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IGNORED

Probleme mit Bedürfnisantrag nach 12 Monaten Mitgliedschaft


wesen1999

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du hast ja die Waffe anbezahlt, gehe mal davon aus, dass es eine Kurzwaffe ist. Sage dies Deinem Vorstand und bitte ihn darum diese Waffe in die Vereins-WBK eintragen zu lassen.

mit der Anbezahlung werden Tatsachen geschaffen, auf die die Behörde allergisch reagieren könnte!!!!

Erklärung: ich möchte Kaufe, ohne eine Erwerbsberechtigung zu haben!!

Hier setzt sich der Händler doch etwas in die Nesseln, der Voreintrag ist doch noch gar nicht erfolgt!

Tu dir selber den Gefallen, und verschweige die Anzahlung vor dem Vorstand und der Behörde, da dieses kein Grund für einen Voreintrag darstellt!

Als Vereinsvorstand würden ich die Vereins-WBK aus solchen Geschichten raushalten.

Da werden Vereinswaffen eingetragen und keine fremde Waffen geparkt!!

Für die Mitgliedschaft im Verein ist der Vorstand zeichnungspflichtig, der Verband bescheinigt die Mitgliedschaft des Vereines und die Disziplin, für die die Waffe beantragt wurde!

Geschrieben
mit der Anbezahlung werden Tatsachen geschaffen, auf die die Behörde allergisch reagieren könnte!!!!...

Schmarrn!

Ein Gespräch mit dem SB hilft auch hier Wunder...

Geschrieben
Schmarrn!

Ein Gespräch mit dem SB hilft auch hier Wunder...

Schön, das du einen so nachsichtigen SB hast.

Meiner hatte mir in der Vergangenheit diese Möglichkeit als Problemfall eröffnet; danach habe ich meinen Mund gehalten, um nicht ein Vereinsmitglied in den Mist zu reißen!

Geschrieben
daß darauf keiner reagiert! :traurig_16:

Hat halt was gedauert. :00000733:

Du hast ja im Prinzip recht, dafür kannst Du Dir aber nix kaufen.

Die Voraussetzungen für den Waffenerwerb sind ja neben den Dich persönlich betreffenden Fakten, wie Zuverlässigkeit, Sachkunde, Eignung dann eben die große Bedürfnishürde. Dafür braucht man zum Beleg eine Bescheinigung des Verbands. Der stellt dann Regeln auf, wann er solche Bescheinigungen erteilt.

Nicht nur der BSSB, sondern auch z.B. der BDS gehen (wohl aus schlechter Erfahrung) über das geforderte Maß des Gesetz' hinaus und verlangen eine einjährige Verbands-Zugehörigkeit. Offenbar sind ausreichend viele Anträge getürkt worden, daß man die Bescheinigung nur unter diesen Randbedingungen ausstellt. Dann kann man sich nämlich auf die eigenen Unterlagen verlassen. Ist nicht schön, leider aber logisch.

Geschrieben
mit der Anbezahlung werden Tatsachen geschaffen, auf die die Behörde allergisch reagieren könnte!!!!

Erklärung: ich möchte Kaufe, ohne eine Erwerbsberechtigung zu haben!!

Hier setzt sich der Händler doch etwas in die Nesseln, der Voreintrag ist doch noch gar nicht erfolgt!

....

sorry, aber das ist so nicht ganz richtig!

KAUFEN darfst du dir was du willst und wann du willst. der büxer kann sie ja für dich solange verwahren.

was du ohne erwerbserlaubnis (gelbe WBK oder voreintrag auf grüner WBK) - sagt ja der name schon - nicht darfst, ist es die waffe im waffenrechtlichen sinn zu ERWERBEN (d.h. die tatsächliche gewalt darüber ausüben)!

auch wenn du die waffe kaufst, sie in eine vereinsWBK eingatragen wird ( solange du noch keine eignene hast), ist alles in ordnung. sie ist vom verein ERWORBEN und in dessen BESITZ, trotzdem aber dein EIGENTUM. deutsches waffenrecht eben!

