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Munitionserwerb


jbezorg

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ich hab neulich grade hierzu irgendwo ein PDF gesehn im netz ( ja ich weiß..... bin doof, habs nicht gespeichert .... ja und den link auch nicht ich dummerle!) wo die kaliber und zugehörige/passende alternativmunition fein säuberlich aufgelistet war. könnte auf der seite der PTB oder eines beschußamtes gewesen sein. finds jetzt auf die schnelle aber nimmer! jemand ne idee oder evtl. nen link?

...

Von wegen "Alternativmunition" per Bescheinigung eines Beschußamtes der Waffenbehörde gegenüber nachweisen, die haben wohl einen feuchten Keks im Schuh. :gaga:

Es wäre absurd anzunehmen, das die Waffenbehörden ihre gesamten alten Unterlagen entsorgt hätten. So sind in den Tabellen der alten 3. WaffVO alle nötigen Angaben zu den damals auf dem Markt befindlichen Patronen zu finden. Und die decken wohl 95% der Zweifelsfälle ab.

Man besorge sich also eine Ausgabe dieser Verordnung im Antiquariat und spare eine Menge Geld und Rennereien.

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Internetsuchmaschine........Suche.....Ergebnis......Wissen.

Ja, theoretisch ist das soweit nachvollziehbar. Du darfst in Deine Überlegungen aber gerne mit einbeziehen, dass ich diesen Schritt bereits in erschöpfenden Variationen durchexerziert habe. Insofern ist meine Frage nach diesem Schreiben nicht Ursache ausgesprochener Faulheit, Blödheit oder beidem, sondern Zeugnis der Tatsache, dass ich nicht die richtigen Suchbegriffe verwendet habe um zum Ergebnis zu kommen. Vielleicht willst Du ja trotzdem Dein Wissen mit mir teilen, und mir einen Link nennen?

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"Sachbearbeiter" und "Sigges" haben hier im forum schonmal auf diese Mitteilungen des BMI verweisen.

such doch mal nach "IS5-681 280/9" bzw. "IS7-681 280/9" hier im forum oder frag die beiden direkt.

hatte da neulich ( auch aufgrund dieses threads ) mal im web gesucht und auch was dazu gefunden, nur jetzt so auf die schnelle....... find ichs nimmer.

gruß alzi

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"Sachbearbeiter" und "Sigges" haben hier im forum schonmal auf diese Mitteilungen des BMI verweisen.

such doch mal nach "IS5-681 280/9" bzw. "IS7-681 280/9" hier im forum oder frag die beiden direkt.

hatte da neulich ( auch aufgrund dieses threads ) mal im web gesucht und auch was dazu gefunden, nur jetzt so auf die schnelle....... find ichs nimmer.

gruß alzi

KLICK!

Gruß

Sigges

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Prima, vielen Dank!

Das Schreiben vom IM ist aus dem Jahr 1995, oder? Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass die Verordnung schon abgenickt ist? :confused:

Im Prinzip gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass mir da keiner auf die Füsse tritt, wenn ich .38SPL kaufe/transportiere/besitze, obwohl ich nur einen .357-Revolver habe. Mein Waffenhändler wo ich die Munition kaufe sieht das jedenfalls so (klar, er verdient ja daran).

Ciao, Markus

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Prima, vielen Dank!

Das Schreiben vom IM ist aus dem Jahr 1995, oder?

Richtig

Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass die Verordnung schon abgenickt ist? :confused:

Nein, die war zum Zeitpunkt des verlinkten threads nicht verabschiedet (2007), und ist es auch heute noch nicht!

Im Prinzip gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass mir da keiner auf die Füsse tritt, wenn ich .38SPL kaufe/transportiere/besitze, obwohl ich nur einen .357-Revolver habe. Mein Waffenhändler wo ich die Munition kaufe sieht das jedenfalls so (klar, er verdient ja daran).

Ciao, Markus

Sehe ich auch so, hatte noch nie Probleme .38er zu kaufen (für die DSB-ZF-Disziplin).

Gruß

Sigges

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Das Schreiben des BMI vom 13.03.1995 wurde am 27.01.2004 nochmals unter Bezug auf das 2003 aktualisierte WaffG bestätigt.

Der Petitionsausschuß des Sächsischen Landtages sagt auf Seite 35 auch noch was dazu.

http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/JB2004.pdf

Der BdMP hat ebenfalls die Rechtsauffassung des BMI veröffentlicht. Hier als Datei.

Eine vollständige Aufstellung gibt es meines Wissens nicht.

Grüße

P88

Munition_kleinerer_Kaliber.pdf

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