ein Schlachtlamm ja in greifbarer Nähe. Was könnte man ihm auch vorwerfen? Er hat ggfs. vor 30 Jahren eine Waffe illegal veräußert (platt gesehen). Das sollte aber eigentlich nach der Zeit schon verjährt sein. Und da das Porto für den evtl. Schriftverkehr wahrscheinlich den Wert der Waffe übersteigt, wird er sich wohl auch nicht mehr groß reinhängen. Evtl. Erben dieses Mannes haben überhaupt nichts zu befürchten. Sie hätten diese Waffe ja nichtmal finden können, das sie nebst WBK woanders lag.

Beim jetzigen Besitzer (wir erinnern uns: sachkundiger Sportschütze, aktive Mitarbeit in vier Verbänden) wird sicherlich Vorsatz unterstellt werden. Ich denke, daß bei einem normalen Legalwaffenbesitzer vorausgesetzt wird, daß evtl. Gesetzesänderungen nicht unbemerkt an ihm vorübergehen. Ich glaube nicht, daß Tomcat die letzten 25 Jahre ohne jeglichen Zugang zu Medien in einem Erdloch im Bayerischen Wald verbracht hat.

Moralisch gesehen sicherlich sehr ehrenhaft, daß er das Versprechen gegenüber seinem verstorbenen Vater so einhält, aber rechtlich und zuverlässigkeitsmäßig gesehen einfach nur dumm.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Geschrieben

EINES muss beachtet werden Leute ; Der Sachbearbeiter möchte von dir NUR und das evtl. die INFORMATION,

OB due etwas weisst, wissen könntest usw. usw. !!!!

Das heisst noch lange nicht , dass du etwas wissen musst !

NIEMAND kann dir nachweisen, dass dein verstorbener Vater dir die Waffe tatsächlich übergab oder

diese Waffe dir jemals durch ihn ausgehändigt wurde !

Also mach dich nicht verückt mit all den " Ratschlägen " ?

Anwalt wird dich sehr viel kosten und alleine die Tatsache , dass du ihn beaftragst

wird schon den Sachbearbeiter reizen und kann zu vielem mehr nach sich ziehen !

DU musst und sollst einfach nichts sagen oder du weisst von der Waffe absolut nichts !

Viel Glück !

Gast God of Hellfire
Geschrieben
DU musst und sollst einfach nichts sagen oder du weisst von der Waffe absolut nichts !

Viel Glück !

Wenn ich bisher richtig mitgelesen habe, hat er die Waffe aber damals beim Erben mitangegeben und der damalige SB wollte sich drum kümmern. Sofern das aktenkundig ist kann er sich nicht mehr auf Unkenntnis berufen.

Geschrieben

@Lugerxxx:

was du hier so offen in einem öffentlichen forum an ratschlägen von dir gibst ist rechtlich auch nicht gerade so unbedenklich!

die sache ist, dass er es schön öffentlich ( nämlich hier in WO ) verkündet hat und das amt weiß auch bescheid! extrem dumm laufen kanns, wenn er tatsächlich deinem ratschlag folgt, die behörde es aber erfährt ( was sehr wahrscheinlich ist), dann wirds nur noch schlimmer!

ich bin kein jurist, aber ich wäre EXTREM vorsichtig mit solchen gutgemeinten ratschlägen, zumal wenn öffentlich! das könnte im schlimmsten fall auch für dich zu einem problem werden, sollte er deinem ratschlag folgen!

... nur so als kleine gedächtnisstütze ... bzw. denkanstoß ....

gruß alzi

Geschrieben

Ich verleite absolut nicht zu illegalen Sachen ! Er soll / kann erstmal NUR von seinem

Schweigerecht Gebrauch machen und somit abwarten. Dann sollte / müsste evtl. Anwalt genommen

werden ! Alles hängt hierbei von dem Sachbearbeiter , mit dem man sich auch " einigen " könnte !

Die besagte Waffe könnte auch auf DEKO umbegaut werden und dem Sachbearbeiter vorgeführt werden.

Damit wäre es auch wahrscheinlich erledigt .

Es gibt da viele Optionen um ihm zu helfen !

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Schweigerecht Gebrauch machen und somit abwarten. Dann sollte / müsste evtl. Anwalt genommen

werden ! Alles hängt hierbei von dem Sachbearbeiter , mit dem man sich auch " einigen " könnte !

Die besagte Waffe könnte auch auf DEKO umbegaut werden und dem Sachbearbeiter vorgeführt werden.

Damit wäre es auch wahrscheinlich erledigt .

Es gibt da viele Optionen um ihm zu helfen !

Schweigen und Anwalt: Sicher eine gute Idee.

Mit dem Sachbearbeiter einigen? Soll der SB ggfs. eine Owi/Straftat vertuschen?

Deko Umbau: Da wird doch alleine schon der Büma dumme Fragen stellen, da die WBK nunmal nicht auf Tomcat ausgestellt ist. Zudem wird ist es nachvollziehbar, wann der Büma die Plempe zu Schrott gemacht hat. Der wird das sicherlich nicht läppische 25 Jahre zurückdatieren wollen. (Mir geht grad der Sketch von Paul Panzer mit der "Baretta" und den Handgranaten durch den Kopf.) *GGG*

Zu helfen ist da sicher nicht mehr viel. Was jetzt ansteht ist reine Schadensbegrenzung unter Mitwirkung eines sehr guten Anwalts.

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