EIGENTUM und BESITZ sind im waffenrechtlichen sinn nicht das selbe.

.... oder ich habe da was total falsch verstanden!

gruß alzi

Geschrieben
Schmarrn!

Ein Gespräch mit dem SB hilft auch hier Wunder...

....sehe ich auch so. Macht doch nicht immer allen das Leben schwerer, wie es eh schon ist.

Was ist denn nun dabei? Ihm (Klaus) wird geholfen und fertig.

Es ist wirklich traurig, dass hier immer, egal bei welchem Thema versucht wird, nicht doch irgendwas zu finden, damit es nicht geht, oder klappt und irgendein § da evt. was gegen haben könnte................

Mensch sein und bleiben.............

Gruss

Blue

Geschrieben

Bei uns gibt es die Pässe nachdem der Schütze die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag überwiesen hat. Der Jahresbeitrag wird per Einzugsermächtigung jährlich eingezogen. Danach kann er machen was er will.Passive Mitglieder sind uns auch willkommen

Bei uns wird auch jeder sofort angemeldet, es gibt auch keine Leute die in den Verein eintretten und dann nicht mal

warten bis sie Ihrer Schütztenausweise bekommen schon verschwunden sind. Selbst die sind ja passive

dabei , haben ja für dieses Jahr bezahlt ( und bleiben vielleicht auch dabei )

Geschrieben
Nicht nur der BSSB, sondern auch z.B. der BDS gehen (wohl aus schlechter Erfahrung) über das geforderte Maß des Gesetz' hinaus und verlangen eine einjährige Verbands-Zugehörigkeit. Offenbar sind ausreichend viele Anträge getürkt worden, daß man die Bescheinigung nur unter diesen Randbedingungen ausstellt.

Dieses Verlangen wird aber sehr unsauber, bzw. gar nicht Ausgedrückt:

Zitat Merkblatt BDS: Nachweise - Kopie des Schießbuches/Schießkladde - über die regelmäßige Ausübung des Schießsports in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung (Keine Originale einreichen)

Natürlich wird auch das Eintrittsdatum abgefragt; für mich als Neumitglied wäre das mit dem Vereinsbeitritt geregelt.

Auf diese Stolperschwelle "Verbandsmitgliedschaft" wird mit keinem Wort hingewiesen!

Wird ja auch nicht im Gesetz gefordert, dort muss nur der Verein, dessen Mitglied ich bin, einem anerkannten schiesssportlichen Verband angeschlossen sein.

Geschrieben
....sehe ich auch so. Macht doch nicht immer allen das Leben schwerer, wie es eh schon ist.

Was ist denn nun dabei? Ihm (Klaus) wird geholfen und fertig.

Klaus wünsche ich nur das Beste!!

Es ist wirklich traurig, dass hier immer, egal bei welchem Thema versucht wird, nicht doch irgendwas zu finden, damit es nicht geht, oder klappt und irgendein § da evt. was gegen haben könnte................

Was kann ich dafür, das hier ein Verband streikt bzw. sich seine eigene Regeln ausfstellt??

Ich kann nur die Warnhinweise weitergeben, die ich im Laufe der Zeit mitbekommen habe.

(Und der SB ist Einer von der besten Sorte!!!)

Mensch sein und bleiben.............

das gilt auch für einen SB :)

Gruss

Blue

Geschrieben
Hallo geschätztes Forum,

möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Klaus aus Bayern.

Ich bin ziemlich geknickt. Seit Januar 2008 bin ich Mitglied in einem Schützenverein des BSSB. Innerhalb 12 Monaten habe ich 23 aktive Trainingseinheiten absolviert. Mit meinem Vorstand habe ich ausgemacht den Bedürfnisantrag abzuschicken, weil ich alle Voraussetzungen erfülle. Sachkunde usw.

....

lg

Klaus

Hallo und herzlich willkommen,

war leider bei mir das selbe (allerdings nur 3 oder 4 Monate). Hatt leider nichts geholfen, weder flehen :) noch das zusenden der Kontoauszüge die bewiesen haben das schon seit über 1 Jahr Beträge vom Verein abgebucht werden.

Gruß und herzliches Beileid,

Thomas

Geschrieben

@ Klaus

An Deiner Stelle würde ich das kl. lustige Spiel "ich packe meinen Koffer" spielen:

Ich nehme mit:

- mein Sachkundezeugnis

- mein Nachweis über die 23 Schießtermine in den letzten 12 Monaten (z.B. Schießkladde mit Stempel/Unterschrift)

- die Rechnung über einen geeigneten Tresor

- meine ec-Karte

Damit ab zum Sachbearbeiter und nach § 8 Abs. 1 die WBK beantragen. Damit gibt es zwar "nur" die Grüne, sollte aber für'n Anfang ausreichen.

Gruß Gromit

Geschrieben
mit der Anbezahlung werden Tatsachen geschaffen, auf die die Behörde allergisch reagieren könnte!!!!

Erklärung: ich möchte Kaufe, ohne eine Erwerbsberechtigung zu haben!!

Hier setzt sich der Händler doch etwas in die Nesseln, der Voreintrag ist doch noch gar nicht erfolgt!

:nea:

Schmarrn!

Ein Gespräch mit dem SB hilft auch hier Wunder...

:icon14:

Gruß Gromit

Geschrieben

Gute Nachrichten:

Der Verein hat mir angeboten die Waffe als Vereinswaffe zu erwerben. Diese verbleibt natürllich im Vereinstresor

und ich kann damit trainieren.

In meinem speziellen Fall macht er eine Ausnahme, Waffen parken ist normalerweise auch nicht drin!!!!

Besser als nix! :icon14: Damit kann ich erst einmal leben.

Danke für eure eifirgen Beiträge!!!

lg

Klaus

Geschrieben
Woran denn eigentlich???

Eine gute Frage. Eigentlich muss man § 14 (2) WaffG nur wörtlich nehmen und dann bleiben die Finger kalt. Wie gesagt: Schießbuch, 12 Monate Mitglietschaft in einem Verein und ausreichend Trainingseinheiten. Dann dürfte die Verbandsmitgliedschaft keine Rolle spielen! Vermutlich möchte man in dem hier Erörterten Fall keine Diskussionen aufkommen lassen.

Geschrieben
... Nicht nur der BSSB, sondern auch z.B. der BDS gehen (wohl aus schlechter Erfahrung) über das geforderte Maß des Gesetz' hinaus und verlangen eine einjährige Verbands-Zugehörigkeit. Offenbar sind ausreichend viele Anträge getürkt worden, daß man die Bescheinigung nur unter diesen Randbedingungen ausstellt. Dann kann man sich nämlich auf die eigenen Unterlagen verlassen. Ist nicht schön, leider aber logisch.

Vor getürkten (zurückdatierten Aufnahmeanträgen oder falschen, durch den Verein bestätigten Daten im Bedürfnisantrag) kann ich nur strängstens warnen. Die fliegen spätestens beim nächsten Streit im Verein um die Ohren. Um sich vorszustellen was das bedeutet, dafür benötigt man nicht viel Phantasie!

Geschrieben
Gute Nachrichten:

Der Verein hat mir angeboten die Waffe als Vereinswaffe zu erwerben. Diese verbleibt natürllich im Vereinstresor

und ich kann damit trainieren.

In meinem speziellen Fall macht er eine Ausnahme, Waffen parken ist normalerweise auch nicht drin!!!!

Besser als nix! :icon14: Damit kann ich erst einmal leben.

Danke für eure eifirgen Beiträge!!!

lg

Klaus

Hallo Klaus,

dass freut mich zu lesen :eclipsee_gold_cup:

Halte ich auch persönlich, wie schon geschrieben, für das Beste.

So, nun sind alle zufrieden und Klaus HAPPY, geht doch !!!

Viel Spaß damit und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht Dir

Blue (Lars)

Archiviert

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